Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst

Der Bundestag hat am Freitag, 12. April 2024, dem Entwurf des Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird ein Kerngedanke des Grundgesetzes, dem Schutz der geschlechtlichen Identität, umgesetzt. Menschen haben dann künftig die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können. Für die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 372 Abgeordnete, dagegen 251. Es gab elf Enthaltungen. „Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst“ weiterlesen

Wann kommt das Selbstbestimmungsgesetz?


Versprochen wurde es bereits 2023 aber über ein Eckpunktepapier kam man bisher nicht hinaus. Die Abstimmung in Bundestag und -rat wird vermutlich im ersten Quartal 2024 erfolgen. Das Selbstbestimmungsgesetz wird dann allerdings erst zum 1. November 2024 in Kraft treten. „Wann kommt das Selbstbestimmungsgesetz?“ weiterlesen

Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes

Bundeskabinett beschließt den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz

23.08.2023 Aktuelle Meldung

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Leben für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen erleichtern. Mit einer Erklärung sollen sie den Geschlechtseintrag künftig ändern können. Heute beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf.

Wie zu erwarten war gibt es Vor- und Nachteile. „Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes“ weiterlesen

Ein Gesetz, das Menschen krank macht

Quelle: Berliner Zeitung

 

Transidentität:

Tausenden Menschen wird Jahr für Jahr eine psychische Störung attestiert, nur weil es ein teils verfassungswidriges Gesetz so verlangt.

Vor 40 Jahren trat ein Gesetz in Kraft, das erstmals regelte, wie transidente Menschen ihre Geschlechtsidentität amtlich feststellen und einen ihrem Geschlecht zugehörigen Vornamen annehmen können. Das Transsexuellengesetz (TSG) atmet den muffigen Duft der damaligen westdeutschen Zeit: Zwar kümmert sich der Gesetzgeber seitdem um die transidente Person. Doch diese muss sich seitdem gutachterlich bescheinigen lassen, dass sie unter „dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“, also unter einer psychischen Störung leidet. Psychologen und Richtern ist bewusst, dass sie Jahr für Jahr Tausenden Menschen Unsinn bescheinigen. Denn Transgender sind von keinem Zwang besessen, sondern wollen lediglich im Einklang mit der ihnen naturgegebenen Identität leben.

Schlimmer noch: Teile des Gesetzes verstoßen grob gegen Grundrechte,………….. Hier geht`s zum Zeitungsartikel

>> Zeitungsartikel

>> Forderungspapier des Gendertreff e.V.

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Treffen mit dem Generalsekretär der CDU

Am 28.09.2019 trafen sich auf Einladung des Trans*Treff Iserlohn der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Paul Ziemiak, mit Vertretern des Trans*Treff Iserlohn und des Gendertreff e.V. um sich ausführlich über die Belange transidenter (transsexueller) Menschen zu informieren. Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die Frage „ Was ist Transidentität (Transsexualität) und wie entsteht sie?“  Dabei wurden die neusten medizinischen Erkenntnisse vorgestellt, wonach Transidentität (Transsexualität) eine alternative Entwicklung bestimmter Areale im Gehirn darstellt. Im weiteren Verlauf wurden die bisherigen Probleme vor und während einer Transition erörtert. So ist bisher eine Personenstandsänderung für Transidente (Transsexuelle) immer noch nur mit einem teuren Gerichtsverfahren und zwei Gutachten möglich, während für  Intersexuelle inzwischen ein Attest eines Arztes über eine alternative Geschlechtliche Entwicklung ausreicht. Weiterhin erörtert wurden Probleme, wie eine zu geringe Zahl von Beratungsstellen und weitere Probleme, wie z.B. ein unzureichender  Schutz der Betroffenen vor Zwangsoutings, z.B. durch bewusste Nutzung der vor der Personenstandsänderung gültigen Anrede durch Dritte, sowie die zum Teil langen Wartezeiten für medizinische Maßnahmen und dadurch entstehende Probleme.

Im zweiten Teil des Gespräches ging es dann um Änderungen des aktuellen Transsexuellen-Gesetzes (TSG). Um den Sonderstatus abzuschaffen, plädieren wir sogar für die Abschaffung des Gesetzes. Von den beiden Selbsthilfeorganisationen wurde vorgeschlagen die Personenstandsänderung dahingehend abzuändern, dass ein Antrag beim Einwohnermeldeamt/Standesamt nach vorheriger Beratung durch eine ehrenamtliche Beratungsstelle (ähnlich wie bei der Schwangerschaftsberatung), die vorzugsweise durch speziell geschulte Mitglieder der örtlichen Trans*-Selbsthilfeorganisationen besetzt werden sollten, ausreichen soll. Weiterhin wurde erörtert, dass für medizinische Maßnahmen eine Indikation eines mit dem Thema Trans* vertrauten Facharztes ohne feste zeitliche Abläufe ausreichen soll. Haarentfernungen, für die bisher eine Behandlung durch einen Hautarzt notwendig  war, sollten zukünftig auch durch Kosmetikstudios mit spezieller Ausbildung gestattet werden, weil die Zahl der Hautärzte, die Haarentfernungen anbieten, ständig abnimmt. Zum Schluss wurden noch Vorschläge für den Schutz vor Zwangsouting durch Dritte unterbreitet. Dabei sollen die Änderungen nicht in ein eigenständiges neues TSG sondern in das BGB einfließen.

Paul Ziemiak bedankte sich für die sehr persönlichen Eindrücke und das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Ziemiak betonte, dass die gesetzlichen Regelungen im engen Dialog mit den Betroffenen novelliert werden müssten. Die Kritik an der aktuellen Situation konnte der CDU-Generalsekretär sehr gut nachvollziehen.

>> Forderungspapier des Gendertreff e.V. zur Reform des Transsexuellenrechts

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Polens Transgender weiter ohne Transsexuellen Gesetz

Im Juli 2015 wurde im polnischen Parlament das erste Transsexuellen Gesetz (TSG) des Landes verabschiedet. Initiatorin war die erste transsexuelle Sejm-Abgeordnete Anna Grodzka.

Bisher waren zwar Personenstandsänderungen möglich, aber nur in langwierigen Verfahren und ohne klare Regelungen. Zum Beispiel wurden die Geburtsurkunde und ähnliche Dokumente nicht geändert und eine Diagnose nach WHO-Kriterien war notwendig.

Ähnlich wie in Deutschland, sollte nach dem neuen Gesetz, auch ohne die operative Geschlechtsanpassung, die Geburtsurkunde und andere Dokumente geändert werden. Zwei unabhängig voneinander erstellte Gutachten von Psychologen sollten dann nötig sein und zwischen Antrag und Anerkennung dürfen höchstens drei Monate vergangen sein. Anders als hierzulande, dürfen die Antragsteller jedoch nicht verheiratet sein.

Die Organisation Trans-Fuzja bezeichnete das Gesetz als „großartigen Sieg für Trans-Rechte“. Zum ersten Mal hätten polnische Abgeordnete Transsexuellen aktiv geholfen, „die Selbstbestimmung über ihren Körper“ zu erlangen, obwohl es noch einige Einschränkungen gäbe.

Damit das Gesetz im Januar 2016 in Kraft treten kann, musste es noch vom Senat bestätigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Im August stimmte der Senat für den Entwurf, aber leider hat der polnische Präsident im Oktober mit scheinheiligen Argumenten und seinem Vetorecht, das Gesetz gekippt.

 

In den letzten Jahren haben mehr und mehr europäische Länder ihre Transsexuellen Gesetze überarbeitet und modernisiert. So sind meist keine operativen Geschlechtsangleichungen mehr erforderlich. Auch können Ehepartner ihre Ehe weiterführen und müssen sich nicht mehr scheiden lassen.
Dänemark, Malta und Irland verlangen sogar für eine Anerkennung des Identitätsgeschlechts keine Gutachten mehr.

 

Das Transsexuellen Gesetz in Deutschland stammt aus dem Jahr 1981 und wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Die Zwangsoperationen wurden verboten und die Scheidung einer bestehenden Ehe wurde aufgehoben. Wie im polnischen Gesetz vorgesehen, sind hierzulande aber auch noch zwei Gutachten notwendig.
Schon lange fordern Trans*-Organisationen eine Modernisierung des Transsexuellen Gesetzes (TSG) in Deutschland.

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Gesetz zur Anerkennung Transsexueller in Irland geplant

Quelle: Euronews.com (Irland Gesetz zur Anerkennung Transsexueller geplant)

Produziert von Valerie Zabriskie

 

 

“Ich fühlte mich schon als Kind anders, doch fehlten mir die Worte es im Bezug auf mein Geschlecht zu beschreiben. Ich identifizierte mich mit Männern, realisierte aber nicht, dass es überhaupt möglich war so zu fühlen. Ich fühlte mich mehr zu Jungs statt zu Mädchen hingezogen, ohne zu wissen, dass ich ein Mann sein könnte.”

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Der 21-jährige Student fühlte sich schon immer als Junge……….

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Dänemark (2014), Malta (2015) und Irland (7/2015) haben ein Antragsverfahren ohne psychologische Begutachtung für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität eingeführt (Personenstands- und Namensänderung). In Norwegen und Schweden gibt es laufende Gesetzgebungsverfahren, die auf die Abschaffung der psychologischen Begutachtung zielen.

 

Weitere:

>> www.teni.ie

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Kinder ohne Geschlecht

Quelle: KStA.de/Politik

Intersexualität

Demnächst gibt es in Deutschland ein noch nicht benanntes drittes Geschlecht: Bei Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsorganen muss ins Geburtenregister künftig kein Geschlecht mehr eingetragen werden. Von Christian Rath

Ab dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.

Berlin
Ab dem 1. November gibt es in Deutschland ein noch nicht benanntes drittes Geschlecht, neben Männern und Frauen. Das ist die Folge einer Änderung des Personenstandsgesetzes,…..Mehr lesen.

 

>> Quelle: Intersexualität – Kinder ohne Geschlecht

>> Wikipedia

Kleine Revolution für Intersexuelle

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Kleine Revolution für Intersexuelle

Quelle: Monika Lazar, MdB

Kategorie: PM Bund

Pressemitteilung, 01.02.2013

Der Deutsche Bundestag hat gestern Nacht eine Änderung des Personenstandrechtes beschlossen. Dabei wird es ermöglicht, bei intersexuellen Kindern auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Dazu erklären Monika Lazar, frauenpolitische Sprecherin sowie Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

Es ist eine kleine Revolution. Endlich wird offiziell im Personenstandrecht die Existenz intersexueller Menschen anerkannt. Damit setzt der Bundestag eine Forderung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen um. Mit der Änderung wird der Druck von Eltern und Ärzten genommen, unmittelbar nach der Geburt eines Kindes dessen Geschlecht festzulegen.  Das Recht wird nun erstmalig geschlechtliche Unbestimmtheit zulassen.

Leider konnte sich die Koalition nicht durchringen, dringend notwendige weitere Schritte anzugehen: das Verbot von prophylaktischen,  geschlechtsangleichenden Operationen, eine bessere Unterstützung von intersexuellen Kindern und ihren Eltern, eine Fristenverlängerung bei der Aufbewahrungsfrist von Krankenakten. Diese Forderungen wurden auch vom Deutschen Ethikrat erhoben. Die grüne Bundestagsfraktion wird weiterhin an der Durchsetzung der Grundrechte intersexueller Menschen arbeiten.

Mit dem beschlossenen Gesetz wird im § 22 Personenstandsgesetz ein neuer Absatz 3 eingeführt, wonach bei Geburt eines Kindes, das „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden“ kann, der „Personenstandsfall ohne Angabe zum Geschlecht in das Geburtenregister einzutragen“ ist.

 
>> Quelle: Monika Lazar, MdB

Kinder ohne Geschlecht

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