Sensibler Umgang mit trans-, inter- und nicht-binären Menschen in der Pflege

Vielfalt an der Universitätsmedizin Essen
Stärke durch Unterschiede – Erfolg durch Respekt

Die Belegschaft der Universitätsmedizin Essen ist bunt, vielfältig und einzigartig. Hier arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Berufsgruppen und Lebensrealitäten – in allen Lebensphasen – Hand in Hand. Diese Vielfalt ist unsere größte Chance: Studien zeigen, dass vielfältige Teams kreativer, erfolgreicher und zufriedener sind.

Doch Vielfalt lebt vom Miteinander. Besonders im Umgang mit trans, inter und nicht-binären (TIN) Menschen. In der Pflege braucht es Sensibilität, Respekt und Wissen – um Bedürfnisse zu verstehen und Diskriminierung vorzubeugen.

Wesentliche Prinzipien im Umgang mit geschlechtlicher Identität
    1. Individuum vor Klischees
      • Äußere Merkmale oder körperliche Eigenschaften sagen nichts über die Identität einer Person aus.
      • Jeder Mensch ist einzigartig – Verallgemeinerungen sind oft unpassend und können verletzend wirken.
    2. Schweigepflicht und Respekt
      • Informationen zur geschlechtlichen Identität einer Person unterliegen der Schweigepflicht – genau wie andere persönliche Daten.
      • Niemand sollte ohne ausdrückliche Erlaubnis über die Identität anderer sprechen.
    3. Wissen und Austausch
      • Fortbildungen und offener Austausch helfen, Unsicherheiten abzubauen und das Verständnis für Vielfalt zu stärken.
      • Es ist okay, Fragen zu stellen – aber immer respektvoll und im richtigen Rahmen.
    4. Unterstützung und Solidarität
      • Kollegen oder Freunde bei Unsicherheiten unterstützen, z.B. durch gemeinsame Recherche oder Gespräche.
      • Klare Haltung zeigen: Diskriminierende Aussagen oder „Witze“ nicht tolerieren, sondern ruhig und bestimmt widersprechen.
    5. Sprache und Ansprache
      • Nachfragen, wie jemand angesprochen werden möchte (z.B. Pronomen wie sie/er/they etc.).
      • Fehlern mit Gelassenheit begegnen – wichtig ist, dazuzulernen und es besser zu machen.

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Antrag Kostenübernahme Trans*

Welche Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du Anspruch auf medizinische Behandlungen, die nötig sind, um eine Krankheit zu erkennen oder zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.
Es gibt aber keinen festen Katalog, der genau auflistet, was die Kasse zahlt. Stattdessen gilt: Die Behandlung muss sinnvoll, ausreichend und wirtschaftlich sein – also nicht teurer oder aufwendiger, als wirklich nötig.

Geschlechtsangleichende Maßnahmen: Was zahlt die Kasse?

Auch hier prüft die Krankenkasse, ob die Behandlung notwendig und angemessen ist. Die aktuelle medizinische Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ gibt Empfehlungen, wie Diagnostik, Beratung und Behandlung aussehen sollten. Diese Leitlinie ist zwar nicht verbindlich, kann aber helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Tipp:

Egal bei welcher Krankenkasse du versichert bist – am anderen Ende sitzen auch nur Menschen. Sollte es mal schwierig werden, bleib ruhig und nimm es nicht persönlich. Wenn du mit Argumenten und Freundlichkeit nicht weiterkommst oder dich die Kommunikation sehr belastet, hol dir rechtliche Unterstützung.

Praxistipps:

Praxistipps BVT e.V.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Kostenübernahme beantragen

Geschlechtsangleichende Operationen – Stand 2025

Geschlechtsangleichende Operationen – Stand 2025

Menschen, die sich mit einem anderen Geschlecht identifizieren als jenem, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, erleben oft eine erhebliche Diskrepanz zwischen ihrem wahren Selbst und den gesellschaftlichen Erwartungen, die mit ihrem zugewiesenen Geschlecht verbunden sind. Dies kann zu tiefgreifenden psychischen Belastungen und einer sehr starken Sehnsucht nach einer körperlichen Angleichung führen.

Geschlechtsangleichende Operationen, auch als geschlechtsbejahende Operationen bekannt, sind häufig ein zentraler Bestandteil des Übergangsprozesses, um das äußere Erscheinungsbild mit der eigenen Geschlechtsidentität in Einklang zu bringen. Leider sind diese Operationen, oft mit sehr hohen Kosten verbunden, die nicht immer von Krankenversicherungen übernommen werden.
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Geschlechterinkongruenz ist (k)eine Krankheit mehr

Aber was bedeutet das?

So trifft das Selbstbestimmungsrecht (SBGG) keine Regelungen zu körpermodifizierenden Maßnahmen, sondern erleichtert lediglich die Namens- und Personenstandsänderung.

Das bedeutet was genau für den Einzelnen?
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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

§ 15 Übergangsvorschriften
(1) Am 1. November 2024 anhängige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz in der bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung werden nach dem bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Recht weitergeführt.
(2) Die §§ 6 bis 13 gelten entsprechend für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen, die vorgenommen wurden auf Grund der jeweils bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung
1. des Transsexuellengesetzes und
2. des § 45b des Personenstandsgesetzes.

Bedeutet, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse, die entweder mit den TSG oder dem Personenstandsgesetz gefasst wurden, ihr Gültigkeit nicht verlieren oder verändert werden, solange es keinen weiteren Wunsch zur Änderung gibt.
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Trans*: Pflege, Alter und Gesundheit

Einleitung

Jeder Mensch verdient respektvolle und kompetente Pflege. Dieser Blog richtet sich an Pflegekräfte, Krankenhauspersonal, etc. und enthält wichtige Informationen und Tipps für die Pflege im Alter und den Aufenthalt im Krankenhaus. Diese Richtlinien und Empfehlungen sind sehr wichtig, um eine respektvolle und unterstützende Umgebung für transgeschlechtliche Personen in der Pflege zu schaffen. Sie tragen dazu bei, eine inklusive und respektvolle Pflegeumgebung zu schaffen, in der sich transgeschlechtliche Personen wohl und sicher fühlen können.

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Transitionstherapien nur in Ausnahmefällen

Hierbei geht es darum trans*Jugendlichen nur noch in Ausnahmefällen geschlechtsangleichende Maßnahmen wie Pubertätsblocker und Hormone zugänglich zu machen. Was auch immer Ausnahmefälle sein sollen. Ein solches Gesetz öffnet Tür und Tor für ein komplettes Verbot von geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Minderjährige. Die USA wird u.a. als Positivbeispiel genannt.

Interessant dabei ist, dass Jugendliche reif genug für Wahlen sind aber nicht über ihren eigenen Körper entscheiden dürfen. Hiermit wird den Jugendlichen ihr Wunsch zur Transition gänzlich aberkannt. Aber es geht völlig in Ordnung, dass Ärzte und Eltern mitentscheiden können und sollen, sowie Beratend zur Seite stehen.

Wiedereinmal schmeißen Konservative den queeren Menschen Steine in den Weg und hier muss besonders die „CSU“ und die „Freien Wähler“ genannt werden, die als erste auf diesen Zug springen.
Hierzu passt auch folgende Meldung, dass beim Parteitag der „Freien Wähler“ über die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes, ein Verbot von Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden und die „Stärkung des klassischen Familienbilds“ diskutiert wird.

Deutschland ist über die queerfeindliche Politik Ungarns besorgt, zu Recht, aber wir dürfen unsere queerfeindlichen Tendenzen nicht aus dem Focus verlieren.

Wir alle sind Teil dieser bunten Gesellschaft!

>> Ärzteblatt

>> Bayerischer Landtag

>> Queer

Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst

Der Bundestag hat am Freitag, 12. April 2024, dem Entwurf des Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird ein Kerngedanke des Grundgesetzes, dem Schutz der geschlechtlichen Identität, umgesetzt. Menschen haben dann künftig die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können. Für die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 372 Abgeordnete, dagegen 251. Es gab elf Enthaltungen. „Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst“ weiterlesen

Verlauf einer geschlechtsangleichenden Hormontherapie

Wirkung

Beginn (Monate)

max. Effekte (Jahre)

Mann-zu-Frau

Brustwachstum
3-6
2-3
Fettumverteilung
3-6
2-3
Abnahme von Muskelmasse und -kraft
3-6
1-2
Weicherwerden der Haut
3-6
-
Rückgang der Körper- und Gesichtsbehaarung
6-12
>3
Abnahme von Libido und spontanen Erektionen
1-3
3-6
Abnahme der Hodengröße
3-6
2-3

Frau-zu-Mann

Aussetzen der Regelblutungen
2-6
-
Tiefe Stimme
3-12
1-2
Vermännlichung des Körperbaus
6-12
2-5
Zunahme der Muskelmasse
6-12
2-5
Bartwuchs und Körperbehaarung
3-6
3-5
Klitoriswachstum
3-6
1-2

Individuelle Abweichungen sind möglich!