Der Bundesrat hat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angenommen und die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes positiv beschieden.
„Eine Ergänzung von Art. 3 (3) GG ist wichtig und richtig“ weiterlesen
Schlagwort: Grundgesetz
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
§ 15 Übergangsvorschriften
(1) Am 1. November 2024 anhängige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz in der bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung werden nach dem bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Recht weitergeführt.
(2) Die §§ 6 bis 13 gelten entsprechend für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen, die vorgenommen wurden auf Grund der jeweils bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung
1. des Transsexuellengesetzes und
2. des § 45b des Personenstandsgesetzes.
Bedeutet, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse, die entweder mit den TSG oder dem Personenstandsgesetz gefasst wurden, ihr Gültigkeit nicht verlieren oder verändert werden, solange es keinen weiteren Wunsch zur Änderung gibt.
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Trans Day of Visibility 2025 – Queerpolitisches Engagement
Am 31. März feiern die Trans*-Communities den Trans Day of Visibility (TDOV), den internationalen Tag der Transsichtbarkeit. An diesem Tag stehen die Perspektiven, Erfahrungen und politischen Forderungen von trans und nicht-binären Personen im Mittelpunkt. „Trans Day of Visibility 2025 – Queerpolitisches Engagement“ weiterlesen
Hausaufgaben für die Demokratie
01. Verteidige aktiv unser Grundgesetz. Stehe zu den Menschenrechten, die in unserem Grundgesetz verankert sind.
02. Widersprich undemokratischen Parolen und mach deinen Standpunkt klar. Stehe ein für Respekt und ein friedliches Miteinander.
03. Geh wählen, denn deine Stimme ist wichtig und zählt. Nicht wählen ist keine Lösung.
04. Engagiere dich und motiviere andere. Zum Beispiel im Verein, Stadtteilgruppe, Selbsthilfegruppe, Arbeitsplatz, Schule, Partei, Bürgerinitiative, etc.
05. Zeige Solidarität und stell dich an die Seite von Betroffenen.
06. Kümmer dich und arbeite aktiv mit an einer demokratisch politischen Kultur.
07. Halte die Demokratie lebendig. An einer Demokratie muss man arbeiten, denn sie ist kein Selbstläufer.
08. Demokratie ist eine der wertvollsten Errungenschaften unserer Zeit und auch du kannst in deinem Umfeld an der Demokratie arbeiten und sie stärken.
09. Zeige eine klare Haltung und das offene Bekenntnis zur Demokratie
10. Es liegt auch an dir, dass die Grundprinzipien unserer Demokratie bestehen bleiben.
11. Kommunikation ist der Schlüssel und damit ein wesentlicher Bestandteil eines verständnisvollen, toleranten und gesellschaftlichen Miteinanders.
12. Arbeite auch du daran mit.
Plakataktion für Vielfalt & Toleranz am Berliner Hauptbahnhof
Drittes Geschlecht im Geburtenregister
Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für ein drittes Geschlecht frei gemacht. Für eine Regelung hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende 2018, neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte positive Bezeichnung des Geschlechts, zum Beispiel „inter“ oder „divers“ zu finden.
Intersexuelle Menschen sind nicht eindeutig männlich oder weiblich. Wenn sich eine Person aufgrund genetischer, anatomischer oder hormoneller Merkmale nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen lässt, spricht die Medizin von Intersexualität. Begründet wurde der Entscheid mit den geschützten Persönlichkeitsrechten im deutschen Grundgesetz.
Und eine klare Entscheidung für die „Grüne Karte für Diversity“.

Grundrechte
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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