Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz SBGG

Fortschritt, der Mut macht – aber noch nicht ausreicht

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – ein historischer Moment für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen (TIN) in Deutschland. Jahrzehntelang bestimmte das diskriminierende Transsexuellengesetz ihr Leben. Jetzt können Betroffene endlich ihren Geschlechtseintrag und Namen selbstbestimmt ändern – ohne Gutachten, ohne Demütigungen, ohne Fremdbestimmung. Doch ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich: Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein Ziel. „Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz SBGG“ weiterlesen

Reaktion auf Anschreiben „Entwurf für neue Meldedatenverordnung“

Sehr geehrte Frau E,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 27.09.2025 an das Ministerium des Landes NRW.
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Entwurf für neue Meldedatenverordnung

Im Juli hatte das Bundesinnenministerium einen Entwurf für eine neue Meldedatenverordnung vorgelegt, der unverhältnismäßig in Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eingreift.

Geplant ist, dass der frühere Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname wie auch das Datum der Änderung der Daten nach Selbstbestimmungsgesetz sichtbar in den Meldedaten erfasst werden.

Nun hat das Bundesinnenministerium eine überarbeitete Version der Meldedatenverordnung veröffentlicht und diese an den Bundesrat übersandt.
Ihr findet den aktuellen Entwurf unter diesem Link:
Bundesrat
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Ein Gesetz, das Menschen krank macht

Quelle: Berliner Zeitung

 

Transidentität:

Tausenden Menschen wird Jahr für Jahr eine psychische Störung attestiert, nur weil es ein teils verfassungswidriges Gesetz so verlangt.

Vor 40 Jahren trat ein Gesetz in Kraft, das erstmals regelte, wie transidente Menschen ihre Geschlechtsidentität amtlich feststellen und einen ihrem Geschlecht zugehörigen Vornamen annehmen können. Das Transsexuellengesetz (TSG) atmet den muffigen Duft der damaligen westdeutschen Zeit: Zwar kümmert sich der Gesetzgeber seitdem um die transidente Person. Doch diese muss sich seitdem gutachterlich bescheinigen lassen, dass sie unter „dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“, also unter einer psychischen Störung leidet. Psychologen und Richtern ist bewusst, dass sie Jahr für Jahr Tausenden Menschen Unsinn bescheinigen. Denn Transgender sind von keinem Zwang besessen, sondern wollen lediglich im Einklang mit der ihnen naturgegebenen Identität leben.

Schlimmer noch: Teile des Gesetzes verstoßen grob gegen Grundrechte,………….. Hier geht`s zum Zeitungsartikel

>> Zeitungsartikel

>> Forderungspapier des Gendertreff e.V.

>> Inhaltsverzeichnis

Grundrechte

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

I. Die Grundrechte

Artikel 1:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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