Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz SBGG

Fortschritt, der Mut macht – aber noch nicht ausreicht

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – ein historischer Moment für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen (TIN) in Deutschland. Jahrzehntelang bestimmte das diskriminierende Transsexuellengesetz ihr Leben. Jetzt können Betroffene endlich ihren Geschlechtseintrag und Namen selbstbestimmt ändern – ohne Gutachten, ohne Demütigungen, ohne Fremdbestimmung. Doch ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich: Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein Ziel. „Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz SBGG“ weiterlesen

Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ NRW)

Beitrag des LSVD

Die Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ NRW) ist online gegangen!

Unter www.miq.nrw können sowohl Betroffene als auch Zeugen queerfeindliche Vorfälle online anonym melden. Die Meldungen werden ab 2026 in jährlichen Berichten anonymisiert zusammengefasst. Ziel ist, Queerfeindlichkeit sichtbarer zu machen und auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung entwickeln und einfordern zu können.

Außerdem bietet die Webseite Informationen zu unterschiedlichen Handlungsoptionen nach queerfeindlichen Übergriffen sowie Anlaufstellen für Betroffene. „Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ NRW)“ weiterlesen

Gewalthilfegesetz wird am 31.01.2025 im Bundestag diskutiert

Quellen: Bundesverband Trans* und Bundestag

Das Gewalthilfegesetz, an dem auch der Bundesverband Trans* mitgearbeitet hat, wurde von vielen Verbänden und der Zivilgesellschaft gefordert. Nun hat die Politik den Weg für das Gewalthilfegesetz frei gemacht und SPD, Union und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einigten sich im Familienausschuss.

Tritt das Gesetz in Kraft, werden Frauenhäuser und Beratungsstellen in Zukunft besser finanziert, d.h. dass die Länder und Kommunen die Einrichtungen nicht mehr alleine tragen müssen, sondern der Bund bis 2036 rund 2,6 Milliarden Euro zusätzlich bereit stellt. Das Gesetz führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Gewalt ein.

So weit, so gut aber das Gesetz nennt explizit nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob Transfrauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen. Das Gesetz hatte in früheren Versionen explizit alle trans*, inter* und nicht-binären Personen in seinen Schutzbereich aufgenommen, u.a. auch weil Artikel 4 der Instanbul-Konvention diese Personengruppe als schutzwürdig definiert.

Die Politik platziert Hilfseinrichtungen damit in einem Widerspruch zwischen Theorie und Praxis und stellt trans*, inter* und nicht-binäre Personen als nicht schutzwürdig dar. Trans*feminine Personen und Transfrauen wurden in den Diskussionen um das Gesetz wieder einmal als Gefährdung dargestellt.

Unfassbar!

Ursache des nun erfolgten Ausschlusses ist die Position der Christlich-Konservativen, die sogar noch einen Schritt weiter gehen wollen und in den Gesetzestext aufnehmen lassen, dass das Gesetz Frauen und Kinder schütze, Transfrauen hier aber explizit nicht mit gemeint seien.

Die Rechte von Frauen und die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen werden hier gegeneinander ausgespielt. Die Trans*-bewegung ist eine zutiefst feministische Bewegung. Daher sehen wir nicht nur den Ausschluss von trans*, inter* und nicht-binären Personen als Skandal, sondern auch wie er erreicht wurde. So hat die Strategie der Union nicht nur den Schutz von trans*, inter* und nicht-binären Personen verhindert, sondern auch die Rechte aller Frauen in diesem Land angegriffen. Sie hat die Gewalt betroffenen cis-Frauen in diesem Land als Geisel gehalten. Denn hätten die beiden anderen Parteien am Schutz für alle trans*, inter* und nicht-binäre Personen festgehalten, wäre das Gesetz aufgrund der fehlenden Unterstützung der Union geplatzt. All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden und die Union hätte das billigend in Kauf genommen.

In der Praxis entscheiden Frauenhäuser in der Regel selbst, ob sie eine Schutzsuchende Person aufnehmen. Die Beratung und Unterbringung von trans*, inter* und nicht-binären Personen ist in vielen Einrichtungen, teilweise seit Jahrzehnten, eine Selbstverständlichkeit. Die fehlende klare Inklusion von Transfrauen und allen trans*, inter* und nicht-binären Personen im Gesetzestext aber, bringt Transfrauen in eine prekäre Lage. Denn durch den Gesetzestext wird die Diskussion darüber, wer geschützt wird und wer nicht, in die Einrichtungen verlagert.

Das ist ein Angriff auf das bestehende Hilfesystem und wir kritisieren diesen Ausschluss scharf. Gleich mehrere Gruppen, die oft von Gewalt betroffen sind, explizit auszuschließen und damit laut und deutlich zu sagen, dass diese Gruppen nicht schutzwürdig sind, zeigt uns, wie wenig Solidarität und wie viel soziale Kälte in diesem Land herrschen.

Es ist bereits jetzt ein deutlicher Anstieg trans*feindlicher Gewalt in Deutschland zu beobachten. Das Bundesinnenministerium verzeichnet für 2023 besorgniserregende Fallzahlen für Hasskriminalität mit Bezug zu den Merkmalen „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtsbezogene Diversität“. Das Gewalthilfegesetz lässt trans*, inter* und nicht-binäre Personen hier bewusst schutzlos zurück.

Es werden bewusst Falschinformationen über trans*feminine Personen und Transfrauen verbreitet. Sie werden als potenzielle Gefährdung dargestellt. Diese Panikmache ist realitätsfern, die vermeintliche Gefahr erfunden und von keinerlei Daten untermauert. Gleichzeitig liegen belastbare Zahlen vor, die einen Anstieg der Gewalt gegen eben die Gruppe von Menschen zeigen, die selbst unbegründet als Gefahr konstruiert wird.

Es ist einfach nur Widerlich und man fragt sich:
Haben wir noch Menschenrechte in Deutschland und anderswo?

Hausaufgaben für die Demokratie

01. Verteidige aktiv unser Grundgesetz. Stehe zu den Menschenrechten, die in unserem Grundgesetz verankert sind.

02. Widersprich undemokratischen Parolen und mach deinen Standpunkt klar. Stehe ein für Respekt und ein friedliches Miteinander.

03. Geh wählen, denn deine Stimme ist wichtig und zählt. Nicht wählen ist keine Lösung.

04. Engagiere dich und motiviere andere. Zum Beispiel im Verein, Stadtteilgruppe, Selbsthilfegruppe, Arbeitsplatz, Schule, Partei, Bürgerinitiative, etc.

05. Zeige Solidarität und stell dich an die Seite von Betroffenen.

06. Kümmer dich und arbeite aktiv mit an einer demokratisch politischen Kultur.

07. Halte die Demokratie lebendig. An einer Demokratie muss man arbeiten, denn sie ist kein Selbstläufer.

08. Demokratie ist eine der wertvollsten Errungenschaften unserer Zeit und auch du kannst in deinem Umfeld an der Demokratie arbeiten und sie stärken.

09. Zeige eine klare Haltung und das offene Bekenntnis zur Demokratie

10. Es liegt auch an dir, dass die Grundprinzipien unserer Demokratie bestehen bleiben.

11. Kommunikation ist der Schlüssel und damit ein wesentlicher Bestandteil eines verständnisvollen, toleranten und gesellschaftlichen Miteinanders.

12. Arbeite auch du daran mit.

Gendertreff Mitglied im Bundesverband Trans*

Für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt

Der Bundesverband Trans* e.V. setzt sich für die Rechte von trans* Personen im weiteren Sinne ein: also Menschen, die sich z.B. als transgeschlechtlich, transident, transsexuell, transgender, genderqueer, trans*, trans, nicht-binär, Crossdresser, trans* Frau, trans* Mann bezeichnen oder bezeichneten.

Neben der Mitgliedschaft im NGVT* NRW e.V. ist nun der Gendertreff e.V. seit Mai 2022 auch Mitglied im Bundesverband. Damit möchte der Gendertreff die Arbeit des BVT* unterstützen und gemeinsam an den rechtlichen, politischen und medizinischen Forderungen, Möglichkeiten und Fortschritten arbeiten.

>> Bundesverband Trans*

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Indien erkennt Transsexuelle offiziell an

Quelle: 3SAT

News vom Dienstag, 15.04.2014
Im konservativen Indien werden seit dem 15. April 2014 Transsexuelle als drittes Geschlecht offiziell anerkannt und erhalten damit wichtige Minderheitenrechte. Vertreter der Transgender-Gemeinde bejubelten das Urteil des Obersten Gerichtshofes als historisch. „Heute fühle ich mich zum ersten Mal stolz, ein Inder zu sein“, sagte der Eunuch Laxmi Narayan Tripathi, der zu den Initiatoren des Falls zählt.

 

„Die Anerkennung von Transsexuellen ist keine soziale oder medizinische Angelegenheit, sondern es geht um Menschenrechte“, …….. Weiter lesen

 

Quelle: 3SAT

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