Gewalthilfegesetz wird am 31.01.2025 im Bundestag diskutiert

Quellen: Bundesverband Trans* und Bundestag

Das Gewalthilfegesetz, an dem auch der Bundesverband Trans* mitgearbeitet hat, wurde von vielen Verbänden und der Zivilgesellschaft gefordert. Nun hat die Politik den Weg für das Gewalthilfegesetz frei gemacht und SPD, Union und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einigten sich im Familienausschuss.

Tritt das Gesetz in Kraft, werden Frauenhäuser und Beratungsstellen in Zukunft besser finanziert, d.h. dass die Länder und Kommunen die Einrichtungen nicht mehr alleine tragen müssen, sondern der Bund bis 2036 rund 2,6 Milliarden Euro zusätzlich bereit stellt. Das Gesetz führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Gewalt ein.

So weit, so gut aber das Gesetz nennt explizit nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob Transfrauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen. Das Gesetz hatte in früheren Versionen explizit alle trans*, inter* und nicht-binären Personen in seinen Schutzbereich aufgenommen, u.a. auch weil Artikel 4 der Instanbul-Konvention diese Personengruppe als schutzwürdig definiert.

Die Politik platziert Hilfseinrichtungen damit in einem Widerspruch zwischen Theorie und Praxis und stellt trans*, inter* und nicht-binäre Personen als nicht schutzwürdig dar. Trans*feminine Personen und Transfrauen wurden in den Diskussionen um das Gesetz wieder einmal als Gefährdung dargestellt.

Unfassbar!

Ursache des nun erfolgten Ausschlusses ist die Position der Christlich-Konservativen, die sogar noch einen Schritt weiter gehen wollen und in den Gesetzestext aufnehmen lassen, dass das Gesetz Frauen und Kinder schütze, Transfrauen hier aber explizit nicht mit gemeint seien.

Die Rechte von Frauen und die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen werden hier gegeneinander ausgespielt. Die Trans*-bewegung ist eine zutiefst feministische Bewegung. Daher sehen wir nicht nur den Ausschluss von trans*, inter* und nicht-binären Personen als Skandal, sondern auch wie er erreicht wurde. So hat die Strategie der Union nicht nur den Schutz von trans*, inter* und nicht-binären Personen verhindert, sondern auch die Rechte aller Frauen in diesem Land angegriffen. Sie hat die Gewalt betroffenen cis-Frauen in diesem Land als Geisel gehalten. Denn hätten die beiden anderen Parteien am Schutz für alle trans*, inter* und nicht-binäre Personen festgehalten, wäre das Gesetz aufgrund der fehlenden Unterstützung der Union geplatzt. All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden und die Union hätte das billigend in Kauf genommen.

In der Praxis entscheiden Frauenhäuser in der Regel selbst, ob sie eine Schutzsuchende Person aufnehmen. Die Beratung und Unterbringung von trans*, inter* und nicht-binären Personen ist in vielen Einrichtungen, teilweise seit Jahrzehnten, eine Selbstverständlichkeit. Die fehlende klare Inklusion von Transfrauen und allen trans*, inter* und nicht-binären Personen im Gesetzestext aber, bringt Transfrauen in eine prekäre Lage. Denn durch den Gesetzestext wird die Diskussion darüber, wer geschützt wird und wer nicht, in die Einrichtungen verlagert.

Das ist ein Angriff auf das bestehende Hilfesystem und wir kritisieren diesen Ausschluss scharf. Gleich mehrere Gruppen, die oft von Gewalt betroffen sind, explizit auszuschließen und damit laut und deutlich zu sagen, dass diese Gruppen nicht schutzwürdig sind, zeigt uns, wie wenig Solidarität und wie viel soziale Kälte in diesem Land herrschen.

Es ist bereits jetzt ein deutlicher Anstieg trans*feindlicher Gewalt in Deutschland zu beobachten. Das Bundesinnenministerium verzeichnet für 2023 besorgniserregende Fallzahlen für Hasskriminalität mit Bezug zu den Merkmalen „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtsbezogene Diversität“. Das Gewalthilfegesetz lässt trans*, inter* und nicht-binäre Personen hier bewusst schutzlos zurück.

Es werden bewusst Falschinformationen über trans*feminine Personen und Transfrauen verbreitet. Sie werden als potenzielle Gefährdung dargestellt. Diese Panikmache ist realitätsfern, die vermeintliche Gefahr erfunden und von keinerlei Daten untermauert. Gleichzeitig liegen belastbare Zahlen vor, die einen Anstieg der Gewalt gegen eben die Gruppe von Menschen zeigen, die selbst unbegründet als Gefahr konstruiert wird.

Es ist einfach nur Widerlich und man fragt sich:
Haben wir noch Menschenrechte in Deutschland und anderswo?

Wann kommt das Selbstbestimmungsgesetz?


Versprochen wurde es bereits 2023 aber über ein Eckpunktepapier kam man bisher nicht hinaus. Die Abstimmung in Bundestag und -rat wird vermutlich im ersten Quartal 2024 erfolgen. Das Selbstbestimmungsgesetz wird dann allerdings erst zum 1. November 2024 in Kraft treten. „Wann kommt das Selbstbestimmungsgesetz?“ weiterlesen

Kleine Revolution für Intersexuelle

Quelle: Monika Lazar, MdB

Kategorie: PM Bund

Pressemitteilung, 01.02.2013

Der Deutsche Bundestag hat gestern Nacht eine Änderung des Personenstandrechtes beschlossen. Dabei wird es ermöglicht, bei intersexuellen Kindern auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Dazu erklären Monika Lazar, frauenpolitische Sprecherin sowie Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

Es ist eine kleine Revolution. Endlich wird offiziell im Personenstandrecht die Existenz intersexueller Menschen anerkannt. Damit setzt der Bundestag eine Forderung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen um. Mit der Änderung wird der Druck von Eltern und Ärzten genommen, unmittelbar nach der Geburt eines Kindes dessen Geschlecht festzulegen.  Das Recht wird nun erstmalig geschlechtliche Unbestimmtheit zulassen.

Leider konnte sich die Koalition nicht durchringen, dringend notwendige weitere Schritte anzugehen: das Verbot von prophylaktischen,  geschlechtsangleichenden Operationen, eine bessere Unterstützung von intersexuellen Kindern und ihren Eltern, eine Fristenverlängerung bei der Aufbewahrungsfrist von Krankenakten. Diese Forderungen wurden auch vom Deutschen Ethikrat erhoben. Die grüne Bundestagsfraktion wird weiterhin an der Durchsetzung der Grundrechte intersexueller Menschen arbeiten.

Mit dem beschlossenen Gesetz wird im § 22 Personenstandsgesetz ein neuer Absatz 3 eingeführt, wonach bei Geburt eines Kindes, das „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden“ kann, der „Personenstandsfall ohne Angabe zum Geschlecht in das Geburtenregister einzutragen“ ist.

 
>> Quelle: Monika Lazar, MdB

Kinder ohne Geschlecht

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