Versprochen wurde es bereits 2023 aber über ein Eckpunktepapier kam man bisher nicht hinaus. Die Abstimmung in Bundestag und -rat wird vermutlich im ersten Quartal 2024 erfolgen. Das Selbstbestimmungsgesetz wird dann allerdings erst zum 1. November 2024 in Kraft treten.
Zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den durch das Grundgesetz garantierten Rechten. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag möchte diese Rechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen. Dafür soll das veraltete und zum Teil verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 aufgehoben und durch eine einheitliche Regelung ersetzt werden. Mit diesem neuen Gesetz können Menschen ihren Geschlechtseintrag oder ihre Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt ändern.
Zitat Bundesfamilienministerin Lisa Paus anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag:
„Mit dem Selbstbestimmungsgesetz regeln wir die geschlechtliche Selbstbestimmung so, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, in dessen Kern die Würde des Menschen steht.“
Und in welchen Ländern gibt es das bereits?
Argentinien war 2012 das erste Land, das eine Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft ermöglichte. Zudem gibt es ähnliche Gesetze in Chile, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und der Schweiz.
Deutschland es wird Zeit……..