Trans Day of Remembrance 2025 – Gedenken, Mahnung und Aufruf zum Handeln

Am 20. November ist der Trans Day of Remembrance (TDOR). An diesem Tag gedenken trans*, nicht-binäre und gender-nonkonforme Menschen weltweit den Opfern von trans*feindlicher Gewalt und Diskriminierung.

Aktuelle Zahlen (2024/2025):
    • 281 Morde an trans*, nicht-binären und gender-nonkonformen Personen weltweit.
    • Seit 2009 wurden 5.322 Morde dokumentiert.
    • 90 % der Opfer waren trans* Frauen oder transfeminine Menschen.
    • 88 % waren von Rassismus betroffen.
    • 34 % waren Sexarbeiterinnen.
    • 14 % der Opfer waren Aktivistinnen – ein starker Anstieg.

Besonders gefährdet sind Schwarze, indigene, migrantisierte trans* Frauen und transfeminine Personen, vor allem in der Sexarbeit.

Forderungen an Regierungen:
    • Schutz für Sexarbeiterinnen und Aktivistinnen.
    • Bessere Schulungen gegen Diskriminierung.
    • Gesetze gegen Hassverbrechen.
    • Unterstützung für Communitys.
In Deutschland:
    • 2.917 queerfeindliche Straftaten 2024 (mehr als doppelt so viele wie 2022).
    • Fast jeder zweite CSD 2025 wurde von Rechtsextremen angegriffen.
Der TDOR erinnert:
    • An die Toten, deren Geschichten oft vergessen werden.
    • An die Lebenden, die sich für Freiheit und Würde einsetzen.
Ziel:

Eine Gesellschaft, in der alle sicher und
gleichberechtigt leben können.

Eine Ergänzung von Art. 3 (3) GG ist wichtig und richtig

Der Bundesrat hat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angenommen und die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes positiv beschieden.
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Reaktion auf Anschreiben „Entwurf für neue Meldedatenverordnung“

Sehr geehrte Frau E,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 27.09.2025 an das Ministerium des Landes NRW.
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Entwurf für neue Meldedatenverordnung

Im Juli hatte das Bundesinnenministerium einen Entwurf für eine neue Meldedatenverordnung vorgelegt, der unverhältnismäßig in Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eingreift.

Geplant ist, dass der frühere Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname wie auch das Datum der Änderung der Daten nach Selbstbestimmungsgesetz sichtbar in den Meldedaten erfasst werden.

Nun hat das Bundesinnenministerium eine überarbeitete Version der Meldedatenverordnung veröffentlicht und diese an den Bundesrat übersandt.
Ihr findet den aktuellen Entwurf unter diesem Link:
Bundesrat
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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

§ 15 Übergangsvorschriften
(1) Am 1. November 2024 anhängige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz in der bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung werden nach dem bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Recht weitergeführt.
(2) Die §§ 6 bis 13 gelten entsprechend für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen, die vorgenommen wurden auf Grund der jeweils bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung
1. des Transsexuellengesetzes und
2. des § 45b des Personenstandsgesetzes.

Bedeutet, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse, die entweder mit den TSG oder dem Personenstandsgesetz gefasst wurden, ihr Gültigkeit nicht verlieren oder verändert werden, solange es keinen weiteren Wunsch zur Änderung gibt.
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CSD Erkrath – „CSD ist Liebe“

Lautete das Motto des dritten CSD in Erkrath.

Weit über 1.000 Interessierte, Neugierige, Besucher und Informierte kamen auf das Gelände am Bavierplatz. Alle waren Willkommen und gemeinsam feierten wir ein friedliches und schönes Fest bei herrlichem Sonnenschein und guter Musik. „CSD Erkrath – „CSD ist Liebe““ weiterlesen

Liebe verbindet – Hass zerstört

Das war das diesjährige Motto des Düsseldorfer CSD, an dem auch wieder der Gendertreff teilnahm. Zusammen mit „Anders und Gleich“, „AWO“, „Diakonie Düsseldorf“, „Fachstelle queer lesbische Beratung“, „Aidshilfe Düsseldorf e.V.“, „Caritasverband Düsseldorf“ und „Queer Handicap“ sorgten wir unter einem Zelt für Sichtbarkeit.

Presseerklärung des BVT* und der Amadeu Antonio Stiftung

Feindbild Trans*geschlechtlichkeit: BVT* und Amadeu Antonio Stiftung warnen vor rechtsextremer Bedrohung

Noch vor wenigen Jahren waren rechtsextreme Erzählungen am gesellschaftlichen Rand zu finden. Mittlerweile werden sie an vielen Stellen als vermeintlich valide Argumente gegen die Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe von trans* und nicht-binären Personen wiedergegeben. Durch den Einsatz trans*feindlicher Argumente gelingt es rechtsextremen Akteuren in der gesellschaftlichen Mitte und innerhalb demokratischer Parteien Anschluss zu finden. Dadurch wird dem Erstarken von Antifeminismus, Verschwörungsideologien und rechtsextremen Strömungen Vorschub geleistet. Das Resultat dieser erfolgreichen Mobilisierung gegen Gleichstellung und Selbstbestimmung hat verheerende Konsequenzen wie beispielsweise die steigenden Zahlen queerfeindlicher Gewalt in Deutschland, der Backlash in den USA oder die aktuelle Lage in Großbritannien. Um den Zusammenhang von Trans*feindlichkeit und Rechtsextremismus zu erläutern und beide als gesamtgesellschaftliche und demokratiegefährdende Problemfelder zu benennen, veröffentlichen der BVT* und die Amadeu Antonio Stiftung heute eine Broschüre mit dem Titel „Was bringt Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteuren? Und: Was ist daran so gefährlich?“. „Presseerklärung des BVT* und der Amadeu Antonio Stiftung“ weiterlesen

Nicht-binäre Geschlechtsoption fehlt in Formularen

Ein Beitrag des Bundesverband Trans* (BVT)

Im Verfahren Az. 31 O 207/23, in dem das Fehlen einer nicht-binären Geschlechtsoption im Online-Buchungssystem von Ryanair verhandelt wurde, gab es nun eine außergerichtliche Einigung. Die Einigung wurde nach einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2025 bereits am 02.05.2025 erreicht und sieht vor, dass Ryanair eine zusätzliche, nicht-binäre Anredeoption beim Ticketkauf einführt. „Nicht-binäre Geschlechtsoption fehlt in Formularen“ weiterlesen