Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes

Bundeskabinett beschließt den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz

23.08.2023 Aktuelle Meldung

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Leben für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen erleichtern. Mit einer Erklärung sollen sie den Geschlechtseintrag künftig ändern können. Heute beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf.

Wie zu erwarten war gibt es Vor- und Nachteile.

Das Offenbarungsverbot gilt nicht für die eigene Familie, jedoch für alle anderen. Ein Bußgeld für den Nachbarn, der mich weiter mit dem Deadname anspricht kommt ihn teuer zu stehen, immerhin 10.000 Euro.

Die Einträge von Vater und Mutter in der Geburtsurkunde ist an die gebärende Person gebunden. Wenn also die Mutter zum Vater wird, bleibt er weiterhin als Mutter eingetragen. Hier fehlt es am Willen, das Abstammungsrecht zu reformieren.

Die menschenverachtenden Verfahren nach dem alten TSG fallen weg, was viel Geld und Zeit spart.

Eine Wartezeit von 3 Monaten ist sicher zu ertragen.

Nach jedem Jahr kann das Geschlecht erneut geändert werden.

Jugendliche im Alter von 14 Jahren können durch Eltern oder Gericht einen Geschlechtseintrag/Vornamensänderung bekommen.

Medizinische Maßnahmen sind im Referentenentwurf explizit nicht enthalten. Ob ein Verweis auf die S3-Leitlinie genügt, ist fraglich.

Das Entgegenkommen im Bereich Frauenschutzräume wird in Zukunft viele Juristen beschäftigen.

Mal sehen was nach den eventuellen Änderungen in den nächsten Lesungen im Bundestag noch übrigbleibt.

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