Kinder ohne Geschlecht

Quelle: KStA.de/Politik Intersexualität Demnächst gibt es in Deutschland ein noch nicht benanntes drittes Geschlecht: Bei Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsorganen muss ins Geburtenregister künftig kein Geschlecht mehr eingetragen werden. Von Christian Rath Ab dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. Berlin Ab dem 1. November gibt es in Deutschland ein noch nicht benanntes drittes Geschlecht, neben Männern und Frauen. Das ist die Folge einer Änderung des Personenstandsgesetzes,…..Mehr lesen.   >> Quelle: … Kinder ohne Geschlecht weiterlesen