Polens Transgender weiter ohne Transsexuellen Gesetz

Im Juli 2015 wurde im polnischen Parlament das erste Transsexuellen Gesetz (TSG) des Landes verabschiedet. Initiatorin war die erste transsexuelle Sejm-Abgeordnete Anna Grodzka.

Bisher waren zwar Personenstandsänderungen möglich, aber nur in langwierigen Verfahren und ohne klare Regelungen. Zum Beispiel wurden die Geburtsurkunde und ähnliche Dokumente nicht geändert und eine Diagnose nach WHO-Kriterien war notwendig.

Ähnlich wie in Deutschland, sollte nach dem neuen Gesetz, auch ohne die operative Geschlechtsanpassung, die Geburtsurkunde und andere Dokumente geändert werden. Zwei unabhängig voneinander erstellte Gutachten von Psychologen sollten dann nötig sein und zwischen Antrag und Anerkennung dürfen höchstens drei Monate vergangen sein. Anders als hierzulande, dürfen die Antragsteller jedoch nicht verheiratet sein.

Die Organisation Trans-Fuzja bezeichnete das Gesetz als „großartigen Sieg für Trans-Rechte“. Zum ersten Mal hätten polnische Abgeordnete Transsexuellen aktiv geholfen, „die Selbstbestimmung über ihren Körper“ zu erlangen, obwohl es noch einige Einschränkungen gäbe.

Damit das Gesetz im Januar 2016 in Kraft treten kann, musste es noch vom Senat bestätigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Im August stimmte der Senat für den Entwurf, aber leider hat der polnische Präsident im Oktober mit scheinheiligen Argumenten und seinem Vetorecht, das Gesetz gekippt.

 

In den letzten Jahren haben mehr und mehr europäische Länder ihre Transsexuellen Gesetze überarbeitet und modernisiert. So sind meist keine operativen Geschlechtsangleichungen mehr erforderlich. Auch können Ehepartner ihre Ehe weiterführen und müssen sich nicht mehr scheiden lassen.
Dänemark, Malta und Irland verlangen sogar für eine Anerkennung des Identitätsgeschlechts keine Gutachten mehr.

 

Das Transsexuellen Gesetz in Deutschland stammt aus dem Jahr 1981 und wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Die Zwangsoperationen wurden verboten und die Scheidung einer bestehenden Ehe wurde aufgehoben. Wie im polnischen Gesetz vorgesehen, sind hierzulande aber auch noch zwei Gutachten notwendig.
Schon lange fordern Trans*-Organisationen eine Modernisierung des Transsexuellen Gesetzes (TSG) in Deutschland.

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