Antwort der Bundesärztekammer auf den offenen Brief des Gendertreff

Aufgrund eines Hinweises im Gendertreff-Forum hatten wir am 06. Januar 2017 einen offenen Brief an die Bundesärztekammer verfasst. In diesem nahmen wir zu einem von der Bundesärztekammer veröffentlichten Positionspapier „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ Stellung. Moniert wurde unsererseits insbesondere, dass Trans*-Personen als Hochrisikogruppe für AIDS eingestuft wurden. Diese Einstufung erfolgte, da – so die Bundesärztekammer – sich viele Trans*-Personen prostituieren würden, um Geld für geschlechtsangleichende Maßnahmen zu verdienen. Dabei werden die geschlechtsangleichenden Maßnahmen im monierten Positionspapier der Bundesärztekammer sachlich falsch als „Geschlechtsumwandlung“ bezeichnet.

Der Gendertreff rügte diese Einschätzung als diskriminierend, sachlich falsch und empirisch nicht nachweisbar. Der Gendertreff führte aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Trans*-Personen völlig normalen bürgerlichen Berufen nachgehe. Auch sei es nicht schlüssig, weshalb sich Menschen prostituieren sollten, um Leistungen zu erhalten, die in Deutschland von den Krankenkassen übernommen werden.

Den offenen Brief veröffentlichten wir auf der Gendertreff Plattform und übermittelten diesen per E-Mail sowie per Briefpost mit Schreiben vom 07.01.2017 an die Bundesärztekammer.

Mit Schreiben vom 01.02.2017 antwortete die Bundesärztekammer und informierte uns darüber, dass die in unserem offenen Brief zitierten „Erläuterungen und Regelungsoptionen zum Blutspende-Ausschluss bzw. zur Rückstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten birgt“, Stand 25.04.2012, inzwischen überarbeitet wurden.

Die Bundesärztekammer führt aus, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut“ nach § 24 Transfusionsgesetz (TFG), des Ständigen Arbeitskreieses „Richtlinien Hämotherapie“ nach §§ 12a und 18 TFG des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert-Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit die aktuellen epidemiologischen Daten zusammengestellt und ausgewertet hat.

Das Arbeitsergebnis der oben genannten gemeinsamen Arbeitsgruppe wurde laut dem uns zugegangenen Schreiben vom „Arbeitskreis Blut“ nach § 24 TFG am 04.10.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und befindet sich nun im Beratungsprozess der Gremien der Bundesärztekammer. Vor dem Hintergrund der laufenden Beratungen bittet die Bundesärztekammer um Verständnis, dass man zu Inhalten und einem möglichen Veröffentlichungszeitpunkt noch keine Angaben machen könne.

Der Gendertreff begrüßt die Überarbeitung der zitierten Richtlinien. Wir hoffen, dass nun ein realistisches Profil von Trans*-Personen zugrunde gelegt wurde, da das in dem monierten Positionspapier „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ gezeichnete Bild von Trans*-Personen sachlich falsch, abwertend und diskriminierend war. Gerne stehen wir jederzeit für den fachlichen Austausch zur Verfügung.

Mehr zum Thema:

>> Offener Brief des Gendertreff an die Bundesärztekammer

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