Jeder Mensch hat das Recht darauf, mit seinem richtigen Namen angesprochen zu werden

Sophie Vivien wurde in einem männlichen Körper geboren, lebt aber seit 2015 als Frau. Ein Nachbar nennt sie weiterhin permanent bei ihrem männlichen Vornamen und deshalb klagt sie nun auf Unterlassung. Sie will auch ein Zeichen gegen Ausgrenzung setzen.

Sie wurde als Junge geboren, dem die Eltern den Namen Rüdiger gaben. Der Junge wuchs im nördlichen Ruhrgebiet zum Mann heran, er hatte Beziehungen zu Frauen, machte eine Ausbildung zum Immobilienmakler, arbeitete. Und hatte dabei immer das Gefühl, im verkehrten Leben zu stecken.

„Ich habe schon als Kind gespürt, dass ich eigentlich ein Mädchen bin“, sagt sie. „Aber meine Eltern haben diesen Wunsch unterdrückt und mir das Gefühl gegeben, ich wäre nicht ganz dicht. Irgendwann glaubt man sogar daran.

Erst 2010 merkte sie, dass sie nicht alleine ist, denn es gab bereits viele Berichte über Transsexuelle/Transidente in den Medien. Nach einem halben Leben als Mann machte sie sich auf den Weg, endlich als Frau leben zu können. Psychotherapeuten schrieben Gutachten und ein Gericht entschied über die Vornamens- und Personenstandsänderung.

Bei transidenten Menschen stimmt das Geschlecht, mit dem sie zur Welt gekommen sind, nicht mit dem gefühlten Geschlecht überein. Bei der Geschlechtsidentität geht es nicht um die sexuelle Orientierung.

Definition

Leider gibt es auch unangenehme Situationen für Sophie Vivien. Da ist dieser Nachbar, der sie immer wieder mit ihrem alten männlichen Namen anspricht, wie sie erzählt. „Rüdiger, trägst du heute wieder ein Röckchen?“, soll er zum Beispiel gesagt haben, als sie sich an der Bushaltestelle begegneten und das vor allen Leuten.

Seit rund 35 Jahren kennen sich die beiden und seit eineinhalb Jahren provoziert der Nachbar und beleidigt sie in der Öffentlichkeit. Zwei außergerichtliche Schlichtungstermine scheiterten, weil der Nachbar nicht erschienen ist. Nun klagt sie mit ihrem Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht auf Unterlassung, bei der durchaus ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich ist.

Es geht hier um Diskriminierung und es sind leider immer noch viele Menschen betroffen.

Ihr Leben fühlt sich jetzt genau richtig an und sie ist glücklich!

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Manuelas Erlebnisse (3)

Autorin: Manuela

Den Termin beim ersten Gutachter habe ich nun hinter mir. Zur Begrüßung stellte ich mich mit Manuela M. vor. Ich war elegant gekleidet, hatte einen Minirock, Thermostrumpfhose, Stiefel und einen pinkfarbenen Pulli an, drüber einen Kurzmantel und einen Loop-Schal. Die Schminke war dezent, der Bartschatten gut abgedeckt. Es war emotional sehr anstrengend. Die Begutachtung dauerte 2 Stunden. Ich habe alles erzählt und wir haben uns gegenseitig Fragen gestellt. Es war kein Spaziergang, aber ich bin gefühlsmäßig immer bei mir geblieben. Nach 2 Stunden sagte der Gutachter, dass er einen positiven Bericht ans Gericht senden wird. Puh, das erste Gutachten habe ich so gut wie in der Tasche.

Bis das Gericht den 2. Gutachter findet werden wohl noch einige Monate vergehen. Das ist auch gut so. Ich habe einige Tage gebraucht, um mich von der ersten Begutachtung zu erholen.

Wie wichtig es ist, die Therapeuten für die Begleitende Transtherapie gut heraus zu suchen hat sich in meinem Fall gezeigt. Ich habe schon die Hälfte der Begleitenden Therapie hinter mir und bin froh, wenn die Sache im Juni 2020 erledigt ist. Diese Therapeutin ist eine einzige Katastrophe. Danach gehe ich wieder zu der Therapeutin in der psychiatrischen Institutsambulanz, bei der ich im Vorfeld schon einige Monate war. Es ist eine ganz junge sehr engagierte Psychologin, die extra wegen mir nach Freiburg in die Uniklinik gefahren ist, um sich über das Thema Trans* zu informieren. Wenn sie sich einmal selbständig macht, werde ich jede Mühe auf mich nehmen um weiter von ihr behandelt zu werden. Die ist tausendmal besser als die Therapeutin, bei der ich die Begleitende Therapie mache.

Was ich Schei*e finde, ist, dass es weder für Gutachter noch für Gerichte einheitliche Vorschriften gibt, wie sie solche Verfahren abarbeiten müssten. Ich habe dem Gericht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das Gericht hielt es nicht für notwendig, die Unterlagen dem Gutachter zur Verfügung zu stellen. Damit hatte ich schon gerechnet und den ganzen Ordner mit zum Gutachter genommen. Der war sehr froh darüber.

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Gutachten und weiter

Autorin: Stefanie

Hallo zusammen,

nachdem ich mal wieder eine Weile nichts geschrieben habe, möchte ich den Stand der Dinge doch mal ein wenig aktualisieren.

Die beiden Gutachtertermine habe ich nun erfolgreich hinter mich gebracht.
Beim ersten (Dr. Behrends) wurde ich mit den Worten begrüßt: schon wieder eine große Frau. Danach machte er schon ein paar Anmerkungen, dass er ja gar nicht wisse, was er negatives schreiben solle, nachdem er meinen Lebenslauf gelesen hatte (immerhin knapp 8 Seiten, die man hier auch nachlesen kann, da es der Anfang dieses Tagebuchs ist). Dann hat er es aber doch noch geschafft mir 1,5 Stunden Löcher in den Bauch zu fragen. Er ging beinahe alle meine Aussagen aus meinem Lebenslauf durch wohl auch um zu prüfen, ob alles von mir kommt oder ich etwas dazu gedichtet habe. Da alles authentisch war, lief es aber recht entspannt. Ein wenig überrascht hat er mich nur als er am Schluss noch eine kurze Untersuchung machen wollte, die schon die Neurologin auch gemacht hatte. Aber auch hier nichts auszusetzen. 🙂
Etwas irritierend fand ich nur, dass er mir dann noch den sogenannten Düsseldorfer Fragebogen in die Hand drückte und sagte, den möge ich dann bitte zu Hause ausfüllen und kurzfristig zusenden. Naja, im Endeffekt hat es mich ein Lächeln, eine halbe Stunde und etwas Porto gekostet und dann war der ausgefüllte Fragebogen am nächsten Tag auf dem Postweg.

Knapp 4 Wochen später hatte ich dann den zweiten Termin bei Frau Schleussner. Auch hier wurde ich freundlich begrüßt und es ging in einer recht entspannten Atmosphäre los. Im Gegensatz zu Dr. Behrends legte sie bei ihren Fragen mehr Wert auf die Kinder- und Jugendzeit, wohl auch deswegen, weil auch in meinem Lebenslauf da nicht so viele Ereignisse drinstanden, die recht früh schon auf eine klare Transidentität hätten schließen lassen. Der Besuch dauerte auch nur knapp mehr als eine Stunde und endete auch in ein wenig Smalltalk und einem weiteren Tipp, wie man brüchigen Nägeln am besten auf die Sprünge helfen kann. Und sie informierte mich auch, dass entgegen ihrer Angewohnheit sie das Gutachten erst am übernächsten Wochenende schreiben würde (normalerweise macht sie nur einen Gutachtertermin pro Woche und schreibt dann am folgenden Wochenende gleich den Bericht). Sie konnte nämlich das Gutachten von der Woche davor noch nicht schreiben, weil sie ihrer Tochter beim Umzug geholfen hatte und dies nun erst mal nachholen muss. Danach habe sie dann noch Urlaub aber dann sei ich dran. Mir war es recht, da Dr. Behrends gar keinen Termin genannt hatte und da eine Woche mehr warten zu müssen, nicht wirklich relevant erschien.

Alles in allem kann ich nun zu den Gutachtern nur das sagen, was ich mir genau genommen schon vorher gedacht hatte. Wer den Weg bis dahin aus eigenem Willen gegangen ist und alles was an Unterlagen eingereicht wurde nur dem entspricht was man wirklich erlebt hat, muss sich niemand Sorgen machen, dass einen ein Gutachter ‚zerpflückt‘ oder Steine in den Weg legt. Seid ihr authentisch ist es nur ein Gespräch, das zugegeben ja nach Frage schon mal grenzwertig sein kann, aber hier soll möglichst in einem Gespräch jemand sagen, ob ihr ehrlich seid oder nicht. Da sind nicht alle aber viele Fragen ggfs. auch sinnvoll. Also einfach den ausführlichen Lebenslauf nicht schönen, sondern einfach schreiben was passiert ist und gut.

In meinem Urlaub vor dem zweiten Termin habe ich es dann auch endlich mal geschafft mich um eine weitere Baustelle zu kümmern. Ich hatte ja schon Anfang 2013 mit IPL des Barts begonnen und mittlerweile 11 Termine hinter mich gebracht. IPL ist aber leider nicht dauerhaft und wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Anfangs war es mir egal, da ich einfach was tun wollte. Nun aber war es an der Zeit auf die Nadelepilation umzusteigen. Ich hatte mir nun endlich einen Termin besorgt und bekam dann sehr ausführlich erzählt, welche Haarwuchszyklen es gibt und die im Gesicht leider wohl über 7 Jahre laufen können. Ebenso ist die Nadelepilation, wenn auch sehr effektiv, leider auch sehr aufwändig, da nun wirklich Haar für Haar behandelt werden muss und das bei ich glaube 800 Haaren pro Quadratzentimeter (nicht schlagen wenn der Wert nicht ganz stimmt, aber so habe ich es mir gemerkt ).
Wie dem auch sei, ich habe dann auch den ersten Termin für eine Probebehandlung gemacht und ich muss sagen, IPL ist ein wenig angenehmer weil auch in der Regel kürzer und auf einer größeren Fläche. Nachdem ich nun auch den Kostenvoranschlag habe, werde ich am kommenden Montag den Antrag für die Kostenübernahme bei meiner Krankenkasse abgeben.

Zum guten Abschluss hatte ich dann letzten Samstag auf einmal wieder Post vom Amtsgericht. Die Kopie des ersten Gutachtens kam in einem grauen DINA5 Umschlag, der noch nicht mal verschlossen war. Aber egal, der Inhalt war ja noch drin. Meine Herrschaften: 20 Seiten. Aber das schöne stand auf den letzten 2 Seiten. Das Ergebnis bzw. die Antworten auf die 3 Fragen, die das Gericht gestellt hat und die waren alle positiv. 🙂
Jetzt heißt einmal mehr wieder warten, dieses Mal auf das zweite Gutachten und das Urteil vom Gericht. Der einzige Wermutstropfen wird dann aber wohl auch nicht mehr lange auf sich warten lassen, nämlich die Rechnung zum Verfahren.
Es geht weiter voran und so ganz nebenbei läuft das Leben mittlerweile in ganz normalen Bahnen.

Für alle die noch am Anfang stehen sei gesagt: es geht beinahe alles, solange man mit Herz und Seele dabei ist, aber bitte hört auf euer Herz und die Seele und macht nichts, was sich falsch anfühlt, denn das ist es oft genug auch. Ich persönlich hatte das Glück wie genug andere auch, dass als wir den Weg endlich eingeschlagen haben, es für uns zu 100% feststand, dass es der einzig richtige Weg ist. Aber holt euch auf jeden Fall Unterstützung und wenn es auch nur für den Anfang sei. Alle sollten sich nämlich auch kritischen Fragen stellen, die aber halt dann auch von jemandem kommen sollten, der weiß wovon er redet.

 

Die Gesellschaft ist heutzutage viel aufgeschlossener als viele meinen, wer aber eine Zielscheibe anbietet, muss auch damit rechnen, dass man verbal auf ihn schießt. Anfangs kann das verdammt wehtun und einen auch zweifeln lassen. Aber lasst euch gesagt sein, ein Mensch der euch ehrlich sagt, wie tapfer er/sie es findet, was ihr tut und euch ein wenig unterstützt hilft so manches unbedachte Wort aufzuwiegen. Seid selbstbewusst und man wird euch akzeptieren. Gesteht aber dem Rest der Welt auch ein, dass es nur Menschen sind, die auch Fehler machen und mancher Ausspruch auch nicht wirklich böse gemeint ist. Durch die ein oder andere Erfahrung ganz zu Anfang, habe ich angefangen auch mal über mich und mein Verhalten nachzudenken. Auch ich habe Menschen die nicht der Norm entsprechen aus Neugierde angeschaut und mit Sicherheit auch das eine oder andere mal länger, als es höflich gewesen wäre. Man sollte halt nicht jeden Blick der auf einen gerichtet wird überbewerten (auch wenn das am Anfang zugegebenermaßen schwierig ist). Ich bin stolze 190cm was für eine Frau auch heute nicht so typisch ist. Auch deswegen schauen mich die Leute an, aber auch oft genug nur genau deswegen. Also Kopf hoch und geht euren Weg, aber hinterfragt euch auch immer wieder mal selber. 😉

Liebe Grüße

Steffie

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Zuständigkeiten der Amtsgerichte für die Vornamens – und Personenstandsänderung

Der §2 des Transsexuellengesetz legt fest, dass für das Verfahren das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts zuständig ist, in der der_die Antragsteller_in ihren Hauptwohnsitz hat. Die jeweilige Landesregierung kann per Rechtsverordnung auch andere Reglungen festlegen. Daher sind die genauen Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
[Zitat]
§ 2 Zuständigkeit
(1) Für die Entscheidung über Anträge nach § 1 sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Ihr Bezirk umfaßt insoweit den Bezirk des Landgerichts. Haben am Orte des Landgerichts mehrere Amtsgerichte ihren Sitz, so bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht, soweit nicht das zuständige Amtsgericht am Sitz des Landgerichts schon allgemein durch Landesrecht bestimmt ist. Die Landesregierung kann auch bestimmen, daß ein Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuständig ist. Sie kann die Ermächtigungen nach Satz 3 und 4 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder, falls ein solcher im Geltungsbereich dieses Gesetzes fehlt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Antrag eingereicht wird. Ist der Antragsteller Deutscher und hat er im Geltungsbereich dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig; es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht abgeben; die Abgabeverfügung ist für dieses Gericht bindend.

[/Zitat]
Baden-Württemberg
Gemäß der Verordung sind die Amtsgerichte

  • Amtsgericht Baden-Baden (Landgerichtsbezirk Baden-Baden)
  • Amtsgericht Ellwangen (Landgerichtsbezirk Ellwangen)
  • Amtsgericht Freiburg im Breisgau (Landgerichtsbezirk Freiburg im Breisgau)
  • Amtsgericht Hechingen (Landgerichtsbezirk Hechingen)
  • Amtsgericht Heidelberg (Landgerichtsbezirk Heidelberg)
  • Amtsgericht Heilbronn (Landgerichtsbezirk Heilbronn)
  • Amtsgericht Karlsruhe (Landgerichtsbezirk Karlsruhe)
  • Amtsgericht Konstanz (Landgerichtsbezirk Konstanz)
  • Amtsgericht Mannheim (Landgerichtsbezirk Mannheim)
  • Amtsgericht Mosbach (Landgerichtsbezirk Mosbach)
  • Amtsgericht Offenburg (Landgerichtsbezirk Offenburg)
  • Amtsgericht Ravensburg (Landgerichtsbezirk Ravensburg)
  • Amtsgericht Rottweil (Landgerichtsbezirk Rottweil)
  • Amtsgericht Stuttgart (Landgerichtsbezirk Stuttgart)
  • Amtsgericht Tübingen (Landgerichtsbezirk Tübingen)
  • Amtsgericht Ulm (Landgerichtsbezirk Ulm)
  • Amtsgericht Waldshut-Tiengen (Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen)

zuständig.

Bayern
Die „Verordnung zum Transsexuellengesetz“ regelt welche Amtsgerichte zuständig sind.

  • München (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Nürnberg (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Bamberg (Oberlandesgerichtsbezirk)

Diese Aufteilung ergibt sich aus der Zuständigkeit der jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirke.

Berlin
Zuständig ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, welches auch für sämtliche Anträge von Auslandsdeutschen zuständig ist.

Brandenburg
Gemäß der Verordnung ist das Amtsgericht Potsdam zuständig.

Bremen
Zuständig ist das Amtsgericht Bremen.

Hamburg
Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte

Hessen
Gemäß der Verordnung sind die Amtsgerichte

  • Frankfurt am Main (für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg a. d. Lahn und Wiesbaden)
  • Kassel (für die Bezirke der Landgerichte Fulda, Kassel und Marburg)

zuständig.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Amtsgerichte zuständig:

  • Neubrandenburg (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz, Pasewalk, Ueckermünde und Waren (Müritz)
  • Rostock (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bad Doberan, Güstrow und Rostock)
  • Schwerin (umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar)
  • Stralsund (umfaßt die Bezirke Amtsgerichte Anklam, Bergen auf Rügen, Greifswald, Ribnitz-Damgarten, Stralsund und Wolgast)

Niedersachsen
Das Niedersächsische Landesjustizportal bietet umfassende Informationen zum Thema „Angelegenheiten nach dem Transsexuellengesetz (TSG)“.
Zuständig sind die Amtsgerichte:

  • Celle (Oberlandesgerichtsbezirk Celle)
  • Göttingen (Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig)
  • Oldenburg (Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg)

Nordrhein-Westfalen
In NRW sind gemäß Verordnung die Amtsgerichte

  • Düsseldorf (Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf)
  • Dortmund (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm)
  • Köln (Oberlandesgerichtsbezirk Köln)

zuständig.

Rheinland-Pfalz
Das Amtsgericht Frankenthal ist zuständig für alle Verfahren in Rheinland-Pfalz.

Saarland
Zuständig ist das Amtsgericht Saarbrücken, Nebenstelle Heidenkopferdell.

Sachsen
Zuständig sind die Amtsgerichte

  • Chemnitz (Landgerichtsbezirk Chemnitz)
  • Dresden (Landgerichtsbezirk Dresden)
  • Görlitz (Landgerichtsbezirk Görlitz)
  • Leipzig (Landgerichtsbezirk Leipzig)
  • Zwickau (Landgerichtsbezirk Zwickau)

Sachsen-Anhalt

Eine Verwaltungsvorschrift legt als zuständige Amtsgerichte fest:

  • Magdeburg (Bezirke der Landgerichte Magdeburg und Stendal)
  • Halle: (Bezirke der Landgerichte Dessau und Halle)

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Flensburg (Landgerichtsbezirk Flensburg)
  • Itzehoe (Landgerichtsbezirk Itzehoe)
  • Kiel (Landgerichtsbezirk Kiel)
  • Lübeck (Landgerichtsbezirk Lübeck)

Thüringen
In Thüringen sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Erfurt (Landgerichtsbezirk Erfurt)
  • Gera (Landgerichtsbezirk Gera)
  • Meiningen (Landgerichtsbezirk Meiningen)
  • Mühlhausen (Landgerichtsbezirk Mühlhausen)

Stand 31.08.2014


In der Regel müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Meldebestätigung der Gemeinde
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Berichts der Therapeutin
  • Transsexueller Lebenslauf

Zusätzlich können diese Unterlagen eingereicht werden, bzw. werden angefordert:

  • Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
  • Lebenslauf
  • Chronik des transidenten Lebens
  • Kopie DGTI-Ausweis (Ergänzungsausweis)
  • Kopie des Berichts des Neurologen
  • Kopie des Berichts der Gynäkologin
  • Kopie des Berichts des Endokrinologen
  • Kopie des Berichts des Urologen
  • Informationsmaterial der Selbsthilfegruppe (Flyer)

 

Informationen und Änderungswünsche werden gerne entgegen genommen.

 

Änderungen vorbehalten.

 

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Antrag TSG §1 und TSG §8

Autorin: Nathalie

Antrag Namens – und Personenstandsänderung:

Als ich meinen Antrag auf Namens – und Personenstandsänderung einreichen wollte, gab es nur sehr wenig Informationsmaterial, auf das ich zurückgreifen konnte. Auch war ich mir nicht sicher was bei Gericht, zu dem gestellten Antrag, an Unterlagen verlangt wurden. Deshalb habe ich hier eine kleine Zusammenstellung aufgeführt, die für die Antragstellung der Namens – und Personenstandsänderung beim Amtsgericht des zuständigen Oberlandesgerichtes von mir eingereicht wurden.
Eine Vorlage von meinem Antrag könnt Ihr sehr gerne hier auf dieser – Datei einsehen.

Zu dem Antrag habe ich folgende Unterlagen eingereicht:

Lebenslauf
transsexueller Lebenslauf
Kopie des Personalausweises
Kopie des Zusatzausweises – DGTI
Stellungnahme des begleitenden Therapeuten
Kopie der Geburtsurkunde
aktuelle Meldebescheinigung
Informationsmaterial der Selbsthilfegruppe

Ich hoffe, Ihr könnt mit den Informationen etwas anfangen und mich würde es sehr freuen, wenn Ihr Euch auch die Zeit für einen Besuch bei www.nathalie-book.de nehmen würdet.

 

Viel Erfolg !
Nathalie

 

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Warten auf Gutachtertermine

Autorin: Stefanie

Hallo zusammen,

es sind nun wieder ein paar Wochen ins Land gegangen, seitdem ich den letzten Eintrag gemacht habe und es hat sich ein wenig was getan.

Vergangenen Montag hatte ich es Leid immer nur zu warten und auf Nachricht vom Amtsgericht zu hoffen und so rief ich einfach mal dort an und fragte freundlich nach dem Stand der Bearbeitung meines Antrags auf die /.
Zu meinem beinahe Erstaunen bekam ich dann mitgeteilt, dass das Schreiben an mich schon herausgegangen sei und auch die Briefe an die bestellten Sachverständigen schon vor über einer Woche verschickt worden seien.

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Einladung zum Gericht

Autorin: Stefanie1268

Hallo zusammen,

es ist mal wieder an der Zeit ein wenig zu erzählen, was in letzter Zeit passiert ist.

Eigentlich war von meiner Firma aus vorgesehen, dass ich im Juni eine Woche nach Rumänien hätte fahren sollen um ein paar neue Kollegen mit einzuarbeiten. Alles war soweit geplant und gebucht und ich hatte auch ein wenig Magenschmerzen wegen der immer noch bestehenden Diskrepanz zwischen Auftreten und den offiziellen Papieren. Aber bevor es da zu einem Punkt kommen konnte, der mich zu sehr belastet hätte, hatte ich eines Tages den nun zweiten Brief vom Amtsgericht im Briefkasten (der erste war nur mit dem Hinweis auf die generelle Möglichkeit Rechtskostenhilfe zu beantragen).

Dieses mal war es eine Ladung zur persönlichen Anhörung. Der Termin lag mitten in der Woche, in der Rumänien geplant war. Meine Chefin war zwar nicht sonderlich begeistert, dass die Reise abgesagt werden musste (wobei ich angeboten hatte trotzdem zu fliegen nur hätte ich zwei Tage früher zurück reisen müssen), hat es aber ohne weitere Diskussion akzeptiert. Wahrscheinlich gab es auch deswegen wenig Diskussionen, weil ich so was vorher als Möglichkeit schon erwähnt hatte.

Nun hieß es dann noch etwas über drei Wochen zu warten. Als es dann endlich soweit war, fuhr ich vom Büro aus direkt zum Gericht. Allerdings mit sehr viel Zeitpuffer, da ich auf gar keinen Fall zu spät sein wollte. Es erwies sich zumindest nicht als größter Fehler viel Zeit mitgebracht zu haben. Auf dem Weg ins Parkhaus traf ich nämlich gleich eine Entscheidung, die mich schwer hätte ins Schwitzen bringen können. In der Einfahrt gibt es einen Kreisverkehr und kurz vor der Stelle wo man dann weiter hinein fährt sind zwei Schilder. Auf dem einen steht Mitarbeiter und dem anderen Besucher. Darunter jeweils eine elektronische Anzeige. Unter Mitarbeiter stand ‚Frei‘ und unter Besucher ‚Besetzt‘. Als Großstädterin haben solche Schilder bei Parkhäusern eine sehr relative Bedeutung.  Also bin ich einfach weiter rein gefahren, da dort auch schon weitere Autos standen (aber halt doch nicht so viele ).

Kaum stand ich da, sah ich einen Herrn in einer Art von Dienstkleidung mit einem Fahrer zwei Autos vor mir diskutieren. Es sah danach aus, als würde er sein Unverständnis äußern, warum er denn rein gefahren sei, wo doch ‚Besetzt‘ da stand. Als er sich dann in meine Richtung aufmachte, richtete ich mich schon auf eine entsprechende Standpauke ein. Aber nein, er lief am Auto vor mir und auch an meinem vorbei in Richtung des Kreisverkehrs. Dort lotste er alle einfahrenden Fahrzeuge wieder nach draußen. Als ich dass sah, zweifelte ich einen Moment daran, ob es wirklich eine gute Idee war das Schild zu ignorieren. Aber wie das Schicksal es will, nach etwa weiteren sieben Minuten ging es auf einmal weiter und ich konnte ohne weitere Verzögerung ins Parkhaus rein fahren.

Die Eingangskontrolle auf die im Anschreiben explizit als Zeitkiller hingewiesen wurde, erwies sich als weniger stressig, da war ich in etwa fünf Minuten durch, auch wenn mein Kosmetiktäschchen im Scanner eine eigene zweite Runde drehen durfte.

Das Zimmer zu dem ich musste, war dann auch recht einfach zu finden, zumindest nach dem ich an der Information auf die Aufzüge hingewiesen wurde, die ich beim Eintreten in das Gebäude erst mal glatt übersehen hatte. So war ich dann eine glatte halbe Stunde zu früh und setzte mich erst mal. Ich bekam dann noch gerade die zwei Termine vor mir mit, konnte aber dann auch schon etwa zehn Minuten vor der Zeit zur Richterin.
Das war eine ganz junge, die noch eben etwas zu Ende schreiben musste, bevor sie sich um mich kümmern konnte, empfing mich aber so locker, dass jegliche Anspannung im Nu verflogen war. Das Gespräch an sich war recht ereignislos, da sie mir primär die weitere Vorgehensweise erklärte, die mir ja eigentlich schon bekannt war inklusive der vermutlich anfallenden Höhe der Kosten. So machten wir noch ein wenig Smalltalk und sie ließ wenig Zweifel daran, dass sie glaubte, dass das Verfahren eigentlich problemlos durchlaufen müsste, wobei sie sich aber auch ihrer professionellen Pflicht bewusst war und darauf hinwies, dass kein Verfahren vor dem Ende entschieden ist. So machte ich mich nach ungefähr zehn Minuten gut gelaunt wieder auf den Weg ins Büro.

Diese Woche stand dann für mich noch ein Termin an, auf den ich mich riesig gefreut hatte. Ein absolutes Novum für mich, der Besuch bei meiner Gynäkologin. Meine Mutter hatte sie mir empfohlen und durch sie habe ich überhaupt nur einen Termin bekommen, da Frau Doktor wohl sehr ausgebucht ist und wenn dann nur noch neue Patientinnen auf Empfehlung annimmt.

Ich hatte mir auch extra den Tag frei genommen, da der Termin um 11:00 an stand. Es war auch sehr gut, dass ich viel Zeit mitgebracht hatte, denn ich musste über eine Stunde warten. Die Wartezeit an sich empfand ich aber nicht als schlimm. Es war einfach dieses Gefühl dabei, an einer Stelle zu sein, von der ich noch vor zwei Jahren nie zu träumen gewagt hätte. Und vor allem fühlte es sich so was von richtig an dort zu sein, dass das bisschen Warten nichts ausmachte.
Als ich dann dran war, merkte ich sehr schnell, dass ich hier wirklich gut aufgehoben war. Sie hat zwar keinerlei Erfahrung mit Trans ist aber sehr interessiert und zumindest grundlegend auch informiert. Bei dem Rest kann ich dann vielleicht ein wenig nachhelfen.

Wir haben viel geredet über das was noch folgen wird, welche Möglichkeiten noch gegeben sind und halt aktuell Stand der Dinge ist. Es gab dann auch eine kurze Untersuchung an der aktuell noch einzigen Stelle die schon in ihr Fachgebiet fällt aber wie zu erwarten keine Besonderheiten. Außerdem bot sie auch gleich an mir die Rezepte für die HRT auszustellen, da ich ihr auch die bisherigen Ergebnisse meine Endokrinologen in Kopie mitgebracht hatte und dort ja die aktuellen Medikamente vermerkt waren. Das habe ich gerne angenommen, so kann ich bei Bedarf eben vorbeifahren und muss keine Briefe an meinen Endokrinologen mehr schreiben.
Jetzt weiß ich auf jeden Fall, dass ich aktuell und vor allem für die Zukunft jemanden habe im Bereich Gynäkologie wo ich mich gut aufgehoben fühle und mit Sicherheit auch gerne hingehen werde.

Jetzt freue ich mich auf unser nächstes Treffen in Leverkusen, wo ich wieder viele liebe Leute treffen werde und vielleicht findet ja auch mal wieder ein neues Gesicht den Weg zu uns.

Bis dahin

Liebe Grüße

Steffie

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Richterlicher Beschluss per Telefon

Autorin: Katja-Sabine.

Hallo mal wieder mein liebes Tagebuch vom 06.03.2014.

Heute Morgen wurde ich schläfrig aus meinen Träumen gerissen, weil das Telefon schellte. Ich sprang aus dem warmem Bettchen, um den Anruf entgegen zu nehmen. Am anderen Ende war eine Frauenstimme und sagte guten Morgen mein Name Ist Frau Z…. „Habe ich sie gestört?“  „Nein erwiderte ich.“ Es war die Dame vom Amtsgericht Düsseldorf. Wow, habe ich gedacht. Sie teilte mir mit, dass mein Beschluss fertig ist und ich ihn abholen könnte.

So war ich plötzlich wach und total super drauf, sprang ins Bad und machte mich alltagstauglich. Nur ein leichtes Make-up und die Augen, das sollte reichen. Dann zog ich mich an und machte mir ein Frühstück – oh man war ich happy.

Noch schnell die Verzichtserklärung geschrieben, dass ich gegen diesen Beschluss keine Beschwerde einlege und meine Handtasche geschnappt. Dann fuhr ich zum Amtsgericht nach Düsseldorf und meine Laune stieg weiter.

Ich sang im Auto, je näher ich nach Düsseldorf kam und umso voller wurden die Straßen. Jetzt noch um 10:00 Uhr einen Stau? Ja gut, war ja nicht mehr weit und ich wurde immer ungeduldiger. Ich schlängelte mich durch den Stadtverkehr und sah nach einer knappen Stunde Fahrzeit das Gebäude der Justiiia. Schnell noch über die Sperrfläche der Kreuzung gehuscht und hinein ins Parkhaus. Das waren Gefühle voller Glück – Adrenalin pur.
Ich parkte meinen „Dicken“ und lief zum Aufgang des Parkhauses. Die Personenkontrolle war auch schnell erledigt und ich fuhr mit dem Aufzug in die dritte Etage, denn ich kannte mich ja schon ein wenig aus.

Mein Herz pochte bis zum Hals, als ich an die Tür klopfte und hinein trat. Ich fragte, wer mich aus dem Schlaf gerissen hätte und die Dame am rechten Schreibtisch meinte, sie hätte jetzt ein schlechtes Gewissen und entschuldigte sich. Freudestrahlend sagte ich nö, sie bräuchte sich nicht zu entschuldigen, weil ich auf das Schreiben lange gewartet habe. Sie stempelte es ab, unterschrieb es noch und wir machten noch ein wenig Spaß. Ich erzählte noch ein wenig vom Karneval der letzten Tage und verabschiedete mich dann.

Ich ging zum Auto und fuhr nach Hause. Während der Rückfahrt schrie ich vor Erleichterung und Glück, fuhr direkt zu meiner Mutti und zeigte ihr den Beschluss. Sie freute sich mit mir und wir aßen gemeinsam zu Mittag. Dann fuhr ich zur Arbeit.

Dort angekommen kopierte sich die Chefsekretärin meinen Beschluss. Der Zweigstellenleiter  war zu Tisch und ich ging zur Umkleide und machte mich fertig zur Arbeit.

Meinem Vorarbeiter zeigte ich ebenfalls das Dokument, der aber erstaunlicherweise neutral blieb. Er gratulierte mir und sagte, dann haben wir ja jetzt ´ne Frau auf´m Lager. Ich machte glücklich und zufrieden bis kurz nach 21:00 Uhr meine Arbeit.

Wieder eine Hürde gemeistert, aber es folgen noch einige. Ich freue mich riesig über diesen Tag und eine Last fällt von mir ab.

Viele Grüße
Katja – Sabine

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Gericht stärkt Anspruch Transsexueller auf Brustvergrößerung

Quelle:
http://www.123recht.net/Gericht-st%C3%A4rkt-Anspruch-Transsexueller-auf-Brustvergr%C3%B6erung-__a126762.html

Gericht stärkt Anspruch Transsexueller auf Brustvergrößerung

Anrecht auf mindestens Körbchengröße A

Mann-zu-Frau-Transsexuelle haben generell Anspruch auf eine operative Brustvergrößerung, wenn eine bestimmte Größe noch nicht erreicht ist. Voraussetzung ist, dass sich anders, etwa durch eine Hormonbehandlung, noch nicht eine Brust mit mindestens Körbchengröße A gebildet hat, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) entschied. (Az: B 1 KR 9/12 R und B 1 KR 3/12 R)

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Michaela berichtet über Ihre Transition

Mit Michaelas Einverständnis konnte der Bericht ihrer Transition hier im Gendertreff Blog erscheinen. Vielen Dank dafür.

Nachdem ich nach Duisburg gezogen war, begann ich mir das Leben ganz anders aufzubauen.

Ich lebte quasi als Transvestit (entschuldigt bitte, ist nun mal meine ureigene Definition, Transvestit bedeutet für mich eigentlich immer Frau auf Zeit, Transsexuell ist eben der Wunsch ganz als Frau zu leben unter Nutzung der Möglichkeiten den Körper anzugleichen ohne Wenn und Aber), das heißt in der Freizeit Frau (optisches Erscheinungsbild, Verhalten war ja schon immer mehr fraulich), arbeitsmäßig eben als das wie ich körperlich geboren bin man könnte sagen als Mann.

Nun suchte ich mir einen Therapeuten, weil ich nach der Selbstdiagnose schon genau wusste, wie ich leben wollte und welchen Körper ich mir wünschte (das wusste ich aber schon seit der Kindheit). Die Entblößung der Seele nahm nun bei dem Therapeuten April 2011 seinen Anfang. Gleichzeitig weihte ich auch manche vertrauenswürdige Mitarbeiterinnen auf der Arbeit ein.
Im Juli letzten Jahres hieß es dann nach Absprache mit dem Therapeuten, Schritt nach vorne und Arbeitgeber einweihen, Folge für mich war die Kündigung zum Oktober 2011. Naja, was soll ich sagen, ab da war ich Transsexuell, denn mein Psychologe bescheinigte mir im Ende Juli noch die Arbeitsunfähigkeit.
Alles wurde auf einmal forciert, die männliche Kleidung verschwand in den Säcken. Hört sich komisch an, aber ab da war ich Michaela, ebenso wie ich mich schon immer gefühlt habe. Es war klar, es gibt von nun an kein wenn und kein aber für mich.

Ich bekam dann auch die Indikation für die Endokrinologin und nach ausgiebiger Untersuchung begann die Hormontherapie am 5.10. Ende Oktober erfolgte dann auch der Antrag für die Namens- und Personenstandsänderung. Im November bekam ich dann auch die Einladung zum Gericht in Düsseldorf.
Bammel, oh ja, was passiert da, fressen die mich auf. Aber was war, ich unterhielt mich super mit der netten Richterin, sie fragte mich ob ich bestimmte Psychologen im Auge hätte für die Gutachten, ich verneinte und sagte nur, machen sie mal. Lächelnd bestimmte sie dann Herrn Dr. Rolloff-Stachel und zu meiner Überraschung meinen eigenen Psychologen. Ich dachte mir nur, Hauptsache nicht die überfüllte Frau Schleussner die Mutter aller "Transen". Ist nicht böse gemeint, aber wer den einfachen Weg gehen möchte, der geht dort hin.

Zwischenzeitlich nicht untätig sein bis zu den Terminen kam mir in den Sinn. Gesagt, getan,  Anruf bei meiner Sachbearbeiterin von meiner Krankenkasse. Sehr nettes Gespräch, ganz offen, Folge na so was ein Fehler im System, für 24 Stunden hatte sich einfach ein "a" an meinen Vornamen angehängt und wie es der Teufel so will ging auch noch eine Bestellung für eine neue Krankenkassenkarte raus. Sie kam an und ich nahm sie mit zu meinem nächsten Termin beim Arbeitsamt zur Arbeitslosenmeldung, fragte dann scheinheilig am Empfang wie ich denn geführt werde, denn ich war ja schon bei der Arbeit suchend Meldung als Michaela da, ups als Herr und ohne Vermerk.
Da sagte ich der netten Dame, meinen sie nicht das das zu Irritationen führen könnte, grins,  da machte sie schon mal einen Vermerk. Jedenfalls wurde ich als Frau aufgerufen bei dem Sachbearbeiter. Ich zeigte ihm die Ladung vom Gericht und die Krankenkassenkarte und fragte ihn ganz lieb, ob man nicht schon vorher also vor der offiziellen Namens- und Personenstandsänderung was machen könnte, lach die Krankenkasse könnte das ja auch. Nach Rücksprache mit seinem Chef wurden die Daten geändert, ich lächelte ihn an und hauchte ihm noch ein Danke entgegen. Da kann ich nur sagen, viele Sachen sind möglich, es kommt manchmal nur darauf an, wie man fragt.

Das weitere was kam, die Gutachten wurden erstellt. Witzig war noch wo ich Herrn Dr. Rolloff Stachel fragte ob ich denn auf ein positives Gutachten hoffen könnte, er sagte nur, wenn er sich unsicher ist lädt er die Probanden auch noch ein zweites, drittes oder viertes Mal ein. Hmmmhhh, ich bekam keinen neuen Termin, auch eine Beantwortung meiner Frage ohne direkte Beantwortung.

Irgendwann hielt ich dann Ende März den rechtskräftigen Bescheid vom Gericht in den Händen, wartete noch bis das Geburtsregister bzw. Geburtsurkunde in Essen geändert war. Danach folgte viel Arbeit und Telefonate und Mails um alles ändern zu lassen. Offizieller Teil beendet könnte man sagen, jetzt heißt es warten auf den körperlichen Teil.

Apropos Körperlichen Teil, jetzt an alle Transsexuellen Mitstreiterinnen die diesen Weg gehen. Erwartet nicht zu viel von der Hormonbehandlung, denn es liegt in den Genen, am Alter und an Vererbung wie sich alles entwickelt. Ich fühle mich zwar sehr gut unter den Hormonen, aber nehmt die Sachen so wie sie kommen. Fragt mal geborene Frauen, ob sie auf die Entwicklung Einfluss hatten. Arbeitet lieber daran wie ihr von anderen wahrgenommen werdet, ja auch außerhalb der Transgenderwelt. Habe ich gemacht und ja man bekommt auch manchmal ganz brutale Wahrheiten mit. Meine beste Freundin ist eine geborene Frau und schonungslos sagt sie mir, wann ich denn mal "fraulicher" werde wie jede "normale Frau".
Ich weiß auch das mir im allerbesten Fall, auch nach Jahren der Hormoneinnahme immer ein Hauch von Exotik anhaftet, also total unerkannt leben ist eine Illusion (Ich habe bisher persönlich jedenfalls nur eine einzige Frau mit transsexuellen Hintergrund gesehen, wo ich es nicht erkannt habe). Als ich davon sprach, den Transsexuellen Weg zu gehen, hieß das auch mit allen Konsequenzen.

Im Moment habe ich die Situation das ich alles verloren habe. Trennung bzw. Scheidung, Abkehr der gesamten Familie von mir, auch meiner geliebten Kinder und Arbeitslosigkeit. Aber ich konnte einfach nicht mehr anders nach 40 Jahren mit einer "Maske" zu leben. Ich gehe aber mit einer positiven Einstellung, mit meinem wahren Ich, in die Zukunft.

So genug geschrieben, nicht das noch manche bei der Lektüre einschlafen. Falls ich manchen mit Adressen oder so etwas helfen kann, tue ich das gerne, auch wenn ich mit meiner Meinung zu den Begriffen Transvestit oder Transsexuell ein wenig polarisiere, da ist der Begriff Transgender schon eine gute Wortschöpfung, in erster Linie zählt sowieso nur der Mensch der dahinter steht.

Gruß

Michaela

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