Shopping mit Körperverletzung

Eine gute Bekannte, die auch sehr häufig die Treffen des Gendertreff besucht hat, hatte bei einem der letzten Treffen in Leverkusen folgenden Erlebnisbericht abgegeben. Da ihr der Vorfall heute noch peinlich ist und ihr das Geschehene noch nach hinkt, möchte sie nicht namentlich genannt werden. Auch in diesem Blogbeitrag, verbürgen wir uns für die Richtigkeit des Berichtes.
Wir sind der Meinung, dass auch diese negativen Berichte in unseren Blog gehören, weil nicht immer und überall alles Friede Freude Eierkuchen ist:

Shopping mit Körperverletzung

An einem November-Samstag in 2012 ging sie alleine durch die Bonner Innenstadt zum Shoppen. Nachdem sie in einem bekannten Bekleidungsgeschäft mit zwei Buchstaben und einem „&“ dazwischen, einiges an vollen Tüten zusammen gekauft hatte, ging sie vor die Tür und stellte Ihre Einkaufstaschen auf einer Bank in der Fußgängerpassage ab und suchte etwas in Ihrer Handtasche. Die Innenstadt war gut besucht.

Plötzlich riss jemand Ihre Perücke vom Kopf und ein Jugendlicher rief: “ Na, Du Transe, zeig mal was Du Dir für Fummel gekauft hast.“, dabei wurden Ihr die Taschen entrissen. Drei Jugendliche waren es, die nun mit Ihrer Perücke fangen spielten. Sie war geschockt, hilflos und hatte in diesem Moment nur Angst erkannt zu werden. Niemand in der Menge hielt es für nötig zu helfen, auch die Security im Geschäft rührte sich nicht.

Sie konnte dennoch einem der Jugendlichen die Taschen wieder entreißen. Sie forderte einen der Umstehenden auf, ihr zu helfen, was dieser auch tat. So erhielt sie ihre Perücke zurück. Anschließend flüchtete sie zitternd zurück in das Geschäft. Von dort aus nahm sie einen anderen Ausgang und ging rasch zu Ihrem Auto im Parkhaus. Nur weg, dachte sie in diesem Augenblick.

Sie hatte lange damit zu tun, dies zu verarbeiten und hat dann endlich drei Monate später beim Gendertreff Leverkusen darüber berichtet. Sie dachte, sie hätte genug Selbstvertrauen und alles im Griff, war aber in diesem Moment so überrascht und geschockt, dass sie so falsch gehandelt hatte. Erschreckend an dieser Gegebenheit war, dass wieder einmal niemand von alleine zur Hilfe eilte!

Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person. Dazu gehört auch das Entreißen einer Perücke vom Kopf. Im deutschen Strafrecht wird die Körperverletzung in § 223 bis § 231 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) sowie § 340 (im Abschnitt über Straftaten im Amt) StGB geregelt.

Leider hat sie keine Anzeige erstattet und wollte nur schnell weg von dem Tatort.

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Diskriminierung

Obwohl im allgemeinen offensichtlich die positiven Erfahrungen überwiegen, ist es leider dennoch so, dass es hin und wieder zu unerfreulichen Begegnungen kommt. Umso mutiger zeigte sich unsere Userin Mandy, die von einigen zwielichtigen Personen beleidigt und in Form latenter Gewaltandrohung genötigt wurde. Drei weniger freundliche und obendrein angetrunkene Zeitgenossen kamen offensichtlich mit einer TS nicht klar.

Nun mag man einwenden: Selbst Schuld, was bewegt sie sich auch in dunklen Gassen. Doch leider ereignete sich der Vorfall an belebter Stelle im öffentlichen Raum und viele „brave Bürger“ übten sich im Wegsehen. Mandy jedoch ließ sich nicht einschüchtern. Hier nun also der Bericht:

Mit freundlicher Genehmigung von Mandy

Hallo Ihr Lieben,

wer hat schon mal so wie ich Anzeige bei der Polizei gemacht? Wegen Beleidigung, Nötigung oder Ähnlichem?

In meinem Fall wurde ich im Juni 2007 beleidigt und genötigt, worauf ich die Polizei gerufen habe. Aber der Streifenwagen kam erst nach 27 Minuten und nach einem zweiten Anruf.

Dann hatte ich zu den Beamten gesagt, dass ich Anzeige gegen die drei Männer erstatte. Wegen Beleidigung und Nötigung, doch die Beamten sagten mir, es würde nichts bringen, da die Anzeige doch eingestellt würde. Ich bestand jedoch darauf, Anzeige zu erstatten.  Also nahmen die Beamten zähneknirschend die Anzeige auf.

Nach einigen Wochen bekam ich von der Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass die Anzeige eingestellt wurde. Aber ich nahm es nicht hin und ließ über einen Rechtsanwalt an die Oberstaatsanwaltschaft schreiben. In diesem Schriftsatz wurde der Sachverhalt noch einmal geschildert. Und siehe da, wir waren erfolgreich: Nach ca. zwei Wochen bekam ich von der Oberstaatsanwaltschaft Bescheid, dass das Verfahren noch einmal aufgerollt würde. Der Fall wurde wieder geöffnet und an die Staatsanwaltschaft zurück verwiesen.

Im Oktober bekam ich dann Bescheid, dass es zum Gerichtstermin käme. Im Dezember bekam ich vom Dortmunder Amtsgericht die Ladung für den 24.1.2008. Mein Fall bzw. meine Anzeige wurde strafrechtlich verhandelt.

Die drei jungen Männer wurden dann verurteilt: Der erste zu 20 Tagessätzen á 50 Euro, also 1.000 Euro. Der zweite bekam noch eine Anzeige wegen Falschaussage, da er vorgab, sich nicht daran erinnern zu können, etwas Beleidigendes gesagt zu haben. Sein Pech: Sein Kumpan hatte bereits umfangreich gestanden und ihn hinreichend belastet. Der Dritte bekam noch eine Geldstrafe wegen Missachtung des Gerichts, da er gar nicht erst zur Verhandlung erschienen war.

Fazit: Nur Mut, wenn Ihr in der Öffentlichkeit von anderen Menschen beleidigt oder genötigt werdet. Ihr müsst Euch nicht alles gefallen lassen.

Lieben Gruß

Mandy

 

NOTFALL

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