Das mutigste Fußball- Outing des Jahres

Quelle: Das mutigste Fußball-Outing des Jahres. (Bild.de)

Ein Bericht von SVEN KUSCHEL

In der Bundesliga wird über Schwulen-Outing diskutiert, ohne dass sich bisher ein Spieler öffentlich bekannt hat. Das mutigste Fußball-Outing des Jahres kommt jetzt von einer Frau, die einmal ein Mann war.

Swenja Grassat (36) aus dem westfälischen Unna schoss als „Sven“ Tore in der Verbandsliga. Inzwischen trifft sie für eine Frauen-Mannschaft. Die Mittelfeldspielerin und Torjägerin vom BSV Heeren (NRW-Landesliga) ist transsexuell.

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Quelle: Das mutigste Fußball-Outing des Jahres. (Bild.de)

 

INHALTSVERZEICHNIS

Auch als Frau bleibt der Mann ein Mann

Quelle: BGH · Urteil vom 9. Mai 2012 · Az. IV ZR 1/11

Tatbestand:
I. Die transsexuelle Klägerin, die als Mann geboren wurde, sich aber als dem weiblichen Geschlecht zugehörig empfand, ließ im Jahre 2005 gemäß § 1 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen – Transsexuellengesetz (TSG) – ihren Vornamen ändern und nahm einen weiblichen Vornamen an; sie ließ ferner operative Eingriffe zur deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des weiblichen Geschlechts durchführen. Einen Antrag nach § 8 TSG auf Feststellung der Zugehörigkeit zum 1 weiblichen Geschlecht hat sie nicht gestellt, obwohl unstreitig alle Voraussetzungen dafür vorliegen, dass einem entsprechenden Antrag stattgegeben werden müsste. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nunmehr für die bei der Beklagten unterhaltene Kranken- und Pflegeversicherung den Männer- oder den Frauentarif zu zahlen hat.

Die Beklagte, die die durchgeführten Operationen bezahlt hatte, stufte die Klägerin ab 1. Januar 2009 in den Frauentarif ein. Sie meint, die Klägerin müsse sich als Frau behandeln lassen.

Die verheiratete Klägerin, die die Prämien insoweit unter Vorbehalt zahlte, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, meint, solange kein Gerichtsbeschluss nach § 10 TSG vorliege, mit dem festgestellt wird, dass sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, habe die Beklagte keinen Anspruch auf die für Frauen geltenden Beiträge. Ob sie, die Klägerin, einen solchen Antrag stelle, sei ihre höchstpersönliche Entscheidung. Sie behauptet, den Antrag nach § 8 TSG nicht stellen zu wollen, weil es ihrer Ehefrau nicht zuzumuten sei, rechtlich mit einer Frau verheiratet zu sein.

Mit der Klage begehrt sie einerseits die Feststellung, dass die Beklagte lediglich die für Männer geltenden Beiträge erheben darf, andererseits im Wege der Stufenklage Auskunft über die diesbezüglichen Tarife für 2009 und 2010 und die Erstattung gezahlter und zukünftig zu zahlender Differenzbeträge.

Das Amtsgericht hat durch Teilurteil dem Feststellungs- und dem Auskunftsanspruch stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat 2 das Landgericht die Klage insgesamt abgewiesen. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Revision,

Gründe:
Die Revision hat Erfolg.

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klägerin sei eine Frau, da die Voraussetzungen gemäß § 8 TSG bei ihr unstreitig vorlägen. Zumindest könne sie sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, einen Antrag gemäß § 8 TSG nicht gestellt zu haben.

Die Vorschrift des § 162 BGB, die den allgemeinen Rechtsgedanken enthalte, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig herbeigeführten oder verhinderten Ereignis Vorteile herleiten dürfe, sei entsprechend anzuwenden. Vorliegend verstoße die Berufung der Klägerin auf die noch nicht ergangene Entscheidung gemäß § 10 TSG gegen das Verbot des venire contra factum proprium, nachdem die Beklagte im Zuge der Geschlechtsumwandlung nicht unerhebliche Aufwendungen geleistet habe. Auch der von ihr beauftragte Sachverständige habe bescheinigt, dass eine Personenstandsänderung für die Klägerin aus psychologischen Gründen sinnvoll und erforderlich sei und sie entsprechend ihrer Geschlechtsidentität behandelt werden solle. Aus § 10 TSG sei kein Verbot zu entnehmen, eine Mannzur-Frau-Transsexuelle schon vor dieser Entscheidung im bürgerlichen Rechtsverkehr als Frau zu behandeln.

II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. 6 1. Der Senat lässt offen, ob unterschiedliche Krankenversicherungstarife mit Geschlechterdifferenzierung und damit die Ausnahmeregelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 AGG vor Art. 3 Abs. 2 GG Bestand haben. Auf diese im Schrifttum kontrovers beantwortete Frage (vgl. nur Wrase/ Baer, NJW 2004, 1623 ff. einerseits und Wandt, VersR 2004, 1341 ff. andererseits) kommt es nicht an, weil ein Recht der Beklagten, die Klägerin in einen anderen als den bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif einzuordnen, auch bei einer Verfassungskonformität der gesetzlichen Regelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht besteht.

2. Die Beklagte dürfte die Klägerin nur dann abweichend von dem vertraglich vereinbarten Tarif einstufen, wenn ihr ein entsprechender Anspruch auf Vertragsänderung zustünde. Eine Anspruchsgrundlage hierfür ist jedoch nicht ersichtlich.

a) Sie findet sich insbesondere nicht in den Vorschriften des TSG.

aa) Selbst nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gemäß § 10 TSG verpflichten weder dieses Gesetz noch der Versicherungsvertrag in der bestehenden Fassung die Klägerin zur Zahlung einer höheren Prämie als im Vertrag vereinbart.

Das Gesetz regelt die Höhe der Versicherungsprämie nicht. Es ist auch nicht vorgetragen, dass der konkret abgeschlossene Vertrag eine Vereinbarung zu unterschiedlichen Prämienhöhen je nach Geschlecht des Versicherten enthält.

bb) Besteht auch nach Erlass eines Beschlusses gemäß § 10 TSG kein Anspruch der Beklagten auf eine höhere Prämie, kann es sich insoweit nicht zum Nachteil der Klägerin auswirken, dass sie keinen Antrag nach § 8 TSG gestellt hat. Auf die Nachvollziehbarkeit der von ihr hierfür angegebenen Gründe kommt es nicht an. Der Rechtsgedanke des § 162 BGB ist nicht einschlägig.

b) Ferner liegt kein Fall einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG vor. Diese Bestimmung regelt allein die Prämienanpassung innerhalb eines konkreten Tarifs. Einen Anspruch auf Tarifwechsel hat der Gesetzgeber in § 204 VVG nur als einseitiges Recht des Versicherungsnehmers geregelt.

c) Schließlich ergibt sich ein Anspruch der Beklagten auf Vertragsänderung nicht aus einer Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB.

aa) Hierfür kann es dahinstehen, ob die Eigenschaft der Klägerin als „Mann“, die mitbestimmend für die ursprüngliche Tarifeinstufung gewesen sein dürfte, damit als Geschäftsgrundlage für den Vertragsabschluss mit seinem konkret vereinbarten Inhalt anzusehen ist.

bb) Selbst wenn man dieses annimmt, berechtigt die Geschlechtsänderung der Klägerin – mag sie auch ungeachtet des gesetzlichen Personenstands in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht vollzogen sein, wie das Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht unangegriffen festgestellt hat – die Beklagte nicht zur Vertragsanpassung, wie sich aus den spezialgesetzlichen Bestimmungen im VVG ergibt.

(1) Die höheren Tarife für Frauen in der Krankenversicherung sind wesentlich einer statistisch höheren Lebenserwartung geschuldet, nachdem die Kosten für Schwangerschaft und Geburt gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 AGG nicht mehr in eine differenzierende Prämienkalkulation einfließen dürfen. Geht man davon aus, dass die Klägerin in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht nunmehr der – versicherungsrechtlich zulässig gebildeten – Risikogruppe „Frau“ angehört, so hat sich damit das von individuellen Umständen unabhängige und abstrakt zu sehende Leistungsrisiko für die Beklagte erhöht.

Grundsätzlich sind die Folgen nachträglicher Risikoerhöhungen nach Abschluss des Versicherungsvertrages vom Gesetzgeber in den Vorschriften über die Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG) geregelt. Insoweit lässt sich § 25 VVG der Grundsatz entnehmen, dass der Versicherer ein nachträglich erhöhtes Risiko nur gegen Zahlung einer erhöhten Prämie abdecken muss.

(2) Jedoch kann dieser Grundsatz hier nicht zum Zuge kommen, weil der Gesetzgeber ihn für die Krankenversicherung gerade ausgeschlossen hat. Die Ausnahmevorschrift des § 194 Abs. 1 Satz 2 VVG bestimmt, dass die §§ 23 bis 27 und 29 auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden sind. Damit hat der Gesetzgeber dem Versicherer das Risiko nachträglicher Gefahrerhöhungen in der Krankenversicherung generell auferlegt. Ob es dabei um eine individuelle Risikoerhöhung beim Versicherungsnehmer oder um eine Erhöhung des abstrakt zu sehenden Leistungsrisikos aufgrund statistischer Zuordnungen geht, ist unerheblich (vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 23 Rn. 14 und § 25 Rn. 6). Diese gesetzliche Risikoverteilung ist gemäß § 313 Abs. 1 BGB bei der Frage nach der Zumutbarkeit eines unveränderten Festhaltens am Ver-20 trag für den Versicherer zu berücksichtigen; sie schließt einen Anspruch auf Tarifänderung aus.

(3) Im Streitfall kommt hinzu, dass die Gefahrerhöhung auf einem Versicherungsfall beruht. Die jetzt eingetretene Zugehörigkeit der Klägerin zu einer unter Tarifierungsgesichtspunkten gebildeten anderen Risikogruppe ist eine Folge der bei ihr aufgetretenen Transsexualität, die als Krankheit von Anfang an versichert war. Eine darin liegende Gefahrerhöhung wäre deshalb selbst bei einer Anwendbarkeit der §§ 23 ff. VVG als ein nach den Umständen mitversichertes Risiko anzusehen, § 27 VVG.

Mayen Wendt Felsch Lehmann Dr. Brockmöller Vorinstanzen:

AG Coburg, Entscheidung vom 10.05.2010 – 14 C 1712/09 –

LG Coburg, Entscheidung vom 10.12.2010 – 33 S 45/10 – 23


Quelle: http://openjur.de/u/430077.html

 

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Gericht stärkt Anspruch Transsexueller auf Brustvergrößerung

Quelle:
http://www.123recht.net/Gericht-st%C3%A4rkt-Anspruch-Transsexueller-auf-Brustvergr%C3%B6erung-__a126762.html

Gericht stärkt Anspruch Transsexueller auf Brustvergrößerung

Anrecht auf mindestens Körbchengröße A

Mann-zu-Frau-Transsexuelle haben generell Anspruch auf eine operative Brustvergrößerung, wenn eine bestimmte Größe noch nicht erreicht ist. Voraussetzung ist, dass sich anders, etwa durch eine Hormonbehandlung, noch nicht eine Brust mit mindestens Körbchengröße A gebildet hat, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) entschied. (Az: B 1 KR 9/12 R und B 1 KR 3/12 R)

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Eingedachtes zu „Kleines 1×1 der Hormone“

Eine wirklich schöne Abhandlung die da Marina geschrieben hat und zu der ich folgendes Ergänzen möchte.

Es soll "Patienten" geben, die es nicht abwarten können und denen es nicht schnell genug geht, die Wandlung von einem männlichen hin zu einem weiblichen Körper und umgekehrt zu vollziehen. Leider aber gibt es auch Ärzte, die dieses Spiel mitspielen und leider auch viel zu schnell viel zu viel verschreiben. Ist denn nicht klar, was da dem Körper angetan wird? Warum wird da so unverantwortlich gehandelt?

Da ist mir zu Ohren gekommen, dass einige gleich am Anfang mit 50mg Androcur einsteigen. Das heißt, dass der Körper quasi ohne Hormone auskommen muss, weil das Testosteron auf null geknüppelt wird, aber sich noch gar kein Östrogenspiegel gebildet hat.
Oder ohne Testphase bzw. mit einer Anfangsdosis von 1-2mg, gleich der Einstieg mit 4mg und mehr Estradiol (Östrogene) vollzogen wird und es dann zu Herzproblemen o.ä. kommt.
Interessant ist auch die Geschichte, dass eine Person 16mg Estradiol am Tag eingenommen haben soll.

Diese Personen haben vielleicht ihren Körper etwas schneller als andere an ihr Wunschgeschlecht angepasst, werden dann aber vielleicht zu wirklichen Patienten. Bluthochdruck, Schwindel, Depressionen, Leber- und/oder Nierenschädigungen, Herzprobleme, Schlaganfall usw. usw. Ist das dann der Preis dafür?

Warum tut man/frau sich das an?

Vieles ist einfacher geworden und jede/r muss wissen was sie/er tut. Aber dieser Wandlungsprozess dauert seine Zeit und die sollte man seinem Körper geben, wenn man dann noch etwas davon haben will.

Ich würde mir auch von den Ärzten eine bessere Aufklärung und Beratung wünschen und nicht ein "Durchschleusen" von transsexuellen Personen – Dazu zähle ich auch die Therapeuten.

Im Endeffekt liegt die Verantwortung, was man seinem Körper antut, bei einem selbst. Es ist nur schade, wenn man dann, nicht das Leben in seinem Wunschgeschlecht genießen kann.

>> Beipackzettel Estradiol

>> Beipackzettel Androcur

>> Forum

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Kleines 1×1 der Hormone

Autorin: Marina

Als Erstes muss ich, Marina, vorausschicken, ich bin weder Ärztin noch Pharmakologin. Ich habe „nur“ Chemieingenieurwesen studiert. Darin enthalten 4 Semester Biochemie. Alle nachfolgenden Informationen sind aus Wikipedia und anderen öffentlich zugänglichen Quellen zusammengesucht. Dieser Text ist meine persönliche Zusammenfassung meines Wissens über Hormone und die Hormontherapie, das ich mir über die Jahre angeeignet habe. Ich erhebe keinerlei Anspruch auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit. Ebenso übernehme ich keinerlei Verantwortung für Konsequenzen, die andere aus meinen Überlegungen und Darlegungen ziehen.Ich möchte mit dieser Zusammenfassung einen leicht verständlichen Überblick geben, wie und wieso Hormone wirken und was eine Hormontherapie im Körper auslöst. Dabei stelle ich alles aus der Sicht einer Mann-zu-Frau transidenten Person dar. Bei Frau-zu-Mann-Transsexuellen ist dies aber ganz genauso, nur mit umgekehrten „Vorzeichen“.

Das Grundprinzip aller Hormone ist das Schlüssel-Schloss Prinzip. Das Hormon ist der Schlüssel, die „Schlösser“ sitzen in den Körperzellen, den sogenannten Rezeptoren. Dockt ein Hormon am passenden Rezeptor an, dann löst dies eine Reaktion der Körperzelle aus. Genauso wie man mit dem passenden Schlüssel ein Schloss öffnet. Jedoch sind Hormone quasi „Einweg-Schlüssel“. Haben sie einmal angedockt, werden sie von der Zelle nach einiger Zeit abgebaut, so dass das Schloss (der Rezeptor) wieder frei ist.

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Erste Fotos – Gendertreff beim CSD Dortmund 2012

Es ist schon was dran: Aller guten Dinge sind drei. Und so waren wir nach dem CSD Düsseldorf und dem CSD Duisburg dann auch noch auf dem CSD Dortmund mit einem eigenen Stand vertreten.

Der Veranstaltungsplatz des CSD Dortmund rund um die Reinoldikirche war richtig zentral in der Dortmunder Innenstadt und damit bestens geeignet, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Schön war auch, dass neben dem Gendertreff auch Transbekannt und das Lili Marlene am CSD Dortmund teilnahmen und somit gleich drei Trans-Organisationen Präsenz zeigten. Auch hier sind aller guten Dinge demnach drei. 🙂

Hier sieht man unseren Stand in der Innenstadt von Dortmund.

Gendertreff CSD Dortmund

Dieses Foto der ganzen Gendertreff-Truppe stammt übrigens von SLIMK (Schwul-Lesbische Initiative Märkischer Kreis) und wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Vielen Dank dafür. 🙂

Die folgenden Fotos sind aber nun von uns.

Wie aber beginnt so ein CSD? Nun, zunächst einmal heißt es: Früh aufstehen, alles einladen und – in diesem Falle – nach Dortmund fahren. Vor Ort wird dann alles ausgeladen und das kreative Chaos beginnt.

Gendertreff CSD Dortmund

Auch die obligatorischen Luftballons sollten natürlich wieder unseren Stand schmücken.

Gendertreff CSD Dortmund

Bald darauf war aus dem Chaos ein richtiger Stand geworden. Der CSD Dortmund konnte losgehen.

Gendertreff CSD Dortmund

Nochmal eine kurze Ruhe vor dem Sturm – und das war sprichwörtlich. Denn bald sollten nicht nur viele Menschen in die Stadt strömen – auch der Wind war teilweise sehr heftig.

Gendertreff CSD Dortmund

Wie gut, dass auf so einem CSD alle zusammenarbeiten. Denn so haben wir unseren Stand kurzerhand mit Kabelbindern an den Nachbarständen befestigt. Da konnte uns auch starker Wind nicht wirklich etwas anhaben.

Gendertreff CSD Dortmund

Bald füllte sich die Innenstadt mit Menschen und wir verteilten fleißig Flyer, denn schließlich möchten wir ja möglichst viele Menschen über das Thema Transidentität informieren.

Gendertreff CSD Dortmund

Zwischendurch muss natürlich auch der Stand immer wieder auf Vordermann – oder in unserem Falle wohl besser Vorderfrau – gebracht werden.

Gendertreff CSD Dortmund

Der Blick aus der Vogelperspektive zeigt, dass richtig viel los war. Und es gab auch viele Gespräche an unserem Stand.

Gendertreff CSD Dortmund

Das etwas geknickte Banner über unserem Stand zeigt, wie heftig der Wind zwischendurch war. Immerhin hat unsere Standbefestigung gehalten. Einige andere Teilnehmer hatten weniger Glück und mussten sogar ihren Stand abbauen. Dank Kabelbinder-Verbindungen zu den Nachbarständen, Heringen und mit Wasser gefüllten Standbeschwerern konnten wir uns aber ganz auf die Gespräche konzentrieren.

Gendertreff CSD Dortmund

Schön war auch, dass sehr viele Transgender auf dem CSD waren. Auch hier kam es natürlich zu intensiven Gesprächen. Und natürlich wurde auch die Gelegenheit genutzt, sich mit den Kolleginnen von Transbekannt und Lili Marlene auszutauschen.

Gendertreff CSD Dortmund

Und so wurde disktiert, Flyer verteilt und zwischendurch auch schnell nochmal mit den Parteien auf den Ständen gegenüber ein Wort gewechselt.

Gendertreff CSD Dortmund

Noch einmal ein Blick auf die Reihe der Stände und natürlich den Gendertreff Stand.

Gendertreff CSD Dortmund

Dann hieß es auch schon wieder: Abbauen. Um 18:00 Uhr ging ein weiterer erfolgreicher CSD mit vielen interessanten Gesprächen zuende. Glücklich und erschöpft haben wir den Abend dann noch bei einem gemütlichen und guten Abendessen ausklingen lassen, bevor wir den Heimweg antraten.

>> Dortmund, 25.08.2012-Queer im Revier mit dem Gendertreff

>> Inhaltsverzeichnis

Dortmund, 25.08.2012 – Queer im Revier mit dem Gendertreff

Dortmund, 25.08.2012 – Queer im Revier mit dem Gendertreff – Plattform für Transgender, Angehörige und Interessierte

Am Samstag, 25.08.2012 findet unter dem Motto "Queer im Revier" der CSD Dortmund statt. Auch der Gendertreff ist mit einem Stand dabei und setzt somit ein Zeichen für transidente Menschen im Ruhrgebiet.

"Der CSD Dortmund ist der dritte CSD für uns in diesem Jahr", berichtet Gendertreff-Gründerin Xenia. "Es ist wichtig, die Öffentlichkeit über das Thema Transidentität zu informieren und Vorurteile abzubauen. Außerdem möchten wir anderen Transgendern Mut machen, zu ihrer Transgender-Eigenschaft zu stehen und einen Weg zu finden, diese auszuleben."

Ziele des Gendertreff sind die Hilfe zur Selbsthilfe für Transgender und deren Angehörige sowie die Information der Öffentlichkeit über das Thema Transidentität. Dazu betreibt der Gendertreff eine große Internetplattform mit vielen Informationen, einem Blog und einem Forum . Weiter betreibt der Gendertreff jeweils in Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig stattfindende Selbsthilfegruppen.

>> Erste Fotos

>> CSD Düsseldorf 2012

>> CSD Duisburg 2012

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Einstiegsdosis zu hoch?

Nicht umsonst ist der Beipackzettel des Hormons „Estradiol“ so groß wie eine Tapete. Viele Gefahren und Nebenwirkungen gehen einher bei der Einnahme von Hormonen und deshalb ist es angezeigt, erst einmal mit einer kleinen Dosis, wie z.B. 2mg/Tag, anzufangen. Bei guter Verträglichkeit, steht einer Steigerung der Dosis nichts im Wege. Leider gibt es Ärzte, die gleich mit höheren Dosen einsteigen, ohne den „Patienten“ vorher einmal richtig zu untersuchen.
Katja musste leider diese Erfahrung machen, aber lest selbst …

Hallo zusammen,

ich möchte euch heute darüber informieren, dass ich meine Hormoneinnahme abgesetzt habe. Dies ist zur meiner eigenen Sicherheit geschehen.

Ich hatte beim CSD Duisburg über unangenehme Herzschmerzen geklagt und auch mein Kreislauf war daneben. Aber ich wollte unbedingt dabei sein!

Den Montag danach war ich dann ganz neben der Spur, so dass ich sofort meinen Hausarzt angerufen habe und ich gleich Dienstagmorgen vorbei kommen sollte.
Nach dem EKG und der Blutdruckmessung setzten wir uns gleich zur Besprechung zusammen. Es war zum Glück, ALLES OK!
Zu der etwas zu hohen Einstiegsdosis kamen noch psychische Probleme und Sorgen und dieses zusammen hatte mein Herz und Kreislauf etwas durcheinander gebracht.

Naja ich lasse mich am 29.08 zusätzlich auch kardiologisch untersuchen, damit ich
noch ruhiger werde und entspannter meine Umstellung in Angriff nehmen kann. Bis dahin sind noch einige Baustellen zu erledigen, aber zum Glück ist jetzt aktuell wieder alles in der richtigen Reihe.

Ich grüße Euch
eure Katja

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Forderungspapier des Gendertreff zur Reform des Transsexuellenrechts

Das TSG soll laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:

„Reform des Transsexuellenrechts

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Der Gendertreff veröffentlichte an dieser Stelle das Forderungspapier des Gendertreff zur Reform des Transsexuellenrechts als Diskussionsbeitrag.

>> Trans* und Recht
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Marina geht Baden

Als Transgender en femme ins Schwimmbad? Auch das geht ganz selbstverständlich, wie der folgende Bericht von Marina zeigt.

Seit Dienstag bin ich im Oberallgäu bei Memmingen. Gestern war ich relativ früh bei meinem Kunden fertig und hatte den späteren Nachmittag Zeit. Ich habe mir vorgenommen so oft wie möglich etwas für mich selbst zu tun, unter anderem ein bisschen mehr Bewegung. Laufen ist aber mit meinem entzündeten Fersensporn im Moment nicht drin, Schwimmen ginge aber.

Als Mann nur in Badehose, das will ich aber nicht mehr. Und als Frau, naja, das habe ich mich bisher noch nicht getraut. Bis vor kurzem Stand mir ja auch noch der „Mann“ auf die Oberlippe geschrieben. Die letzte IPL-Sitzung hat damit aber endlich Schluss gemacht. Der Bartschatten ist passé (abgesehen von ein paar wenigen, vereinzelten Haaren). Lange genug hat es ja gedauert… 13 Sitzungen bzw. 1½ Jahre. An meinem Dihydrotestosteron bedingten Haarmangel lässt sich sowieso nichts mehr ändern, also Mütze auf.

Ich hatte mir schon vor längerem ein Badekleid gekauft. Im Prinzip ist das ein Badeanzug mit einem Röckchen-Teil unten. Damit sind die leider nicht so weiblichen Teile an mir verdeckt. Für die mangelnde Füllung der Oberweite sorgen spezielle Einlagen extra für Badebekleidung. Die sind eigentlich dazu gedacht um bei den Gebürtigen ein bisschen mehr herbei zu „mogeln“, zwei pro Seite davon reichen dann auch bei mir 😉

Ansonsten muss ich sagen war das völlig ereignislos. Die Umkleiden sind Einzelkabinen und ebenso wie die Schließfächer für alle da. Da es ein Freibad ist, musste ich auch nicht zwangsweise durch die Duschen laufen. Ich bin direkt nach dem Umziehen zum Schwimmbecken gegangen. Ich habe 1 Stunde meine Bahnen geschwommen. Dann bin ich Duschen gegangen. Auch hier kein Problem: Einzelkabinen mit Tür.

Alles in allem hat es wieder gelohnt die Angst und die Zweifel zu überwinden. Es geht viel mehr als uns die Angst glauben macht. Letztlich ist es das Selbstbewusstsein, dass die kleinen Schwächen ausgleicht. Tritt man Selbstbewusst auf spielt alles andere kaum noch eine Rolle.

Liebe Grüße
Marina

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