Die aufgeführten Richtlinien können dazu dienen, die Probleme am Arbeitsplatz anzusprechen, mit denen Transgender-Mitarbeiter eventuell im Laufe ihres Arbeitslebens konfrontiert werden könnten. Alle Mitarbeiter haben das Recht, ihre Geschlechtsidentität offen und ohne Angst vor möglichen Konsequenzen auszudrücken. Alle Mitarbeiter sind fair und mit Respekt zu behandeln.
Kategorie: Rechtliches
Treffen mit dem Generalsekretär der CDU
Am 28.09.2019 trafen sich auf Einladung des Trans*Treff Iserlohn der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Paul Ziemiak, mit Vertretern des Trans*Treff Iserlohn und des Gendertreff e.V. um sich ausführlich über die Belange transidenter (transsexueller) Menschen zu informieren. Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die Frage „ Was ist Transidentität (Transsexualität) und wie entsteht sie?“ Dabei wurden die neusten medizinischen Erkenntnisse vorgestellt, wonach Transidentität (Transsexualität) eine alternative Entwicklung bestimmter Areale im Gehirn darstellt. Im weiteren Verlauf wurden die bisherigen Probleme vor und während einer Transition erörtert. So ist bisher eine Personenstandsänderung für Transidente (Transsexuelle) immer noch nur mit einem teuren Gerichtsverfahren und zwei Gutachten möglich, während für Intersexuelle inzwischen ein Attest eines Arztes über eine alternative Geschlechtliche Entwicklung ausreicht. Weiterhin erörtert wurden Probleme, wie eine zu geringe Zahl von Beratungsstellen und weitere Probleme, wie z.B. ein unzureichender Schutz der Betroffenen vor Zwangsoutings, z.B. durch bewusste Nutzung der vor der Personenstandsänderung gültigen Anrede durch Dritte, sowie die zum Teil langen Wartezeiten für medizinische Maßnahmen und dadurch entstehende Probleme.
Im zweiten Teil des Gespräches ging es dann um Änderungen des aktuellen Transsexuellen-Gesetzes (TSG). Um den Sonderstatus abzuschaffen, plädieren wir sogar für die Abschaffung des Gesetzes. Von den beiden Selbsthilfeorganisationen wurde vorgeschlagen die Personenstandsänderung dahingehend abzuändern, dass ein Antrag beim Einwohnermeldeamt/Standesamt nach vorheriger Beratung durch eine ehrenamtliche Beratungsstelle (ähnlich wie bei der Schwangerschaftsberatung), die vorzugsweise durch speziell geschulte Mitglieder der örtlichen Trans*-Selbsthilfeorganisationen besetzt werden sollten, ausreichen soll. Weiterhin wurde erörtert, dass für medizinische Maßnahmen eine Indikation eines mit dem Thema Trans* vertrauten Facharztes ohne feste zeitliche Abläufe ausreichen soll. Haarentfernungen, für die bisher eine Behandlung durch einen Hautarzt notwendig war, sollten zukünftig auch durch Kosmetikstudios mit spezieller Ausbildung gestattet werden, weil die Zahl der Hautärzte, die Haarentfernungen anbieten, ständig abnimmt. Zum Schluss wurden noch Vorschläge für den Schutz vor Zwangsouting durch Dritte unterbreitet. Dabei sollen die Änderungen nicht in ein eigenständiges neues TSG sondern in das BGB einfließen.
Paul Ziemiak bedankte sich für die sehr persönlichen Eindrücke und das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Ziemiak betonte, dass die gesetzlichen Regelungen im engen Dialog mit den Betroffenen novelliert werden müssten. Die Kritik an der aktuellen Situation konnte der CDU-Generalsekretär sehr gut nachvollziehen.
>> Forderungspapier des Gendertreff e.V. zur Reform des Transsexuellenrechts
TSG-Reform: Forderungspapier des Gendertreff 2019
2012 sollte das TSG laut Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung noch in der damaligen Legislaturperiode reformiert werden. Dazu hieß es im Koalitionsvertrag:
„Reform des Transsexuellenrechts
Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Seitdem ist nichts passiert? Doch! In den letzten 7 Jahren wurden Vereine und Selbsthilfeorganisationen angehört, ein neuer ICD-Schlüssel entworfen (Von der WHO 2019 formal angenommen) und eine neue Leitlinie vorgestellt. Es ist fest davon auszugehen, dass der ICD-11, die S3-Leitlinie, sowie die Vorschläge der Vereine und Selbsthilfeorganisationen nun zur Gesetzesreform heran gezogen und kurzfristig umgesetzt werden. Teilweise wird bereits nach den neuen Richtlinien gehandelt.
Vor diesem Hintergrund hatte der Gendertreff sein Forderungspapier von 2012 reformiert und stellte dieses hier als Diskussionsbeitrag der Öffentlichkeit vor.
Diskriminierungsschutz für Trans*-Menschen in Deutschland
Autorin: Flora
Seit 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem wird das Verbot von Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität festgeschrieben. Es erweiterte mit seinem Inkrafttreten den Diskriminierungsschutz in Deutschland, der sich zuvor einzig und allein auf Art. 3 des Grundgesetzes bezogen hatte (unter anderem nicht vorhanden in Art. 3 GG: Die „sexuelle Identität“). Bereiche, in denen Bürger_innen vor Benachteiligungen durch das Gesetz geschützt werden sollen, sind unter anderem der Zugang zu Erwerbstätigkeit, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Aus- und Weiterbildung und Umschulung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen o.ä., Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und der Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Wohnraum).
Prinzipiell soll dieses Gesetz laut seinen Urheber_innen auch Transgender schützen. So soll laut Gesetzesbegründung der Begriff „sexuelle Identität“ im Gesetz auch einen Diskriminierungsschutz bei „Intersexualität und Transsexualität“ ergeben. Auf europäischer Ebene werden diese Faktoren allerdings unter der Kategorie „Geschlecht“ behandelt. Die Formulierung „sexuelle Identität“ ist vage und im Gesetz nicht definiert, was es unklar macht, ob damit sämtliche Identitäten geschützt sind. Schließlich wird sexuelle Identität allgemein ausdrücklich als nicht gleichzusetzen mit der Geschlechtsidentität betrachtet. Aufgrund der Rechtslage und der Gesetzesbegründung ist es aber durchaus möglich, als Trans* Person den Diskriminierungsschutz des AGG zu beanspruchen.
Externe Links zum Nachlesen:
- Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Beitrag des deutschen Juristinnenbundes zum Thema (inkl. Erklärung im Bereich „sexuelle Identität“) – abrufbar über WayBackMachine
- AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Artikel zum AGG in der Wikipedia
- Grundgesetz
NRW ist vernetzt
Das „Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans NRW“ NGVT*-NRW ist nun gegründet.
Der Grundstein für diese Vernetzung wurde bereits 2011 gelegt. Viele Selbsthilfeorganisationen, Einzelpersonen und Vereine trafen sich mit dem Ziel, die Vernetzung untereinander sowie die Selbsthilfe- und Öffentlichkeitsarbeit zu fördern und zu koordinieren. Dabei war und ist es wichtig, dass die beteiligten Trans*-Organisationen ihr eigenes Profil wahren und auch in Zukunft selbständig auftreten.
Wir sind uns sicher, dass von einem derartigen Austausch alle profitieren und in der Öffentlichkeit ein größeres Gewicht in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung erlangen können.
Nach vielen Treffen, Gesprächen aber auch Rückschlägen, ist es nun doch schließlich gelungen das Netzwerk zu gründen. Der Gendertreff, als Gründungsmitglied, freut sich und ist stolz darauf Teil dieses Netzwerks zu sein.
Gemeinsam wünschen wir uns viel auf den Weg zu bringen und einiges zu bewegen.
>> NGVT
Heiratsurkunde ändern nach Personenstandsänderung
Das BVerfG (1 BvL 10/05) hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2008 klargestellt, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Die personenstandsrechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ehe eines verheirateten Transsexuellen zuvor geschieden wird.
Das bedeutet, dass die vor der Transition geschlossene Ehe weiter Bestand hat. Die Ehe- oder Heiratsurkunde kann also beim Standesamt geändert werden, wenn ein Partner Transident ist und aus einer heterosexuellen Ehe eine gleichgeschlechtliche Ehe wird.
Transidente Rechtslage Weltweit
Habe ich auch nichts vergessen?
Transidente Jugendliche
Jungen, die Mädchen sind und Mädchen, die Jungen sind. Transidente Menschen fühlen sich im falschen Körper geboren. Gerade in der Schule ist es für die meisten besonders schlimm, weil selbst die Lehrer häufig unsensibel mit diesen Jugendlichen umgehen.
Bei transidenten Menschen stimmt das Geschlecht, mit dem sie zur Welt gekommen sind, nicht mit dem gefühlten Geschlecht überein und das merken sie oft schon im frühesten Kindesalter. „Transident“, so nennen das Experten. Sie/Wir ziehen die Bezeichnung dem bekannteren Begriff „Transsexuell“ vor, weil das Phänomen nichts mit sexueller Orientierung zu tun hat.
Leider kommt das Thema „Transidentität“ bisher wenig bis gar nicht in Schulbüchern vor. Auch im Lehramtsstudium wird das Thema oft gar nicht erwähnt. Dementsprechend mangelt es an informierten Lehrern und das hat Konsequenzen. Lehrer die mit Transidentität nicht vertraut sind, fühlen sich überfordert. Meistens wissen sie auch nicht, wie weitreichend die Freiräume sind, die ihnen das Gesetz lässt. So ist es rechtlich durchaus möglich, den Wunschnamen und sogar das Identitätsgeschlecht von Kindern in Zeugnisse, Urkunden und andere Schuldokumente einzutragen. Unterlässt dies ein Lehrer, riskiert er, eine Schülerin oder einen Schüler gegen deren Willen zu outen. Zum Beispiel, wenn sich das Kind bereits gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet und die Mitschüler gar nicht um seine Transidentität wissen. Dennoch taucht das Thema bisher in der Schule kaum auf. Dort wo der Leidensdruck für die Betroffenen häufig besonders groß ist und wo man Vorurteilen am ehesten entgegen wirken könnte.
Wie Kinder in der Schule aufgenommen werden, ist sehr unterschiedlich. Manche spüren schon sehr früh, dass sie eine andere Geschlechtsidentität haben und werden bald auch von ihren Lehrern und Mitschülern akzeptiert, wie sie sind. Bei anderen gibt es Probleme. Sie treffen auf Unverständnis und werden im schlimmsten Fall gemobbt.
Dass das Thema geschlechtliche Vielfalt nicht im Unterricht vorkommt, empfinden viele oft als sehr belastend. Hier fehlt Information und Aufklärung.
Auch für andere Kinder kann es ein Problem sein, dass Männer und Frauen im Unterricht häufig klischeehaft dargestellt werden, ohne Raum für Zwischentöne. Wer sich nicht als typischer Junge oder typisches Mädchen versteht, leidet oft darunter. Diese Kinder und Jugendliche versuchen dann lange sich anzupassen, was zu sozialem Rückzug, Traurigkeit, Depression, Alkoholsucht, Drogensucht, Kriminalität und sogar Suizid führen kann.
Alle ca. 752.000 Lehrer (an allgemeinbildenden Schulen) zu dem Thema zu schulen ist illusorisch. Aber es sollte sich an jeder Schule eine Lehrkraft mit dem Thema auskennen, wie z.B. die_der AGG-Beauftragte in Betrieben. Ja, Transidentität ist ein „Minderheitenanliegen“ (ca. 5% der deutschen Bevölkerung), aber es gehört in den Unterrichtsstoff, um das Thema zu verstehen, Vorurteile abzubauen, die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erhöhen und dadurch auch Diskriminierung zu minimieren. Hierzu kann man Hilfe heranziehen, z.B. bei Selbsthilfegruppen, Kompetenzzentren, Arbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämtern, Ärzten, Therapeuten usw.
Ein guter Ansatz ist über geschlechtliche Vielfalt zu informieren. Den Schülern zeigen, dass es neben Jungen und Mädchen auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten gibt. Die Natur gibt uns vor, dass es nicht nur Frau und Mann gibt, sondern eine breite Palette dazwischen. Denn, keiner macht sich selbst und niemand wird gefragt, ob und wie man auf diese Welt will!
Olympia ist endlich nicht mehr um Jahrzehnte zurück
Autor: Ayden
Die Richtlinien für die Teilnahme von Trangendern wurden überarbeitet.
Es soll verhindert werden, dass Transgender vom Sport ausgeschlossen werden, auch auf nationalen Leveln in Ländern in denen dies normalerweise der Fall wäre. Es wurde eingesehen, dass die alten Regelungen unnötig sind und nicht konform mit den Menschenrechten sind. Das wichtigste Ziel ist ein fairer Wettkampf, dafür sind keine Operationen nötig. Es sind nun also keine geschlechtsangleichenden Operationen mehr nötig um teilnehmen zu können!
FzM Transgender dürfen ohne Einschränkungen in der Männerkategorie teilnehmen (warum auch immer es je unfair gewesen wäre jemanden mit weniger Testosteron/Leistung teilnehmen lassen zu dürfen).
MzF müssen als Einschränkung einen vorgeschriebenen Testosteronwert von maximal 10 nmol/l über 12 Monate vor dem Wettkampf einhalten. Damit soll jeder Vorteil ausreichend aufgehoben sein (eventuell wird die Zeit individuell überprüft). Dieser Wert darf während der gesamten Wettkampfzeiten nicht überschritten werden, da es sonst zu Problemen mit der Dopingverordnung kommt.
Die neue Regelung macht meiner Meinung nach Sinn. Natürlich ist es schade, dass Transfrauen weiterhin eine Einschränkung erleben, aber als Transmann kann ich nur sagen: Testosteron ist sowas von Doping, ich habe untrainiert jetzt die Leistung aus früheren Spitzenzeiten! Im Sinne des fairen Wettkampfes macht diese Regelung also Sinn.
Es freut mich als Transgender und als Sportler, dass Olympia endlich eingesehen hat, dass ihre alte Verordnung so veraltet war und sie erneuert hat.
Mit den anstehenden Olympischen Spielen 2016 von Rio de Janeiro, beginnt die strikte Geschlechtertrennung in der olympischen Bewegung zu fallen.
>> outsports