Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes

Bundeskabinett beschließt den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz

23.08.2023 Aktuelle Meldung

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Leben für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen erleichtern. Mit einer Erklärung sollen sie den Geschlechtseintrag künftig ändern können. Heute beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf.

Wie zu erwarten war gibt es Vor- und Nachteile. „Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes“ weiterlesen

Gedenktage

So lange wie es noch nicht bei jedem angekommen ist, dass alle Menschen gleich sind, muss es wohl diese Gedenktage geben!

Aber seit den 2010er-Jahren wächst das Bewusstsein sowie die Akzeptanz nichtbinärer Gender- und Geschlechtsidentitäten und ihrer Geschlechtsäußerungen.

Leider nimmt die Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTIQ+ nicht ab.

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Wir gendern uns durch den Alltag

Hallo liebe Gemeinde!
Das war doch schon mal extrem genderkonform 🙂

Was ist eigentlich „Gender“?
Gender ist Englisch und man spricht es so aus: „Dschender“.

Anders als im Deutschen unterscheidet man im Englischen bezüglich des Geschlechts zwischen „Sex“ und „Gender“.
Das soziale Geschlecht „Gender“ ist das Geschlecht,
• das ich anerzogen bekommen habe.
Zum Beispiel: Ich wurde als Mädchen oder als Junge erzogen.
• das mir zugeschrieben wird.
Zum Beispiel: Ich bin mit einer Vulva auf die Welt gekommen und werde deshalb als Mädchen gesehen.
• das mir juristisch gegeben wird.
Zum Beispiel: Ich muss im Reise-Pass ankreuzen, weiblich, männlich oder divers.
„Sex“ steht für die körperlichen Geschlechts-Merkmale: z.B. Penis oder Vulva.

Zwischen Gender und Sex gibt es also einen Unterschied.
Gender ist das soziale Geschlecht. Sex steht für die körperlichen Geschlechtsmerkmale.

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Leserbrief: Änderung des Transsexuellengesetzes

Autorin: Chrissie

Hallo zusammen. Heute erschien in der IKZ ein Leserbrief mit der Überschrift „CDU sollte sich endlich für eine Änderung des Transsexuellengesetzes einsetzen“ der Text (von mir gestern als Leserbrief eingereicht) erschien direkt unter einer Reportage über die Wahl des örtlichen CDU Direktkandidaten mit dem Titel: „Auf ….. ist immer verlass!“

Hier nun der Text:

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Jeder Mensch hat das Recht darauf, mit seinem richtigen Namen angesprochen zu werden

Sophie Vivien wurde in einem männlichen Körper geboren, lebt aber seit 2015 als Frau. Ein Nachbar nennt sie weiterhin permanent bei ihrem männlichen Vornamen und deshalb klagt sie nun auf Unterlassung. Sie will auch ein Zeichen gegen Ausgrenzung setzen.

Sie wurde als Junge geboren, dem die Eltern den Namen Rüdiger gaben. Der Junge wuchs im nördlichen Ruhrgebiet zum Mann heran, er hatte Beziehungen zu Frauen, machte eine Ausbildung zum Immobilienmakler, arbeitete. Und hatte dabei immer das Gefühl, im verkehrten Leben zu stecken.

„Ich habe schon als Kind gespürt, dass ich eigentlich ein Mädchen bin“, sagt sie. „Aber meine Eltern haben diesen Wunsch unterdrückt und mir das Gefühl gegeben, ich wäre nicht ganz dicht. Irgendwann glaubt man sogar daran.

Erst 2010 merkte sie, dass sie nicht alleine ist, denn es gab bereits viele Berichte über Transsexuelle/Transidente in den Medien. Nach einem halben Leben als Mann machte sie sich auf den Weg, endlich als Frau leben zu können. Psychotherapeuten schrieben Gutachten und ein Gericht entschied über die Vornamens- und Personenstandsänderung.

Bei transidenten Menschen stimmt das Geschlecht, mit dem sie zur Welt gekommen sind, nicht mit dem gefühlten Geschlecht überein. Bei der Geschlechtsidentität geht es nicht um die sexuelle Orientierung.

Definition

Leider gibt es auch unangenehme Situationen für Sophie Vivien. Da ist dieser Nachbar, der sie immer wieder mit ihrem alten männlichen Namen anspricht, wie sie erzählt. „Rüdiger, trägst du heute wieder ein Röckchen?“, soll er zum Beispiel gesagt haben, als sie sich an der Bushaltestelle begegneten und das vor allen Leuten.

Seit rund 35 Jahren kennen sich die beiden und seit eineinhalb Jahren provoziert der Nachbar und beleidigt sie in der Öffentlichkeit. Zwei außergerichtliche Schlichtungstermine scheiterten, weil der Nachbar nicht erschienen ist. Nun klagt sie mit ihrem Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht auf Unterlassung, bei der durchaus ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich ist.

Es geht hier um Diskriminierung und es sind leider immer noch viele Menschen betroffen.

Ihr Leben fühlt sich jetzt genau richtig an und sie ist glücklich!

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Die katholische Kirche lehnt die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare weiterhin ab

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat bereits bei der Vollversammlung im November 2019 den Beschluss gefasst, die vielfältige Segenspraxis in der katholischen Kirche zu stärken und zu erweitern. Das ZdK denkt dabei insbesondere an Paare, denen eine kirchliche Eheschließung nicht möglich ist, wie zum Beispiel gleichgeschlechtliche Paare, die aber aufgrund ihrer Gottesbeziehung um den Segen Gottes für das Gelingen ihrer Partnerschaft bitten.

Der Beschluss kann hier nachgelesen werden: https://www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerungen/detail/Segen-schenken-Segensfeiern-fuer-gleichgeschlechtliche-Paare-253M/

Einige Mitgliedsverbände haben sich zum „Nein“ aus Rom schon wirkungsvoll in den sozialen Medien zu Wort gemeldet. Sie werden sich auch weiterhin an den Orten einbringen, an denen zurzeit an der Zukunft der katholischen Kirche gearbeitet wird.

>> Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)

>> Trans* und Kirche (2016)

>> Ratzinger attackiert Gleichbehandlungsgesetze (2011)

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Ein Gesetz, das Menschen krank macht

Quelle: Berliner Zeitung

 

Transidentität:

Tausenden Menschen wird Jahr für Jahr eine psychische Störung attestiert, nur weil es ein teils verfassungswidriges Gesetz so verlangt.

Vor 40 Jahren trat ein Gesetz in Kraft, das erstmals regelte, wie transidente Menschen ihre Geschlechtsidentität amtlich feststellen und einen ihrem Geschlecht zugehörigen Vornamen annehmen können. Das Transsexuellengesetz (TSG) atmet den muffigen Duft der damaligen westdeutschen Zeit: Zwar kümmert sich der Gesetzgeber seitdem um die transidente Person. Doch diese muss sich seitdem gutachterlich bescheinigen lassen, dass sie unter „dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“, also unter einer psychischen Störung leidet. Psychologen und Richtern ist bewusst, dass sie Jahr für Jahr Tausenden Menschen Unsinn bescheinigen. Denn Transgender sind von keinem Zwang besessen, sondern wollen lediglich im Einklang mit der ihnen naturgegebenen Identität leben.

Schlimmer noch: Teile des Gesetzes verstoßen grob gegen Grundrechte,………….. Hier geht`s zum Zeitungsartikel

>> Zeitungsartikel

>> Forderungspapier des Gendertreff e.V.

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Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Autorin: Rita

 

Hallo,

meine Frau und ich suchen eine größere Wohnung in unserem Heimatort. Ich hab dann natürlich als erstes das Internet gefragt. Und konnte es kaum glauben, es war eine Wohnung im Haus nebenan frei. Schnell den Makler angerufen und einen Besichtigungstermin gemacht.

Wir trafen uns vor dem Haus und nach kurzer Vorstellung, fragte der Makler meine Frau, ob sie alleine da einziehen möchte. Meine Frau sagte nein, wir beide zusammen. Daraufhin war der Makler sehr distanziert und wortkarg. Nach der Besichtigung sagten wir ihm, dass wir die Wohnung gerne haben möchten. Der Makler wollte noch eine Selbstauskunft und eine Schufa-Auskunft haben. Nach ein paar Tagen sandten wir dem Makler alle Unterlagen zu und er rief uns an, dass die Vermieter uns gerne kennenlernen wollen. Anscheinend waren für sie die Frauennamen in der Schufa-Auskunft und Selbstauskunft nicht klar.

Ein Termin war auch schnell gefunden und wir hatten aus meiner Sicht eigentlich ein gutes Gespräch. Ich habe auch ein paar Worte zu mir erzählt und es schien kein Problem zu sein. Wir besprachen sogar schon den möglichen Einzugstermin. Am Ende fragte ich, wann sie sich entscheiden würden, ob wir die Wohnung bekommen. Die Vermieterin sagte uns, dass wir bis Mittwoch eine Antwort bekommen sollten. Es war Samstagnachmittag und wir fuhren nach Hause, sicher die Wohnung mieten zu können. Nach ca.10 Minuten schloss ich die Haustüre auf und bemerkte, dass ich eine eMail vom Makler bekommen hatte. Es war eine Absage! 🙁
Wir konnten uns das nicht erklären und waren schon sehr enttäuscht, denn die Wohnung wäre perfekt für uns gewesen.

Ein paar Tage später erzählte ich meinem Schwager diese Geschichte. Er kennt die Vermieter als sehr konservative ältere Leute und sagte, wenn ich als Mann hingegangen wäre, hätten wir die Wohnung bekommen. Pöh, tolle Äußerung, die nicht wirklich weiterhilft!

Er wollte trotzdem mal nachhaken, warum die Entscheidung gegen uns fiel und rief die Vermieter an. Er stellte das Telefon laut und fragte, warum seine Schwester und ihre Frau die Wohnung nicht bekommen hätten. Und ich konnte nicht glauben, was ich da hörte. Da sagte die Vermieterin doch tatsächlich, dass sie alle Mieter und Eigentümer in dem Haus gefragt hatte und die meisten sind gegen uns gewesen. Es täte ihr leid aber sie muss sich ja daran halten.
Ich fragte meinen Schwager, wie sie das innerhalb von 10 Minuten geschafft hat und dann noch dem Makler Bescheid zu sagen, dass er uns die eMail mit der Absage schicken soll.
Eine ganz klare Ausrede!

Da die Vermieterin nicht weiß, dass wir einen sehr guten Kontakt zu einigen Eigentümer bzw. Mietern in dem Haus haben, habe ich dort einfach mal nachgehakt. Ich fragte ob die Vermieterin die Eigentümer bzw. Mieter tatsächlich gefragt hat, ob wir da einziehen dürfen. Es stellte sich schnell heraus, dass niemand gefragt wurde. Und es kommt noch besser.

Einige sind richtig sauer, dass sie, ohne es zu wissen mit in diese Diskriminierung hineingezogen wurden. Sie wollen dies bei der nächsten Eigentümerversammlung auf jeden Fall ansprechen und hätten sich alle gefreut, wenn wir da eingezogen wären.

Die Wohnung haben wir nicht bekommen, aber diese schöne und mutmachende Reaktion der Leute im Hause fand ich einfach toll.

Liebe Grüße
Rita

INHALTSVERZEICHNIS

Mögliche betriebliche Richtlinien zur Geschlechtsangleichung

Die aufgeführten Richtlinien können dazu dienen, die Probleme am Arbeitsplatz anzusprechen, mit denen Transgender-Mitarbeiter eventuell im Laufe ihres Arbeitslebens konfrontiert werden könnten. Alle Mitarbeiter haben das Recht, ihre Geschlechtsidentität offen und ohne Angst vor möglichen Konsequenzen auszudrücken. Alle Mitarbeiter sind fair und mit Respekt zu behandeln.

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