Das mutigste Fußball- Outing des Jahres

Quelle: Das mutigste Fußball-Outing des Jahres. (Bild.de)

Ein Bericht von SVEN KUSCHEL

In der Bundesliga wird über Schwulen-Outing diskutiert, ohne dass sich bisher ein Spieler öffentlich bekannt hat. Das mutigste Fußball-Outing des Jahres kommt jetzt von einer Frau, die einmal ein Mann war.

Swenja Grassat (36) aus dem westfälischen Unna schoss als „Sven“ Tore in der Verbandsliga. Inzwischen trifft sie für eine Frauen-Mannschaft. Die Mittelfeldspielerin und Torjägerin vom BSV Heeren (NRW-Landesliga) ist transsexuell.

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INHALTSVERZEICHNIS

Auch als Frau bleibt der Mann ein Mann

Quelle: BGH · Urteil vom 9. Mai 2012 · Az. IV ZR 1/11

Tatbestand:
I. Die transsexuelle Klägerin, die als Mann geboren wurde, sich aber als dem weiblichen Geschlecht zugehörig empfand, ließ im Jahre 2005 gemäß § 1 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen – Transsexuellengesetz (TSG) – ihren Vornamen ändern und nahm einen weiblichen Vornamen an; sie ließ ferner operative Eingriffe zur deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des weiblichen Geschlechts durchführen. Einen Antrag nach § 8 TSG auf Feststellung der Zugehörigkeit zum 1 weiblichen Geschlecht hat sie nicht gestellt, obwohl unstreitig alle Voraussetzungen dafür vorliegen, dass einem entsprechenden Antrag stattgegeben werden müsste. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nunmehr für die bei der Beklagten unterhaltene Kranken- und Pflegeversicherung den Männer- oder den Frauentarif zu zahlen hat.

Die Beklagte, die die durchgeführten Operationen bezahlt hatte, stufte die Klägerin ab 1. Januar 2009 in den Frauentarif ein. Sie meint, die Klägerin müsse sich als Frau behandeln lassen.

Die verheiratete Klägerin, die die Prämien insoweit unter Vorbehalt zahlte, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, meint, solange kein Gerichtsbeschluss nach § 10 TSG vorliege, mit dem festgestellt wird, dass sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, habe die Beklagte keinen Anspruch auf die für Frauen geltenden Beiträge. Ob sie, die Klägerin, einen solchen Antrag stelle, sei ihre höchstpersönliche Entscheidung. Sie behauptet, den Antrag nach § 8 TSG nicht stellen zu wollen, weil es ihrer Ehefrau nicht zuzumuten sei, rechtlich mit einer Frau verheiratet zu sein.

Mit der Klage begehrt sie einerseits die Feststellung, dass die Beklagte lediglich die für Männer geltenden Beiträge erheben darf, andererseits im Wege der Stufenklage Auskunft über die diesbezüglichen Tarife für 2009 und 2010 und die Erstattung gezahlter und zukünftig zu zahlender Differenzbeträge.

Das Amtsgericht hat durch Teilurteil dem Feststellungs- und dem Auskunftsanspruch stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat 2 das Landgericht die Klage insgesamt abgewiesen. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Revision,

Gründe:
Die Revision hat Erfolg.

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klägerin sei eine Frau, da die Voraussetzungen gemäß § 8 TSG bei ihr unstreitig vorlägen. Zumindest könne sie sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, einen Antrag gemäß § 8 TSG nicht gestellt zu haben.

Die Vorschrift des § 162 BGB, die den allgemeinen Rechtsgedanken enthalte, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig herbeigeführten oder verhinderten Ereignis Vorteile herleiten dürfe, sei entsprechend anzuwenden. Vorliegend verstoße die Berufung der Klägerin auf die noch nicht ergangene Entscheidung gemäß § 10 TSG gegen das Verbot des venire contra factum proprium, nachdem die Beklagte im Zuge der Geschlechtsumwandlung nicht unerhebliche Aufwendungen geleistet habe. Auch der von ihr beauftragte Sachverständige habe bescheinigt, dass eine Personenstandsänderung für die Klägerin aus psychologischen Gründen sinnvoll und erforderlich sei und sie entsprechend ihrer Geschlechtsidentität behandelt werden solle. Aus § 10 TSG sei kein Verbot zu entnehmen, eine Mannzur-Frau-Transsexuelle schon vor dieser Entscheidung im bürgerlichen Rechtsverkehr als Frau zu behandeln.

II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. 6 1. Der Senat lässt offen, ob unterschiedliche Krankenversicherungstarife mit Geschlechterdifferenzierung und damit die Ausnahmeregelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 AGG vor Art. 3 Abs. 2 GG Bestand haben. Auf diese im Schrifttum kontrovers beantwortete Frage (vgl. nur Wrase/ Baer, NJW 2004, 1623 ff. einerseits und Wandt, VersR 2004, 1341 ff. andererseits) kommt es nicht an, weil ein Recht der Beklagten, die Klägerin in einen anderen als den bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif einzuordnen, auch bei einer Verfassungskonformität der gesetzlichen Regelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht besteht.

2. Die Beklagte dürfte die Klägerin nur dann abweichend von dem vertraglich vereinbarten Tarif einstufen, wenn ihr ein entsprechender Anspruch auf Vertragsänderung zustünde. Eine Anspruchsgrundlage hierfür ist jedoch nicht ersichtlich.

a) Sie findet sich insbesondere nicht in den Vorschriften des TSG.

aa) Selbst nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gemäß § 10 TSG verpflichten weder dieses Gesetz noch der Versicherungsvertrag in der bestehenden Fassung die Klägerin zur Zahlung einer höheren Prämie als im Vertrag vereinbart.

Das Gesetz regelt die Höhe der Versicherungsprämie nicht. Es ist auch nicht vorgetragen, dass der konkret abgeschlossene Vertrag eine Vereinbarung zu unterschiedlichen Prämienhöhen je nach Geschlecht des Versicherten enthält.

bb) Besteht auch nach Erlass eines Beschlusses gemäß § 10 TSG kein Anspruch der Beklagten auf eine höhere Prämie, kann es sich insoweit nicht zum Nachteil der Klägerin auswirken, dass sie keinen Antrag nach § 8 TSG gestellt hat. Auf die Nachvollziehbarkeit der von ihr hierfür angegebenen Gründe kommt es nicht an. Der Rechtsgedanke des § 162 BGB ist nicht einschlägig.

b) Ferner liegt kein Fall einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG vor. Diese Bestimmung regelt allein die Prämienanpassung innerhalb eines konkreten Tarifs. Einen Anspruch auf Tarifwechsel hat der Gesetzgeber in § 204 VVG nur als einseitiges Recht des Versicherungsnehmers geregelt.

c) Schließlich ergibt sich ein Anspruch der Beklagten auf Vertragsänderung nicht aus einer Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB.

aa) Hierfür kann es dahinstehen, ob die Eigenschaft der Klägerin als „Mann“, die mitbestimmend für die ursprüngliche Tarifeinstufung gewesen sein dürfte, damit als Geschäftsgrundlage für den Vertragsabschluss mit seinem konkret vereinbarten Inhalt anzusehen ist.

bb) Selbst wenn man dieses annimmt, berechtigt die Geschlechtsänderung der Klägerin – mag sie auch ungeachtet des gesetzlichen Personenstands in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht vollzogen sein, wie das Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht unangegriffen festgestellt hat – die Beklagte nicht zur Vertragsanpassung, wie sich aus den spezialgesetzlichen Bestimmungen im VVG ergibt.

(1) Die höheren Tarife für Frauen in der Krankenversicherung sind wesentlich einer statistisch höheren Lebenserwartung geschuldet, nachdem die Kosten für Schwangerschaft und Geburt gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 AGG nicht mehr in eine differenzierende Prämienkalkulation einfließen dürfen. Geht man davon aus, dass die Klägerin in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht nunmehr der – versicherungsrechtlich zulässig gebildeten – Risikogruppe „Frau“ angehört, so hat sich damit das von individuellen Umständen unabhängige und abstrakt zu sehende Leistungsrisiko für die Beklagte erhöht.

Grundsätzlich sind die Folgen nachträglicher Risikoerhöhungen nach Abschluss des Versicherungsvertrages vom Gesetzgeber in den Vorschriften über die Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG) geregelt. Insoweit lässt sich § 25 VVG der Grundsatz entnehmen, dass der Versicherer ein nachträglich erhöhtes Risiko nur gegen Zahlung einer erhöhten Prämie abdecken muss.

(2) Jedoch kann dieser Grundsatz hier nicht zum Zuge kommen, weil der Gesetzgeber ihn für die Krankenversicherung gerade ausgeschlossen hat. Die Ausnahmevorschrift des § 194 Abs. 1 Satz 2 VVG bestimmt, dass die §§ 23 bis 27 und 29 auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden sind. Damit hat der Gesetzgeber dem Versicherer das Risiko nachträglicher Gefahrerhöhungen in der Krankenversicherung generell auferlegt. Ob es dabei um eine individuelle Risikoerhöhung beim Versicherungsnehmer oder um eine Erhöhung des abstrakt zu sehenden Leistungsrisikos aufgrund statistischer Zuordnungen geht, ist unerheblich (vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 23 Rn. 14 und § 25 Rn. 6). Diese gesetzliche Risikoverteilung ist gemäß § 313 Abs. 1 BGB bei der Frage nach der Zumutbarkeit eines unveränderten Festhaltens am Ver-20 trag für den Versicherer zu berücksichtigen; sie schließt einen Anspruch auf Tarifänderung aus.

(3) Im Streitfall kommt hinzu, dass die Gefahrerhöhung auf einem Versicherungsfall beruht. Die jetzt eingetretene Zugehörigkeit der Klägerin zu einer unter Tarifierungsgesichtspunkten gebildeten anderen Risikogruppe ist eine Folge der bei ihr aufgetretenen Transsexualität, die als Krankheit von Anfang an versichert war. Eine darin liegende Gefahrerhöhung wäre deshalb selbst bei einer Anwendbarkeit der §§ 23 ff. VVG als ein nach den Umständen mitversichertes Risiko anzusehen, § 27 VVG.

Mayen Wendt Felsch Lehmann Dr. Brockmöller Vorinstanzen:

AG Coburg, Entscheidung vom 10.05.2010 – 14 C 1712/09 –

LG Coburg, Entscheidung vom 10.12.2010 – 33 S 45/10 – 23


Quelle: http://openjur.de/u/430077.html

 

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Gericht stärkt Anspruch Transsexueller auf Brustvergrößerung

Quelle:
http://www.123recht.net/Gericht-st%C3%A4rkt-Anspruch-Transsexueller-auf-Brustvergr%C3%B6erung-__a126762.html

Gericht stärkt Anspruch Transsexueller auf Brustvergrößerung

Anrecht auf mindestens Körbchengröße A

Mann-zu-Frau-Transsexuelle haben generell Anspruch auf eine operative Brustvergrößerung, wenn eine bestimmte Größe noch nicht erreicht ist. Voraussetzung ist, dass sich anders, etwa durch eine Hormonbehandlung, noch nicht eine Brust mit mindestens Körbchengröße A gebildet hat, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) entschied. (Az: B 1 KR 9/12 R und B 1 KR 3/12 R)

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Eingedachtes zu „Kleines 1×1 der Hormone“

Eine wirklich schöne Abhandlung die da Marina geschrieben hat und zu der ich folgendes Ergänzen möchte.

Es soll "Patienten" geben, die es nicht abwarten können und denen es nicht schnell genug geht, die Wandlung von einem männlichen hin zu einem weiblichen Körper und umgekehrt zu vollziehen. Leider aber gibt es auch Ärzte, die dieses Spiel mitspielen und leider auch viel zu schnell viel zu viel verschreiben. Ist denn nicht klar, was da dem Körper angetan wird? Warum wird da so unverantwortlich gehandelt?

Da ist mir zu Ohren gekommen, dass einige gleich am Anfang mit 50mg Androcur einsteigen. Das heißt, dass der Körper quasi ohne Hormone auskommen muss, weil das Testosteron auf null geknüppelt wird, aber sich noch gar kein Östrogenspiegel gebildet hat.
Oder ohne Testphase bzw. mit einer Anfangsdosis von 1-2mg, gleich der Einstieg mit 4mg und mehr Estradiol (Östrogene) vollzogen wird und es dann zu Herzproblemen o.ä. kommt.
Interessant ist auch die Geschichte, dass eine Person 16mg Estradiol am Tag eingenommen haben soll.

Diese Personen haben vielleicht ihren Körper etwas schneller als andere an ihr Wunschgeschlecht angepasst, werden dann aber vielleicht zu wirklichen Patienten. Bluthochdruck, Schwindel, Depressionen, Leber- und/oder Nierenschädigungen, Herzprobleme, Schlaganfall usw. usw. Ist das dann der Preis dafür?

Warum tut man/frau sich das an?

Vieles ist einfacher geworden und jede/r muss wissen was sie/er tut. Aber dieser Wandlungsprozess dauert seine Zeit und die sollte man seinem Körper geben, wenn man dann noch etwas davon haben will.

Ich würde mir auch von den Ärzten eine bessere Aufklärung und Beratung wünschen und nicht ein "Durchschleusen" von transsexuellen Personen – Dazu zähle ich auch die Therapeuten.

Im Endeffekt liegt die Verantwortung, was man seinem Körper antut, bei einem selbst. Es ist nur schade, wenn man dann, nicht das Leben in seinem Wunschgeschlecht genießen kann.

>> Beipackzettel Estradiol

>> Beipackzettel Androcur

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Kleines 1×1 der Hormone

Autorin: Marina

Als Erstes muss ich, Marina, vorausschicken, ich bin weder Ärztin noch Pharmakologin. Ich habe „nur“ Chemieingenieurwesen studiert. Darin enthalten 4 Semester Biochemie. Alle nachfolgenden Informationen sind aus Wikipedia und anderen öffentlich zugänglichen Quellen zusammengesucht. Dieser Text ist meine persönliche Zusammenfassung meines Wissens über Hormone und die Hormontherapie, das ich mir über die Jahre angeeignet habe. Ich erhebe keinerlei Anspruch auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit. Ebenso übernehme ich keinerlei Verantwortung für Konsequenzen, die andere aus meinen Überlegungen und Darlegungen ziehen.Ich möchte mit dieser Zusammenfassung einen leicht verständlichen Überblick geben, wie und wieso Hormone wirken und was eine Hormontherapie im Körper auslöst. Dabei stelle ich alles aus der Sicht einer Mann-zu-Frau transidenten Person dar. Bei Frau-zu-Mann-Transsexuellen ist dies aber ganz genauso, nur mit umgekehrten „Vorzeichen“.

Das Grundprinzip aller Hormone ist das Schlüssel-Schloss Prinzip. Das Hormon ist der Schlüssel, die „Schlösser“ sitzen in den Körperzellen, den sogenannten Rezeptoren. Dockt ein Hormon am passenden Rezeptor an, dann löst dies eine Reaktion der Körperzelle aus. Genauso wie man mit dem passenden Schlüssel ein Schloss öffnet. Jedoch sind Hormone quasi „Einweg-Schlüssel“. Haben sie einmal angedockt, werden sie von der Zelle nach einiger Zeit abgebaut, so dass das Schloss (der Rezeptor) wieder frei ist.

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Manchmal müssen Väter eben Vorbilder sein

Weil sein Sohn gerne Röcke trägt, hat Nils Pickert selbst auch damit angefangen. Schließlich braucht der Kleine ein Vorbild. Und lange Röcke mit Gummizug stehen ihm ohnehin ganz gut, findet er. Eine Geschichte über zwei Rollenbrecher in der süddeutschen Provinz.

Mein fünfjähriger Junge trägt gerne Kleider. In Berlin Kreuzberg genügte das, um mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen. Ist das sinnvoll oder albern? „Weder noch!“ will ich ihnen immer noch zurufen. Aber sie können mich leider nicht mehr hören. Denn inzwischen wohne ich in einer kleinen Stadt in Süddeutschland. Keine Hunderttausend Einwohner, sehr traditionell, sehr religiös. Muttiland eben. Hier sind die Vorlieben meines Sohnes nicht nur Thema für Eltern, sie sind Stadtgespräch. Und ich habe meinen Teil dazu beigetragen.

Ja, ich bin einer dieser Väter, die versuchen ihre Kinder, gleichberechtigt zu erziehen. Ich bin keiner von diesen Akademikerpapis, die im Studium von Geschlechtergerechtigkeit faseln und dann, sobald ein Kind da ist, doch in das kuschelweiche Klischeerollenbild zurückfallen: Er verwirklicht sich beruflich, sie kümmert sich um den Rest.

Ich bin damit, das ist mir mittlerweile auch klar, Teil einer Minderheit, die sich gelegentlich zum Affen macht. Aus Überzeugung.

In meinem Fall hat das damit zu tun, dass ich meinem Sohn nicht ausreden wollte, Kleider und Röcke zu tragen. Weil er sich damit auch in Berlin keine Freunde gemacht hat, blieb mir nach reiflicher Überlegung nur eine Möglichkeit: Die Schultern für meinen kleinen Kerl breit zu machen und mir selbst einen Rock anzuziehen. Schließlich kann ich ja von einem Kind im Vorschulalter nicht das gleiche Durchsetzungsvermögen erwarten wie von einem Erwachsenen. So ganz ohne Vorbild. Das Vorbild bin jetzt also ich.

Und so haben wir schon damals in Berlin bei lauem Kreuzberger Wetter Rock- und Kleidtage gemacht. Lange Röcke mit Gummizug stehen mir ganz gut, finde ich. Kleider sind eher schwierig. Die Berliner haben kaum oder positiv reagiert. Schräge Gestalten kennen sie ja zuhauf. In meinem kleinen Städtchen in Süddeutschland ist das etwas anders.

Hier habe ich vor lauter Umzugsstress vergessen, die Erzieherinnen in der neuen Kita darauf hinzuweisen, sie mögen doch darauf achten, dass mein Junge wegen seiner Vorliebe nicht ausgelacht wird. Kurze Zeit später hat er sich nicht mehr getraut, mit Rock oder Kleid in die Kita zu gehen. Und mich mit großen Augen gefragt: „Papa, wann ziehst du wieder einen Rock an?“

Ich bin dieser Frau, die in der Fußgängerzone hinter uns herstarrte, bis sie gegen einen Laternenpfahl prallte, bis heute dankbar. Mein Sohn hat gebrüllt vor Lachen. Und sich am nächsten Tag wieder ein Kleid aus dem Schrank geangelt. Erstmal nur zum Wochenende. Später dann auch für die Kita.
*

Und was macht der Kerl inzwischen? Er lackiert sich die Fingernägel. Er findet, das sieht auch an meinen Fingern hübsch aus. Er schmunzelt darüber, wenn andere Jungen (es sind beinahe immer Jungen) ihn lächerlich machen wollen und sagt: „Ihr traut euch doch nur nicht, Röcke und Kleider zu tragen, weil eure Väter sich auch nicht trauen.“ So breite Schultern hat er jetzt selbst bekommen. Und alles Dank Papa im Rock.

>> Quelle: Nils Pickert, EMMAonline 20.8.12

>> EMMA – Das politische Magazin von Frauen

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Dortmund, 25.08.2012 – Queer im Revier mit dem Gendertreff

Dortmund, 25.08.2012 – Queer im Revier mit dem Gendertreff – Plattform für Transgender, Angehörige und Interessierte

Am Samstag, 25.08.2012 findet unter dem Motto "Queer im Revier" der CSD Dortmund statt. Auch der Gendertreff ist mit einem Stand dabei und setzt somit ein Zeichen für transidente Menschen im Ruhrgebiet.

"Der CSD Dortmund ist der dritte CSD für uns in diesem Jahr", berichtet Gendertreff-Gründerin Xenia. "Es ist wichtig, die Öffentlichkeit über das Thema Transidentität zu informieren und Vorurteile abzubauen. Außerdem möchten wir anderen Transgendern Mut machen, zu ihrer Transgender-Eigenschaft zu stehen und einen Weg zu finden, diese auszuleben."

Ziele des Gendertreff sind die Hilfe zur Selbsthilfe für Transgender und deren Angehörige sowie die Information der Öffentlichkeit über das Thema Transidentität. Dazu betreibt der Gendertreff eine große Internetplattform mit vielen Informationen, einem Blog und einem Forum . Weiter betreibt der Gendertreff jeweils in Düsseldorf und Leverkusen regelmäßig stattfindende Selbsthilfegruppen.

>> Erste Fotos

>> CSD Düsseldorf 2012

>> CSD Duisburg 2012

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Einstiegsdosis zu hoch?

Nicht umsonst ist der Beipackzettel des Hormons „Estradiol“ so groß wie eine Tapete. Viele Gefahren und Nebenwirkungen gehen einher bei der Einnahme von Hormonen und deshalb ist es angezeigt, erst einmal mit einer kleinen Dosis, wie z.B. 2mg/Tag, anzufangen. Bei guter Verträglichkeit, steht einer Steigerung der Dosis nichts im Wege. Leider gibt es Ärzte, die gleich mit höheren Dosen einsteigen, ohne den „Patienten“ vorher einmal richtig zu untersuchen.
Katja musste leider diese Erfahrung machen, aber lest selbst …

Hallo zusammen,

ich möchte euch heute darüber informieren, dass ich meine Hormoneinnahme abgesetzt habe. Dies ist zur meiner eigenen Sicherheit geschehen.

Ich hatte beim CSD Duisburg über unangenehme Herzschmerzen geklagt und auch mein Kreislauf war daneben. Aber ich wollte unbedingt dabei sein!

Den Montag danach war ich dann ganz neben der Spur, so dass ich sofort meinen Hausarzt angerufen habe und ich gleich Dienstagmorgen vorbei kommen sollte.
Nach dem EKG und der Blutdruckmessung setzten wir uns gleich zur Besprechung zusammen. Es war zum Glück, ALLES OK!
Zu der etwas zu hohen Einstiegsdosis kamen noch psychische Probleme und Sorgen und dieses zusammen hatte mein Herz und Kreislauf etwas durcheinander gebracht.

Naja ich lasse mich am 29.08 zusätzlich auch kardiologisch untersuchen, damit ich
noch ruhiger werde und entspannter meine Umstellung in Angriff nehmen kann. Bis dahin sind noch einige Baustellen zu erledigen, aber zum Glück ist jetzt aktuell wieder alles in der richtigen Reihe.

Ich grüße Euch
eure Katja

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Gendertreff in der Lokalzeit WDR beim CSD Duisburg 2012

Leider erteilt der WDR uns keine Genehmigung, den Fernsehbericht des WDR Duisburg vom CSD 2012 dauerhaft in den Gendertreff Blog stellen zu dürfen. Ursache hierfür sind rechtliche aber auch publizistische Gründe.

Also bleibt uns nur der Link zur Mediathek des WDR , der allerdings bald vom WDR entfernt wird und dann ins Leere führt. Dann werden wir uns mit den unten stehenden Screenshots zufriedengeben müssen.

Dennoch möchten wir diese Art der Öffentlichkeitsarbeit keinem vorenthalten.

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In kleinen Schritten, mein Weg zum Ich: 7-2012

Heul, vorbei ist der Urlaub und es war wunderschön. Meinen zweiten begleitenden Therapiebesuch und den dritten Bartentfernungstermin habe ich auch bereits wahrgenommen. Nun geht es langsam weiter voran zur geschlechtsangleichenden Operation (GaOP ). Leider wird da auch noch ein wenig Zeit vergehen bis die Anträge durch und Termine wahrgenommen sind. Aber Hauptsache es geht weiter.

Der ganze Papierkrieg, die Nachwehen nach der Personenstandsänderung (PÄ), ist nun auch soweit abgeschlossen und alle Versicherungen sind 1:1 umgeschrieben. Nur die Kreissparkasse hat leider noch immer ein Problem bei der Titulierung zweier verheirateter Frauen. So steht anstatt "Eheleute" "Frauen" in den Papieren, aber ein Mitarbeiter, dem das auch ganz und gar nicht gefällt, will mal versuchen ein wenig "Dampf" zu machen und eine Änderung herbei zu rufen. Wir sind doch bestimmt kein Einzelfall mehr, oder?
Auch bei den Kapitalfreistellungen ist noch nicht geklärt, ob wir bis 1.608,00 Euro für verheiratete oder 801,00 Euro für Alleinstehende eingestuft werden. Mein Rechtssinn sagt mir, dass wir vorher als Verheiratet galten und sich jetzt (auch laut Standesamt) nichts an dem Familienstand geändert hat, also die 1.608,00 Euro Bestand haben sollten.

Ein dummer Umstand hat mich heute am Montagabend zur Notaufnahme in ein Krankenhaus am Ort geführt. Bei der Besprechung mit dem Arzt kam natürlich die Frage ob ich Medikamente nehmen würde. Ich bejahte die Frage und sagte, dass ich u.a. 4mg Estradiol täglich nehmen würde. Er schaute mich an: "Warum nehmen Sie Hormone?". Ich schaute ihn ungläubig an und dachte so bei mir. Hat er nichts gemerkt? Na ja, ich erklärte ihm dies kurz, worauf er meinte: "Dann wollen Sie ja auch mit "Frau" angesprochen werden.". "Na klar!", antwortete ich, "So steht es doch in den Papieren!". Und lustigerer Weise, hatte er mich mit "Frau" ins Behandlungszimmer rein gerufen. Sachen gibt es…

4. Bartentfernungstermin und jetzt geht es den grauen Haaren an den Kragen, was bedeutet, dass die Intensität erhöht werden muss – Aua.

Meine Friseuse hat festgestellt, dass auf dem Kopf wo keine Haare mehr waren, scheinbar wieder neue Haare nachwachsen. Zwei unabhängige Personen hatten auch die Tage festgestellt, dass mein Haar immer dichter wird. Also ist da tatsächlich etwas Wahres dran und ich finde es gut. Gleichzeitig geht der Körperbewuchs leicht zurück, obwohl ich zum Glück nie viele Haare am Körper hatte.

Die Therapeutin wird nun 25 Stunden begleitende Therapie bei der Krankenkasse beantragen, heißt für mich, erst einmal warten wie es weiter geht.

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