Neue Sektion für operative plastisch-rekonstruktive Therapie

Liebe Interessierte, Angehörige und Patient:innen,

seit mehreren Jahren befasse ich mich neben meiner Tätigkeit als Urologin mit der plastisch-rekonstruktiven Urologie. Dieser Bereich befasst sich mit funktionell-anatomischen Korrekturen oder Wiederherstellungen, kosmetischen Eingriffen aber auch genitalangleichenden Operationen bei Geschlechtsinkongruenz.
Bereits seit Beginn meiner ärztlichen Laufbahn habe ich mich intensiv mit dem Bereich der genitalangleichenden Operationen beschäftigt und durfte sowohl im Team von Prof. Dr. med. Heß an der Universitätsklinik Essen, als auch bei Kollegen im Ausland lernen und Erfahrungen sammeln.
Nach mehrjähriger Erfahrung in diesem Bereich, sowie in der allgemeinen Urologie freue ich mich nun sehr, die neue Sektion für plastisch-rekonstruktive Urologie in der Helios Marien Klinik Duisburg vorstellen zu können. Ab sofort ist es mir hier möglich, mit Unterstützung meines Teams, die genitalangleichenden Operationen von Mann zu Frau in den zwei in Deutschland gängigsten Techniken anzubieten.

Seien Sie herzlich eingeladen, sich auf unserer Internetseite über uns und unser Leistungsspektrum zu informieren.
https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/duisburg/unser-angebot/unsere-fachbereiche/plastisch-rekonstruktive-urologie/

Ich freue mich auf Ihre Nachrichten, Fragen und Anregungen!

Herzliche Grüße,
Dr. med. Isabella Kurth
Sektionsleitung für plastisch-rekonstruktive Urologie
Helios Marien Klinik Duisburg
 

>> Übersicht der Kliniken, die in Deutschland, die Geschlechtsangleichende Operation durchführen

>> Helios Klinikum Duisburg

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i²TransHealth: Ein E-Health-Angebot des UKE für Trans*-Menschen außerhalb von Hamburg

Gastbeitrag mit freundlicher Genehmigung des UKE

 

i2TransHealth ist eine neue E-Health-Plattform des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. i2TransHealth möchte die Gesundheitsversorgung von trans*, transidenten, transsexuellen, transgeschlechtlichen, queeren, non-binären und gender-diversen Personen außerhalb der Metropole verbessern. Aus Fachsicht gelingt das nur, wenn wir die Möglichkeiten der Online-Versorgung stärker nutzen, nicht nur in Zeiten der Pandemie.

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Stimmfeminisierung

Gastbeitrag mit freundlicher Genehmigung der

Medical Voice Center ehemals Deutsche Stimmklinik

 

„Die Stimme ist der Klang der Seele“*

STIMMFEMINISIERUNG

Das Medical Voice Center ist eine renommierte Klinik, die sich ausschließlich um alle Belange der Stimme kümmert und sich auf Stimmfeminisierungen (MzF) spezialisiert hat.

Eine weibliche Stimme ist nicht „nur eine Oktave höher“ als die männliche Stimme. Zum Eindruck der Weiblichkeit gehört neben dem höheren Grundton auch das entsprechende auditive Timbre – nur unzureichend mit Resonanz übersetzbar – sowie die Prosodie der gesprochenen Sprache (Rhythmus, Melodie, Intonation, Akzente, Stimmsitz usw.).

Aus diesen Gründen besteht die Feminisierung der Stimme bei uns nicht nur aus der operativen Anhebung der Stimme (Glottoplastik, Vocal Fold Webbing), sondern zusätzlich aus einem ganzen Paket an ineinandergreifenden Maßnahmen von Stimmtraining, Logopädie und weiteren Serviceleistungen

Im Folgenden schildern wir Ihnen die einzelnen Schritte der Stimmfeminisierung in dem Medical Voice Center.

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Alle Embryos in der Gebärmutter haben zunächst weibliche Veranlagungen

Autorin: Linde

Hallo,

alle Embryos in der Gebärmutter haben zunächst weibliche Veranlagungen. Zum Ende des ersten Quartals entwickeln sich die Geschlechtsorgane und zwar, falls ein Y Chromosom vorhanden ist, und die Mutter Testosteron entwickelt, bekommt der Embryo männliche Geschlechtsteile, im anderen Fall entwickeln sich die weiblichen Teile weiter.

Es gibt allerdings auch da ab und an mal Fehler, und je nach der Menge von Testosteron entwickeln sich auch ohne der Gegenwart von einem Y Chromosom männliche Geschlechtsteile, während sich die weiblichen auch weiter entwickeln. Die Menschen aus solch einem Entwicklungsfehler nennt man heute Intersex.

Zum Ende des dritten Quartals entwickelt sich das Gehirn, und auch wieder ist die Menge von entweder Östrogen oder Testosteron dafür verantwortlich, ob sich bestimmte Teile vom Gehirn hin zu einem männlichen Bewusstsein entwickeln, oder ob sie eher weiblich orientiert bleiben. Ähnliche Vorgänge bestimmen dann zu diesem Zeitpunkt auch die zukünftige Sexualität (wie das funktioniert ist noch nicht richtig gefunden worden, man weiß nur, dass sich die zukünftige Sexualität zu diesem Zeitpunkt entwickelt).

Wenn es zu diesem Zeitpunkt zu hormonellen Störungen kommen sollte, entwickelt sich das Gehirn nicht männlich, obwohl männliche Geschlechtsteile vorhanden sind (auch wird die Person höchstwahrscheinlich nicht heterosexuell sein).

Wenn ein solches Kind nun geboren wird, wird es vom Aussehen her als männlich angesehen. Im Alter von 3 bis 4 Jahren entwickelt sich normalerweise das Geschlechts-Empfinden. Und ein solches Kind wird darauf bestehen, kein Junge, sondern ein Mädchen zu sein. Wenn das Geschlechtsempfinden und das physische Geschlecht nicht übereinstimmen, nennt man solche Menschen Transgender, wenn es übereinstimmt, nennt man die Menschen Cisgender.
Es hängt nun vom soziologischen Umfeld ab, wann solche Menschen nicht mehr mit ihrem falschen Geschlechtsempfinden leben können und zu dem „richtigen“ Geschlecht wechseln wollen. Da man den Körper zum Teil medizinisch verändern kann, das Gehirn aber nicht, werden dann die entsprechenden medizinischen Maßnahmen ergriffen um den Körper so gut wie möglich an das Gehirn anzugleichen.

Im Gegensatz zu „normalen“ Trans*- Menschen, entwickelte sich mein Körper trotz der männlichen Geschlechtsteile aber weiter weiblich. Menschen wie ich wurden dann früher als Sensation auf den Jahrmärkten gezeigt als die Person die halb weiblich und halb männlich ist.

Viele Trans*- Menschen gehen voll durch ihre Transition und leben dann zum Schluss als das Geschlecht welches von ihrem Gehirn bestimmt wurde. Andere wiederum sind zufrieden damit, ab und an mal als Crossdresser zu gehen oder weibliche/männliche Unterwäsche tragen und der Umwelt gegenüber ihre angewiesene Geschlechtsrolle weiter leben.

Ich persönlich lebe seit geraumer Zeit als Frau (bin auch legal eine Frau) und fühle mich als Frau erheblich wohler, als ich mich je als Mann gefühlt habe. Der größte Teil meines Umfelds weiß nicht, dass ich je ein Mann gewesen bin und so soll es auch bleiben.

Ich wünsche allen viel Glück!

Linde

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Treffen mit dem Generalsekretär der CDU

Am 28.09.2019 trafen sich auf Einladung des Trans*Treff Iserlohn der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Paul Ziemiak, mit Vertretern des Trans*Treff Iserlohn und des Gendertreff e.V. um sich ausführlich über die Belange transidenter (transsexueller) Menschen zu informieren. Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die Frage „ Was ist Transidentität (Transsexualität) und wie entsteht sie?“  Dabei wurden die neusten medizinischen Erkenntnisse vorgestellt, wonach Transidentität (Transsexualität) eine alternative Entwicklung bestimmter Areale im Gehirn darstellt. Im weiteren Verlauf wurden die bisherigen Probleme vor und während einer Transition erörtert. So ist bisher eine Personenstandsänderung für Transidente (Transsexuelle) immer noch nur mit einem teuren Gerichtsverfahren und zwei Gutachten möglich, während für  Intersexuelle inzwischen ein Attest eines Arztes über eine alternative Geschlechtliche Entwicklung ausreicht. Weiterhin erörtert wurden Probleme, wie eine zu geringe Zahl von Beratungsstellen und weitere Probleme, wie z.B. ein unzureichender  Schutz der Betroffenen vor Zwangsoutings, z.B. durch bewusste Nutzung der vor der Personenstandsänderung gültigen Anrede durch Dritte, sowie die zum Teil langen Wartezeiten für medizinische Maßnahmen und dadurch entstehende Probleme.

Im zweiten Teil des Gespräches ging es dann um Änderungen des aktuellen Transsexuellen-Gesetzes (TSG). Um den Sonderstatus abzuschaffen, plädieren wir sogar für die Abschaffung des Gesetzes. Von den beiden Selbsthilfeorganisationen wurde vorgeschlagen die Personenstandsänderung dahingehend abzuändern, dass ein Antrag beim Einwohnermeldeamt/Standesamt nach vorheriger Beratung durch eine ehrenamtliche Beratungsstelle (ähnlich wie bei der Schwangerschaftsberatung), die vorzugsweise durch speziell geschulte Mitglieder der örtlichen Trans*-Selbsthilfeorganisationen besetzt werden sollten, ausreichen soll. Weiterhin wurde erörtert, dass für medizinische Maßnahmen eine Indikation eines mit dem Thema Trans* vertrauten Facharztes ohne feste zeitliche Abläufe ausreichen soll. Haarentfernungen, für die bisher eine Behandlung durch einen Hautarzt notwendig  war, sollten zukünftig auch durch Kosmetikstudios mit spezieller Ausbildung gestattet werden, weil die Zahl der Hautärzte, die Haarentfernungen anbieten, ständig abnimmt. Zum Schluss wurden noch Vorschläge für den Schutz vor Zwangsouting durch Dritte unterbreitet. Dabei sollen die Änderungen nicht in ein eigenständiges neues TSG sondern in das BGB einfließen.

Paul Ziemiak bedankte sich für die sehr persönlichen Eindrücke und das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Ziemiak betonte, dass die gesetzlichen Regelungen im engen Dialog mit den Betroffenen novelliert werden müssten. Die Kritik an der aktuellen Situation konnte der CDU-Generalsekretär sehr gut nachvollziehen.

>> Forderungspapier des Gendertreff e.V. zur Reform des Transsexuellenrechts

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TSG-Reform: Forderungspapier des Gendertreff 2019

2012 sollte das TSG laut Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung noch in der damaligen Legislaturperiode reformiert werden. Dazu hieß es im Koalitionsvertrag:

„Reform des Transsexuellenrechts

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Seitdem ist nichts passiert? Doch! In den letzten 7 Jahren wurden Vereine und Selbsthilfeorganisationen angehört, ein neuer ICD-Schlüssel entworfen (Von der WHO 2019 formal angenommen) und eine neue Leitlinie vorgestellt. Es ist fest davon auszugehen, dass der ICD-11, die S3-Leitlinie, sowie die Vorschläge der Vereine und Selbsthilfeorganisationen nun zur Gesetzesreform heran gezogen und kurzfristig umgesetzt werden. Teilweise wird bereits nach den neuen Richtlinien gehandelt.

Vor diesem Hintergrund hatte der Gendertreff sein Forderungspapier von 2012 reformiert und stellte dieses hier als Diskussionsbeitrag der Öffentlichkeit vor.

>> Trans* und Recht
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Neuerungen in der Gesundheitsversorgung – ICD-11

2018 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die ICD-11. Die ICD dient weltweit zur Verschlüsselung von Diagnosen. Derzeit gültig ist die ICD-10. Die ICD-11 soll 2019 durch die  Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA) verabschiedet werden aber über den Zeitpunkt einer möglichen Einführung der ICD-11 in Deutschland sind leider noch keine Aussagen möglich.

Eine für transidente Menschen neue Abteilung beschäftigt sich mit Störungen der sexuellen Gesundheit. Dazu gehören neben Libido- und anderen sexuellen Funktionsstörungen auch Geschlechtsidentitätsstörungen, die bisher unter den mentalen Störungen eingeordnet werden, was nicht mehr zeitgemäß ist. Das bedeutet, dass die Transidentität nicht mehr als psychische Störung angesehen wird sondern als „Geschlechtsinkongruenz“ (Nichtübereinstimmung oder Nichtzusammenpassen).

Geschlechtsinkongruenz steht somit als das neue offizielle Wort für Transsexualität/Transidentität. Bei transidenten Menschen stimmen das körperliche und das seelische Geschlecht nicht überein, sie sind also „inkongruent“. Es gibt Frauen mit einem Männerkörper (Transfrauen) und Männer mit einem Frauenkörper (Transmänner).

 

>> www.bfarm.de

>> www.awmf.org

>> www.aerzteblatt.de

>> Diagnose

 

Breaking News:

Auf einem Treffen der WHO im Mai 2019 wurde die ICD 11 formal angenommen.

Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit

Autorin: Solveig

Quelle: AWMF Online

Die lange erwartete S3-Richtlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit ist jetzt in ihrer Endfassung beschlossen und veröffentlicht worden:

Die Empfehlungen sind verbindlich für alle Behandelnden im Gesundheitswesen. Damit sind alte Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen hinfällig geworden. Ging man bisher im wesentlichen davon aus, dass Trans* Menschen als psychisch Kranke keine verantwortlichen Entscheidungen für sich selbst treffen könnten und vor sich selbst zu schützen wären, sollen sie jetzt im Gesundheitswesen als selbstbestimmt handelnde Menschen unterstützt werden, die über ihr Wohlbefinden bestmöglich selbst entscheiden.

Mal sehen, wie lange die Krankenkassen jetzt noch gegen den medizinischen Sachverstand an ihren MDK-Richtlinien von 2009 festhalten. 😉

>> AWMF Online

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Urheberrechtliche Regelungen AWMF (Auszug):
………Verweise („links“) aus anderen Dokumenten des World Wide Web auf die Dokumente in „AWMF online“ sind dagegen ohne weiteres zulässig und erwünscht, für eine entsprechende Mitteilung sind wir jedoch dankbar………..

Der operative Brustaufbau für Trans*-Menschen

Autorin: Flora

 

Bildnachweis: Pixabay CCO Creatice Commons

Für viele Trans*-Menschen – insbesondere Trans-Frauen – besteht der Wunsch nach einer weiblichen Brust. Wie bei so vielen anderen Aspekten der Transition gilt auch hier: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Für die einen reicht es, Prothesen oder BH-Einlagen zu verwenden, andere finden sich mit dem Ist-Zustand ab, wieder andere setzen auf die Hormontherapie. Doch es kommt auch vor, dass die Hormontherapie nicht das gewünschte Ergebnis der betroffenen Person erreicht. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eines operativen Brustaufbaus.

Bevor man sich mit dem Gedanken an eine solche OP befasst, sollte man allerdings den weiteren Verlauf der Hormontherapie abwarten. Es ist nicht empfehlenswert, bereits wenige Monate nach Beginn der Hormontherapie eine OP zu planen, da das Wachstum der Brust – sei es noch so gering – erst nach einigen Jahren abgeschlossen ist, ähnlich wie in der weiblichen Pubertät (ca. 4-10 Jahre). Der genaue Zeitraum variiert allerdings je nach Person, Medikation und eventuellen Komplikationen der Hormontherapie. Es lohnt sich daher, die Hormontherapie lange genug laufen zu lassen und mit dem_der Endokrinolog_in Rücksprache zu halten, bevor man nach einer Brustaufbau-OP strebt.

Ist reichlich Zeit ins Land gegangen und es hat sich immer noch nicht das gewünschte Brustwachstum eingestellt, kann man sich an ein Krankenhaus oder eine Klinik wenden, die Brustaufbau-OPs durchführt. Eine gute Anlaufstelle sind Brustzentren/-sprechstunden vieler Kliniken, die sich auf den Brustbereich spezialisieren. Plant man gleichzeitig eine Geschlechtsangleichende Operation (kurz: GaOP), kann es sich lohnen, die Ärzt_innen in der gewünschten GaOP-Klinik zu fragen, ob ein Brustaufbau bei ihnen auch möglich ist. Manche Kliniken führen diese in Verbindung mit der GaOP durch (meist ist dort eine zweite, kleinere, sog. „Korrekturoperation“ nötig, womit man einen Brustaufbau verbinden kann). Aber Vorsicht: Manche Kliniken verweigern dies, deshalb sollte man sich vorher informieren, wenn man diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte.

Die Kosten für einen operativen Brustaufbau bei transidenten Menschen kann die Krankenkasse übernehmen. Allerdings werden hierfür in der Regel einige Unterlagen angefordert, ähnlich wie bei einer Kostenübernahme einer GaOP. Mögliche Forderungen sind Berichte des_der Psychotherapeut_in, ein Verlaufsbericht der Hormontherapie, ein Nachweis für ein Beratungsgespräch über den Eingriff und mehr. Es ist empfehlenswert, bei der Krankenkasse anzufragen, welche Papiere benötigt werden, bevor man sich z.B. um Beratungstermine o.ä. kümmert.

Ablauf, Faktoren und Risiken eines operativen Brustaufbaus:

Der Eingriff läuft im Groben wie folgt ab: Der_die Patient_in wird in Vollnarkose versetzt. Nun wird durch einen Schnitt bei jeder Brust jeweils ein Zugang gelegt; dies erfolgt in der Regel entweder am Rand des Warzenhofes oder dort, wo die Brustfalte sein soll. Dadurch sollen die unausweichlichen Narben möglichst unauffällig bleiben. So verdeckt z.B. bei einem Schnitt in der Brustfalte diese später die Narbe – zumindest planmäßig. Einige Patient_innen wünschen sich den Schnitt in der Achselhöhle, um dort die Narbe zu haben. Technisch ist dies möglich, allerdings verweigern viele Operateur_innen diese Methode, weil sie das Risiko birgt, Gewebe zu beschädigen.

Ist der Schnitt gesetzt, wird ein Implantat in die Brust eingesetzt. Hierbei ist im Vorfeld zu entscheiden, ob das Implantat vor oder hinter den Brustmuskel gesetzt werden soll. Besonders bei Patientinnen, die sehr wenig Brustgewebe gebildet haben und/oder sehr schlank sind, wird dieser Schritt empfohlen. Grund dafür ist, dass sonst die Umrisse des Implantats durch die Haut sichtbar werden. Durch eine Platzierung hinter dem Brustmuskel trennt aber nicht nur die dünne Schicht Drüsen- und Fettgewebe, sondern auch der Brustmuskel das Implantat von der Haut. Dadurch soll erreicht werden, dass die Umrisse nicht sichtbar werden. Ist genügend Brustgewebe vorhanden, kann das Implantat über dem Brustmuskel platziert werden. Nach dem Eingriff kann ein kurzer Krankenhausaufenthalt nötig werden. In der Folgezeit muss ein spezieller BH und ein Gürtel über der Brust getragen werden, um sicherzustellen, dass das Implantat an Ort und Stelle bleibt. Wie lange das nötig ist, muss mit den Ärzt_innen vor Ort besprochen werden. Auch gibt es viele weitere ganz individuelle Aspekte des Eingriffs, die unbedingt mit den Ärzt_innen besprochen werden müssen. Je nach dem werden sogar mehrere Beratungsgespräche im Vorfeld nötig, was nicht ungewöhnlich ist. Eine zweite Meinung einzuholen, kann ebenfalls nie schaden.

Ein wichtiger Teil der Planung einer solchen OP ist die Auswahl eines passenden Implantats. Die Mehrzahl der Kliniken in Deutschland arbeitet mit und empfiehlt Implantate mit einer Silikongel-Füllung. Diese modernen Modelle sind mit zähflüssigem Silikon gefüllt, was ein Auslaufen selbst bei einer Beschädigung unwahrscheinlich macht und damit das Risiko senkt. Eine Füllung mit Kochsalzlösung ist auch eine mögliche Option, die andere Vorteile und Nachteile hat. In Kürze: Sie ist noch sicherer, da bei einem Auslaufen nur Kochsalzlösung austritt, die durch den Körper ganz einfach abgebaut werden kann. Allerdings wird sie von vielen als weniger zufriedenstellend, was das Aussehen und Gefühl betrifft angesehen, und ist in Deutschland nicht Standard. Neben der Füllung des Implantats sind auch noch Form und Größe ein Faktor. Bei der Form hat man in der Regel die Wahl zwischen der „klassischen“, gleichmäßig-runden Form und der natürlich wirkenden „Tropfenform“. Die Erstere wird häufig verwendet, wenn ein schönes Dekolletee erreicht werden soll. Sie ist etwas unproblematischer, was die Risiken angeht, sieht aber nicht so natürlich aus wie die Tropfenform. Diese ist geformt wie eine natürliche weibliche Brust – unten mehr Gewebe als oben – und ist damit besonders empfehlenswert, falls wenig eigenes Brustgewebe vorhanden ist oder allgemein, wenn eine natürlichere Form gewünscht ist. Die Größe des Implantats wird (wie alle anderen Faktoren auch) mit den Ärzt_innen besprochen; sie orientiert sich natürlich an den eigenen Wünschen, ihr sind aber Grenzen gesetzt. Grundsätzlich gilt: Je mehr Gewebe vorhanden ist, desto größer kann ein Implantat sein. Dies gilt nicht nur für die Ästhetik; auch rein medizinisch sind zu große Implantate auf zu kleinem Raum einfach nicht möglich.

Es gibt natürlich diverse Risiken zu beachten. Neben Komplikationen während der Operation sind nach der Operation vor allem die Gefahr von Kapselfibrose und Dislokation hervorzuheben. Eine Kapselfibrose tritt auf, wenn die Bindegewebskapsel, mit der der Körper das Implantat umgibt, vernarbt und/oder schrumpft. Das kann zu einer gefühlten Verhärtung, Schmerzen oder Verschiebung des Implantats füllen. Eine Kapselfibrose tritt meist wenige Monate nach der OP auf und kann mit einem weiteren Eingriff behandelt werden. Eine Dislokation bedeutet, dass das Implantat innerhalb der Bindegewebskapsel die Position ändert. Entgegen der Meinung vieler „wächst“ das Implantat nämlich nicht fest, sondern befindet sich in eben dieser Kapsel. Auch eine Dislokation kann durch einen erneuten Eingriff behandelt werden. Sowohl diese beiden als auch alle anderen Komplikationen treten aber ausdrücklich nur sehr selten auf! Für eine ausführlichere Aufklärung über die Risiken sollten unbedingt die Ärzt_innen vor Ort befragt werden.

Ein weiterer Punkt ist zu den Implantaten noch anzumerken: Sie halten nicht zwangsläufig ein Leben lang. Moderne Implantate sind zwar langlebig und haben häufig vom Hersteller aus eine Garantie für eine lange „Laufzeit“, aber sie sind nicht das einzige Problem. Es kann zu Vernarbungen der Gewebekapsel kommen, zu Problemen mit dem Implantat oder Verletzungen, die auch das Implantat betreffen. Wer sich ein Implantat einsetzen lässt, muss damit rechnen, dass es später im Leben nötig werden kann, es in einem weiteren Eingriff wechseln zu lassen. Läuft aber alles gut und man geht sorgsam mit sich um, können bis dahin Jahrzehnte vergehen.

Anmerkung: Dieser Text wurde nicht von Ärzt_innen geschrieben und ersetzt in keinem Fall eine Beratung durch medizinisches Fachpersonal! Er dient nur dazu, eine Übersicht über die den Autor_innen bekannten medizinischen Möglichkeiten zu geben und zu informieren. Wir empfehlen ausdrücklich allen, die ähnliche Eingriffe wie die hier thematisierten anstreben, sich zuvor bei Expert_innen beraten zu lassen. Sollte dieser Text Informationen enthalten, die veraltet oder falsch sind, oder wichtige Aspekte auslassen, bitten wir darum, uns das mitzuteilen.

>> Lilli

>> Bravo

>> Netdoktor

>> Onmeda

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Antwort der Bundesärztekammer auf den offenen Brief des Gendertreff

Aufgrund eines Hinweises im Gendertreff-Forum hatten wir am 06. Januar 2017 einen offenen Brief an die Bundesärztekammer verfasst. In diesem nahmen wir zu einem von der Bundesärztekammer veröffentlichten Positionspapier „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ Stellung. Moniert wurde unsererseits insbesondere, dass Trans*-Personen als Hochrisikogruppe für AIDS eingestuft wurden. Diese Einstufung erfolgte, da – so die Bundesärztekammer – sich viele Trans*-Personen prostituieren würden, um Geld für geschlechtsangleichende Maßnahmen zu verdienen. Dabei werden die geschlechtsangleichenden Maßnahmen im monierten Positionspapier der Bundesärztekammer sachlich falsch als „Geschlechtsumwandlung“ bezeichnet.

Der Gendertreff rügte diese Einschätzung als diskriminierend, sachlich falsch und empirisch nicht nachweisbar. Der Gendertreff führte aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Trans*-Personen völlig normalen bürgerlichen Berufen nachgehe. Auch sei es nicht schlüssig, weshalb sich Menschen prostituieren sollten, um Leistungen zu erhalten, die in Deutschland von den Krankenkassen übernommen werden.

Den offenen Brief veröffentlichten wir auf der Gendertreff Plattform und übermittelten diesen per E-Mail sowie per Briefpost mit Schreiben vom 07.01.2017 an die Bundesärztekammer.

Mit Schreiben vom 01.02.2017 antwortete die Bundesärztekammer und informierte uns darüber, dass die in unserem offenen Brief zitierten „Erläuterungen und Regelungsoptionen zum Blutspende-Ausschluss bzw. zur Rückstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten birgt“, Stand 25.04.2012, inzwischen überarbeitet wurden.

Die Bundesärztekammer führt aus, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut“ nach § 24 Transfusionsgesetz (TFG), des Ständigen Arbeitskreieses „Richtlinien Hämotherapie“ nach §§ 12a und 18 TFG des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert-Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit die aktuellen epidemiologischen Daten zusammengestellt und ausgewertet hat.

Das Arbeitsergebnis der oben genannten gemeinsamen Arbeitsgruppe wurde laut dem uns zugegangenen Schreiben vom „Arbeitskreis Blut“ nach § 24 TFG am 04.10.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und befindet sich nun im Beratungsprozess der Gremien der Bundesärztekammer. Vor dem Hintergrund der laufenden Beratungen bittet die Bundesärztekammer um Verständnis, dass man zu Inhalten und einem möglichen Veröffentlichungszeitpunkt noch keine Angaben machen könne.

Der Gendertreff begrüßt die Überarbeitung der zitierten Richtlinien. Wir hoffen, dass nun ein realistisches Profil von Trans*-Personen zugrunde gelegt wurde, da das in dem monierten Positionspapier „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ gezeichnete Bild von Trans*-Personen sachlich falsch, abwertend und diskriminierend war. Gerne stehen wir jederzeit für den fachlichen Austausch zur Verfügung.

Mehr zum Thema:

>> Offener Brief des Gendertreff an die Bundesärztekammer

>> Inhaltsverzeichnis