Schlagwort: Transidentität
Eine Ergänzung von Art. 3 (3) GG ist wichtig und richtig
Der Bundesrat hat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angenommen und die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes positiv beschieden.
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Geschlechtsangleichende Operationen – Stand 2025
Menschen, die sich mit einem anderen Geschlecht identifizieren als jenem, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, erleben oft eine erhebliche Diskrepanz zwischen ihrem wahren Selbst und den gesellschaftlichen Erwartungen, die mit ihrem zugewiesenen Geschlecht verbunden sind. Dies kann zu tiefgreifenden psychischen Belastungen und einer sehr starken Sehnsucht nach einer körperlichen Angleichung führen.
Geschlechtsangleichende Operationen, auch als geschlechtsbejahende Operationen bekannt, sind häufig ein zentraler Bestandteil des Übergangsprozesses, um das äußere Erscheinungsbild mit der eigenen Geschlechtsidentität in Einklang zu bringen. Leider sind diese Operationen, oft mit sehr hohen Kosten verbunden, die nicht immer von Krankenversicherungen übernommen werden.
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Einladung zum Straßenfest „Beethovens Bunte“ in Bonn
Erstmals war der Gendertreff einer Einladung zum Stadtfest „Beethovens Bunte“ in Bonn gefolgt. Wir hatten uns angemeldet, obwohl wir uns bekanntermaßen nicht auf CSDs aufstellen. Der Eindruck, den das Event und der Titel vermittelte, trügte: Es handelte sich letztlich um einen CSD, der eine besondere Ausprägung hatte und nicht ein buntes Stadtfest war, ähnlich wie das in Dortmund. Aber der Reihe nach.
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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
§ 15 Übergangsvorschriften
(1) Am 1. November 2024 anhängige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz in der bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung werden nach dem bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Recht weitergeführt.
(2) Die §§ 6 bis 13 gelten entsprechend für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen, die vorgenommen wurden auf Grund der jeweils bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung
1. des Transsexuellengesetzes und
2. des § 45b des Personenstandsgesetzes.
Bedeutet, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse, die entweder mit den TSG oder dem Personenstandsgesetz gefasst wurden, ihr Gültigkeit nicht verlieren oder verändert werden, solange es keinen weiteren Wunsch zur Änderung gibt.
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Nicht-binäre Geschlechtsoption fehlt in Formularen
Ein Beitrag des Bundesverband Trans* (BVT)
Im Verfahren Az. 31 O 207/23, in dem das Fehlen einer nicht-binären Geschlechtsoption im Online-Buchungssystem von Ryanair verhandelt wurde, gab es nun eine außergerichtliche Einigung. Die Einigung wurde nach einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2025 bereits am 02.05.2025 erreicht und sieht vor, dass Ryanair eine zusätzliche, nicht-binäre Anredeoption beim Ticketkauf einführt. „Nicht-binäre Geschlechtsoption fehlt in Formularen“ weiterlesen
DortBunt 2025
Wieder war es ein wunderbares Event!
DORTBUNT! 2025 war eine großartige Gelegenheit, die Vielfalt, Kreativität und den Zusammenhalt in Dortmund zu feiern. Mit verschiedenen Programmen in der Innenstadt, den Stadtteilen und Live-Übertragungen bot das Festival eine breite Palette an Erlebnissen. „DortBunt 2025“ weiterlesen
Adventsmarkt 2024 im Dorf
So warb Schlebusch für den diesjährigen Adventsmarkt 2024.
Der Leverkusener Stadtteil liegt im Südosten der Stadt und bildete zusammen mit Wiesdorf, Rheindorf und Steinbüchel im April 1930 die neue Stadt Leverkusen. „Adventsmarkt 2024 im Dorf“ weiterlesen
Vorstellung des Gendertreffs im Gleichstellungsausschuss der Stadt Düsseldorf
Am 3. Dezember 2024 hatten Ute und Xenia, als Gründerinnen des Gendertreffs, die Ehre, unseren Verein bei einer Sitzung des Gleichstellungsausschusses der Stadt Düsseldorf vorzustellen. Rita aus dem erweiterten Vorstand des Gendertreff und Mitglied des Gremiums, musste sich aus familiären Gründen leider entschuldigen. Dennoch konnten wir unsere Präsentation erfolgreich durchführen und die interessierten Teilnehmer über die Arbeit des Gendertreffs informieren. „Vorstellung des Gendertreffs im Gleichstellungsausschuss der Stadt Düsseldorf“ weiterlesen
Transitionstherapien nur in Ausnahmefällen
Hierbei geht es darum trans*Jugendlichen nur noch in Ausnahmefällen geschlechtsangleichende Maßnahmen wie Pubertätsblocker und Hormone zugänglich zu machen. Was auch immer Ausnahmefälle sein sollen. Ein solches Gesetz öffnet Tür und Tor für ein komplettes Verbot von geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Minderjährige. Die USA wird u.a. als Positivbeispiel genannt.
Interessant dabei ist, dass Jugendliche reif genug für Wahlen sind aber nicht über ihren eigenen Körper entscheiden dürfen. Hiermit wird den Jugendlichen ihr Wunsch zur Transition gänzlich aberkannt. Aber es geht völlig in Ordnung, dass Ärzte und Eltern mitentscheiden können und sollen, sowie Beratend zur Seite stehen.
Wiedereinmal schmeißen Konservative den queeren Menschen Steine in den Weg und hier muss besonders die „CSU“ und die „Freien Wähler“ genannt werden, die als erste auf diesen Zug springen.
Hierzu passt auch folgende Meldung, dass beim Parteitag der „Freien Wähler“ über die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes, ein Verbot von Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden und die „Stärkung des klassischen Familienbilds“ diskutiert wird.
Deutschland ist über die queerfeindliche Politik Ungarns besorgt, zu Recht, aber wir dürfen unsere queerfeindlichen Tendenzen nicht aus dem Focus verlieren.
Wir alle sind Teil dieser bunten Gesellschaft!
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