NRW ist vernetzt

Das „Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans NRW“ NGVT*-NRW ist nun gegründet.

Der Grundstein für diese Vernetzung wurde bereits 2011 gelegt. Viele Selbsthilfeorganisationen, Einzelpersonen und Vereine trafen sich mit dem Ziel, die Vernetzung untereinander sowie die Selbsthilfe- und Öffentlichkeitsarbeit zu fördern und zu koordinieren. Dabei war und ist es wichtig, dass die beteiligten Trans*-Organisationen ihr eigenes Profil wahren und auch in Zukunft selbständig auftreten.

Wir sind uns sicher, dass von einem derartigen Austausch alle profitieren und in der Öffentlichkeit ein größeres Gewicht in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung erlangen können.

Nach vielen Treffen, Gesprächen aber auch Rückschlägen, ist es nun doch schließlich gelungen das Netzwerk zu gründen. Der Gendertreff, als Gründungsmitglied, freut sich und ist stolz darauf Teil dieses Netzwerks zu sein.

Gemeinsam wünschen wir uns viel auf den Weg zu bringen und einiges zu bewegen.

 

 

>> 2011: So fing es an

>> NGVT

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Ist Transidentität ein Problem in der Gesellschaft?

Nach den Erfahrungen des Gendertreff aus nunmehr 12 Jahren Selbsthilfe- und Öffentlichkeitsarbeit kann dies verneint werden. Das Thema Transidentität ist nicht zuletzt durch die Aufklärungsarbeit des Gendertreff und anderer Trans*-Organisationen sowie eine Vielzahl von Medienberichten in der Gesellschaft angekommen. Allerdings beobachten wir weiterhin Informationsdefizite, die teils durch eine unzureichend recherchierte Medienberichterstattung gestützt werden. Aus diesen Informationsdefiziten resultieren mitunter Verwechslungen (z.B. mit Homosexualität oder mit Travestie), was wiederum zu Unverständnis oder Vorurteilen führen kann. Demnach ist weiterhin Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um mögliche Diskriminierungen zu vermeiden.

Viele Erlebnisse und unzählige Gespräche der Gendertreff Leser_innen, User_innen und natürlich auch der Mitglieder des Gendertreff-Teams machen Mut, dass man nicht mehr dumm angeschaut wird, nicht mehr jede_r seine Familie verliert und sich nicht mehr der Freundeskreis abwendet. Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass es nicht doch noch Diskriminierung gibt. Übrigens ist Diskriminierung nicht nur transidenten Menschen gegenüber zu finden.

Es nützt nichts, überspitzt formuliert im „Keller“ zu sitzen und auf die Gesellschaft zu schimpfen. Man selber ist Teil dieser Gesellschaft und man kann nicht die anderen erziehen oder ändern, sondern muss auch an sich selber arbeiten. Deshalb handelt der Gendertreff nach dem Motto: Raus in die Öffentlichkeit und weiter Aufklären. Aufklärung und Gespräche sind die Schlüsselwörter zum Erfolg. Die Gesellschaft an den Pranger zu stellen ist dagegen der falsche Weg, vgl. hier.

Ebenso ist es aber auch der falsche Weg, die Gesellschaft zu überfüttern und zu überfordern. Ständige Forderungen führen zu einer Abwehrhaltung und zu einer Umkehr der Stimmung. Besser ist es, einen gesunden Mittelweg finden, bei dem sich alle wieder finden können. Es ist wichtig, Information nicht zu überfrachten und vor allem positiv zu formulieren.

Viele Rahmenbedingungen haben sich insbesondere in Deutschland in den letzten Jahren erheblich verbessert. Auch international verbessern sich vielfach die Verhältnisse für transidente Menschen durch rechtliche Grundvoraussetzungen. So gibt es z.B. in einigen Ländern ganz offiziell ein drittes Geschlecht. Aber leider gibt es auch Länder, in denen Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung nicht nur für Trans*-Menschen an der Tagesordnung sind. Und obwohl Transidentität in Deutschland durchaus in der Gesellschaft angekommen ist, bleibt auch hier noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Der Gendertreff lädt alle Menschen zum konstruktiven Dialog ein.

Niemand hat sich selber gemacht. Aber jede_r ist aufgerufen, gemeinsam daran zu arbeiten, dass Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind und es auch bleiben.

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Jasmins Termine

Autorin: Jasmin

 

Hallo alle zusammen,

ich denke ich fange auch einfach mal einen Thread an, in den ich Ereignisse die mir Widerfahren, einfach aufschreibe.
Zum einen sicherlich deshalb, damit ich das später auch mal nachlesen kann (… und vielleicht über das eine oder andere sogar Lachen kann), zum anderen auch damit ich es selber besser verarbeiten kann und zu guter Letzt natürlich auch für euch alle zur Information.

Hier also gleich der erste Eintrag:

Krankenkasse und Antrag auf Kostenübernahme

Ich hatte es (glaube ich) schon irgendwo mal geschrieben, wiederhole es aber hier noch einmal.
Ich hatte am 6.8.2016 meinen Antrag auf Kostenübernahme (für GaOP, Brustaufbau, Epilation und eventuelle Stimm-OP) bei meiner Krankenkasse persönlich abgegeben.
Im Antrag enthalten waren 1 Attest meines Endokrinologen, 1 Attest meiner Psychologin, die 2 Gutachten die für das Gericht (PÄ) erstellt worden waren und meinen transidenten Lebenslauf.
Am 10.8.2016 bekam ich per eMail eine Eingangsbestätigung sowie die Nachricht das das ganze an den MDK weitergeleitet wurde. An diesem Punkt stellte ich mich schon auf eine längere Wartezeit ein, da man ja weiß, dass der MDK nicht unbedingt der schnellste ist.
Schon am 18.8.2016 erhielt ich eine eMail von meinem Sachbearbeiter, das er sich mit mir in Verbindung setzen wollte bezüglich des Antrages. Wieder gingen mir tausende Gedanken durch den Kopf, zum Beispiel „Was bitte schön fehlt denn dem MDK nun noch“.
Weit gefehlt, am folgenden Tag telefonierte ich mit der Krankenkasse und mir wurde mitgeteilt, dass der Antrag mit Einschränkungen genehmigt wurde.
Im Einzelnen sind dies:

  • GaOP = Volle Genehmigung
  • Bart-Epilation = Volle Genehmigung, jedoch mit der üblichen Auflage dies bei einem Hautarzt machen zu lassen
  • Stimm-OP = Die Empfehlung des MDK lautet zuerst eine Logopädie durchzuführen und bei Nichterfolg eine OP erneut zu beantragen
  • Brustaufbau = Grundsätzlich ja, aber ich muss auf jeden Fall eine 24-Monatige ununterbrochene Hormonbehandlung hinter mir haben (und dann auch noch einmal neu beantragen)

Zum letzten Punkt: Der Sachbearbeiter machte mir die Hoffnung, das, wenn ich ein Schriftstück bringen könne (von einem Facharzt) das das Brustwachstum vollständig und ohne Einschränkungen abgeschlossen ist (also kein höchstwahrscheinlich, sondern absolut sicher) dann könne man die Brust-OP vorziehen.

Beratungstermin im Brust-Zentrum

Ich hatte heute einen Beratungstermin in einem hiesigen Krankenhaus, welches solche Brustaufbauten durchführt (und das mir als sehr kompetent empfohlen wurde). Die Ärztin erklärte mir sehr genau den Ablauf und auch, dass eine gesicherte Aussage über das abgeschlossene oder nicht abgeschlossen Wachstum nicht gemacht werden könne. Außerdem wäre nicht sicher, ob die Krankenkasse einen Aufbau wie er bei mir erforderlich wäre auch wirklich bezahlen würde. Das hat den Grund, dass der Aufbau etwa doppelt teuer wird, da zuerst ein so genannter Expander in die Brüste implantiert wird. Diese werden dann in regelmäßigen Abständen gefüllt, um einen Hohlraum zu schaffen und genügend Gewebe um das endgültige Implantat aufzunehmen. Nach etwa 4 Monaten wäre dann die letzte OP, in der die Expander wieder entfernt und die Implantate eingesetzt werden.
So habe ich nun im Januar einen neuen Termin in der Brust-Klinik um ein Gutachten erstellen zu lassen, mit dem ich dann den Aufbau erneut beantragen kann. (Im Januar sind die 2 Jahre Hormonbehandlung erst abgelaufen). Somit muss ich nun zuerst bis Januar warten, dann die Kostenübernahme abwarten (die hoffentlich genau so zügig bearbeitet wird wie mein letzter Antrag), dann hoffentlich einen kurzfristigen Termin zum Einsetzen der Expander, dann erneut ca. 4 Monate … und wenn alles zügig voran geht, kann ich mich vielleicht Ende April über den Termin zur endgültigen Brust-OP freuen.

Anruf in der Uni-Klinik Essen Mitte

Da ich ja (s.o.) die Kostenübernahme für die GaOP habe, nutzte ich den freien Tag heute um noch in Essen anzurufen. Dort habe ich einen Termin zur Vor-Untersuchung erhalten … am 23. Januar 2017. Ist die Uni-Klinik in Essen wirklich so überlaufen, dass selbst Voruntersuchungen 4 Monate Wartezeit benötigen?
Zusammen mit dem was ich irgendwo gelesen habe, das in Essen die Wartezeiten auf die GaOP ca. 8 bis 10 Monate sind, wird also meine OP erst im Herbst 2017 stattfinden.

Naiv wie ich war, hatte ich gehofft, den Termin für die Vor-Untersuchung schon im Oktober zu bekommen. Dann hätte ich während meines Urlaubs nach Essen fahren können. Wie ich das nun im Januar manage weiß ich noch nicht so genau.
Zu mindestens habe ich erst einmal Termine und kann mich darauf einstellen. Nun heißt es aber erst einmal Warten. In der Zwischenzeit werde ich das Unmögliche Versuchen, und einen Hautarzt suchen, der Bart-Epilationen durchführt. (So weit wie mir bisher bekannt ist, gibt es solche in Berlin aber nicht mehr, da die Behandlung nicht Kostendeckend ist). Wie ich dann weiter verfahre muss ich dann entscheiden. Eine Behandlung aus eigener Tasche, z.B. in einem Kosmetik-Institut, kann ich mir nicht leisten.
Bezüglich der Stimme habe ich ja schon einige Sitzungen bei einem Logopäden hinter mir und werde das weiter durchziehen und hoffen, dass ich es damit schaffe, meine Stimme in den richtigen Bereich zu bekommen.

LG Jasmin

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Heiratsurkunde ändern nach Personenstandsänderung

Das BVerfG (1 BvL 10/05) hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2008 klargestellt, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Die personenstandsrechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ehe eines verheirateten Transsexuellen zuvor geschieden wird.

Das bedeutet, dass die vor der Transition geschlossene Ehe weiter Bestand hat. Die Ehe- oder Heiratsurkunde kann also beim Standesamt geändert werden, wenn ein Partner Transident ist und aus einer heterosexuellen Ehe eine gleichgeschlechtliche Ehe wird.

>> Schreiben vom Bundeskanzleramt

>> Trans und Recht

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Jasmins Zeitlinie zur Personenstandsänderung

Autorin: Jasmin

 

Ich will hier mal die Zeitlinie festhalten in der meine / abgelaufen ist:

 

11.09.2015

Antrag auf VÄ/PÄ beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg persönlich abgegeben. In meinem Anschreiben hatte ich den Richter persönlich angeschrieben und auf allgemeine Formulierungen verzichtet.
Gutachter habe ich keine angegeben, das wurde dann während der Anhörung erörtert. Den Namen des zuständigen Richters bekam ich von meiner Psychologin.
– das Antragsschreiben
– eine Kopie meines Personalausweises
– ein Lebenslauf, der meine transsexuelle Entwicklung aufzeigt
– ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (auch Prozesskostenhilfe genannt)

16.09.2015

Ladung des Amtsgerichtes zur Anhörung am 12.11.2015

12.11.2015

Anhörung (Besonders begrüßte der Richter, das meine Frau anwesend war und die Situation aus ihrer Sicht darlegen konnte. Außerdem schien ihm zu gefallen, das ich voll umfänglich schon seit 1 Jahr im „Alltagstest“ war, d.h. auch bei Gericht natürlich in weiblicher Kleidung etc. erschienen bin. Die Prozesskostenhilfe wurde in vollem Umfang bewilligt.)

18.11.2015

Erster Termin beim ersten Gutachter

03.12.2015

Zweiter Termin beim ersten Gutachter

21.01.2016

Das erste Gutachten wurde vom Amtsgericht zugeschickt

24.02.2016

Termin wegen Gutachten bei meiner begleitenden Psychologin (die vom Gericht als zweite Gutachterin zugelassen wurde)

10.03.2016

Das zweite Gutachten wurde vom Amtsgericht zugeschickt.

26.04.2016

Der vorläufige Beschluss war im Briefkasten

07.05.2016

Der rechtsgültige Beschluss liegt im Briefkasten

 

Alles in allem, also knapp 8 Monate von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Beschluss. Ich denke, da hat das Amtsgericht sehr zügig gearbeitet. Die größte Verzögerung kam vermutlich durch den Urlaub meiner Psychologin zustande, so dass das zweite Gutachten erst nach 2 Monaten erstellt werden konnte.

LG Jasmin

 

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Italienisches Gericht erkennt Transgender Identität vor der GaOP an

Quelle: April 15, 2016 • von Italian Coalition for Civil Rights and Freedoms

 

Das Gericht von Savona hat entschieden, dass die Änderung persönlicher Dokumente in Bezug auf das Geschlecht eine Priorität für das Wohlbefinden der betreffenden Person und unabhängig von einer operationellen Geschlechtsumwandlung ist. Weiter lesen …..

 

>> Aus den Medien

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Habe ich auch nichts vergessen?

Endlich hält man den endgültigen Beschluss des Amtsgerichts zur Personenstandsänderung in den Händen und nun? Jetzt beginnt das „Ämterhopping“.

Hier mal eine Aufstellung was alles geändert werden muss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne kann diese Aufstellung als Laufzettel ausgedruckt werden.

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Transidente Jugendliche

Jungen, die Mädchen sind und Mädchen, die Jungen sind. Transidente Menschen fühlen sich im falschen Körper geboren. Gerade in der Schule ist es für die meisten besonders schlimm, weil selbst die Lehrer häufig unsensibel mit diesen Jugendlichen umgehen.

Bei transidenten Menschen stimmt das Geschlecht, mit dem sie zur Welt gekommen sind, nicht mit dem gefühlten Geschlecht überein und das merken sie oft schon im frühesten Kindesalter. „Transident“, so nennen das Experten. Sie/Wir ziehen die Bezeichnung dem bekannteren Begriff „Transsexuell“ vor, weil das Phänomen nichts mit sexueller Orientierung zu tun hat.

Leider kommt das Thema „Transidentität“ bisher wenig bis gar nicht in Schulbüchern vor. Auch im Lehramtsstudium wird das Thema oft gar nicht erwähnt. Dementsprechend mangelt es an informierten Lehrern und das hat Konsequenzen. Lehrer die mit Transidentität nicht vertraut sind, fühlen sich überfordert. Meistens wissen sie auch nicht, wie weitreichend die Freiräume sind, die ihnen das Gesetz lässt. So ist es rechtlich durchaus möglich, den Wunschnamen und sogar das Identitätsgeschlecht von Kindern in Zeugnisse, Urkunden und andere Schuldokumente einzutragen. Unterlässt dies ein Lehrer, riskiert er, eine Schülerin oder einen Schüler gegen deren Willen zu outen. Zum Beispiel, wenn sich das Kind bereits gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet und die Mitschüler gar nicht um seine Transidentität wissen. Dennoch taucht das Thema bisher in der Schule kaum auf. Dort wo der Leidensdruck für die Betroffenen häufig besonders groß ist und wo man Vorurteilen am ehesten entgegen wirken könnte.

Wie Kinder in der Schule aufgenommen werden, ist sehr unterschiedlich. Manche spüren schon sehr früh, dass sie eine andere Geschlechtsidentität haben und werden bald auch von ihren Lehrern und Mitschülern akzeptiert, wie sie sind. Bei anderen gibt es Probleme. Sie treffen auf Unverständnis und werden im schlimmsten Fall gemobbt.

Dass das Thema geschlechtliche Vielfalt nicht im Unterricht vorkommt, empfinden viele oft als sehr belastend. Hier fehlt Information und Aufklärung.

Auch für andere Kinder kann es ein Problem sein, dass Männer und Frauen im Unterricht häufig klischeehaft dargestellt werden, ohne Raum für Zwischentöne. Wer sich nicht als typischer Junge oder typisches Mädchen versteht, leidet oft darunter. Diese Kinder und Jugendliche versuchen dann lange sich anzupassen, was zu sozialem Rückzug, Traurigkeit, Depression, Alkoholsucht, Drogensucht, Kriminalität und sogar Suizid führen kann.

Alle ca. 752.000 Lehrer (an allgemeinbildenden Schulen) zu dem Thema zu schulen ist illusorisch. Aber es sollte sich an jeder Schule eine Lehrkraft mit dem Thema auskennen, wie z.B. die_der AGG-Beauftragte in Betrieben. Ja, Transidentität ist ein „Minderheitenanliegen“ (ca. 5% der deutschen Bevölkerung), aber es gehört in den Unterrichtsstoff, um das Thema zu verstehen, Vorurteile abzubauen, die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erhöhen und dadurch auch Diskriminierung zu minimieren. Hierzu kann man Hilfe heranziehen, z.B. bei Selbsthilfegruppen, Kompetenzzentren, Arbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämtern, Ärzten, Therapeuten usw.

Ein guter Ansatz ist über geschlechtliche Vielfalt zu informieren. Den Schülern zeigen, dass es neben Jungen und Mädchen auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten gibt. Die Natur gibt uns vor, dass es nicht nur Frau und Mann gibt, sondern eine breite Palette dazwischen. Denn, keiner macht sich selbst und niemand wird gefragt, ob und wie man auf diese Welt will!

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Olympia ist endlich nicht mehr um Jahrzehnte zurück

Autor: Ayden

Die Richtlinien für die Teilnahme von Trangendern wurden überarbeitet.

Es soll verhindert werden, dass Transgender vom Sport ausgeschlossen werden, auch auf nationalen Leveln in Ländern in denen dies normalerweise der Fall wäre. Es wurde eingesehen, dass die alten Regelungen unnötig sind und nicht konform mit den Menschenrechten sind. Das wichtigste Ziel ist ein fairer Wettkampf, dafür sind keine Operationen nötig. Es sind nun also keine geschlechtsangleichenden Operationen mehr nötig um teilnehmen zu können!

FzM Transgender dürfen ohne Einschränkungen in der Männerkategorie teilnehmen (warum auch immer es je unfair gewesen wäre jemanden mit weniger Testosteron/Leistung teilnehmen lassen zu dürfen).
MzF müssen als Einschränkung einen vorgeschriebenen Testosteronwert von maximal 10 nmol/l über 12 Monate vor dem Wettkampf einhalten. Damit soll jeder Vorteil ausreichend aufgehoben sein (eventuell wird die Zeit individuell überprüft). Dieser Wert darf während der gesamten Wettkampfzeiten nicht überschritten werden, da es sonst zu Problemen mit der Dopingverordnung kommt.

Die neue Regelung macht meiner Meinung nach Sinn. Natürlich ist es schade, dass Transfrauen weiterhin eine Einschränkung erleben, aber als Transmann kann ich nur sagen: Testosteron ist sowas von Doping, ich habe untrainiert jetzt die Leistung aus früheren Spitzenzeiten! Im Sinne des fairen Wettkampfes macht diese Regelung also Sinn.
Es freut mich als Transgender und als Sportler, dass Olympia endlich eingesehen hat, dass ihre alte Verordnung so veraltet war und sie erneuert hat.

Mit den anstehenden Olympischen Spielen 2016 von Rio de Janeiro, beginnt die strikte Geschlechtertrennung in der olympischen Bewegung zu fallen.

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