Treffen mit dem Generalsekretär der CDU

Am 28.09.2019 trafen sich auf Einladung des Trans*Treff Iserlohn der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Paul Ziemiak, mit Vertretern des Trans*Treff Iserlohn und des Gendertreff e.V. um sich ausführlich über die Belange transidenter (transsexueller) Menschen zu informieren. Im ersten Teil des Gesprächs ging es um die Frage „ Was ist Transidentität (Transsexualität) und wie entsteht sie?“  Dabei wurden die neusten medizinischen Erkenntnisse vorgestellt, wonach Transidentität (Transsexualität) eine alternative Entwicklung bestimmter Areale im Gehirn darstellt. Im weiteren Verlauf wurden die bisherigen Probleme vor und während einer Transition erörtert. So ist bisher eine Personenstandsänderung für Transidente (Transsexuelle) immer noch nur mit einem teuren Gerichtsverfahren und zwei Gutachten möglich, während für  Intersexuelle inzwischen ein Attest eines Arztes über eine alternative Geschlechtliche Entwicklung ausreicht. Weiterhin erörtert wurden Probleme, wie eine zu geringe Zahl von Beratungsstellen und weitere Probleme, wie z.B. ein unzureichender  Schutz der Betroffenen vor Zwangsoutings, z.B. durch bewusste Nutzung der vor der Personenstandsänderung gültigen Anrede durch Dritte, sowie die zum Teil langen Wartezeiten für medizinische Maßnahmen und dadurch entstehende Probleme.

Im zweiten Teil des Gespräches ging es dann um Änderungen des aktuellen Transsexuellen-Gesetzes (TSG). Um den Sonderstatus abzuschaffen, plädieren wir sogar für die Abschaffung des Gesetzes. Von den beiden Selbsthilfeorganisationen wurde vorgeschlagen die Personenstandsänderung dahingehend abzuändern, dass ein Antrag beim Einwohnermeldeamt/Standesamt nach vorheriger Beratung durch eine ehrenamtliche Beratungsstelle (ähnlich wie bei der Schwangerschaftsberatung), die vorzugsweise durch speziell geschulte Mitglieder der örtlichen Trans*-Selbsthilfeorganisationen besetzt werden sollten, ausreichen soll. Weiterhin wurde erörtert, dass für medizinische Maßnahmen eine Indikation eines mit dem Thema Trans* vertrauten Facharztes ohne feste zeitliche Abläufe ausreichen soll. Haarentfernungen, für die bisher eine Behandlung durch einen Hautarzt notwendig  war, sollten zukünftig auch durch Kosmetikstudios mit spezieller Ausbildung gestattet werden, weil die Zahl der Hautärzte, die Haarentfernungen anbieten, ständig abnimmt. Zum Schluss wurden noch Vorschläge für den Schutz vor Zwangsouting durch Dritte unterbreitet. Dabei sollen die Änderungen nicht in ein eigenständiges neues TSG sondern in das BGB einfließen.

Paul Ziemiak bedankte sich für die sehr persönlichen Eindrücke und das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Ziemiak betonte, dass die gesetzlichen Regelungen im engen Dialog mit den Betroffenen novelliert werden müssten. Die Kritik an der aktuellen Situation konnte der CDU-Generalsekretär sehr gut nachvollziehen.

>> Forderungspapier des Gendertreff e.V. zur Reform des Transsexuellenrechts

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TSG-Reform: Forderungspapier des Gendertreff 2019

2012 sollte das TSG laut Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung noch in der damaligen Legislaturperiode reformiert werden. Dazu hieß es im Koalitionsvertrag:

„Reform des Transsexuellenrechts

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Seitdem ist nichts passiert? Doch! In den letzten 7 Jahren wurden Vereine und Selbsthilfeorganisationen angehört, ein neuer ICD-Schlüssel entworfen (Von der WHO 2019 formal angenommen) und eine neue Leitlinie vorgestellt. Es ist fest davon auszugehen, dass der ICD-11, die S3-Leitlinie, sowie die Vorschläge der Vereine und Selbsthilfeorganisationen nun zur Gesetzesreform heran gezogen und kurzfristig umgesetzt werden. Teilweise wird bereits nach den neuen Richtlinien gehandelt.

Vor diesem Hintergrund hatte der Gendertreff sein Forderungspapier von 2012 reformiert und stellte dieses hier als Diskussionsbeitrag der Öffentlichkeit vor.

>> Trans* und Recht
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Diskriminierungsschutz für Trans*-Menschen in Deutschland

Autorin: Flora

 

Seit 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem wird das Verbot von Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität festgeschrieben. Es erweiterte mit seinem Inkrafttreten den Diskriminierungsschutz in Deutschland, der sich zuvor einzig und allein auf Art. 3 des Grundgesetzes bezogen hatte (unter anderem nicht vorhanden in Art. 3 GG: Die „sexuelle Identität“). Bereiche, in denen Bürger_innen vor Benachteiligungen durch das Gesetz geschützt werden sollen, sind unter anderem der Zugang zu Erwerbstätigkeit, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Aus- und Weiterbildung und Umschulung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen o.ä., Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und der Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Wohnraum).

Prinzipiell soll dieses Gesetz laut seinen Urheber_innen auch Transgender schützen. So soll laut Gesetzesbegründung der Begriff „sexuelle Identität“ im Gesetz auch einen Diskriminierungsschutz bei „Intersexualität und Transsexualität“ ergeben. Auf europäischer Ebene werden diese Faktoren allerdings unter der Kategorie „Geschlecht“ behandelt. Die Formulierung „sexuelle Identität“ ist vage und im Gesetz nicht definiert, was es unklar macht, ob damit sämtliche Identitäten geschützt sind. Schließlich wird sexuelle Identität allgemein ausdrücklich als nicht gleichzusetzen mit der Geschlechtsidentität betrachtet. Aufgrund der Rechtslage und der Gesetzesbegründung ist es aber durchaus möglich, als Trans* Person den Diskriminierungsschutz des AGG zu beanspruchen.

Externe Links zum Nachlesen:

INHALTSVERZEICHNIS

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015

Wird ein transsexueller Bewerber aufgrund seiner Transsexualität und damit wegen seines „Geschlechts“ oder „sexuellen Identität“ abgelehnt, so kann dies einen Ent­schädigungs­anspruch nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) begründen. Dies setzt gemäß § 22, § 7 Abs. 1 AGG unter anderem voraus, dass der Bewerber Indizien vorträgt und im Bestreitenfall beweist, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, er sei vom Arbeitgeber als transsexueller Mensch wahrgenommen und deshalb benachteiligt worden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

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NRW ist vernetzt

Das „Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans NRW“ NGVT*-NRW ist nun gegründet.

Der Grundstein für diese Vernetzung wurde bereits 2011 gelegt. Viele Selbsthilfeorganisationen, Einzelpersonen und Vereine trafen sich mit dem Ziel, die Vernetzung untereinander sowie die Selbsthilfe- und Öffentlichkeitsarbeit zu fördern und zu koordinieren. Dabei war und ist es wichtig, dass die beteiligten Trans*-Organisationen ihr eigenes Profil wahren und auch in Zukunft selbständig auftreten.

Wir sind uns sicher, dass von einem derartigen Austausch alle profitieren und in der Öffentlichkeit ein größeres Gewicht in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung erlangen können.

Nach vielen Treffen, Gesprächen aber auch Rückschlägen, ist es nun doch schließlich gelungen das Netzwerk zu gründen. Der Gendertreff, als Gründungsmitglied, freut sich und ist stolz darauf Teil dieses Netzwerks zu sein.

Gemeinsam wünschen wir uns viel auf den Weg zu bringen und einiges zu bewegen.

 

 

>> 2011: So fing es an

>> NGVT

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Ist Transidentität ein Problem in der Gesellschaft?

Nach den Erfahrungen des Gendertreff aus nunmehr 12 Jahren Selbsthilfe- und Öffentlichkeitsarbeit kann dies verneint werden. Das Thema Transidentität ist nicht zuletzt durch die Aufklärungsarbeit des Gendertreff und anderer Trans*-Organisationen sowie eine Vielzahl von Medienberichten in der Gesellschaft angekommen. Allerdings beobachten wir weiterhin Informationsdefizite, die teils durch eine unzureichend recherchierte Medienberichterstattung gestützt werden. Aus diesen Informationsdefiziten resultieren mitunter Verwechslungen (z.B. mit Homosexualität oder mit Travestie), was wiederum zu Unverständnis oder Vorurteilen führen kann. Demnach ist weiterhin Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um mögliche Diskriminierungen zu vermeiden.

Viele Erlebnisse und unzählige Gespräche der Gendertreff Leser_innen, User_innen und natürlich auch der Mitglieder des Gendertreff-Teams machen Mut, dass man nicht mehr dumm angeschaut wird, nicht mehr jede_r seine Familie verliert und sich nicht mehr der Freundeskreis abwendet. Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass es nicht doch noch Diskriminierung gibt. Übrigens ist Diskriminierung nicht nur transidenten Menschen gegenüber zu finden.

Es nützt nichts, überspitzt formuliert im „Keller“ zu sitzen und auf die Gesellschaft zu schimpfen. Man selber ist Teil dieser Gesellschaft und man kann nicht die anderen erziehen oder ändern, sondern muss auch an sich selber arbeiten. Deshalb handelt der Gendertreff nach dem Motto: Raus in die Öffentlichkeit und weiter Aufklären. Aufklärung und Gespräche sind die Schlüsselwörter zum Erfolg. Die Gesellschaft an den Pranger zu stellen ist dagegen der falsche Weg, vgl. hier.

Ebenso ist es aber auch der falsche Weg, die Gesellschaft zu überfüttern und zu überfordern. Ständige Forderungen führen zu einer Abwehrhaltung und zu einer Umkehr der Stimmung. Besser ist es, einen gesunden Mittelweg finden, bei dem sich alle wieder finden können. Es ist wichtig, Information nicht zu überfrachten und vor allem positiv zu formulieren.

Viele Rahmenbedingungen haben sich insbesondere in Deutschland in den letzten Jahren erheblich verbessert. Auch international verbessern sich vielfach die Verhältnisse für transidente Menschen durch rechtliche Grundvoraussetzungen. So gibt es z.B. in einigen Ländern ganz offiziell ein drittes Geschlecht. Aber leider gibt es auch Länder, in denen Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung nicht nur für Trans*-Menschen an der Tagesordnung sind. Und obwohl Transidentität in Deutschland durchaus in der Gesellschaft angekommen ist, bleibt auch hier noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Der Gendertreff lädt alle Menschen zum konstruktiven Dialog ein.

Niemand hat sich selber gemacht. Aber jede_r ist aufgerufen, gemeinsam daran zu arbeiten, dass Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind und es auch bleiben.

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Jasmins Termine

Autorin: Jasmin

 

Hallo alle zusammen,

ich denke ich fange auch einfach mal einen Thread an, in den ich Ereignisse die mir Widerfahren, einfach aufschreibe.
Zum einen sicherlich deshalb, damit ich das später auch mal nachlesen kann (… und vielleicht über das eine oder andere sogar Lachen kann), zum anderen auch damit ich es selber besser verarbeiten kann und zu guter Letzt natürlich auch für euch alle zur Information.

Hier also gleich der erste Eintrag:

Krankenkasse und Antrag auf Kostenübernahme

Ich hatte es (glaube ich) schon irgendwo mal geschrieben, wiederhole es aber hier noch einmal.
Ich hatte am 6.8.2016 meinen Antrag auf Kostenübernahme (für GaOP, Brustaufbau, Epilation und eventuelle Stimm-OP) bei meiner Krankenkasse persönlich abgegeben.
Im Antrag enthalten waren 1 Attest meines Endokrinologen, 1 Attest meiner Psychologin, die 2 Gutachten die für das Gericht (PÄ) erstellt worden waren und meinen transidenten Lebenslauf.
Am 10.8.2016 bekam ich per eMail eine Eingangsbestätigung sowie die Nachricht das das ganze an den MDK weitergeleitet wurde. An diesem Punkt stellte ich mich schon auf eine längere Wartezeit ein, da man ja weiß, dass der MDK nicht unbedingt der schnellste ist.
Schon am 18.8.2016 erhielt ich eine eMail von meinem Sachbearbeiter, das er sich mit mir in Verbindung setzen wollte bezüglich des Antrages. Wieder gingen mir tausende Gedanken durch den Kopf, zum Beispiel „Was bitte schön fehlt denn dem MDK nun noch“.
Weit gefehlt, am folgenden Tag telefonierte ich mit der Krankenkasse und mir wurde mitgeteilt, dass der Antrag mit Einschränkungen genehmigt wurde.
Im Einzelnen sind dies:

  • GaOP = Volle Genehmigung
  • Bart-Epilation = Volle Genehmigung, jedoch mit der üblichen Auflage dies bei einem Hautarzt machen zu lassen
  • Stimm-OP = Die Empfehlung des MDK lautet zuerst eine Logopädie durchzuführen und bei Nichterfolg eine OP erneut zu beantragen
  • Brustaufbau = Grundsätzlich ja, aber ich muss auf jeden Fall eine 24-Monatige ununterbrochene Hormonbehandlung hinter mir haben (und dann auch noch einmal neu beantragen)

Zum letzten Punkt: Der Sachbearbeiter machte mir die Hoffnung, das, wenn ich ein Schriftstück bringen könne (von einem Facharzt) das das Brustwachstum vollständig und ohne Einschränkungen abgeschlossen ist (also kein höchstwahrscheinlich, sondern absolut sicher) dann könne man die Brust-OP vorziehen.

Beratungstermin im Brust-Zentrum

Ich hatte heute einen Beratungstermin in einem hiesigen Krankenhaus, welches solche Brustaufbauten durchführt (und das mir als sehr kompetent empfohlen wurde). Die Ärztin erklärte mir sehr genau den Ablauf und auch, dass eine gesicherte Aussage über das abgeschlossene oder nicht abgeschlossen Wachstum nicht gemacht werden könne. Außerdem wäre nicht sicher, ob die Krankenkasse einen Aufbau wie er bei mir erforderlich wäre auch wirklich bezahlen würde. Das hat den Grund, dass der Aufbau etwa doppelt teuer wird, da zuerst ein so genannter Expander in die Brüste implantiert wird. Diese werden dann in regelmäßigen Abständen gefüllt, um einen Hohlraum zu schaffen und genügend Gewebe um das endgültige Implantat aufzunehmen. Nach etwa 4 Monaten wäre dann die letzte OP, in der die Expander wieder entfernt und die Implantate eingesetzt werden.
So habe ich nun im Januar einen neuen Termin in der Brust-Klinik um ein Gutachten erstellen zu lassen, mit dem ich dann den Aufbau erneut beantragen kann. (Im Januar sind die 2 Jahre Hormonbehandlung erst abgelaufen). Somit muss ich nun zuerst bis Januar warten, dann die Kostenübernahme abwarten (die hoffentlich genau so zügig bearbeitet wird wie mein letzter Antrag), dann hoffentlich einen kurzfristigen Termin zum Einsetzen der Expander, dann erneut ca. 4 Monate … und wenn alles zügig voran geht, kann ich mich vielleicht Ende April über den Termin zur endgültigen Brust-OP freuen.

Anruf in der Uni-Klinik Essen Mitte

Da ich ja (s.o.) die Kostenübernahme für die GaOP habe, nutzte ich den freien Tag heute um noch in Essen anzurufen. Dort habe ich einen Termin zur Vor-Untersuchung erhalten … am 23. Januar 2017. Ist die Uni-Klinik in Essen wirklich so überlaufen, dass selbst Voruntersuchungen 4 Monate Wartezeit benötigen?
Zusammen mit dem was ich irgendwo gelesen habe, das in Essen die Wartezeiten auf die GaOP ca. 8 bis 10 Monate sind, wird also meine OP erst im Herbst 2017 stattfinden.

Naiv wie ich war, hatte ich gehofft, den Termin für die Vor-Untersuchung schon im Oktober zu bekommen. Dann hätte ich während meines Urlaubs nach Essen fahren können. Wie ich das nun im Januar manage weiß ich noch nicht so genau.
Zu mindestens habe ich erst einmal Termine und kann mich darauf einstellen. Nun heißt es aber erst einmal Warten. In der Zwischenzeit werde ich das Unmögliche Versuchen, und einen Hautarzt suchen, der Bart-Epilationen durchführt. (So weit wie mir bisher bekannt ist, gibt es solche in Berlin aber nicht mehr, da die Behandlung nicht Kostendeckend ist). Wie ich dann weiter verfahre muss ich dann entscheiden. Eine Behandlung aus eigener Tasche, z.B. in einem Kosmetik-Institut, kann ich mir nicht leisten.
Bezüglich der Stimme habe ich ja schon einige Sitzungen bei einem Logopäden hinter mir und werde das weiter durchziehen und hoffen, dass ich es damit schaffe, meine Stimme in den richtigen Bereich zu bekommen.

LG Jasmin

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Heiratsurkunde ändern nach Personenstandsänderung

Das BVerfG (1 BvL 10/05) hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2008 klargestellt, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Die personenstandsrechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ehe eines verheirateten Transsexuellen zuvor geschieden wird.

Das bedeutet, dass die vor der Transition geschlossene Ehe weiter Bestand hat. Die Ehe- oder Heiratsurkunde kann also beim Standesamt geändert werden, wenn ein Partner Transident ist und aus einer heterosexuellen Ehe eine gleichgeschlechtliche Ehe wird.

>> Schreiben vom Bundeskanzleramt

>> Trans und Recht

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Jasmins Zeitlinie zur Personenstandsänderung

Autorin: Jasmin

 

Ich will hier mal die Zeitlinie festhalten in der meine / abgelaufen ist:

 

11.09.2015

Antrag auf VÄ/PÄ beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg persönlich abgegeben. In meinem Anschreiben hatte ich den Richter persönlich angeschrieben und auf allgemeine Formulierungen verzichtet.
Gutachter habe ich keine angegeben, das wurde dann während der Anhörung erörtert. Den Namen des zuständigen Richters bekam ich von meiner Psychologin.
– das Antragsschreiben
– eine Kopie meines Personalausweises
– ein Lebenslauf, der meine transsexuelle Entwicklung aufzeigt
– ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (auch Prozesskostenhilfe genannt)

16.09.2015

Ladung des Amtsgerichtes zur Anhörung am 12.11.2015

12.11.2015

Anhörung (Besonders begrüßte der Richter, das meine Frau anwesend war und die Situation aus ihrer Sicht darlegen konnte. Außerdem schien ihm zu gefallen, das ich voll umfänglich schon seit 1 Jahr im „Alltagstest“ war, d.h. auch bei Gericht natürlich in weiblicher Kleidung etc. erschienen bin. Die Prozesskostenhilfe wurde in vollem Umfang bewilligt.)

18.11.2015

Erster Termin beim ersten Gutachter

03.12.2015

Zweiter Termin beim ersten Gutachter

21.01.2016

Das erste Gutachten wurde vom Amtsgericht zugeschickt

24.02.2016

Termin wegen Gutachten bei meiner begleitenden Psychologin (die vom Gericht als zweite Gutachterin zugelassen wurde)

10.03.2016

Das zweite Gutachten wurde vom Amtsgericht zugeschickt.

26.04.2016

Der vorläufige Beschluss war im Briefkasten

07.05.2016

Der rechtsgültige Beschluss liegt im Briefkasten

 

Alles in allem, also knapp 8 Monate von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Beschluss. Ich denke, da hat das Amtsgericht sehr zügig gearbeitet. Die größte Verzögerung kam vermutlich durch den Urlaub meiner Psychologin zustande, so dass das zweite Gutachten erst nach 2 Monaten erstellt werden konnte.

LG Jasmin

 

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