Diskriminierungsschutz für Trans*-Menschen in Deutschland

Autorin: Flora

 

Seit 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem wird das Verbot von Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität festgeschrieben. Es erweiterte mit seinem Inkrafttreten den Diskriminierungsschutz in Deutschland, der sich zuvor einzig und allein auf Art. 3 des Grundgesetzes bezogen hatte (unter anderem nicht vorhanden in Art. 3 GG: Die „sexuelle Identität“). Bereiche, in denen Bürger_innen vor Benachteiligungen durch das Gesetz geschützt werden sollen, sind unter anderem der Zugang zu Erwerbstätigkeit, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Aus- und Weiterbildung und Umschulung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen o.ä., Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und der Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Wohnraum).

Prinzipiell soll dieses Gesetz laut seinen Urheber_innen auch Transgender schützen. So soll laut Gesetzesbegründung der Begriff „sexuelle Identität“ im Gesetz auch einen Diskriminierungsschutz bei „Intersexualität und Transsexualität“ ergeben. Auf europäischer Ebene werden diese Faktoren allerdings unter der Kategorie „Geschlecht“ behandelt. Die Formulierung „sexuelle Identität“ ist vage und im Gesetz nicht definiert, was es unklar macht, ob damit sämtliche Identitäten geschützt sind. Schließlich wird sexuelle Identität allgemein ausdrücklich als nicht gleichzusetzen mit der Geschlechtsidentität betrachtet. Aufgrund der Rechtslage und der Gesetzesbegründung ist es aber durchaus möglich, als Trans* Person den Diskriminierungsschutz des AGG zu beanspruchen.

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Der Ergänzungsausweis für Transgender

Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

Im Alltag eines Transgender – am Flughafen, bei einer Verkehrskontrolle oder einfach nur beim Urlaub im Ausland, häufig braucht man Papiere, die einen eindeutig ausweisen. In der Phase des Alltagstests, Transition oder anderen Lösungen, stimmen jedoch die Personalpapiere und das äußere Erscheinungsbild häufig nicht überein, was unangenehme Nachfragen zur Folge haben kann und belastend sein kann. Abhilfe schafft hier ein Dokument, der „dgti-Ergänzungsausweis“. Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle personenbezogenen Daten des Personalausweises. Zudem ist ein Passfoto in den Ausweis eingeschweißt, so dass keine Diskrepanz zwischen den Papieren und der Person bestehen bliebt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland. Eine Voraussetzung für den Erhalt dieses Dokuments ist das Vorhandensein einer Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. Psychologen über „vermutetes transsexuelles Syndrom“ oder „Erprobung der Lebbarkeit der angestrebten Geschlechtsrolle“.
Vor der Einführung des Ausweises wurde er dem Bundesinnenministerium vorgestellt und es wurde festgestellt, dass man sich damit auf dem Boden geltenden Rechtes befindet.

Auch ich hatte mir diesen dgti-Ergänzungsausweis besorgt, der aber nie zum Einsatz kam. Anders dagegen war es bei Marina, die in Ihrem Blogbeitrag darüber berichtete.

Der Ergänzungsausweis ist ganz allgemein eine große Hilfe im Alltag. Ich habe dieses Dokument schon seit über 2 Jahren. Da ich beruflich relativ viel reisen muss (wenn auch nicht mehr so viel wie früher) war mir der Ergänzungsausweis schon des Öfteren eine Hilfe bei der Einreise in nicht-EU Staaten, bzw. solche die nicht am Schengener Abkommen teilnehmen (wie z.B. Großbritannien und Irland).

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich es gar nicht erst versucht habe, meine Krankenkassen Karte ändern zu lassen. Denn wenn man den Begleitbrief genau liest, wird man sehen, dass das alles nur eine „kann“-Regelung ist. Also „kann“ die Krankenkasse auch ablehnen! Genauso wie es mein Arbeitgeber ablehnt, irgendetwas an meiner Personalakte zu ändern, solange ich noch keine Personenstandsänderung habe. Und die ist bei mir aus bestimmten persönlichen Gründen noch sehr weit entfernt.

Aber mal zu den positiven Seiten des Ganzen:

Ich bin gestern mal wieder nach Großbritannien gereist. Da bei Lufthansa ja inzwischen sowohl der Check-In als auch die Gepäckaufgabe voll automatisiert ist (zumindest am Flughafen Frankfurt), habe ich das erste Mal bei der Sicherheitskontrolle einen Menschen gesehen. Natürlich ging prompt der Piepser los bei mir. Alles kein Thema… ich wurde eben von einer Sicherheitsbeamtin mit dem Handscanner abgetastet. Alles völlig normal.

Auf dem Weg zum Gate musste ich durch die Passkontrolle, den GB ist nicht-Schengen. Als ich der dort sitzenden Zollbeamtin sowohl meinen Personalausweis als auch meinen Ergänzungsausweis gab, sagte sie: „Ich wollte sie schon fragen, ob sie vielleicht versehentlich den Ausweis ihres Mannes mitgenommen haben“. Ich sagte „Nein, dafür ist ja der Ergänzungsausweis gedacht: Um zu erklären, warum ich nicht mehr so aussehe wie auf meinem Passfoto“. Sie sagte noch: „Also so etwas habe ich noch nicht gesehen, lassen sie mich mal genauer lesen“. Einen Moment später sagte sie „Aha, alles in Ordnung. Wohin fliegen sie denn?“ „Manchester“ „In Ordnung, guten Flug“. Mit diesem letzten Satz gab sie mir meine Dokumente zurück.

Bei der Einreise am Flughafen Manchester dann noch einmal das Gleiche. Der Zollbeamte schaute zuerst etwas verwirrt. Dann sagte ich ihm (auf Englisch natürlich) dass da auf der Rückseite auch ein Text in Englisch ist. Nachdem er diesen gelesen hatte, sagte er nur „OK, Ma’m“ und gab mir die Dokumente zurück.

Wie man sieht, alles kein wirkliches Problem. Der Ergänzungsausweis ist meiner Meinung nach das Beste, was wir Transgender haben können, solange wir noch zwischen den Welten leben müssen.

Liebe Grüße
Marina

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