Hormontherapie bei jugendlichen Transsexuellen / Transidenten

Die Behandlung von Kindern und jugendlichen Transsexuellen / Transidenten verfolgt zunächst das Ziel, die Pubertät so lange herauszuzögern, bis diese alt genug sind, um sich für männlich oder weiblich zu entscheiden.

Die Pubertät setzt üblicherweise im Alter von ca. 10 Jahren bei biologischen Mädchen und mit ca. 12 Jahren bei biologischen Jungen ein. Während der Pubertät kommt es zur Ausbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale. Um diese, für Transsexuelle / Transidente belastenden Veränderungen des Körpers zu verhindern, muss jedoch tief in das Hormonsystem des Körpers eingegriffen werden.

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Änderung von Zeugnissen bei nachträglicher Namensänderung

In dem Bericht/Erlass des Kultusministeriums vom 28.03.1991 steht u.a. folgendes geschrieben:

………………………. Während bei einer Geschlechtsumwandlung der Betroffene aus dem Rechtsgedanken des Persönlichkeitsrecht und nach § 5 und § 10 Abs. 2 TSG einen berechtigten Anspruch darauf hat, dass sein früherer Vorname nicht mehr offenbart wird, ist in den anderen Fällen zwar ein Interesse der Betroffenen erkennbar, ein zwingender rechtlicher Anspruch ergibt sich hier aber nicht. Vielmehr ist aus Gründen der Rechtssicherheit (Identität des Urkundeninhabers) am Inhalt der ursprünglichen Urkunde festzuhalten. Im Hinblick auf die Tatsache, dass zwischenzeitlich durch beglaubigte Abschrift etliche Exemplare des Zeugnisses in den Rechtsverkehr gelangt sein können, besteht ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung der Urkunde. Diese ist aufgrund nachträglicher Namensänderung zum Zeitpunkt der Ausstellung weder fehlerhaft (§ 42 VwVfG) noch später nichtig (§ 44 VwVfG) oder rechtswidrig (§ 48 VwVfG).

Auch wird durch die Beibehaltung des Zeugnisses nicht gegen das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot verstoßen. Die §§ 1757, 1758 BGB sind bei Adoption Volljähriger nur beschränkt anwendbar. Nach § 9 NamÄndG ist durch Randvermerk in Geburts- und Heiratsregister die Namensänderung ebenfalls erkennbar.

Somit erhalten lediglich Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen haben, auf Wunsch eine Ersatzausfertigung eines Zeugnisses. Diese Urkunde sollte den neuen Namen, das ursprüngliche Datum pp. sowie folgenden Zusatz erhalten:

„Diese Ausfertigung tritt an die Stelle der Urkunde vom …”. ……………………..

>> Books.Google

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Wie trans* darf die Truppe sein?

Quelle: Bild.de

 

US-Armee diskutiert Gleichberechtigung

18 Länder weltweit haben ihre Streitmacht bereits für Transfrauen und Transmänner geöffnet. Auf einer Konferenz in Washington beteuern sie: Selbst das „Duschproblem“ lässt sich lösen ... Weiter lesen....

 

...und so hält es die Bundeswehr... ...„Ein Grund zur Dienstunfähigkeit oder Entlassung ist eine Geschlechtsangleichung bei der Bundeswehr nicht.“...

 

Und auf:

>> Süddeutsche Zeitung

>> Y-Punkt

>> Spiegel

 

INHALTSVERZEICHNIS

Gutachten und weiter

Autorin: Stefanie

Hallo zusammen,

nachdem ich mal wieder eine Weile nichts geschrieben habe, möchte ich den Stand der Dinge doch mal ein wenig aktualisieren.

Die beiden Gutachtertermine habe ich nun erfolgreich hinter mich gebracht.
Beim ersten (Dr. Behrends) wurde ich mit den Worten begrüßt: schon wieder eine große Frau. Danach machte er schon ein paar Anmerkungen, dass er ja gar nicht wisse, was er negatives schreiben solle, nachdem er meinen Lebenslauf gelesen hatte (immerhin knapp 8 Seiten, die man hier auch nachlesen kann, da es der Anfang dieses Tagebuchs ist). Dann hat er es aber doch noch geschafft mir 1,5 Stunden Löcher in den Bauch zu fragen. Er ging beinahe alle meine Aussagen aus meinem Lebenslauf durch wohl auch um zu prüfen, ob alles von mir kommt oder ich etwas dazu gedichtet habe. Da alles authentisch war, lief es aber recht entspannt. Ein wenig überrascht hat er mich nur als er am Schluss noch eine kurze Untersuchung machen wollte, die schon die Neurologin auch gemacht hatte. Aber auch hier nichts auszusetzen. 🙂
Etwas irritierend fand ich nur, dass er mir dann noch den sogenannten Düsseldorfer Fragebogen in die Hand drückte und sagte, den möge ich dann bitte zu Hause ausfüllen und kurzfristig zusenden. Naja, im Endeffekt hat es mich ein Lächeln, eine halbe Stunde und etwas Porto gekostet und dann war der ausgefüllte Fragebogen am nächsten Tag auf dem Postweg.

Knapp 4 Wochen später hatte ich dann den zweiten Termin bei Frau Schleussner. Auch hier wurde ich freundlich begrüßt und es ging in einer recht entspannten Atmosphäre los. Im Gegensatz zu Dr. Behrends legte sie bei ihren Fragen mehr Wert auf die Kinder- und Jugendzeit, wohl auch deswegen, weil auch in meinem Lebenslauf da nicht so viele Ereignisse drinstanden, die recht früh schon auf eine klare Transidentität hätten schließen lassen. Der Besuch dauerte auch nur knapp mehr als eine Stunde und endete auch in ein wenig Smalltalk und einem weiteren Tipp, wie man brüchigen Nägeln am besten auf die Sprünge helfen kann. Und sie informierte mich auch, dass entgegen ihrer Angewohnheit sie das Gutachten erst am übernächsten Wochenende schreiben würde (normalerweise macht sie nur einen Gutachtertermin pro Woche und schreibt dann am folgenden Wochenende gleich den Bericht). Sie konnte nämlich das Gutachten von der Woche davor noch nicht schreiben, weil sie ihrer Tochter beim Umzug geholfen hatte und dies nun erst mal nachholen muss. Danach habe sie dann noch Urlaub aber dann sei ich dran. Mir war es recht, da Dr. Behrends gar keinen Termin genannt hatte und da eine Woche mehr warten zu müssen, nicht wirklich relevant erschien.

Alles in allem kann ich nun zu den Gutachtern nur das sagen, was ich mir genau genommen schon vorher gedacht hatte. Wer den Weg bis dahin aus eigenem Willen gegangen ist und alles was an Unterlagen eingereicht wurde nur dem entspricht was man wirklich erlebt hat, muss sich niemand Sorgen machen, dass einen ein Gutachter ‚zerpflückt‘ oder Steine in den Weg legt. Seid ihr authentisch ist es nur ein Gespräch, das zugegeben ja nach Frage schon mal grenzwertig sein kann, aber hier soll möglichst in einem Gespräch jemand sagen, ob ihr ehrlich seid oder nicht. Da sind nicht alle aber viele Fragen ggfs. auch sinnvoll. Also einfach den ausführlichen Lebenslauf nicht schönen, sondern einfach schreiben was passiert ist und gut.

In meinem Urlaub vor dem zweiten Termin habe ich es dann auch endlich mal geschafft mich um eine weitere Baustelle zu kümmern. Ich hatte ja schon Anfang 2013 mit IPL des Barts begonnen und mittlerweile 11 Termine hinter mich gebracht. IPL ist aber leider nicht dauerhaft und wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Anfangs war es mir egal, da ich einfach was tun wollte. Nun aber war es an der Zeit auf die Nadelepilation umzusteigen. Ich hatte mir nun endlich einen Termin besorgt und bekam dann sehr ausführlich erzählt, welche Haarwuchszyklen es gibt und die im Gesicht leider wohl über 7 Jahre laufen können. Ebenso ist die Nadelepilation, wenn auch sehr effektiv, leider auch sehr aufwändig, da nun wirklich Haar für Haar behandelt werden muss und das bei ich glaube 800 Haaren pro Quadratzentimeter (nicht schlagen wenn der Wert nicht ganz stimmt, aber so habe ich es mir gemerkt ).
Wie dem auch sei, ich habe dann auch den ersten Termin für eine Probebehandlung gemacht und ich muss sagen, IPL ist ein wenig angenehmer weil auch in der Regel kürzer und auf einer größeren Fläche. Nachdem ich nun auch den Kostenvoranschlag habe, werde ich am kommenden Montag den Antrag für die Kostenübernahme bei meiner Krankenkasse abgeben.

Zum guten Abschluss hatte ich dann letzten Samstag auf einmal wieder Post vom Amtsgericht. Die Kopie des ersten Gutachtens kam in einem grauen DINA5 Umschlag, der noch nicht mal verschlossen war. Aber egal, der Inhalt war ja noch drin. Meine Herrschaften: 20 Seiten. Aber das schöne stand auf den letzten 2 Seiten. Das Ergebnis bzw. die Antworten auf die 3 Fragen, die das Gericht gestellt hat und die waren alle positiv. 🙂
Jetzt heißt einmal mehr wieder warten, dieses Mal auf das zweite Gutachten und das Urteil vom Gericht. Der einzige Wermutstropfen wird dann aber wohl auch nicht mehr lange auf sich warten lassen, nämlich die Rechnung zum Verfahren.
Es geht weiter voran und so ganz nebenbei läuft das Leben mittlerweile in ganz normalen Bahnen.

Für alle die noch am Anfang stehen sei gesagt: es geht beinahe alles, solange man mit Herz und Seele dabei ist, aber bitte hört auf euer Herz und die Seele und macht nichts, was sich falsch anfühlt, denn das ist es oft genug auch. Ich persönlich hatte das Glück wie genug andere auch, dass als wir den Weg endlich eingeschlagen haben, es für uns zu 100% feststand, dass es der einzig richtige Weg ist. Aber holt euch auf jeden Fall Unterstützung und wenn es auch nur für den Anfang sei. Alle sollten sich nämlich auch kritischen Fragen stellen, die aber halt dann auch von jemandem kommen sollten, der weiß wovon er redet.

 

Die Gesellschaft ist heutzutage viel aufgeschlossener als viele meinen, wer aber eine Zielscheibe anbietet, muss auch damit rechnen, dass man verbal auf ihn schießt. Anfangs kann das verdammt wehtun und einen auch zweifeln lassen. Aber lasst euch gesagt sein, ein Mensch der euch ehrlich sagt, wie tapfer er/sie es findet, was ihr tut und euch ein wenig unterstützt hilft so manches unbedachte Wort aufzuwiegen. Seid selbstbewusst und man wird euch akzeptieren. Gesteht aber dem Rest der Welt auch ein, dass es nur Menschen sind, die auch Fehler machen und mancher Ausspruch auch nicht wirklich böse gemeint ist. Durch die ein oder andere Erfahrung ganz zu Anfang, habe ich angefangen auch mal über mich und mein Verhalten nachzudenken. Auch ich habe Menschen die nicht der Norm entsprechen aus Neugierde angeschaut und mit Sicherheit auch das eine oder andere mal länger, als es höflich gewesen wäre. Man sollte halt nicht jeden Blick der auf einen gerichtet wird überbewerten (auch wenn das am Anfang zugegebenermaßen schwierig ist). Ich bin stolze 190cm was für eine Frau auch heute nicht so typisch ist. Auch deswegen schauen mich die Leute an, aber auch oft genug nur genau deswegen. Also Kopf hoch und geht euren Weg, aber hinterfragt euch auch immer wieder mal selber. 😉

Liebe Grüße

Steffie

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Zuständigkeiten der Amtsgerichte für die Vornamens – und Personenstandsänderung

Der §2 des Transsexuellengesetz legt fest, dass für das Verfahren das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts zuständig ist, in der der_die Antragsteller_in ihren Hauptwohnsitz hat. Die jeweilige Landesregierung kann per Rechtsverordnung auch andere Reglungen festlegen. Daher sind die genauen Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
[Zitat]
§ 2 Zuständigkeit
(1) Für die Entscheidung über Anträge nach § 1 sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Ihr Bezirk umfaßt insoweit den Bezirk des Landgerichts. Haben am Orte des Landgerichts mehrere Amtsgerichte ihren Sitz, so bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht, soweit nicht das zuständige Amtsgericht am Sitz des Landgerichts schon allgemein durch Landesrecht bestimmt ist. Die Landesregierung kann auch bestimmen, daß ein Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuständig ist. Sie kann die Ermächtigungen nach Satz 3 und 4 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder, falls ein solcher im Geltungsbereich dieses Gesetzes fehlt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Antrag eingereicht wird. Ist der Antragsteller Deutscher und hat er im Geltungsbereich dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig; es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht abgeben; die Abgabeverfügung ist für dieses Gericht bindend.

[/Zitat]
Baden-Württemberg
Gemäß der Verordung sind die Amtsgerichte

  • Amtsgericht Baden-Baden (Landgerichtsbezirk Baden-Baden)
  • Amtsgericht Ellwangen (Landgerichtsbezirk Ellwangen)
  • Amtsgericht Freiburg im Breisgau (Landgerichtsbezirk Freiburg im Breisgau)
  • Amtsgericht Hechingen (Landgerichtsbezirk Hechingen)
  • Amtsgericht Heidelberg (Landgerichtsbezirk Heidelberg)
  • Amtsgericht Heilbronn (Landgerichtsbezirk Heilbronn)
  • Amtsgericht Karlsruhe (Landgerichtsbezirk Karlsruhe)
  • Amtsgericht Konstanz (Landgerichtsbezirk Konstanz)
  • Amtsgericht Mannheim (Landgerichtsbezirk Mannheim)
  • Amtsgericht Mosbach (Landgerichtsbezirk Mosbach)
  • Amtsgericht Offenburg (Landgerichtsbezirk Offenburg)
  • Amtsgericht Ravensburg (Landgerichtsbezirk Ravensburg)
  • Amtsgericht Rottweil (Landgerichtsbezirk Rottweil)
  • Amtsgericht Stuttgart (Landgerichtsbezirk Stuttgart)
  • Amtsgericht Tübingen (Landgerichtsbezirk Tübingen)
  • Amtsgericht Ulm (Landgerichtsbezirk Ulm)
  • Amtsgericht Waldshut-Tiengen (Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen)

zuständig.

Bayern
Die „Verordnung zum Transsexuellengesetz“ regelt welche Amtsgerichte zuständig sind.

  • München (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Nürnberg (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Bamberg (Oberlandesgerichtsbezirk)

Diese Aufteilung ergibt sich aus der Zuständigkeit der jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirke.

Berlin
Zuständig ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, welches auch für sämtliche Anträge von Auslandsdeutschen zuständig ist.

Brandenburg
Gemäß der Verordnung ist das Amtsgericht Potsdam zuständig.

Bremen
Zuständig ist das Amtsgericht Bremen.

Hamburg
Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte

Hessen
Gemäß der Verordnung sind die Amtsgerichte

  • Frankfurt am Main (für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg a. d. Lahn und Wiesbaden)
  • Kassel (für die Bezirke der Landgerichte Fulda, Kassel und Marburg)

zuständig.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Amtsgerichte zuständig:

  • Neubrandenburg (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz, Pasewalk, Ueckermünde und Waren (Müritz)
  • Rostock (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bad Doberan, Güstrow und Rostock)
  • Schwerin (umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar)
  • Stralsund (umfaßt die Bezirke Amtsgerichte Anklam, Bergen auf Rügen, Greifswald, Ribnitz-Damgarten, Stralsund und Wolgast)

Niedersachsen
Das Niedersächsische Landesjustizportal bietet umfassende Informationen zum Thema „Angelegenheiten nach dem Transsexuellengesetz (TSG)“.
Zuständig sind die Amtsgerichte:

  • Celle (Oberlandesgerichtsbezirk Celle)
  • Göttingen (Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig)
  • Oldenburg (Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg)

Nordrhein-Westfalen
In NRW sind gemäß Verordnung die Amtsgerichte

  • Düsseldorf (Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf)
  • Dortmund (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm)
  • Köln (Oberlandesgerichtsbezirk Köln)

zuständig.

Rheinland-Pfalz
Das Amtsgericht Frankenthal ist zuständig für alle Verfahren in Rheinland-Pfalz.

Saarland
Zuständig ist das Amtsgericht Saarbrücken, Nebenstelle Heidenkopferdell.

Sachsen
Zuständig sind die Amtsgerichte

  • Chemnitz (Landgerichtsbezirk Chemnitz)
  • Dresden (Landgerichtsbezirk Dresden)
  • Görlitz (Landgerichtsbezirk Görlitz)
  • Leipzig (Landgerichtsbezirk Leipzig)
  • Zwickau (Landgerichtsbezirk Zwickau)

Sachsen-Anhalt

Eine Verwaltungsvorschrift legt als zuständige Amtsgerichte fest:

  • Magdeburg (Bezirke der Landgerichte Magdeburg und Stendal)
  • Halle: (Bezirke der Landgerichte Dessau und Halle)

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Flensburg (Landgerichtsbezirk Flensburg)
  • Itzehoe (Landgerichtsbezirk Itzehoe)
  • Kiel (Landgerichtsbezirk Kiel)
  • Lübeck (Landgerichtsbezirk Lübeck)

Thüringen
In Thüringen sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Erfurt (Landgerichtsbezirk Erfurt)
  • Gera (Landgerichtsbezirk Gera)
  • Meiningen (Landgerichtsbezirk Meiningen)
  • Mühlhausen (Landgerichtsbezirk Mühlhausen)

Stand 31.08.2014


In der Regel müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Meldebestätigung der Gemeinde
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Berichts der Therapeutin
  • Transsexueller Lebenslauf

Zusätzlich können diese Unterlagen eingereicht werden, bzw. werden angefordert:

  • Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
  • Lebenslauf
  • Chronik des transidenten Lebens
  • Kopie DGTI-Ausweis (Ergänzungsausweis)
  • Kopie des Berichts des Neurologen
  • Kopie des Berichts der Gynäkologin
  • Kopie des Berichts des Endokrinologen
  • Kopie des Berichts des Urologen
  • Informationsmaterial der Selbsthilfegruppe (Flyer)

 

Informationen und Änderungswünsche werden gerne entgegen genommen.

 

Änderungen vorbehalten.

 

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Transsexuelle Frau darf verwechselt werden?

"Wo ist denn die Frau, die mir die Kollegen schicken wollten?" So machte sich ein Manager über eine Transsexuelle lustig, die ihm wohl zu männlich erschien. Den Job, um den sie sich beworben hatte, bekam dann jemand anderes.

Weiter zum Bericht und Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz .........

Der Fall wird wohl auch beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt werden. (Aktenzeichen: 8 AZR 421/14)

 

>> Quelle: Spiegel.de

TRANS* AM ARBEITSPLATZ

INHALTSVERZEICHNIS

Kostenübernahme zur GaOP

Autorin: Nathalie

Antrag auf Kostenübernahme der GaOP:

Etwa ein Jahr nach dem Beschluss des Amtsgerichtes zur Namens – und Personenstandsänderung bin ich mir zu 100 % sicher, wie mein weiterer Weg verlaufen soll. Da ich, in vielen Überlegungen und gemeinsamen Gesprächen mit meiner Frau, die angleichende Operation anstrebe, hatte ich im Vorfeld schon einen Vorgesprächstermin in dem bevorzugten Klinikum vereinbart. Parallel dazu habe ich die Krankenkasse angeschrieben und um Kostenübernahme gebeten. Auch zu diesem wichtigen Schritt konnte ich kaum Material finden, wo ich nachschauen konnte, welche Unterlagen ich dazu einreichen musste. Deshalb habe ich hier eine kleine Zusammenstellung aufgeführt, die ich für die Antragstellung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht habe.
Eine Vorlage von meinem Antrag könnt Ihr sehr gerne hier auf dieser PDF – Datei einsehen.

Zu dem Antrag habe ich folgende Unterlagen zu Händen des MdK eingereicht:

Beschluss Amtsgericht
transsexueller Lebenslauf
Gutachten 1
Gutachten 2
Befund des Therapeuten
Befund Neurologe
Befund Urologe
Befund Gynäkologe
Befund und Untersuchungsergebnisse Endokrinologe
Informationsmaterial der Selbsthilfegruppe

Ich hoffe, Ihr könnt mit den Informationen etwas anfangen und mich würde es sehr freuen, wenn Ihr Euch auch die Zeit für einen Besuch bei www.nathalie-book.de nehmen würdet.

Viel Erfolg !
Nathalie

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Antrag TSG §1 und TSG §8

Autorin: Nathalie

Antrag Namens – und Personenstandsänderung:

Als ich meinen Antrag auf Namens – und Personenstandsänderung einreichen wollte, gab es nur sehr wenig Informationsmaterial, auf das ich zurückgreifen konnte. Auch war ich mir nicht sicher was bei Gericht, zu dem gestellten Antrag, an Unterlagen verlangt wurden. Deshalb habe ich hier eine kleine Zusammenstellung aufgeführt, die für die Antragstellung der Namens – und Personenstandsänderung beim Amtsgericht des zuständigen Oberlandesgerichtes von mir eingereicht wurden.
Eine Vorlage von meinem Antrag könnt Ihr sehr gerne hier auf dieser – Datei einsehen.

Zu dem Antrag habe ich folgende Unterlagen eingereicht:

Lebenslauf
transsexueller Lebenslauf
Kopie des Personalausweises
Kopie des Zusatzausweises – DGTI
Stellungnahme des begleitenden Therapeuten
Kopie der Geburtsurkunde
aktuelle Meldebescheinigung
Informationsmaterial der Selbsthilfegruppe

Ich hoffe, Ihr könnt mit den Informationen etwas anfangen und mich würde es sehr freuen, wenn Ihr Euch auch die Zeit für einen Besuch bei www.nathalie-book.de nehmen würdet.

 

Viel Erfolg !
Nathalie

 

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Warten auf Gutachtertermine

Autorin: Stefanie

Hallo zusammen,

es sind nun wieder ein paar Wochen ins Land gegangen, seitdem ich den letzten Eintrag gemacht habe und es hat sich ein wenig was getan.

Vergangenen Montag hatte ich es Leid immer nur zu warten und auf Nachricht vom Amtsgericht zu hoffen und so rief ich einfach mal dort an und fragte freundlich nach dem Stand der Bearbeitung meines Antrags auf die /.
Zu meinem beinahe Erstaunen bekam ich dann mitgeteilt, dass das Schreiben an mich schon herausgegangen sei und auch die Briefe an die bestellten Sachverständigen schon vor über einer Woche verschickt worden seien.

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Bundesrichter lässt sich zur Frau umwandeln

Quelle:
Die Welt

Die Welt / Politik /

Axel Springer SE 2014

Ein renommierter Jurist hat sein Geschlecht angleichen lassen und heißt jetzt Johanna. Eine andere Transsexuelle erzählt, wie belastend der „Krieg im eigenen Körper“ sein kann.

Der Fachverlag RWS bietet neben juristischer Literatur auch Fortbildungsseminare an, beispielsweise gehalten von einer Richterin am Bundesgerichtshof (BGH). Die Gesichtszüge auf dem Porträtbild im Seminarkalender dürften viele Fachleute vor allem aus der Immobilienbranche zwar erkennen, weniger allerdings Frisur und den Vornamen Johanna. Denn bis vor Kurzem hieß die BGH-Richterin und Immobilienexpertin, die sich da mit schulterlanger Frisur und Perlenkette präsentiert, noch Jürgen.

Im Alter von 56 Jahren hat sie sich zur Geschlechtsumwandlung entschlossen – oder besser zur Angleichung, wie Interessengruppen lieber sagen. Denn das Geschlecht sei eine Sache der Identität, Hier geht`s weiter……..

Das Antidiskriminierungsgesetz

Der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz, der bei seiner Präsentation 2001 einen Sturm der Entrüstung quer durch alle möglichen Gruppen entfachte, stammte aus der Feder ……

Hoher Aufwand für Geschlechtsumwandlung nötig

Eine solche Geschlechtsanpassung ist aufwendig und oft genug sehr mühsam. Anders als in Argentinien, wo eine einfache eidesstattliche Versicherung ausreicht, um sein Geschlecht abzuwandeln, müssen Betroffene in Deutschland zwei Gutachten vorlegen, die eindeutig zu dem Schluss kommen: Ja, da steckt ein Mensch mit hoher Wahrscheinlichkeit im „falschen“ Körper………..

„Man fühlt sich depressiv und fürchterlich unwohl“

Immer noch müssen Menschen, die ihr Geschlecht verändern, mit Spott und Unverständnis im Freundeskreis und am Arbeitsplatz rechnen. Insbesondere der Schritt vom Mann zur Frau, ……….

„Karriere macht man wohl eher nicht mehr“

Nach Schätzungen der DGTI gibt es in Deutschland rund 150.000 Betroffene, andere Zahlen gehen von 80.000 aus. Anerkannt sei, dass zwischen fünf und zehn Prozent der Bevölkerung homosexuell veranlagt seien. Und davon wiederum seien nach bisherigen Erfahrungen rund zehn Prozent transsexuell. Wobei sie die Betonung des Sexuellen für falsch hält. „Alle schauen immer nur auf die Hüfte. Aber unsere Identität steckt im Kopf. Der sexuelle Aspekt ist nur ein kleiner Teil einer Persönlichkeit.“

Der Schritt zum anderen Geschlecht läuft in der Regel zunächst einmal über eine Hormontherapie………………..

>> Die Welt

>> Die Welt / Politik /

>> Trans* am Arbeitsplatz

>> Trans* und Medizin

>> Inhaltsverzeichnis


Homosexualität und Transsexualität sind zweierlei Dinge. Deshalb sprechen wir lieber von „Transidentität“, siehe hier. Ein Transgeschlechtlicher Mensch kann natürlich genauso hetero-, homo- oder bisexuell sein, wie jede_r andere auch.