Transsexueller will Brust-OP auf Kassenkosten

(daso) – Ein Transsexueller fordert von seiner Krankenkasse die Bezahlung einer Brustoperation. Dafür zieht der ehemalige Soldat nun sogar vor Gericht, wie die Online-Ausgabe der „Welt“ berichtet.Der transsexuelle Ex-Soldat kämpft vor dem Sozialgericht Hannover für die Bezahlung seiner Brustoperation.

Vor rund 18 Monaten begann der 51-Jährige eine Hormonbehandlung, deren Resultat im Brustbereich nicht seinen Vorstellungen entspricht. Der jahrelang mit einer Deutschen verheiratete Brite fordert von seiner Krankenkasse die Übernahme der rund 6.000 Euro teuren Operation. Inzwischen beschäftigt sich das Sozialgericht Hannover mit diesem Fall.

Ein Gutachter soll in den kommenden Wochen entscheiden, ob der Eingriff rein kosmetischer Natur ist oder eine körperliche Entstellung besteht. Denn nur dann wäre es möglich, dass die Kasse die anfallenden Kosten übernimmt. Die in den nächsten Tagen anstehende Unterleibsoperation, die wesentlich teurer ist, werde die Krankenkasse aller Voraussicht nach zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte im Jahr 2004 geurteilt, dass Krankenkassen im Regelfall Brustvergrößerungen und -verkleinerungen nicht übernehmen müssen. Entscheidend wird in diesem Fall sein, aus welchen Gründen die Behandlung durchgeführt werden soll.

Quelle: GMX 2010

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Nächster „Mann“ erwartet Kind

Zweiter Fall bekannt geworden

(miwa) – Der Amerikaner Thomas Beattie sorgte 2008 als erster schwangerer Mann für Schlagzeilen. Inzwischen hat "er" ohne weiter größeres Aufsehen schon "sein" zweites Baby zur Welt gebracht. Das Paar lebt in Kalifornien mit zwei zehn- und zwölfjährigen Jungs zusammen, die aus einer früheren Beziehung von Thomas mit einer Partnerin stammen.

Das Vorbild von Thomas Beattie brachte wohl auch Scott Moore auf den Geschmack: Er steht nun ebenfalls kurz vor der Entbindung. Scott ist rechtmäßig verheiratet mit Thomas (30), der noch eine weibliche Geburtsurkunde hat. Beide kamen als Mädchen auf die Welt. Die beiden lernten sich 2005 in einer Selbsthilfegruppe kennen. Das Paar hat bereits zwei adoptierte Söhne, Gregg (12) und Logan (10). Samen-Spender ist ein Freund des Paares.
Wie der "Telegraph" in seiner Online-Ausgabe berichtet, soll der 30-Jährige schon im kommenden Monat ein Kind zur Welt bringen. Der als Frau geborene Moore sei nach zahlreichen Hormonbehandlungen und Operationen zwar ein Mann, heißt es in dem Artikel. Da Moore sich aber nicht alle weiblichen Organe entfernen ließ, war eine Schwangerschaft trotzdem möglich.
Gegenüber dem "Telegraph" sagte Moore zu seinem ungewöhnlichen Leben: "Es gibt zwar einige Leute, die uns kritisieren, aber wir führen ein glückliches Leben und schämen uns für nichts."

Moore, der als Jessica geboren wurde, fühlte seit seiner Pubertät, dass er als Mann leben möchte. Mit 16 Jahren bekam er von seinen Eltern die Erlaubnis, entsprechende Hormone zu nehmen. Seine Eltern bezahlten auch die Operation, bei der ihm seine Brüste entfernt wurden. "Ich war damals depressiv und meine Eltern sahen ein, dass das der einzige Weg ist, mir zu helfen", so Moore.
Der "Huffington Post" zufolge soll das Kind ein Junge werden, den das Paar Miles nennen möchte.

Quelle: GMX 2010

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Diagnose „Transsexualismus“ oder „Das Kind muss einen Namen haben“

Transsexualität ist ein sensibles Thema und die formale Einordnung als Krankheit häufig ein Aufreger bei Transgendern. Doris, die den kompletten Weg der Transition gegangen ist, berichtet von Ihren Erfahrungen.

Gestern hatte ich eine Rechnung des Gynäkologen in der Post, bei dem ich seit meinem offiziellen Wechsel vom Mann zur Frau im Mai 2006 in hormoneller Behandlung bin. Da ich als mich als Beamtin privat versichern muss, bekomme ich die Arztrechnungen nach Hause geschickt, um sie zu bezahlen und mir das Geld dann von meinem Dienstherrn und von der Krankenkasse je zur Hälfte erstatten lassen.

Nun ist es hierzulande aber üblich, dem „Kind einen Namen zu geben“. Das heißt, für die Krankenkasse ist in die Arztrechnung zu schreiben, weswegen der Patient oder die Patientin behandelt wurde. Das „Krankheitsbild“ eben. Wobei unter „Behandlung“ alles fällt, was ein Arzt für seinen Patienten tut, auch wenn das „Krankheitsbild“ der Diagnose nicht „heilbar“ ist.

Und deswegen stand eben in dieser Rechnung als Diagnose “Transsexualismus“. Auch auf anderen Rechnungen von Ärzten und Krankenhaus, die ich in dieser Sache bekommen habe, oder in Gutachten steht diese Diagnose, meistens noch mit dem Zusatz „ICD-10: F.64.0“

Dieser Schlüssel steht für die „Diagnose Transsexualismus“.

Es sollte jetzt aber niemand auf den Gedanken kommen, dass es sich hierbei um etwas handelt wie eine Blinddarmentzündung.

Die Einordnung des Phänomens „Transsexualismus“ oder „sexuelle Transidentität“ als „Krankheitsbild“ einschließlich des Verabreichens einer „ID-Nummer“ und eines medizinischen Diagnosebegriffs ist auch in Mediziner- bzw. Psychiaterkreisen ziemlich umstritten. Wer dazu etwas Genaueres wissen will, kann in unzähligen medizinischen Fachbüchern oder auch bei Wikipedia nachschauen.

Ich möchte an dieser Stelle jetzt auch nicht diese ganze Literatur zitieren, dazu habe ich einfach nicht das Fachwissen. Mir geht es an dieser Stelle auch einfach nur darum, einmal darüber zu spekulieren, warum das Phänomen sexuelle Transidentität überhaupt offiziell als „Krankheitsbild“ bezeichnet wird.

Die Erklärungen, die mir dazu einfallen, sind folgende:

Der medizinische Eingriff zur Angleichung Mann zur Frau lässt sich nur durch qualifizierte Ärzteteams vornehmen, also in einem Krankenhaus. Und in ein Krankenhaus kommt man hierzulande nur dann, wenn man eine ärztliche Überweisung hat. Oder als akuter Notfall. Für eine ärztliche Überweisung ist aber eine „Diagnose“, ein „Krankheitsbild“ notwendig.

Die Kosten für das Verfahren einer Angleichungsoperation vom Mann zur Frau sind ziemlich hoch. Bei mir beliefen sie sich auf insgesamt  ca. 16.000,00 €, wobei die eigentliche Operation nur 4.000 € gekostet hat, während die Kosten für die Krankenhausunterbringung bei ca. 12.000 € lagen. Ich weiß das deswegen so genau, weil ich die Rechnungen ja zugeschickt bekommen habe.

Das aus eigener Tasche zu bezahlen, dürfte den wenigsten Transgendern möglich sein, folglich treten hierzulande die Krankenkassen ein. Damit die jedoch juristisch auf der sicheren Seite sind bzw. überhaupt eine Veranlassung haben, in diesem Fall einzutreten, benötigen sie ebenfalls eine „Diagnose“. Denn würde eine solche Angleichungsoperation nicht als „medizinisch notwendige Behandlung aufgrund eines Krankheitsbildes (Diagnose)“, sondern als „Schönheitsoperation“ gewertet, bräuchten sie nicht zu zahlen, und die Transgender würden auf den Kosten sitzen bleiben.

Wenn ein Transgender hierzulande also eine Angleichungsoperation haben möchte, dann benötigt sie also eine ärztliche Überweisung, um überhaupt in ein Krankenhaus zu kommen, das eine solche Operation macht, und zugleich mit dieser Überweisung eine „Diagnose“, damit die Krankenkassen veranlasst werden, die Kosten zu übernehmen, da ja ein „Krankheitsbild“ vorliegt.

Dies ist meine Theorie zu dem Umstand, dass sexuelle Transidentität hierzulande als „Krankheitsbild“ dargestellt wird, obwohl es in Fachkreisen umstritten ist, ob das Phänomen an sich eine Krankheit ist oder nicht.

Ich selber habe mich wegen meiner Transidentität nicht als „krank“ empfunden, aber die Umstände, die bis zu meinem Wechsel damit verbunden waren, haben mir in der Tat ziemlich zugesetzt. Inwieweit, das möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht weiter erörtern, aber diejenigen, die in der gleichen Situation waren oder sind wie ich, werden wissen, was ich meine.

Es sollte sich deswegen auch niemand als „krank“ empfinden.

Aber, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, das „Kind muss einen Namen haben“.

Zur Person:

Mein Name ist Doris O., ich bin Jahrgang 1957, lebe und arbeite in E., und bin seit Mai 2006 „offiziell“ Frau. Die nach dem TSG geforderten Gutachten habe ich seit Oktober 2006, die Angleichungsoperation MzF (Mann zur Frau) seit Oktober 2007 und die Personenstandsänderung zur Frau seit März 2008.

Weil ich in der Vorgeschichte zu meinem „Wechsel“, die von April 2001 bis ca. Anfang 2006 ging, auf meine Fragen zu den psychiatrischen Untersuchungen, dem gerichtlichen Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung und zur geschlechtsangleichenden Operation vom Mann zur Frau von anderen, die diesen Weg bereits hinter sich hatten, nie zufrieden stellende Auskünfte erhielt, habe ich mir vorgenommen, jeden bzw. jede, die mich darum bittet, über meine persönlichen Erfahrungen zu informieren.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass diese Erfahrungen äußerst subjektiv und keinesfalls für jeden bzw. jede brauchbar sind.

Sie ersetzen in keinem Falle professionelle psychotherapeutische Beratung und Analyse. Und sie ersetzen auch nicht die eigene Entscheidung, die jeder bzw. jede für sich selber eigenverantwortlich treffen muss.

Toilette für Transgender

Toiletten für „Damen“ und „Herren“ gab es gestern. An der Universität von Manchester heißt es heute „Toilette“ und „Toilette mit Urinal“ – jedenfalls, wo transsexuelle oder transidentische Studierende nicht weiter diskriminiert werden sollen.

Weibliche Kommilitonen, die sich mit ihrem Geschlecht nicht identifizieren können, fühlten sich eigenem Bekunden nach unwohl, Toiletten aufzusuchen, die mit einem Schild gekennzeichnet sind, das einen pieselnden Mann zeigt. Umgekehrt soll es Männer geben, die sich zwar als Frau fühlen, auf entsprechend skizzierten Toiletten jedoch nicht sitzen mögen. So kam es dort zu dieser Neuerung.

Doch scheinbar regt sich Widerstand gegen die Toiletten, denn einige Mädchen mögen eben nicht auf dieselbe Toilette gehen wie Jungen.

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Diskriminierung

Obwohl im allgemeinen offensichtlich die positiven Erfahrungen überwiegen, ist es leider dennoch so, dass es hin und wieder zu unerfreulichen Begegnungen kommt. Umso mutiger zeigte sich unsere Userin Mandy, die von einigen zwielichtigen Personen beleidigt und in Form latenter Gewaltandrohung genötigt wurde. Drei weniger freundliche und obendrein angetrunkene Zeitgenossen kamen offensichtlich mit einer TS nicht klar.

Nun mag man einwenden: Selbst Schuld, was bewegt sie sich auch in dunklen Gassen. Doch leider ereignete sich der Vorfall an belebter Stelle im öffentlichen Raum und viele „brave Bürger“ übten sich im Wegsehen. Mandy jedoch ließ sich nicht einschüchtern. Hier nun also der Bericht:

Mit freundlicher Genehmigung von Mandy

Hallo Ihr Lieben,

wer hat schon mal so wie ich Anzeige bei der Polizei gemacht? Wegen Beleidigung, Nötigung oder Ähnlichem?

In meinem Fall wurde ich im Juni 2007 beleidigt und genötigt, worauf ich die Polizei gerufen habe. Aber der Streifenwagen kam erst nach 27 Minuten und nach einem zweiten Anruf.

Dann hatte ich zu den Beamten gesagt, dass ich Anzeige gegen die drei Männer erstatte. Wegen Beleidigung und Nötigung, doch die Beamten sagten mir, es würde nichts bringen, da die Anzeige doch eingestellt würde. Ich bestand jedoch darauf, Anzeige zu erstatten.  Also nahmen die Beamten zähneknirschend die Anzeige auf.

Nach einigen Wochen bekam ich von der Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass die Anzeige eingestellt wurde. Aber ich nahm es nicht hin und ließ über einen Rechtsanwalt an die Oberstaatsanwaltschaft schreiben. In diesem Schriftsatz wurde der Sachverhalt noch einmal geschildert. Und siehe da, wir waren erfolgreich: Nach ca. zwei Wochen bekam ich von der Oberstaatsanwaltschaft Bescheid, dass das Verfahren noch einmal aufgerollt würde. Der Fall wurde wieder geöffnet und an die Staatsanwaltschaft zurück verwiesen.

Im Oktober bekam ich dann Bescheid, dass es zum Gerichtstermin käme. Im Dezember bekam ich vom Dortmunder Amtsgericht die Ladung für den 24.1.2008. Mein Fall bzw. meine Anzeige wurde strafrechtlich verhandelt.

Die drei jungen Männer wurden dann verurteilt: Der erste zu 20 Tagessätzen á 50 Euro, also 1.000 Euro. Der zweite bekam noch eine Anzeige wegen Falschaussage, da er vorgab, sich nicht daran erinnern zu können, etwas Beleidigendes gesagt zu haben. Sein Pech: Sein Kumpan hatte bereits umfangreich gestanden und ihn hinreichend belastet. Der Dritte bekam noch eine Geldstrafe wegen Missachtung des Gerichts, da er gar nicht erst zur Verhandlung erschienen war.

Fazit: Nur Mut, wenn Ihr in der Öffentlichkeit von anderen Menschen beleidigt oder genötigt werdet. Ihr müsst Euch nicht alles gefallen lassen.

Lieben Gruß

Mandy

 

NOTFALL

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Transsexuelle in Spanien

Der spanische Kongress hat ein neues Gesetz bezüglich von Namensänderungen von Transsexuellen verabschiedet. Es ermöglicht Transsexuellen in Spanien die Identität des anderen Geschlechts anzunehmen und entsprechend ihre Namen zu ändern und neue Ausweisdokumente zu bekommen, ohne sich zuvor einer Operation zu unterziehen. Genauso wie das Gesetz aus dem Jahr 2005, dass homosexuellen Paaren in Spanien die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt, wird das Gesetz von konservativer Seite abgelehnt.

Quelle: Internet 2006

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Auf Antrag Transsexuell

Es soll in New York möglich sein, sein Geschlecht auf Antrag zu ändern, ohne eine medizinische Angleichung durchzuführen. Die Frage der Geschlechtsidentität soll damit zu einem Recht der persönlichen Wahl werden ungeachtet der biologischen Merkmale. Eine Bescheinigung des Arztes ist Voraussetzung, dass der Identitätswechsel dauerhaft ist und eine zweijährige Probezeit in der nachweislich bereits ein Leben in dem angestrebten Geschlecht geführt wurde.

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Rock vor Gericht

Michael (17) aus New Jersey protestierte gegen eine Regel seiner High School, in der es Jungs verboten war zwischen Oktober und
April Shorts zu tragen. Er tat es trotzdem und bekam zu hören, dass wenn er sich benachteiligt fühlt, könne er ja Röcke tragen.
Dies tat er und wurde nach Hause geschickt.

Seine Mutter klagte daraufhin und hat vor Gericht das Recht erstritten, dass ihr Sohn Röcke tragen kann.

Quelle: Express 2006

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