Habe ich auch nichts vergessen?

Endlich hält man den endgültigen Beschluss des Amtsgerichts zur Personenstandsänderung in den Händen und nun? Jetzt beginnt das „Ämterhopping“.

Hier mal eine Aufstellung was alles geändert werden muss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne kann diese Aufstellung als Laufzettel ausgedruckt werden.

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Transidente Jugendliche

Jungen, die Mädchen sind und Mädchen, die Jungen sind. Transidente Menschen fühlen sich im falschen Körper geboren. Gerade in der Schule ist es für die meisten besonders schlimm, weil selbst die Lehrer häufig unsensibel mit diesen Jugendlichen umgehen.

Bei transidenten Menschen stimmt das Geschlecht, mit dem sie zur Welt gekommen sind, nicht mit dem gefühlten Geschlecht überein und das merken sie oft schon im frühesten Kindesalter. „Transident“, so nennen das Experten. Sie/Wir ziehen die Bezeichnung dem bekannteren Begriff „Transsexuell“ vor, weil das Phänomen nichts mit sexueller Orientierung zu tun hat.

Leider kommt das Thema „Transidentität“ bisher wenig bis gar nicht in Schulbüchern vor. Auch im Lehramtsstudium wird das Thema oft gar nicht erwähnt. Dementsprechend mangelt es an informierten Lehrern und das hat Konsequenzen. Lehrer die mit Transidentität nicht vertraut sind, fühlen sich überfordert. Meistens wissen sie auch nicht, wie weitreichend die Freiräume sind, die ihnen das Gesetz lässt. So ist es rechtlich durchaus möglich, den Wunschnamen und sogar das Identitätsgeschlecht von Kindern in Zeugnisse, Urkunden und andere Schuldokumente einzutragen. Unterlässt dies ein Lehrer, riskiert er, eine Schülerin oder einen Schüler gegen deren Willen zu outen. Zum Beispiel, wenn sich das Kind bereits gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet und die Mitschüler gar nicht um seine Transidentität wissen. Dennoch taucht das Thema bisher in der Schule kaum auf. Dort wo der Leidensdruck für die Betroffenen häufig besonders groß ist und wo man Vorurteilen am ehesten entgegen wirken könnte.

Wie Kinder in der Schule aufgenommen werden, ist sehr unterschiedlich. Manche spüren schon sehr früh, dass sie eine andere Geschlechtsidentität haben und werden bald auch von ihren Lehrern und Mitschülern akzeptiert, wie sie sind. Bei anderen gibt es Probleme. Sie treffen auf Unverständnis und werden im schlimmsten Fall gemobbt.

Dass das Thema geschlechtliche Vielfalt nicht im Unterricht vorkommt, empfinden viele oft als sehr belastend. Hier fehlt Information und Aufklärung.

Auch für andere Kinder kann es ein Problem sein, dass Männer und Frauen im Unterricht häufig klischeehaft dargestellt werden, ohne Raum für Zwischentöne. Wer sich nicht als typischer Junge oder typisches Mädchen versteht, leidet oft darunter. Diese Kinder und Jugendliche versuchen dann lange sich anzupassen, was zu sozialem Rückzug, Traurigkeit, Depression, Alkoholsucht, Drogensucht, Kriminalität und sogar Suizid führen kann.

Alle ca. 752.000 Lehrer (an allgemeinbildenden Schulen) zu dem Thema zu schulen ist illusorisch. Aber es sollte sich an jeder Schule eine Lehrkraft mit dem Thema auskennen, wie z.B. die_der AGG-Beauftragte in Betrieben. Ja, Transidentität ist ein „Minderheitenanliegen“ (ca. 5% der deutschen Bevölkerung), aber es gehört in den Unterrichtsstoff, um das Thema zu verstehen, Vorurteile abzubauen, die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erhöhen und dadurch auch Diskriminierung zu minimieren. Hierzu kann man Hilfe heranziehen, z.B. bei Selbsthilfegruppen, Kompetenzzentren, Arbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämtern, Ärzten, Therapeuten usw.

Ein guter Ansatz ist über geschlechtliche Vielfalt zu informieren. Den Schülern zeigen, dass es neben Jungen und Mädchen auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten gibt. Die Natur gibt uns vor, dass es nicht nur Frau und Mann gibt, sondern eine breite Palette dazwischen. Denn, keiner macht sich selbst und niemand wird gefragt, ob und wie man auf diese Welt will!

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Olympia ist endlich nicht mehr um Jahrzehnte zurück

Autor: Ayden

Die Richtlinien für die Teilnahme von Trangendern wurden überarbeitet.

Es soll verhindert werden, dass Transgender vom Sport ausgeschlossen werden, auch auf nationalen Leveln in Ländern in denen dies normalerweise der Fall wäre. Es wurde eingesehen, dass die alten Regelungen unnötig sind und nicht konform mit den Menschenrechten sind. Das wichtigste Ziel ist ein fairer Wettkampf, dafür sind keine Operationen nötig. Es sind nun also keine geschlechtsangleichenden Operationen mehr nötig um teilnehmen zu können!

FzM Transgender dürfen ohne Einschränkungen in der Männerkategorie teilnehmen (warum auch immer es je unfair gewesen wäre jemanden mit weniger Testosteron/Leistung teilnehmen lassen zu dürfen).
MzF müssen als Einschränkung einen vorgeschriebenen Testosteronwert von maximal 10 nmol/l über 12 Monate vor dem Wettkampf einhalten. Damit soll jeder Vorteil ausreichend aufgehoben sein (eventuell wird die Zeit individuell überprüft). Dieser Wert darf während der gesamten Wettkampfzeiten nicht überschritten werden, da es sonst zu Problemen mit der Dopingverordnung kommt.

Die neue Regelung macht meiner Meinung nach Sinn. Natürlich ist es schade, dass Transfrauen weiterhin eine Einschränkung erleben, aber als Transmann kann ich nur sagen: Testosteron ist sowas von Doping, ich habe untrainiert jetzt die Leistung aus früheren Spitzenzeiten! Im Sinne des fairen Wettkampfes macht diese Regelung also Sinn.
Es freut mich als Transgender und als Sportler, dass Olympia endlich eingesehen hat, dass ihre alte Verordnung so veraltet war und sie erneuert hat.

Mit den anstehenden Olympischen Spielen 2016 von Rio de Janeiro, beginnt die strikte Geschlechtertrennung in der olympischen Bewegung zu fallen.

>> politplatschquatsch

>> outsports

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Brust OP

Autorin: Stefanie1268

 

Hallo,

es sind wieder ein paar Monate ins Land gegangen. Mittlerweile ist nun wirklich eine Normalität zurück in mein Leben gekommen, wie ich sie lange nicht mehr hatte.
Was ich aber dazu sagen muss, es hat sich gegenüber früher doch einiges geändert. Das an den Wochenenden mehr los ist als früher ist nicht weiter verwunderlich (alles ist mehr als nichts), aber auch in den Wochen gibt es immer weniger Tage wo es ganz ruhig wäre. Nicht dass mich das stören würde, aber es geht auch manchmal schon an die Substanz (mein Basisantrieb ist eh eher niedrig und so fast ohne Antriebshormon (nein ich will auch nicht mehr davon) ist es manchmal halt schwer).

Dafür habe ich nun einen weiteren Schritt gemacht, ich habe mich für eine Brustvergrösserung entschieden. Mutter Natur hat halt bei mir auch nach fast 3 Jahren Hormontherapie und nun gute 6 Monate nach der GaOP nicht daran gedacht mehr anzubauen. Für meine Größe gibt es keine Klassifizierung da sie rein messtechnisch noch unter AAA liegt. Also hatte ich mal bei meiner Krankenkasse nachgefragt, was die denn dafür an Unterlagen bräuchten.

Ich habe dann dafür folgende Unterlagen besorgt:

  •   Bescheinigung vom Endokrinologen dass die HRT schon mindestens seit 2 Jahren läuft und keine nennenswerte Veränderung mehr zu erwarten ist und er den Eingriff befürwortet
  •   Bescheinigung meiner Gynäkologin über den tatsächlich messbaren Stand (Unterbrustumfang und Oberbrustumfang) und auch das sie den Eingriff befürwortet
  •   Bescheinigung meines Hausarztes, dass nach seiner Sicht der Eingriff sinnvoll erscheint (laut Telefonat mit der Krankenkasse hätte sogar diese Bescheinigung ausgereicht und Gynäkologin wäre nicht nötig gewesen, was ich aber nicht wirklich geglaubt habe
  •   Bescheinigung des Krankenhauses was für ein Eingriff vorgenommen werden sollte (das Krankenhaus konnte ich mir aus einer Liste raussuche, die meine Krankenkasse auf ihrer Webpage zur Verfügung stellt; entscheidend für mich war aber die Empfehlung einer Arbeitskollegin

So habe ich dann letzte Woche den Antrag persönlich bei der Krankenkasse abgegeben (wir haben hier bei und zum Glück eine Niederlassung) und gestern hatte ich dann die Kostenübernahmezusage im Briefkasten.

Heute habe ich dann telefonisch geklärt was ich machen muss um einen OP Termin zu bekommen und die Mail, um die gebeten wurde mit Kopie der Kostenübernahmezusage, ist auch schon raus.
Die erste Information war, dass ich einen Termin in ca. 6 – 8 Wochen bekommen könnte, also Anfang nächsten Jahres. Da ich auf jeden Fall die Zusage der Krankenkasse habe, kann ich auf den Termin jetzt gut noch ein paar Wochen warten.

 

Partnerschaft

So ganz nebenbei bin ich seit ein paar Wochen in einem Partnerschaftsportal angemeldet um es vielleicht doch irgendwann noch zu schaffen eine Partnerin (oder doch einen Partner??) zu finden.
Es hat mich schon sehr vorangebracht über den Gendertreff so viele liebe und nette Leute kennengelernt zu haben, von denen ich auch einige als gute Freunde bezeichnen würde. Aber jemanden zu haben, mit dem man dann auch alle Lebenslagen teilen kann, wäre noch etwas, was ich nicht aus den Augen verlieren möchte.

Die ersten Erfahrungen waren recht interessant, da ich scheinbar eine recht große Anziehungskraft für Frauen habe, die einen eher hohen männlichen Anteil haben. Da ich mich selber am ehesten als Pansexuell bezeichnen würde (was mal so ganz grob heißt, das Geschlecht eines Menschen spielt für mich keine ausgrenzende Rolle bei einer Partnerschaft, also egal ob Bio, Trans_ oder Inter) ist mir aber eh der Mensch selber wichtig und ob es überhaupt passen kann.
Ich habe aber auch schon festgestellt, dass ich noch ein wenig zu lernen habe, wie ich mit meiner eigenen Sexualität umzugehen gedenke. Das war etwas, worüber ich noch nie wirklich nachgedacht habe, da ich mich zumindest früher um dieses Thema ein wenig herumgedrückt hatte.
Aber dies werden halt bei mir die Themen werden, die ich langsam angehe und mich nicht unter Druck setzen werde. 😉

Liebe Grüße

Steffie

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Hannas Antrag auf Zweitfrisur

Autorin: Hanna

Es ist mal wieder Zeit für ein kleines Update:

Zuerst einmal hatte ich gestern den lang ersehnten Brief vom Amtsgericht in der Post. Darin wurde mir mitgeteilt, dass die Gutachter mit der Begutachtung beauftragt wurden und ich mich nun zwecks Termin mit Ihnen in Verbindung setzen soll. Da werde ich dann am Montag gleich mal telefonieren und hoffen, dass es zügig geht. Mein Psychologe, der ebenfalls als Gutachter bestellt wurde, schreibt das Gutachten ohne zusätzlichen Termin, da wir uns ja nun schon über 2 Jahre kennen.

Ich hatte ebenfalls gestern auch noch ein bunt gemischtes Erlebnis mit meiner Krankenkasse: Ich habe vor fast exakt 4 Wochen meinen Antrag auf Zweitfrisur eingereicht! Da mir das Patientenrechtegesetz nach 3 Wochen ohne Antwort der KK durch die sogenannte Genehmigungsfiktion den Antrag als faktisch angenommen betrachtet, war ich also guten Mutes als ich am Donnerstag dort anrief und nach dem Bearbeitungsstand fragte.
Kurz zur Erklärung: Ich hatte alle erforderlichen Unterlagen persönlich bei der KK abgeben, nur der Kostenvoranschlag für die Perücke wurde von meinem Friseur direkt an die KK geschickt (und ging mit gleicher Post in Kopie an mich…).
Ich bin aus allen Wolken gefallen, als mir dann am Telefon mitgeteilt wurde, dass kein Kostenvoranschlag vorliegen würde! Der weitergeleitete Anruf bei der Hilfsmittelstelle in Köln brachte auch keine Aufklärung. Dort war ein junger Mann am Telefon, der mir sowohl sehr kompetenzbefreit und außerdem noch schwerhörig vorkam. Jedenfalls wurden meine Berichtigungen der Anrede -„Nein, FRAU B.!“, konsequent ignoriert und die einzige Hilfe die er beisteuern konnte war der Vorschlag, doch am nächsten Tag bei der zuständigen Kollegin anzurufen.

Zu diesem Zeitpunkt dachte ich wirklich an Willkür und Schikane durch meine KK!!!

Am nächsten Tag also bei der Kollegin angerufen und auch dort scheinbare Ratlosigkeit. Dieser Dame konnte ich zwar den Sachverhalt ganz in Ruhe erklären und habe sie auch darauf hingewiesen, dass zwar meine / noch nicht durch sei, aber sie möge sich doch ruhig mal mein Bild im System ansehen. Allerdings fand auch sie den mysteriös verschwundenen KV nicht und wusste auch von nix.

Ihr könnt euch bestimmt vorstellen wie stinksauer und enttäuscht ich war!?!?

Ein Anruf bei meinem Friseur brachte auch keine neuen Erkenntnisse, außer dass er meinte, bei der KK würden wohl öfter mal KV’s verloren gehen und er würde am Montag einen neuen KV persönlich bei der KK abgeben lassen! (Ist bei ihm grad um die Ecke…)

Enttäuschung, Wut, Zorn, Unglauben… da waren sie also, die schon legendären Schikanen der Krankenkassen gegenüber uns Transmenschen.

Es dauerte ca. 10 Minuten und mein Handy klingelte. Es war die Dame von der KK. Sie hat sich dann tatsächlich mal mein Bild angesehen und da hätte es dann „klick“ gemacht: Der Antrag lag komplett vor, nach Rücksprache mit ihrem Chef und einem gemeinsamen Blick auf mein Bild auf der Versichertenkarte wurde der Antrag auch „ab genickt“! Und dann verschwand irgendwie der KV? Also, ich möchte doch bitte den KV nochmals einreichen und wie denn der Friseur hieße? Nachdem ich ihr den Namen genannt hatte, konnte sie sich sogar auch noch daran erinnern, dass sie über den Namen geschmunzelt hätte. Jedenfalls würde sie sich jetzt selbst mit meinem Friseur in Verbindung setzen, da in diesem Fall der KV auch per Fax oder eMail genügen würde!

Also doch keine Schikane, sondern tatsächlich nur der Fehlerteufel und danach der echte Versuch das Problem schnell und unkompliziert zu lösen…. 🙂 🙂 🙂
Diesen Einsatz fand ich so toll und bemerkenswert dass ich der Dame noch direkt im Anschluß eine kleine Dankesmail geschickt habe!
Da bin ich doch mal gespannt wie schnell es jetzt geht und mein Glaube an das Gute in der KK ist „fast“ wieder hergestellt. 😉

 

Und jetzt drückt mir die Daumen, dass es schnell mit meinem Gutachten geht! 🙂

Liebe Grüße, Hanna

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Nicoles Personenstandsänderung incl. Zeugnisänderung

Autorin: Nicole

Hallöchen

So was mache ich während der Wartezeit auf den Beschluss..... ?

Ich habe mal angefangen, eine Liste zu machen, wo ich überall den Namen ändern muss. Da kommt so einiges zusammen. Und ich habe mal angefangen, die entsprechenden Kontakte herauszufinden. Und einige habe ich auch schon mal kontaktiert. Mein Abi-Zeugnis bekomme ich problemlos bei meinem alten Gymnasium gegen Vorzeigen des rechtskräftigen Beschlusses. Und dann habe ich gestern bei der Fachschule für Technik angerufen, in der ich damals den Chemotechniker gemacht hatte. Die hatten plötzlich ein kleines Problem und mir folgende Email geschickt:

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Änderung von Zeugnissen bei nachträglicher Namensänderung

In dem Bericht/Erlass des Kultusministeriums vom 28.03.1991 steht u.a. folgendes geschrieben:

………………………. Während bei einer Geschlechtsumwandlung der Betroffene aus dem Rechtsgedanken des Persönlichkeitsrecht und nach § 5 und § 10 Abs. 2 TSG einen berechtigten Anspruch darauf hat, dass sein früherer Vorname nicht mehr offenbart wird, ist in den anderen Fällen zwar ein Interesse der Betroffenen erkennbar, ein zwingender rechtlicher Anspruch ergibt sich hier aber nicht. Vielmehr ist aus Gründen der Rechtssicherheit (Identität des Urkundeninhabers) am Inhalt der ursprünglichen Urkunde festzuhalten. Im Hinblick auf die Tatsache, dass zwischenzeitlich durch beglaubigte Abschrift etliche Exemplare des Zeugnisses in den Rechtsverkehr gelangt sein können, besteht ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung der Urkunde. Diese ist aufgrund nachträglicher Namensänderung zum Zeitpunkt der Ausstellung weder fehlerhaft (§ 42 VwVfG) noch später nichtig (§ 44 VwVfG) oder rechtswidrig (§ 48 VwVfG).

Auch wird durch die Beibehaltung des Zeugnisses nicht gegen das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot verstoßen. Die §§ 1757, 1758 BGB sind bei Adoption Volljähriger nur beschränkt anwendbar. Nach § 9 NamÄndG ist durch Randvermerk in Geburts- und Heiratsregister die Namensänderung ebenfalls erkennbar.

Somit erhalten lediglich Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vorgenommen haben, auf Wunsch eine Ersatzausfertigung eines Zeugnisses. Diese Urkunde sollte den neuen Namen, das ursprüngliche Datum pp. sowie folgenden Zusatz erhalten:

„Diese Ausfertigung tritt an die Stelle der Urkunde vom …”. ……………………..

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Zuständigkeiten der Amtsgerichte für die Vornamens – und Personenstandsänderung

Der §2 des Transsexuellengesetz legt fest, dass für das Verfahren das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts zuständig ist, in der der_die Antragsteller_in ihren Hauptwohnsitz hat. Die jeweilige Landesregierung kann per Rechtsverordnung auch andere Reglungen festlegen. Daher sind die genauen Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
[Zitat]
§ 2 Zuständigkeit
(1) Für die Entscheidung über Anträge nach § 1 sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Ihr Bezirk umfaßt insoweit den Bezirk des Landgerichts. Haben am Orte des Landgerichts mehrere Amtsgerichte ihren Sitz, so bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht, soweit nicht das zuständige Amtsgericht am Sitz des Landgerichts schon allgemein durch Landesrecht bestimmt ist. Die Landesregierung kann auch bestimmen, daß ein Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuständig ist. Sie kann die Ermächtigungen nach Satz 3 und 4 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder, falls ein solcher im Geltungsbereich dieses Gesetzes fehlt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Antrag eingereicht wird. Ist der Antragsteller Deutscher und hat er im Geltungsbereich dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig; es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht abgeben; die Abgabeverfügung ist für dieses Gericht bindend.

[/Zitat]
Baden-Württemberg
Gemäß der Verordung sind die Amtsgerichte

  • Amtsgericht Baden-Baden (Landgerichtsbezirk Baden-Baden)
  • Amtsgericht Ellwangen (Landgerichtsbezirk Ellwangen)
  • Amtsgericht Freiburg im Breisgau (Landgerichtsbezirk Freiburg im Breisgau)
  • Amtsgericht Hechingen (Landgerichtsbezirk Hechingen)
  • Amtsgericht Heidelberg (Landgerichtsbezirk Heidelberg)
  • Amtsgericht Heilbronn (Landgerichtsbezirk Heilbronn)
  • Amtsgericht Karlsruhe (Landgerichtsbezirk Karlsruhe)
  • Amtsgericht Konstanz (Landgerichtsbezirk Konstanz)
  • Amtsgericht Mannheim (Landgerichtsbezirk Mannheim)
  • Amtsgericht Mosbach (Landgerichtsbezirk Mosbach)
  • Amtsgericht Offenburg (Landgerichtsbezirk Offenburg)
  • Amtsgericht Ravensburg (Landgerichtsbezirk Ravensburg)
  • Amtsgericht Rottweil (Landgerichtsbezirk Rottweil)
  • Amtsgericht Stuttgart (Landgerichtsbezirk Stuttgart)
  • Amtsgericht Tübingen (Landgerichtsbezirk Tübingen)
  • Amtsgericht Ulm (Landgerichtsbezirk Ulm)
  • Amtsgericht Waldshut-Tiengen (Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen)

zuständig.

Bayern
Die „Verordnung zum Transsexuellengesetz“ regelt welche Amtsgerichte zuständig sind.

  • München (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Nürnberg (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Bamberg (Oberlandesgerichtsbezirk)

Diese Aufteilung ergibt sich aus der Zuständigkeit der jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirke.

Berlin
Zuständig ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, welches auch für sämtliche Anträge von Auslandsdeutschen zuständig ist.

Brandenburg
Gemäß der Verordnung ist das Amtsgericht Potsdam zuständig.

Bremen
Zuständig ist das Amtsgericht Bremen.

Hamburg
Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte

Hessen
Gemäß der Verordnung sind die Amtsgerichte

  • Frankfurt am Main (für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg a. d. Lahn und Wiesbaden)
  • Kassel (für die Bezirke der Landgerichte Fulda, Kassel und Marburg)

zuständig.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Amtsgerichte zuständig:

  • Neubrandenburg (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz, Pasewalk, Ueckermünde und Waren (Müritz)
  • Rostock (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bad Doberan, Güstrow und Rostock)
  • Schwerin (umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar)
  • Stralsund (umfaßt die Bezirke Amtsgerichte Anklam, Bergen auf Rügen, Greifswald, Ribnitz-Damgarten, Stralsund und Wolgast)

Niedersachsen
Das Niedersächsische Landesjustizportal bietet umfassende Informationen zum Thema „Angelegenheiten nach dem Transsexuellengesetz (TSG)“.
Zuständig sind die Amtsgerichte:

  • Celle (Oberlandesgerichtsbezirk Celle)
  • Göttingen (Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig)
  • Oldenburg (Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg)

Nordrhein-Westfalen
In NRW sind gemäß Verordnung die Amtsgerichte

  • Düsseldorf (Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf)
  • Dortmund (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm)
  • Köln (Oberlandesgerichtsbezirk Köln)

zuständig.

Rheinland-Pfalz
Das Amtsgericht Frankenthal ist zuständig für alle Verfahren in Rheinland-Pfalz.

Saarland
Zuständig ist das Amtsgericht Saarbrücken, Nebenstelle Heidenkopferdell.

Sachsen
Zuständig sind die Amtsgerichte

  • Chemnitz (Landgerichtsbezirk Chemnitz)
  • Dresden (Landgerichtsbezirk Dresden)
  • Görlitz (Landgerichtsbezirk Görlitz)
  • Leipzig (Landgerichtsbezirk Leipzig)
  • Zwickau (Landgerichtsbezirk Zwickau)

Sachsen-Anhalt

Eine Verwaltungsvorschrift legt als zuständige Amtsgerichte fest:

  • Magdeburg (Bezirke der Landgerichte Magdeburg und Stendal)
  • Halle: (Bezirke der Landgerichte Dessau und Halle)

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Flensburg (Landgerichtsbezirk Flensburg)
  • Itzehoe (Landgerichtsbezirk Itzehoe)
  • Kiel (Landgerichtsbezirk Kiel)
  • Lübeck (Landgerichtsbezirk Lübeck)

Thüringen
In Thüringen sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Erfurt (Landgerichtsbezirk Erfurt)
  • Gera (Landgerichtsbezirk Gera)
  • Meiningen (Landgerichtsbezirk Meiningen)
  • Mühlhausen (Landgerichtsbezirk Mühlhausen)

Stand 31.08.2014


In der Regel müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Meldebestätigung der Gemeinde
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Berichts der Therapeutin
  • Transsexueller Lebenslauf

Zusätzlich können diese Unterlagen eingereicht werden, bzw. werden angefordert:

  • Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
  • Lebenslauf
  • Chronik des transidenten Lebens
  • Kopie DGTI-Ausweis (Ergänzungsausweis)
  • Kopie des Berichts des Neurologen
  • Kopie des Berichts der Gynäkologin
  • Kopie des Berichts des Endokrinologen
  • Kopie des Berichts des Urologen
  • Informationsmaterial der Selbsthilfegruppe (Flyer)

 

Informationen und Änderungswünsche werden gerne entgegen genommen.

 

Änderungen vorbehalten.

 

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Der Ergänzungsausweis für Transgender

Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

Im Alltag eines Transgender – am Flughafen, bei einer Verkehrskontrolle oder einfach nur beim Urlaub im Ausland, häufig braucht man Papiere, die einen eindeutig ausweisen. In der Phase des Alltagstests, Transition oder anderen Lösungen, stimmen jedoch die Personalpapiere und das äußere Erscheinungsbild häufig nicht überein, was unangenehme Nachfragen zur Folge haben kann und belastend sein kann. Abhilfe schafft hier ein Dokument, der „dgti-Ergänzungsausweis“. Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle personenbezogenen Daten des Personalausweises. Zudem ist ein Passfoto in den Ausweis eingeschweißt, so dass keine Diskrepanz zwischen den Papieren und der Person bestehen bliebt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland. Eine Voraussetzung für den Erhalt dieses Dokuments ist das Vorhandensein einer Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. Psychologen über „vermutetes transsexuelles Syndrom“ oder „Erprobung der Lebbarkeit der angestrebten Geschlechtsrolle“.
Vor der Einführung des Ausweises wurde er dem Bundesinnenministerium vorgestellt und es wurde festgestellt, dass man sich damit auf dem Boden geltenden Rechtes befindet.

Auch ich hatte mir diesen dgti-Ergänzungsausweis besorgt, der aber nie zum Einsatz kam. Anders dagegen war es bei Marina, die in Ihrem Blogbeitrag darüber berichtete.

Der Ergänzungsausweis ist ganz allgemein eine große Hilfe im Alltag. Ich habe dieses Dokument schon seit über 2 Jahren. Da ich beruflich relativ viel reisen muss (wenn auch nicht mehr so viel wie früher) war mir der Ergänzungsausweis schon des Öfteren eine Hilfe bei der Einreise in nicht-EU Staaten, bzw. solche die nicht am Schengener Abkommen teilnehmen (wie z.B. Großbritannien und Irland).

Ich muss ehrlich zugeben, dass ich es gar nicht erst versucht habe, meine Krankenkassen Karte ändern zu lassen. Denn wenn man den Begleitbrief genau liest, wird man sehen, dass das alles nur eine „kann“-Regelung ist. Also „kann“ die Krankenkasse auch ablehnen! Genauso wie es mein Arbeitgeber ablehnt, irgendetwas an meiner Personalakte zu ändern, solange ich noch keine Personenstandsänderung habe. Und die ist bei mir aus bestimmten persönlichen Gründen noch sehr weit entfernt.

Aber mal zu den positiven Seiten des Ganzen:

Ich bin gestern mal wieder nach Großbritannien gereist. Da bei Lufthansa ja inzwischen sowohl der Check-In als auch die Gepäckaufgabe voll automatisiert ist (zumindest am Flughafen Frankfurt), habe ich das erste Mal bei der Sicherheitskontrolle einen Menschen gesehen. Natürlich ging prompt der Piepser los bei mir. Alles kein Thema… ich wurde eben von einer Sicherheitsbeamtin mit dem Handscanner abgetastet. Alles völlig normal.

Auf dem Weg zum Gate musste ich durch die Passkontrolle, den GB ist nicht-Schengen. Als ich der dort sitzenden Zollbeamtin sowohl meinen Personalausweis als auch meinen Ergänzungsausweis gab, sagte sie: „Ich wollte sie schon fragen, ob sie vielleicht versehentlich den Ausweis ihres Mannes mitgenommen haben“. Ich sagte „Nein, dafür ist ja der Ergänzungsausweis gedacht: Um zu erklären, warum ich nicht mehr so aussehe wie auf meinem Passfoto“. Sie sagte noch: „Also so etwas habe ich noch nicht gesehen, lassen sie mich mal genauer lesen“. Einen Moment später sagte sie „Aha, alles in Ordnung. Wohin fliegen sie denn?“ „Manchester“ „In Ordnung, guten Flug“. Mit diesem letzten Satz gab sie mir meine Dokumente zurück.

Bei der Einreise am Flughafen Manchester dann noch einmal das Gleiche. Der Zollbeamte schaute zuerst etwas verwirrt. Dann sagte ich ihm (auf Englisch natürlich) dass da auf der Rückseite auch ein Text in Englisch ist. Nachdem er diesen gelesen hatte, sagte er nur „OK, Ma’m“ und gab mir die Dokumente zurück.

Wie man sieht, alles kein wirkliches Problem. Der Ergänzungsausweis ist meiner Meinung nach das Beste, was wir Transgender haben können, solange wir noch zwischen den Welten leben müssen.

Liebe Grüße
Marina

INHALTSVERZEICHNIS

Erfahrungsbericht: Transidentität am Arbeitsplatz von Kerstin

In der letzten Zeit haben wir im Gendertreff Magazin häufig von erfolgreichen Transitionen inklusive der Akzeptanz am Arbeitsplatz berichtet. Neben diesen positiven Beispielen, die sich zum Glück häufen, gibt es jedoch leider auch immer noch sehr viele negative Beispiele. Nicht zuletzt deshalb startete der Gendertreff eine Aktion zum Thema Transidentität am Arbeitsplatz.

 

Im folgenden Bericht erzählt uns Kerstin aus dem Gendertreff Forum von ihren sehr unerfreulichen Erfahrungen im beruflichen Umfeld. Der Bericht zeigt, dass noch vieles im Argen ist und wir noch viel Öffentlichkeitsarbeit vor uns haben.

Ich nehme Bezug auf den Flyer zur Transidentität am Arbeitsplatz. Klasse gemacht, aber dort heißt es:

„Diese Personen sind danach zufriedener, ausgeglichener, belastbarer und stellen somit einen Mehrwert für ihre_n Arbeitgeber_in dar.“

Zufriedener war ich nicht, ausgeglichener auch nicht, folglich belastbar? Daher Mehrwert?

Weiter heißt es dort:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie möchten wir sensibilisieren und ermuntern, transidente Menschen ganz selbstverständlich in Ihrem Kollegenkreis zu akzeptieren oder aufzunehmen.“

Mein Arbeitsplatz ist im Versand und der Logistik eines Herstellers für Werkzeuge in Wuppertal-Cronenberg.

Für meine, mir läuft der kalte Schauer runter, wenn ich „Kollegen“ schreiben muss, war es wohl nur eine Namensänderung oder so.

Ganz ehrlich, bei mir auf der Arbeit hat es nicht definitiv nicht geklappt. Acht Wochen so ein Hickhack wegen des Namens, der Anrede, des Artikels, Pronomen, Mißgendern. Er? Nein, sie … äh, doch er? „Nein, ach wir wissen nicht, was wir sagen sollen.“

Hallo?? Geht’s noch? „Wie sollen wir denn sagen?“ Und so weiter. Obwohl klipp und klar vom Personalchef und mir gesagt wurde, dass die Anrede Frau B. ist. So ging das fortlaufend.
Keine Unterstützung durch die Kollegen, im Gegenteil. Ich wurde von dem lernresistenten Betriebsrat (Abteilungsleiter) noch mit „Herr B.“ einem Leiharbeiter vorgestellt.

Dem nicht genug, als ich eine Krankmeldung von mir abgab, sprach mich der lernresistente Betriebsrat ganz leise noch mit meinem männlichen Vornamen an. Schlimmer geht es nimmer.

Ach ja, und ich durfte mich auch nicht richtig als Frau anziehen. Also kam es zu der Situation, dass ich fortlaufend von Fahrern der Paketdienste und Speditionen missgendert wurde, weil ich ja nur so halb als Frau erscheinen durfte. So ein Mist! Als ich das dem Geschäftsführer sagte, weil dieser mich darauf ansprach, lachte er nur und meinte, ach sie sind ja hart im nehmen sie machen das schon.

Ich wurde dort nicht als Frau akzeptiert und es fand auch keine soziale Integration statt. Selbst als ich den Bescheid für die Personenstandsänderung vom Amtsgericht Düsseldorf hatte, durfte ich nicht auf die Damentoilette. Ich habe morgens dann 2 Stunden „eingehalten“ bis dann ein anderes WC in der 1 Etage geöffnet wurde.

Dieser Zustand bestand 2 Monate lang. Dann wurde ich krank, bekam Depressionen. Von den Schmerzen ganz zu schweigen die es verursacht, wenn man „einhält“ und nicht aufs WC kann. Es ist doch wohl ekelig, als Frau auf das Herren-WC zu gehen, wo nebenan, nur durch eine spanische Wand getrennt, ein Pissoir ist.

Ein Mitarbeiter kam zu mir und gratulierte mir, dass ich den Mut habe, meinen Weg zu gehen. Das nutzt wenig bei ca. 60 Leuten. In der Mittagspause setzte ich mich an den Tisch zu den Damen, die dort auf dem Lager arbeiten. Na ja, so 4 – 5 Mal, dann wurde mir das auch zu blöd. Sie schienen sich nicht für meine Situation zu interessieren. Ich wurde nie deswegen angesprochen oder gefragt. Es wurde gar nicht darüber gesprochen.

Auch wurde mein Name nicht mehr von diesem Abteilungsleiter (Betriebsrat) genannt, wenn von der Abteilung die Rede war. Nur die anderen Mitarbeiterinnen wurde genannt, mein Name nie mehr seit dem. Und eins könnt Ihr mir glauben: Dieser Betriebsrat soll ja hoffen mich niemals abends zu treffen …

Es gab auch Leute, die gingen an mir vorbei und drehten den Kopf weg. Ich habe heute immer noch Alpträume, wenn ich an diese Firma denke. Mich bekommt niemand dort hin, lieber tot als nur eine Sekunde eine von denen zu sein.

Die lieben netten Leute von Euch, die mich vom Treff kennen, kennen ja das Thema schon bereits. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es noch irgendeinen Sinn macht dort einen zweiten Versuch zu wagen, weil ich froh bin, dass es mir so zurzeit eigentlich für diese Situation recht gut geht, so lange ich nicht in diese bescheuerte Firma muss. Nicht vor zustellen, wenn dieser Horrortrip noch einmal von vorne los geht.

Das hier ist nur ein kleiner Auszug aus ca. zwei Monaten. Ach ja das ist nur die Situation am Arbeitsplatz das Coming-Out war genau dieselbe Katastrophe. Leider ist das ganze Coming-Out, weil viel zu spät, auch durch zu großen Druck entstanden. Falsche Freunde, die nur immer Druck ausübten in dem sie mir erzählten, wie es doch bei denen gut gelaufen ist und dass es doch auch bei mir so gut laufen kann, erzählten mir ständig davon.

Ich war noch gar nicht so weit dafür, weil mein damaliger Psychotherapeut eh nur so ein Begleiter war, wie es meistens ja ausreicht. Für mich aber nicht. Er hatte sich nie so recht für mein Coming-Out interessiert. Nur halt mal öfters nachgefragt.

Ich wusste das sofort, dass ich dafür Unterstützung brauche, damit es in dieser Firma funktionieren würde und habe Recht behalten. Leider habe ich auf den Rat von falschen Freuden oder anderen Leuten gehört, in jeder Firma ist es doch anders.

Nun, was sollte ich machen? Zwei Monate vor dem Beschluss der Personenstandsänderung musste ich doch mein Coming-Out machen. Im Mai bekam ich meinen neuen Ausweis, da war es schon zu spät für alles.

Mir bleibt nur die Hoffnung, dass ich dieses Jahr endlich noch die geschlechtsangleichende Operation bekomme. Ich möchte für mich jetzt endlich mit diesem Thema abschließen und mich anderweitig bewerben. Wäre ziemlich blöd in neuer Umgebung direkt krank zu sein wegen einer geschlechtsangleichenden Operation.

Schade dass ich diesen Flyer nicht schon eher hatte bzw. dass ich nicht schön früher zum Gendertreff gekommen bin. Ich wusste das ja mit dem Gendertreff Rheinland damals noch am Südfriedhof in Düsseldorf. Zu blöd nur, dass ich mich seiner Zeit nicht getraut habe dort hin zu kommen. Vielleicht wäre alles und vieles andere auch anders gelaufen. „Na okay hätte, wenn und aber“, ich weiß.

Lieben Dank fürs Lesen und ich hoffe, dass es soweit verständlich ist. Sorry, kann nichts dafür, weil mich das ganze immer noch beschäftigt was dort in der Firma abgelaufen ist.

Kerstin

Dieses Beispiel zeigt, dass tatsächlich noch ein langer Weg vor uns liegt, bis das Thema Transidentität wirklich in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Der Gendertreff wird deshalb weiter Öffentlichkeitsarbeit leisten, um möglichst viele Menschen zu erreichen.

 

Zum Thema Betriebsrat zitieren wir eine Antwort von Nathalie auf den obigen Beitrag. Nathalie ist Mitglied des Gendertreff Vorstands, aktive Gewerkschafterin und ehrenamtliche Arbeitsrichterin. Den Beitrag von Kerstin kommentiert sie wie folgt:

Wenn Du die Namens- und Personenstandsänderung hinter Dir hast, ist ein Rechtsanspruch entstanden, dem Dein Arbeitgeber und die Kollegen folgen müssen. Wenn sie das nicht tun, sprich sie bitte immer kurz, aber höflich, darauf an, dass Du richtigerweise als Frau Kerstin B. angesprochen wirst. Gib Ihnen genug Zeit sich daran zu gewöhnen. Sollte es sich nach einiger Zeit nicht ändern, fordere es etwas energischer, aber immer noch freundlich ein.

Hole Dir Hilfe bei Deinen Kolleginnen, die Dich unterstützen und setze sie auch auf die unbelehrbaren Kollegen an, um wieder den Betriebsfrieden zu finden. Es wird sehr schwer, es wird lange dauern, aber ich bin mir sicher, dass auch Du in Deiner Firma Deinen Frieden findest. Je mehr Kollegen und Kolleginnen hinter Dir stehen, umso kleiner wird der Widerstand werden.

Zu Deinem Betriebsrat möchte ich auch noch etwas beitragen: Solltest Du mal die Möglichkeit zu einem persönlichen, immer freundlich aber bestimmten Gespräch haben, gib Ihm den Hinweis, dass er gegen das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere den § 80 Absatz 1, Satz 1 und 2a sowie den § 75, Satz 1 verstößt.

>> BetrVG § 80, BetrVG § 75

Außerdem sollte Ihm das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit dem § 1 ein Begriff sein.

>> AGG § 1

Wenn er dann noch nicht genug hat ist das Grundgesetz an der Reihe, und zwar Artikel 2.

>> GG Art. 2

 

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