Diskriminierungsschutz für Trans*-Menschen in Deutschland

Autorin: Flora

 

Seit 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem wird das Verbot von Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität festgeschrieben. Es erweiterte mit seinem Inkrafttreten den Diskriminierungsschutz in Deutschland, der sich zuvor einzig und allein auf Art. 3 des Grundgesetzes bezogen hatte (unter anderem nicht vorhanden in Art. 3 GG: Die „sexuelle Identität“). Bereiche, in denen Bürger_innen vor Benachteiligungen durch das Gesetz geschützt werden sollen, sind unter anderem der Zugang zu Erwerbstätigkeit, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Aus- und Weiterbildung und Umschulung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen o.ä., Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und der Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Wohnraum).

Prinzipiell soll dieses Gesetz laut seinen Urheber_innen auch Transgender schützen. So soll laut Gesetzesbegründung der Begriff „sexuelle Identität“ im Gesetz auch einen Diskriminierungsschutz bei „Intersexualität und Transsexualität“ ergeben. Auf europäischer Ebene werden diese Faktoren allerdings unter der Kategorie „Geschlecht“ behandelt. Die Formulierung „sexuelle Identität“ ist vage und im Gesetz nicht definiert, was es unklar macht, ob damit sämtliche Identitäten geschützt sind. Schließlich wird sexuelle Identität allgemein ausdrücklich als nicht gleichzusetzen mit der Geschlechtsidentität betrachtet. Aufgrund der Rechtslage und der Gesetzesbegründung ist es aber durchaus möglich, als Trans* Person den Diskriminierungsschutz des AGG zu beanspruchen.

Externe Links zum Nachlesen:

INHALTSVERZEICHNIS

NRW ist vernetzt

Das „Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans NRW“ NGVT*-NRW ist nun gegründet.

Der Grundstein für diese Vernetzung wurde bereits 2011 gelegt. Viele Selbsthilfeorganisationen, Einzelpersonen und Vereine trafen sich mit dem Ziel, die Vernetzung untereinander sowie die Selbsthilfe- und Öffentlichkeitsarbeit zu fördern und zu koordinieren. Dabei war und ist es wichtig, dass die beteiligten Trans*-Organisationen ihr eigenes Profil wahren und auch in Zukunft selbständig auftreten.

Wir sind uns sicher, dass von einem derartigen Austausch alle profitieren und in der Öffentlichkeit ein größeres Gewicht in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung erlangen können.

Nach vielen Treffen, Gesprächen aber auch Rückschlägen, ist es nun doch schließlich gelungen das Netzwerk zu gründen. Der Gendertreff, als Gründungsmitglied, freut sich und ist stolz darauf Teil dieses Netzwerks zu sein.

Gemeinsam wünschen wir uns viel auf den Weg zu bringen und einiges zu bewegen.

 

 

>> 2011: So fing es an

>> NGVT

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Heiratsurkunde ändern nach Personenstandsänderung

Das BVerfG (1 BvL 10/05) hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2008 klargestellt, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Die personenstandsrechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ehe eines verheirateten Transsexuellen zuvor geschieden wird.

Das bedeutet, dass die vor der Transition geschlossene Ehe weiter Bestand hat. Die Ehe- oder Heiratsurkunde kann also beim Standesamt geändert werden, wenn ein Partner Transident ist und aus einer heterosexuellen Ehe eine gleichgeschlechtliche Ehe wird.

>> Schreiben vom Bundeskanzleramt

>> Trans und Recht

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Habe ich auch nichts vergessen?

Endlich hält man den endgültigen Beschluss des Amtsgerichts zur Personenstandsänderung in den Händen und nun? Jetzt beginnt das „Ämterhopping“.

Hier mal eine Aufstellung was alles geändert werden muss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne kann diese Aufstellung als Laufzettel ausgedruckt werden.

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Transidente Jugendliche

Jungen, die Mädchen sind und Mädchen, die Jungen sind. Transidente Menschen fühlen sich im falschen Körper geboren. Gerade in der Schule ist es für die meisten besonders schlimm, weil selbst die Lehrer häufig unsensibel mit diesen Jugendlichen umgehen.

Bei transidenten Menschen stimmt das Geschlecht, mit dem sie zur Welt gekommen sind, nicht mit dem gefühlten Geschlecht überein und das merken sie oft schon im frühesten Kindesalter. „Transident“, so nennen das Experten. Sie/Wir ziehen die Bezeichnung dem bekannteren Begriff „Transsexuell“ vor, weil das Phänomen nichts mit sexueller Orientierung zu tun hat.

Leider kommt das Thema „Transidentität“ bisher wenig bis gar nicht in Schulbüchern vor. Auch im Lehramtsstudium wird das Thema oft gar nicht erwähnt. Dementsprechend mangelt es an informierten Lehrern und das hat Konsequenzen. Lehrer die mit Transidentität nicht vertraut sind, fühlen sich überfordert. Meistens wissen sie auch nicht, wie weitreichend die Freiräume sind, die ihnen das Gesetz lässt. So ist es rechtlich durchaus möglich, den Wunschnamen und sogar das Identitätsgeschlecht von Kindern in Zeugnisse, Urkunden und andere Schuldokumente einzutragen. Unterlässt dies ein Lehrer, riskiert er, eine Schülerin oder einen Schüler gegen deren Willen zu outen. Zum Beispiel, wenn sich das Kind bereits gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet und die Mitschüler gar nicht um seine Transidentität wissen. Dennoch taucht das Thema bisher in der Schule kaum auf. Dort wo der Leidensdruck für die Betroffenen häufig besonders groß ist und wo man Vorurteilen am ehesten entgegen wirken könnte.

Wie Kinder in der Schule aufgenommen werden, ist sehr unterschiedlich. Manche spüren schon sehr früh, dass sie eine andere Geschlechtsidentität haben und werden bald auch von ihren Lehrern und Mitschülern akzeptiert, wie sie sind. Bei anderen gibt es Probleme. Sie treffen auf Unverständnis und werden im schlimmsten Fall gemobbt.

Dass das Thema geschlechtliche Vielfalt nicht im Unterricht vorkommt, empfinden viele oft als sehr belastend. Hier fehlt Information und Aufklärung.

Auch für andere Kinder kann es ein Problem sein, dass Männer und Frauen im Unterricht häufig klischeehaft dargestellt werden, ohne Raum für Zwischentöne. Wer sich nicht als typischer Junge oder typisches Mädchen versteht, leidet oft darunter. Diese Kinder und Jugendliche versuchen dann lange sich anzupassen, was zu sozialem Rückzug, Traurigkeit, Depression, Alkoholsucht, Drogensucht, Kriminalität und sogar Suizid führen kann.

Alle ca. 752.000 Lehrer (an allgemeinbildenden Schulen) zu dem Thema zu schulen ist illusorisch. Aber es sollte sich an jeder Schule eine Lehrkraft mit dem Thema auskennen, wie z.B. die_der AGG-Beauftragte in Betrieben. Ja, Transidentität ist ein „Minderheitenanliegen“ (ca. 5% der deutschen Bevölkerung), aber es gehört in den Unterrichtsstoff, um das Thema zu verstehen, Vorurteile abzubauen, die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erhöhen und dadurch auch Diskriminierung zu minimieren. Hierzu kann man Hilfe heranziehen, z.B. bei Selbsthilfegruppen, Kompetenzzentren, Arbeitsgemeinschaften, Gesundheitsämtern, Ärzten, Therapeuten usw.

Ein guter Ansatz ist über geschlechtliche Vielfalt zu informieren. Den Schülern zeigen, dass es neben Jungen und Mädchen auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten gibt. Die Natur gibt uns vor, dass es nicht nur Frau und Mann gibt, sondern eine breite Palette dazwischen. Denn, keiner macht sich selbst und niemand wird gefragt, ob und wie man auf diese Welt will!

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Olympia ist endlich nicht mehr um Jahrzehnte zurück

Autor: Ayden

Die Richtlinien für die Teilnahme von Trangendern wurden überarbeitet.

Es soll verhindert werden, dass Transgender vom Sport ausgeschlossen werden, auch auf nationalen Leveln in Ländern in denen dies normalerweise der Fall wäre. Es wurde eingesehen, dass die alten Regelungen unnötig sind und nicht konform mit den Menschenrechten sind. Das wichtigste Ziel ist ein fairer Wettkampf, dafür sind keine Operationen nötig. Es sind nun also keine geschlechtsangleichenden Operationen mehr nötig um teilnehmen zu können!

FzM Transgender dürfen ohne Einschränkungen in der Männerkategorie teilnehmen (warum auch immer es je unfair gewesen wäre jemanden mit weniger Testosteron/Leistung teilnehmen lassen zu dürfen).
MzF müssen als Einschränkung einen vorgeschriebenen Testosteronwert von maximal 10 nmol/l über 12 Monate vor dem Wettkampf einhalten. Damit soll jeder Vorteil ausreichend aufgehoben sein (eventuell wird die Zeit individuell überprüft). Dieser Wert darf während der gesamten Wettkampfzeiten nicht überschritten werden, da es sonst zu Problemen mit der Dopingverordnung kommt.

Die neue Regelung macht meiner Meinung nach Sinn. Natürlich ist es schade, dass Transfrauen weiterhin eine Einschränkung erleben, aber als Transmann kann ich nur sagen: Testosteron ist sowas von Doping, ich habe untrainiert jetzt die Leistung aus früheren Spitzenzeiten! Im Sinne des fairen Wettkampfes macht diese Regelung also Sinn.
Es freut mich als Transgender und als Sportler, dass Olympia endlich eingesehen hat, dass ihre alte Verordnung so veraltet war und sie erneuert hat.

Mit den anstehenden Olympischen Spielen 2016 von Rio de Janeiro, beginnt die strikte Geschlechtertrennung in der olympischen Bewegung zu fallen.

>> politplatschquatsch

>> outsports

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Brust OP

Autorin: Stefanie1268

 

Hallo,

es sind wieder ein paar Monate ins Land gegangen. Mittlerweile ist nun wirklich eine Normalität zurück in mein Leben gekommen, wie ich sie lange nicht mehr hatte.
Was ich aber dazu sagen muss, es hat sich gegenüber früher doch einiges geändert. Das an den Wochenenden mehr los ist als früher ist nicht weiter verwunderlich (alles ist mehr als nichts), aber auch in den Wochen gibt es immer weniger Tage wo es ganz ruhig wäre. Nicht dass mich das stören würde, aber es geht auch manchmal schon an die Substanz (mein Basisantrieb ist eh eher niedrig und so fast ohne Antriebshormon (nein ich will auch nicht mehr davon) ist es manchmal halt schwer).

Dafür habe ich nun einen weiteren Schritt gemacht, ich habe mich für eine Brustvergrösserung entschieden. Mutter Natur hat halt bei mir auch nach fast 3 Jahren Hormontherapie und nun gute 6 Monate nach der GaOP nicht daran gedacht mehr anzubauen. Für meine Größe gibt es keine Klassifizierung da sie rein messtechnisch noch unter AAA liegt. Also hatte ich mal bei meiner Krankenkasse nachgefragt, was die denn dafür an Unterlagen bräuchten.

Ich habe dann dafür folgende Unterlagen besorgt:

  •   Bescheinigung vom Endokrinologen dass die HRT schon mindestens seit 2 Jahren läuft und keine nennenswerte Veränderung mehr zu erwarten ist und er den Eingriff befürwortet
  •   Bescheinigung meiner Gynäkologin über den tatsächlich messbaren Stand (Unterbrustumfang und Oberbrustumfang) und auch das sie den Eingriff befürwortet
  •   Bescheinigung meines Hausarztes, dass nach seiner Sicht der Eingriff sinnvoll erscheint (laut Telefonat mit der Krankenkasse hätte sogar diese Bescheinigung ausgereicht und Gynäkologin wäre nicht nötig gewesen, was ich aber nicht wirklich geglaubt habe
  •   Bescheinigung des Krankenhauses was für ein Eingriff vorgenommen werden sollte (das Krankenhaus konnte ich mir aus einer Liste raussuche, die meine Krankenkasse auf ihrer Webpage zur Verfügung stellt; entscheidend für mich war aber die Empfehlung einer Arbeitskollegin

So habe ich dann letzte Woche den Antrag persönlich bei der Krankenkasse abgegeben (wir haben hier bei und zum Glück eine Niederlassung) und gestern hatte ich dann die Kostenübernahmezusage im Briefkasten.

Heute habe ich dann telefonisch geklärt was ich machen muss um einen OP Termin zu bekommen und die Mail, um die gebeten wurde mit Kopie der Kostenübernahmezusage, ist auch schon raus.
Die erste Information war, dass ich einen Termin in ca. 6 – 8 Wochen bekommen könnte, also Anfang nächsten Jahres. Da ich auf jeden Fall die Zusage der Krankenkasse habe, kann ich auf den Termin jetzt gut noch ein paar Wochen warten.

 

Partnerschaft

So ganz nebenbei bin ich seit ein paar Wochen in einem Partnerschaftsportal angemeldet um es vielleicht doch irgendwann noch zu schaffen eine Partnerin (oder doch einen Partner??) zu finden.
Es hat mich schon sehr vorangebracht über den Gendertreff so viele liebe und nette Leute kennengelernt zu haben, von denen ich auch einige als gute Freunde bezeichnen würde. Aber jemanden zu haben, mit dem man dann auch alle Lebenslagen teilen kann, wäre noch etwas, was ich nicht aus den Augen verlieren möchte.

Die ersten Erfahrungen waren recht interessant, da ich scheinbar eine recht große Anziehungskraft für Frauen habe, die einen eher hohen männlichen Anteil haben. Da ich mich selber am ehesten als Pansexuell bezeichnen würde (was mal so ganz grob heißt, das Geschlecht eines Menschen spielt für mich keine ausgrenzende Rolle bei einer Partnerschaft, also egal ob Bio, Trans_ oder Inter) ist mir aber eh der Mensch selber wichtig und ob es überhaupt passen kann.
Ich habe aber auch schon festgestellt, dass ich noch ein wenig zu lernen habe, wie ich mit meiner eigenen Sexualität umzugehen gedenke. Das war etwas, worüber ich noch nie wirklich nachgedacht habe, da ich mich zumindest früher um dieses Thema ein wenig herumgedrückt hatte.
Aber dies werden halt bei mir die Themen werden, die ich langsam angehe und mich nicht unter Druck setzen werde. 😉

Liebe Grüße

Steffie

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Hannas Antrag auf Zweitfrisur

Autorin: Hanna

Es ist mal wieder Zeit für ein kleines Update:

Zuerst einmal hatte ich gestern den lang ersehnten Brief vom Amtsgericht in der Post. Darin wurde mir mitgeteilt, dass die Gutachter mit der Begutachtung beauftragt wurden und ich mich nun zwecks Termin mit Ihnen in Verbindung setzen soll. Da werde ich dann am Montag gleich mal telefonieren und hoffen, dass es zügig geht. Mein Psychologe, der ebenfalls als Gutachter bestellt wurde, schreibt das Gutachten ohne zusätzlichen Termin, da wir uns ja nun schon über 2 Jahre kennen.

Ich hatte ebenfalls gestern auch noch ein bunt gemischtes Erlebnis mit meiner Krankenkasse: Ich habe vor fast exakt 4 Wochen meinen Antrag auf Zweitfrisur eingereicht! Da mir das Patientenrechtegesetz nach 3 Wochen ohne Antwort der KK durch die sogenannte Genehmigungsfiktion den Antrag als faktisch angenommen betrachtet, war ich also guten Mutes als ich am Donnerstag dort anrief und nach dem Bearbeitungsstand fragte.
Kurz zur Erklärung: Ich hatte alle erforderlichen Unterlagen persönlich bei der KK abgeben, nur der Kostenvoranschlag für die Perücke wurde von meinem Friseur direkt an die KK geschickt (und ging mit gleicher Post in Kopie an mich…).
Ich bin aus allen Wolken gefallen, als mir dann am Telefon mitgeteilt wurde, dass kein Kostenvoranschlag vorliegen würde! Der weitergeleitete Anruf bei der Hilfsmittelstelle in Köln brachte auch keine Aufklärung. Dort war ein junger Mann am Telefon, der mir sowohl sehr kompetenzbefreit und außerdem noch schwerhörig vorkam. Jedenfalls wurden meine Berichtigungen der Anrede -„Nein, FRAU B.!“, konsequent ignoriert und die einzige Hilfe die er beisteuern konnte war der Vorschlag, doch am nächsten Tag bei der zuständigen Kollegin anzurufen.

Zu diesem Zeitpunkt dachte ich wirklich an Willkür und Schikane durch meine KK!!!

Am nächsten Tag also bei der Kollegin angerufen und auch dort scheinbare Ratlosigkeit. Dieser Dame konnte ich zwar den Sachverhalt ganz in Ruhe erklären und habe sie auch darauf hingewiesen, dass zwar meine / noch nicht durch sei, aber sie möge sich doch ruhig mal mein Bild im System ansehen. Allerdings fand auch sie den mysteriös verschwundenen KV nicht und wusste auch von nix.

Ihr könnt euch bestimmt vorstellen wie stinksauer und enttäuscht ich war!?!?

Ein Anruf bei meinem Friseur brachte auch keine neuen Erkenntnisse, außer dass er meinte, bei der KK würden wohl öfter mal KV’s verloren gehen und er würde am Montag einen neuen KV persönlich bei der KK abgeben lassen! (Ist bei ihm grad um die Ecke…)

Enttäuschung, Wut, Zorn, Unglauben… da waren sie also, die schon legendären Schikanen der Krankenkassen gegenüber uns Transmenschen.

Es dauerte ca. 10 Minuten und mein Handy klingelte. Es war die Dame von der KK. Sie hat sich dann tatsächlich mal mein Bild angesehen und da hätte es dann „klick“ gemacht: Der Antrag lag komplett vor, nach Rücksprache mit ihrem Chef und einem gemeinsamen Blick auf mein Bild auf der Versichertenkarte wurde der Antrag auch „ab genickt“! Und dann verschwand irgendwie der KV? Also, ich möchte doch bitte den KV nochmals einreichen und wie denn der Friseur hieße? Nachdem ich ihr den Namen genannt hatte, konnte sie sich sogar auch noch daran erinnern, dass sie über den Namen geschmunzelt hätte. Jedenfalls würde sie sich jetzt selbst mit meinem Friseur in Verbindung setzen, da in diesem Fall der KV auch per Fax oder eMail genügen würde!

Also doch keine Schikane, sondern tatsächlich nur der Fehlerteufel und danach der echte Versuch das Problem schnell und unkompliziert zu lösen…. 🙂 🙂 🙂
Diesen Einsatz fand ich so toll und bemerkenswert dass ich der Dame noch direkt im Anschluß eine kleine Dankesmail geschickt habe!
Da bin ich doch mal gespannt wie schnell es jetzt geht und mein Glaube an das Gute in der KK ist „fast“ wieder hergestellt. 😉

 

Und jetzt drückt mir die Daumen, dass es schnell mit meinem Gutachten geht! 🙂

Liebe Grüße, Hanna

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Nicoles Personenstandsänderung incl. Zeugnisänderung

Autorin: Nicole

Hallöchen

So was mache ich während der Wartezeit auf den Beschluss..... ?

Ich habe mal angefangen, eine Liste zu machen, wo ich überall den Namen ändern muss. Da kommt so einiges zusammen. Und ich habe mal angefangen, die entsprechenden Kontakte herauszufinden. Und einige habe ich auch schon mal kontaktiert. Mein Abi-Zeugnis bekomme ich problemlos bei meinem alten Gymnasium gegen Vorzeigen des rechtskräftigen Beschlusses. Und dann habe ich gestern bei der Fachschule für Technik angerufen, in der ich damals den Chemotechniker gemacht hatte. Die hatten plötzlich ein kleines Problem und mir folgende Email geschickt:

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