In kleinen Schritten, mein Weg zum Ich: 8-2011

Übrigens mittlerweile nehme ich seit über zwei Monaten Hormone, aber äußerlich sind noch keine Veränderungen sichtbar. Ist schon spannend und das Outing in der Firma rückt auch immer näher, denn die Gerüchteküche brodelt und kocht bald über. Entweder vermuten einige schon etwas oder ich bin irgendwo gesehen worden.

Ich sage wie es ist: Jetzt stehe ich erst einmal nackig in den Erbsen und habe die Popokarte, weil auch mein Widerspruch von der Krankenkasse zurück geschmettert wurde. Das Problem ist einfach die fehlende kassenärztliche Zulassung.
Die "Alternativ"-Therapeutin aus Düsseldorf lehnt ab, weil sie erst frühestens in 15 Monaten einen Termin frei hat und so ist zu vermuten, sich hauptsächlich auf Gutachten konzentriert.
Das Outing in der Firma steht kurz bevor und ich nehme seit ca. 3 Monaten Hormone. Lange lässt sich das nicht mehr verbergen, was ich von ganzem Herzen auch gar nicht mehr will. Aber wie geht es jetzt weiter?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Telefon. Also im Internet die kassenärztliche Vereinigung aufgerufen und nach Psychotherapeuten im Umkreis gesucht. Nach diversen Telefonaten habe ich eine Im Nahbereich gefunden, die sich ein wenig mit dem Thema Transsexualität auskennt und ganz wichtig, eine kassenärztliche Zulassung hat. Wir werden uns zu einem ersten Vorgespräch am kommenden Dienstag treffen und sehen ob wir zusammen arbeiten können und wollen. Allerdings hat auch sie erst einen Termin in ein paar Monaten frei. Das ist okay, denke ich, im Hinblick auf die geschlechtsangleichende Operation (GaOP). Dem Amtsgericht kann ich schon mal das Schlussschreiben der ersten Therapeutin mitgeben und erwähnen, dass es eine Folgebehandlung bei einer anderen Therapeutin geben wird.

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Plakataktion der Antidiskriminierungsstelle

Kein Mensch passt in eine Schublade! Mit diesem Motto startet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine deutschlandweite Plakataktion. Die Kampagne verweist auf typische Kategorien/Schubladen, in die Menschen aufgrund von Vorurteilen eingeordnet werden.

Sexuelle Identität, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung und Alter werden in Paragraph eins des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannt und sind Thema bei dieser tollen und gut durchdachten Aktion.

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Ratzinger attackiert Gleichbehandlungsgesetze

Papst hält Londons Regelungen, die Diskriminierung verbieten, für ungerecht – Kontroverse vor Besuch in Großbritannien

Joseph Ratzinger, der im Herbst erstmals als Papst Großbritannien besucht, hat mit einer Aussage zur britischen Gleichstellungspolitik für Aufsehen gesorgt. Konkret im Visier des Papstes: Homosexuelle, deren Gleichbehandlung "dem natürlichen Recht" widerspreche. Während eines Vorbereitungsbesuchs von katholischen Bischöfen im Vatikan äußerte sich Ratzinger über die neue Bestimmung im britischen Gesetzbuch, wonach katholische Adoptionsagenturen homosexuelle Paare nicht diskriminieren dürfen und Kirchengemeinden Homosexuelle oder Transgender-Personen nicht grundsätzlich von Jobs fernhalten dürfen.

Wörtlich sagte der Papst: "Der Effekt mancher dieser Gesetze, die dazu geschaffen wurden um Gleichstellung zu erreichen, besteht in ungerechten Einschränkungen der Religionsfreiheit. Teilweise stehen sie sogar dem natürlichen Recht entgegen, das eigentlich die Gleichheit aller Menschen garantieren soll."

Im September wird Ratzinger Großbritannien besuchen. Die National Secular Society, die für eine strenge Trennung von Staat und Kirche eintritt, spart nicht mit Kritik. Präsident Terry Saunderson meinte: "Der Steuerzahler muss 20 Millionen Pfund für den Besuch eines Menschen zahlen, der schon angekündigt hat, Diskriminierung zu fördern."

Quelle: Guardian London 2010

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Wiener Innenministerium ignoriert Urteil des Höchstgerichts

Anzeige wegen Amts-Missbrauch bei Transgender-Erlass

Hohe Wogen schlägt in Österreichs TransGender-Kreisen die Weigerung des Innenministeriums, Urteile der Höchstgerichte über die Rechte von Transgender anzuerkennen. So haben Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof mehrmals festgestellt, dass eine geschlechtsanpassende Operation nicht notwendig ist, um das Geschlecht amtlich zu ändern. Das Innenministerium ignoriert diese Urteile und beharrt weiter auf der Operation.

Darf ein Transsexueller ohne Operation amtlich das Geschlecht wechseln? Der Verfassungsgerichtshof sagt ja, das Innenministerium nein.

Deshalb hat Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Rechtskomitee Lambda (RKL) jetzt im Namen einer Transgender-Mandantin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch im Innenministerium eingebracht.

Ab wann darf ein Transsexueller oder eine Transsexuelle amtlich das Geschlecht wechseln? Nach Auffassung des Innenministeriums ist dafür eine geschlechtsumwandelnde Operation nötig. Der Verfassungsgerichtshof ist da anderer Ansicht: Es bestehe kein Operationszwang, heißt es in einem Urteil von Dezember 2009.

Die Mann-zu-Frau-Transgender hat mittlerweile dreimal die Änderung der Personenstandsurkunden und des Namens beantragt. Ohne Erfolg: Das Innenministerium lehnte jedes Mal mit der Begründung ab, dass keine genitalverändernde Operation vorgenommen wurde. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bereits festgestellt, dass es keinen "Operationszwang" für Transgender gibt und die Bescheide bereits zweimal aufgehoben. Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2009 festgestellt: "Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch ist keineswegs eine (genitalverändernde) Operation."

Da das Innenministerium im vergangenen Herbst diesen Antrag wieder mit derselben Begründung ablehnte, sieht Graupner Amtsmissbrauch gegeben. Denn das Innenministerium sei laut Verwaltungsgerichtshofgesetz an die Rechtsansicht des Höchstgerichts gebunden. Zuständig für alle Fälle von Amtsmissbrauch ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Anzeige sei eingelangt und werde geprüft, heißt es dort.

Das Innenministerium gibt sich zur Anzeige zugeknöpft: Man könne "nur abwarten, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft sagt", erklärt Sprecher Rudolf Gollia. Die zuständige Abteilung habe vor dem Bescheid eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt und aufgrund dieser entschieden, heißt es aus dem Innenministerium.

Eine Ansicht, die der Verfassungsgerichtshof nicht teilt: "An Entscheidungen des VfGH gibt es nichts herumzudeuteln", macht Christian Neuwirth, Sprecher des VfGH, klar. "Sollten Behörden gegen die Rechtsansicht des VfGH verstoßen, werden diese Behörden-Entscheidungen letztlich keinen Bestand haben. Das Innenministerium würde hier auf dem kürzeren Ast sitzen", so Neuwirth weiter.

Quelle: www.ggg.at 2010

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Evangelische Nachrichtenagentur idea

Spring Arbor (idea) – Eine evangelikale Privatuniversität in den USA will sich von einem transsexuellen Professor trennen, weil sein Auftreten als Frau nicht mit dem christlichen Glauben zu vereinbaren sei. Der 55-jährige verheiratete John Nemecek lehrt seit 16 Jahren an der Universität von Spring Arbor (Bundesstaat Michigan), die von der Freien Methodistischen Kirche getragen wird. Vor zwei Jahren begann der ordinierte Baptistenpastor mit einer Hormonbehandlung und trat als Julie Marie Nemecek auf. Die Universität hat ihm zum 1. Juni gekündigt. Dagegen will Nemecek arbeitsgerichtlich vorgehen.

Quelle: Evangelische Nachrichtenagentur idea 2006

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Forderung nach einer Transtoilette

Rom – Nachdem der Transvestit Luxuria zum Parlamentarier der altkommunistischen "Rifondazione" gewählt worden ist, tobt im neuen italienischen Parlament eine heftige Debatte über die Toiletten der Abgeordnetenkammer. Ein Parlamentarier der zum Mitte-Rechts-Lager um Silvio Berlusconi gehörenden Neuen Sozialisten hat eine "dritte Sorte von Toilette" für den 40-jährigen Luxuria verlangt, den ersten Transvestiten, der jemals ins italienische Parlament eingezogen ist. "Wir brauchen eine ‚Transtoilette’", forderte der Parlamentarier Lucio Barani in einer Anfrage an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Fausto Bertinotti.

Baranis Forderung löste heftigen Protest Luxurias aus, der vor einer "Toilettenapartheid" warnte. "Eine Toilette ganz für mich? Ich glaube, das ist ein Privileg, das ich nicht verdiene. Ich denke, dass die sanitären Anlagen für Frauen, auch Transvestiten offen sein sollten. Denjenigen, denen meine Anwesenheit peinlich ist, erinnere ich, dass man die Tür schließt, wenn man auf die Toilette geht", so Luxuria.

Luxuria (lat.: "Wollust") wurde vor 40 Jahren als Mann mit dem Namen Vladimiro Guadagno geboren, lebt und kleidet sich aber wie eine Frau – wenn aber auch nur selten im schrillen Look einer Drag Queen. Mit seinem Szenenamen ist Guadagno schon längst eine Ikone der Homosexuellenbewegung in Italien. Der bekannte
Schauspieler und Komödiant kam als Quereinsteiger in die Politik: Rifondazione-Chef Fausto Bertinotti überzeugte ihn und verschaffte ihm einen Spitzenplatz auf der Liste seiner Partei in Rom.

Luxuria versteht sich als Frau. "Ab heute kann man mich ‚Frau Abgeordnete‘ nennen. Ich will dafür arbeiten, damit diejenigen, die sich von der Politik nicht repräsentiert fühlen, endlich eine Stimme haben", kommentierte Luxuria seinen Wahlsieg. Nach dem Sprung ins Parlament ist Luxuria zu einem Liebling der
Medien geworden, die ihn gern interviewen und fotografieren. Der Transvestit wurde im Wahlkampf des Öfteren zum Opfer einer Hasskampagne von Seiten mehrerer Rechtspolitiker.

In einem katholisch und oft von Machismo-Allüren geprägten Land reagiert der Transvestit gelassen. Er sei auf Ratlosigkeit eingestellt gewesen, aber "nicht auf solche persönlichen Beleidigungen", sagte Luxuria, im dezenten schwarzen Hosenanzug und sorgfältig geschminkt. "Meine Gegner dachten, dass ich mich ständig wie eine Drag Queen in Federboa und Perücke werfe und übertrieben schminke. Aber weil das nicht der Fall ist, weil ich mich normal kleide, sind sie fassungslos."

Quelle: Internet – www.diestandard.at 2006

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Transsexueller will Brust-OP auf Kassenkosten

(daso) – Ein Transsexueller fordert von seiner Krankenkasse die Bezahlung einer Brustoperation. Dafür zieht der ehemalige Soldat nun sogar vor Gericht, wie die Online-Ausgabe der „Welt“ berichtet.Der transsexuelle Ex-Soldat kämpft vor dem Sozialgericht Hannover für die Bezahlung seiner Brustoperation.

Vor rund 18 Monaten begann der 51-Jährige eine Hormonbehandlung, deren Resultat im Brustbereich nicht seinen Vorstellungen entspricht. Der jahrelang mit einer Deutschen verheiratete Brite fordert von seiner Krankenkasse die Übernahme der rund 6.000 Euro teuren Operation. Inzwischen beschäftigt sich das Sozialgericht Hannover mit diesem Fall.

Ein Gutachter soll in den kommenden Wochen entscheiden, ob der Eingriff rein kosmetischer Natur ist oder eine körperliche Entstellung besteht. Denn nur dann wäre es möglich, dass die Kasse die anfallenden Kosten übernimmt. Die in den nächsten Tagen anstehende Unterleibsoperation, die wesentlich teurer ist, werde die Krankenkasse aller Voraussicht nach zahlen.

Das Bundessozialgericht hatte im Jahr 2004 geurteilt, dass Krankenkassen im Regelfall Brustvergrößerungen und -verkleinerungen nicht übernehmen müssen. Entscheidend wird in diesem Fall sein, aus welchen Gründen die Behandlung durchgeführt werden soll.

Quelle: GMX 2010

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Nächster „Mann“ erwartet Kind

Zweiter Fall bekannt geworden

(miwa) – Der Amerikaner Thomas Beattie sorgte 2008 als erster schwangerer Mann für Schlagzeilen. Inzwischen hat "er" ohne weiter größeres Aufsehen schon "sein" zweites Baby zur Welt gebracht. Das Paar lebt in Kalifornien mit zwei zehn- und zwölfjährigen Jungs zusammen, die aus einer früheren Beziehung von Thomas mit einer Partnerin stammen.

Das Vorbild von Thomas Beattie brachte wohl auch Scott Moore auf den Geschmack: Er steht nun ebenfalls kurz vor der Entbindung. Scott ist rechtmäßig verheiratet mit Thomas (30), der noch eine weibliche Geburtsurkunde hat. Beide kamen als Mädchen auf die Welt. Die beiden lernten sich 2005 in einer Selbsthilfegruppe kennen. Das Paar hat bereits zwei adoptierte Söhne, Gregg (12) und Logan (10). Samen-Spender ist ein Freund des Paares.
Wie der "Telegraph" in seiner Online-Ausgabe berichtet, soll der 30-Jährige schon im kommenden Monat ein Kind zur Welt bringen. Der als Frau geborene Moore sei nach zahlreichen Hormonbehandlungen und Operationen zwar ein Mann, heißt es in dem Artikel. Da Moore sich aber nicht alle weiblichen Organe entfernen ließ, war eine Schwangerschaft trotzdem möglich.
Gegenüber dem "Telegraph" sagte Moore zu seinem ungewöhnlichen Leben: "Es gibt zwar einige Leute, die uns kritisieren, aber wir führen ein glückliches Leben und schämen uns für nichts."

Moore, der als Jessica geboren wurde, fühlte seit seiner Pubertät, dass er als Mann leben möchte. Mit 16 Jahren bekam er von seinen Eltern die Erlaubnis, entsprechende Hormone zu nehmen. Seine Eltern bezahlten auch die Operation, bei der ihm seine Brüste entfernt wurden. "Ich war damals depressiv und meine Eltern sahen ein, dass das der einzige Weg ist, mir zu helfen", so Moore.
Der "Huffington Post" zufolge soll das Kind ein Junge werden, den das Paar Miles nennen möchte.

Quelle: GMX 2010

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Diagnose „Transsexualismus“ oder „Das Kind muss einen Namen haben“

Transsexualität ist ein sensibles Thema und die formale Einordnung als Krankheit häufig ein Aufreger bei Transgendern. Doris, die den kompletten Weg der Transition gegangen ist, berichtet von Ihren Erfahrungen.

Gestern hatte ich eine Rechnung des Gynäkologen in der Post, bei dem ich seit meinem offiziellen Wechsel vom Mann zur Frau im Mai 2006 in hormoneller Behandlung bin. Da ich als mich als Beamtin privat versichern muss, bekomme ich die Arztrechnungen nach Hause geschickt, um sie zu bezahlen und mir das Geld dann von meinem Dienstherrn und von der Krankenkasse je zur Hälfte erstatten lassen.

Nun ist es hierzulande aber üblich, dem „Kind einen Namen zu geben“. Das heißt, für die Krankenkasse ist in die Arztrechnung zu schreiben, weswegen der Patient oder die Patientin behandelt wurde. Das „Krankheitsbild“ eben. Wobei unter „Behandlung“ alles fällt, was ein Arzt für seinen Patienten tut, auch wenn das „Krankheitsbild“ der Diagnose nicht „heilbar“ ist.

Und deswegen stand eben in dieser Rechnung als Diagnose “Transsexualismus“. Auch auf anderen Rechnungen von Ärzten und Krankenhaus, die ich in dieser Sache bekommen habe, oder in Gutachten steht diese Diagnose, meistens noch mit dem Zusatz „ICD-10: F.64.0“

Dieser Schlüssel steht für die „Diagnose Transsexualismus“.

Es sollte jetzt aber niemand auf den Gedanken kommen, dass es sich hierbei um etwas handelt wie eine Blinddarmentzündung.

Die Einordnung des Phänomens „Transsexualismus“ oder „sexuelle Transidentität“ als „Krankheitsbild“ einschließlich des Verabreichens einer „ID-Nummer“ und eines medizinischen Diagnosebegriffs ist auch in Mediziner- bzw. Psychiaterkreisen ziemlich umstritten. Wer dazu etwas Genaueres wissen will, kann in unzähligen medizinischen Fachbüchern oder auch bei Wikipedia nachschauen.

Ich möchte an dieser Stelle jetzt auch nicht diese ganze Literatur zitieren, dazu habe ich einfach nicht das Fachwissen. Mir geht es an dieser Stelle auch einfach nur darum, einmal darüber zu spekulieren, warum das Phänomen sexuelle Transidentität überhaupt offiziell als „Krankheitsbild“ bezeichnet wird.

Die Erklärungen, die mir dazu einfallen, sind folgende:

Der medizinische Eingriff zur Angleichung Mann zur Frau lässt sich nur durch qualifizierte Ärzteteams vornehmen, also in einem Krankenhaus. Und in ein Krankenhaus kommt man hierzulande nur dann, wenn man eine ärztliche Überweisung hat. Oder als akuter Notfall. Für eine ärztliche Überweisung ist aber eine „Diagnose“, ein „Krankheitsbild“ notwendig.

Die Kosten für das Verfahren einer Angleichungsoperation vom Mann zur Frau sind ziemlich hoch. Bei mir beliefen sie sich auf insgesamt  ca. 16.000,00 €, wobei die eigentliche Operation nur 4.000 € gekostet hat, während die Kosten für die Krankenhausunterbringung bei ca. 12.000 € lagen. Ich weiß das deswegen so genau, weil ich die Rechnungen ja zugeschickt bekommen habe.

Das aus eigener Tasche zu bezahlen, dürfte den wenigsten Transgendern möglich sein, folglich treten hierzulande die Krankenkassen ein. Damit die jedoch juristisch auf der sicheren Seite sind bzw. überhaupt eine Veranlassung haben, in diesem Fall einzutreten, benötigen sie ebenfalls eine „Diagnose“. Denn würde eine solche Angleichungsoperation nicht als „medizinisch notwendige Behandlung aufgrund eines Krankheitsbildes (Diagnose)“, sondern als „Schönheitsoperation“ gewertet, bräuchten sie nicht zu zahlen, und die Transgender würden auf den Kosten sitzen bleiben.

Wenn ein Transgender hierzulande also eine Angleichungsoperation haben möchte, dann benötigt sie also eine ärztliche Überweisung, um überhaupt in ein Krankenhaus zu kommen, das eine solche Operation macht, und zugleich mit dieser Überweisung eine „Diagnose“, damit die Krankenkassen veranlasst werden, die Kosten zu übernehmen, da ja ein „Krankheitsbild“ vorliegt.

Dies ist meine Theorie zu dem Umstand, dass sexuelle Transidentität hierzulande als „Krankheitsbild“ dargestellt wird, obwohl es in Fachkreisen umstritten ist, ob das Phänomen an sich eine Krankheit ist oder nicht.

Ich selber habe mich wegen meiner Transidentität nicht als „krank“ empfunden, aber die Umstände, die bis zu meinem Wechsel damit verbunden waren, haben mir in der Tat ziemlich zugesetzt. Inwieweit, das möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht weiter erörtern, aber diejenigen, die in der gleichen Situation waren oder sind wie ich, werden wissen, was ich meine.

Es sollte sich deswegen auch niemand als „krank“ empfinden.

Aber, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, das „Kind muss einen Namen haben“.

Zur Person:

Mein Name ist Doris O., ich bin Jahrgang 1957, lebe und arbeite in E., und bin seit Mai 2006 „offiziell“ Frau. Die nach dem TSG geforderten Gutachten habe ich seit Oktober 2006, die Angleichungsoperation MzF (Mann zur Frau) seit Oktober 2007 und die Personenstandsänderung zur Frau seit März 2008.

Weil ich in der Vorgeschichte zu meinem „Wechsel“, die von April 2001 bis ca. Anfang 2006 ging, auf meine Fragen zu den psychiatrischen Untersuchungen, dem gerichtlichen Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung und zur geschlechtsangleichenden Operation vom Mann zur Frau von anderen, die diesen Weg bereits hinter sich hatten, nie zufrieden stellende Auskünfte erhielt, habe ich mir vorgenommen, jeden bzw. jede, die mich darum bittet, über meine persönlichen Erfahrungen zu informieren.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass diese Erfahrungen äußerst subjektiv und keinesfalls für jeden bzw. jede brauchbar sind.

Sie ersetzen in keinem Falle professionelle psychotherapeutische Beratung und Analyse. Und sie ersetzen auch nicht die eigene Entscheidung, die jeder bzw. jede für sich selber eigenverantwortlich treffen muss.

Toilette für Transgender

Toiletten für „Damen“ und „Herren“ gab es gestern. An der Universität von Manchester heißt es heute „Toilette“ und „Toilette mit Urinal“ – jedenfalls, wo transsexuelle oder transidentische Studierende nicht weiter diskriminiert werden sollen.

Weibliche Kommilitonen, die sich mit ihrem Geschlecht nicht identifizieren können, fühlten sich eigenem Bekunden nach unwohl, Toiletten aufzusuchen, die mit einem Schild gekennzeichnet sind, das einen pieselnden Mann zeigt. Umgekehrt soll es Männer geben, die sich zwar als Frau fühlen, auf entsprechend skizzierten Toiletten jedoch nicht sitzen mögen. So kam es dort zu dieser Neuerung.

Doch scheinbar regt sich Widerstand gegen die Toiletten, denn einige Mädchen mögen eben nicht auf dieselbe Toilette gehen wie Jungen.

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