Die Wissenschaft stellt fest, dass die Grenze zwischen Mann und Frau fließend ist:
Trans*-Menschen, Angehörige, Interessierte
Die Wissenschaft stellt fest, dass die Grenze zwischen Mann und Frau fließend ist:
2012 sollte das TSG laut Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung noch in der damaligen Legislaturperiode reformiert werden. Dazu hieß es im Koalitionsvertrag:
„Reform des Transsexuellenrechts
Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Seitdem ist nichts passiert? Doch! In den letzten 7 Jahren wurden Vereine und Selbsthilfeorganisationen angehört, ein neuer ICD-Schlüssel entworfen (Von der WHO 2019 formal angenommen) und eine neue Leitlinie vorgestellt. Es ist fest davon auszugehen, dass der ICD-11, die S3-Leitlinie, sowie die Vorschläge der Vereine und Selbsthilfeorganisationen nun zur Gesetzesreform heran gezogen und kurzfristig umgesetzt werden. Teilweise wird bereits nach den neuen Richtlinien gehandelt.
Vor diesem Hintergrund hatte der Gendertreff sein Forderungspapier von 2012 reformiert und stellte dieses hier als Diskussionsbeitrag der Öffentlichkeit vor.
Quelle: BSZ – Bayerische Staatszeitung
Der Sexualkundeunterricht wird reformiert: Das Kultusministerium Bayerns hat neue Richtlinien für alle Schularten erarbeitet.
Das Kultusministerium hat mit einer Neufassung der Richtlinien für den Sexualkundeunterricht an allen bayerischen Schulen reagiert. Diese thematisieren nun die Prävention von sexueller Gewalt, stellen sich der Herausforderung der Omnipräsenz von Sexualität in den Medien und widmen sich ausführlich den Bereichen sexuelle Orientierung und verschiedene Lebensformen.
Neu an bayerischen Schulen ist, dass im Sexualunterricht ausdrücklich Themen wie Homo-, Bi-, Trans- oder Intersexualität von den Lehrkräften „vorurteilsfrei angesprochen“ werden. Hierzu können sich Lehrer externe Fachkräfte hinzuziehen.
Intersexualität
Demnächst gibt es in Deutschland ein noch nicht benanntes drittes Geschlecht: Bei Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsorganen muss ins Geburtenregister künftig kein Geschlecht mehr eingetragen werden. Von Christian Rath
Ab dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.
Berlin
Ab dem 1. November gibt es in Deutschland ein noch nicht benanntes drittes Geschlecht, neben Männern und Frauen. Das ist die Folge einer Änderung des Personenstandsgesetzes,…..Mehr lesen.
>> Quelle: Intersexualität – Kinder ohne Geschlecht
>> Wikipedia
Quelle: Monika Lazar, MdB
Kategorie: PM Bund
Pressemitteilung, 01.02.2013
Der Deutsche Bundestag hat gestern Nacht eine Änderung des Personenstandrechtes beschlossen. Dabei wird es ermöglicht, bei intersexuellen Kindern auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Dazu erklären Monika Lazar, frauenpolitische Sprecherin sowie Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Es ist eine kleine Revolution. Endlich wird offiziell im Personenstandrecht die Existenz intersexueller Menschen anerkannt. Damit setzt der Bundestag eine Forderung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen um. Mit der Änderung wird der Druck von Eltern und Ärzten genommen, unmittelbar nach der Geburt eines Kindes dessen Geschlecht festzulegen. Das Recht wird nun erstmalig geschlechtliche Unbestimmtheit zulassen.
Leider konnte sich die Koalition nicht durchringen, dringend notwendige weitere Schritte anzugehen: das Verbot von prophylaktischen, geschlechtsangleichenden Operationen, eine bessere Unterstützung von intersexuellen Kindern und ihren Eltern, eine Fristenverlängerung bei der Aufbewahrungsfrist von Krankenakten. Diese Forderungen wurden auch vom Deutschen Ethikrat erhoben. Die grüne Bundestagsfraktion wird weiterhin an der Durchsetzung der Grundrechte intersexueller Menschen arbeiten.
Mit dem beschlossenen Gesetz wird im § 22 Personenstandsgesetz ein neuer Absatz 3 eingeführt, wonach bei Geburt eines Kindes, das „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden“ kann, der „Personenstandsfall ohne Angabe zum Geschlecht in das Geburtenregister einzutragen“ ist.
>> Quelle: Monika Lazar, MdB