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Intersexualität:
Intersexuelle Menschen verfügen über (genetische, anatomische, hormonelle) Geschlechtsmerkmale, die die übliche Einordnung als „männlich“ oder „weiblich“ im Sinne des zweigeschlechtlichen Modells verhindern. In Deutschland ist es seit 2013 möglich bei Neugeborenen, in denen die Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht nicht möglich ist, auf einen Geschlechtseintrag im Geburtenregister zu verzichten. In einigen Ländern (nicht aber in Deutschland) haben Intersexuelle auch die Möglichkeit, ein „X“ oder ähnliches anstelle des Geschlechtseintrags zu setzen.

Ende 2017 hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für ein drittes Geschlecht frei gemacht. Für eine Regelung hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende 2018, neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte positive Bezeichnung des Geschlechts, zum Beispiel „inter“ oder „divers“ zu finden.

Mittlerweile ist das Geschlecht "Divers" (Div) etabliert.


IPL:
(Intense Pulsed Light) Die dauerhafte Haarentfernung mit dem IPL-System zerstört den Haarfollikel. Eine Xenonlicht-Blitzlampe erzeugt kurze, intensiv gepulste Lichtenergie die an das Behandlungsareal abgegeben wird. Die Lichtenergie wird dabei vom dunklen Farbpigment (Melanin) im Haaransatz aufgenommen, in Hitze umgewandelt und über den Haaransatz zur Wurzel weitergeleitet. Im Haarfollikel (Haarwurzel) kommt es dann zu einer thermischen Reaktion, bei der die Haarwurzel dauerhaft verödet wird und nicht mehr in der Lage ist neue Haare zu produzieren.


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