Leserbrief: Änderung des Transsexuellengesetzes

Autorin: Chrissie

Hallo zusammen. Heute erschien in der IKZ ein Leserbrief mit der Überschrift „CDU sollte sich endlich für eine Änderung des Transsexuellengesetzes einsetzen“ der Text (von mir gestern als Leserbrief eingereicht) erschien direkt unter einer Reportage über die Wahl des örtlichen CDU Direktkandidaten mit dem Titel: „Auf ….. ist immer verlass!“

Hier nun der Text:

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Ein Gesetz, das Menschen krank macht

Quelle: Berliner Zeitung

 

Transidentität:

Tausenden Menschen wird Jahr für Jahr eine psychische Störung attestiert, nur weil es ein teils verfassungswidriges Gesetz so verlangt.

Vor 40 Jahren trat ein Gesetz in Kraft, das erstmals regelte, wie transidente Menschen ihre Geschlechtsidentität amtlich feststellen und einen ihrem Geschlecht zugehörigen Vornamen annehmen können. Das Transsexuellengesetz (TSG) atmet den muffigen Duft der damaligen westdeutschen Zeit: Zwar kümmert sich der Gesetzgeber seitdem um die transidente Person. Doch diese muss sich seitdem gutachterlich bescheinigen lassen, dass sie unter „dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“, also unter einer psychischen Störung leidet. Psychologen und Richtern ist bewusst, dass sie Jahr für Jahr Tausenden Menschen Unsinn bescheinigen. Denn Transgender sind von keinem Zwang besessen, sondern wollen lediglich im Einklang mit der ihnen naturgegebenen Identität leben.

Schlimmer noch: Teile des Gesetzes verstoßen grob gegen Grundrechte,………….. Hier geht`s zum Zeitungsartikel

>> Zeitungsartikel

>> Forderungspapier des Gendertreff e.V.

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TSG-Reform: Forderungspapier des Gendertreff 2019

2012 sollte das TSG laut Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung noch in der damaligen Legislaturperiode reformiert werden. Dazu hieß es im Koalitionsvertrag:

„Reform des Transsexuellenrechts

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Seitdem ist nichts passiert? Doch! In den letzten 7 Jahren wurden Vereine und Selbsthilfeorganisationen angehört, ein neuer ICD-Schlüssel entworfen (Von der WHO 2019 formal angenommen) und eine neue Leitlinie vorgestellt. Es ist fest davon auszugehen, dass der ICD-11, die S3-Leitlinie, sowie die Vorschläge der Vereine und Selbsthilfeorganisationen nun zur Gesetzesreform heran gezogen und kurzfristig umgesetzt werden. Teilweise wird bereits nach den neuen Richtlinien gehandelt.

Vor diesem Hintergrund hatte der Gendertreff sein Forderungspapier von 2012 reformiert und stellte dieses hier als Diskussionsbeitrag der Öffentlichkeit vor.

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Polens Transgender weiter ohne Transsexuellen Gesetz

Im Juli 2015 wurde im polnischen Parlament das erste Transsexuellen Gesetz (TSG) des Landes verabschiedet. Initiatorin war die erste transsexuelle Sejm-Abgeordnete Anna Grodzka.

Bisher waren zwar Personenstandsänderungen möglich, aber nur in langwierigen Verfahren und ohne klare Regelungen. Zum Beispiel wurden die Geburtsurkunde und ähnliche Dokumente nicht geändert und eine Diagnose nach WHO-Kriterien war notwendig.

Ähnlich wie in Deutschland, sollte nach dem neuen Gesetz, auch ohne die operative Geschlechtsanpassung, die Geburtsurkunde und andere Dokumente geändert werden. Zwei unabhängig voneinander erstellte Gutachten von Psychologen sollten dann nötig sein und zwischen Antrag und Anerkennung dürfen höchstens drei Monate vergangen sein. Anders als hierzulande, dürfen die Antragsteller jedoch nicht verheiratet sein.

Die Organisation Trans-Fuzja bezeichnete das Gesetz als „großartigen Sieg für Trans-Rechte“. Zum ersten Mal hätten polnische Abgeordnete Transsexuellen aktiv geholfen, „die Selbstbestimmung über ihren Körper“ zu erlangen, obwohl es noch einige Einschränkungen gäbe.

Damit das Gesetz im Januar 2016 in Kraft treten kann, musste es noch vom Senat bestätigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Im August stimmte der Senat für den Entwurf, aber leider hat der polnische Präsident im Oktober mit scheinheiligen Argumenten und seinem Vetorecht, das Gesetz gekippt.

 

In den letzten Jahren haben mehr und mehr europäische Länder ihre Transsexuellen Gesetze überarbeitet und modernisiert. So sind meist keine operativen Geschlechtsangleichungen mehr erforderlich. Auch können Ehepartner ihre Ehe weiterführen und müssen sich nicht mehr scheiden lassen.
Dänemark, Malta und Irland verlangen sogar für eine Anerkennung des Identitätsgeschlechts keine Gutachten mehr.

 

Das Transsexuellen Gesetz in Deutschland stammt aus dem Jahr 1981 und wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Die Zwangsoperationen wurden verboten und die Scheidung einer bestehenden Ehe wurde aufgehoben. Wie im polnischen Gesetz vorgesehen, sind hierzulande aber auch noch zwei Gutachten notwendig.
Schon lange fordern Trans*-Organisationen eine Modernisierung des Transsexuellen Gesetzes (TSG) in Deutschland.

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Forderungspapier des Gendertreff zur Reform des Transsexuellenrechts

Das TSG soll laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:

„Reform des Transsexuellenrechts

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Der Gendertreff veröffentlichte an dieser Stelle das Forderungspapier des Gendertreff zur Reform des Transsexuellenrechts als Diskussionsbeitrag.

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