Diskriminierungsschutz für Trans*-Menschen in Deutschland

Autorin: Flora

 

Seit 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem wird das Verbot von Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität festgeschrieben. Es erweiterte mit seinem Inkrafttreten den Diskriminierungsschutz in Deutschland, der sich zuvor einzig und allein auf Art. 3 des Grundgesetzes bezogen hatte (unter anderem nicht vorhanden in Art. 3 GG: Die „sexuelle Identität“). Bereiche, in denen Bürger_innen vor Benachteiligungen durch das Gesetz geschützt werden sollen, sind unter anderem der Zugang zu Erwerbstätigkeit, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Aus- und Weiterbildung und Umschulung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen o.ä., Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und der Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Wohnraum).

Prinzipiell soll dieses Gesetz laut seinen Urheber_innen auch Transgender schützen. So soll laut Gesetzesbegründung der Begriff „sexuelle Identität“ im Gesetz auch einen Diskriminierungsschutz bei „Intersexualität und Transsexualität“ ergeben. Auf europäischer Ebene werden diese Faktoren allerdings unter der Kategorie „Geschlecht“ behandelt. Die Formulierung „sexuelle Identität“ ist vage und im Gesetz nicht definiert, was es unklar macht, ob damit sämtliche Identitäten geschützt sind. Schließlich wird sexuelle Identität allgemein ausdrücklich als nicht gleichzusetzen mit der Geschlechtsidentität betrachtet. Aufgrund der Rechtslage und der Gesetzesbegründung ist es aber durchaus möglich, als Trans* Person den Diskriminierungsschutz des AGG zu beanspruchen.

Externe Links zum Nachlesen:

INHALTSVERZEICHNIS

Antwort der Bundesärztekammer auf den offenen Brief des Gendertreff

Aufgrund eines Hinweises im Gendertreff-Forum hatten wir am 06. Januar 2017 einen offenen Brief an die Bundesärztekammer verfasst. In diesem nahmen wir zu einem von der Bundesärztekammer veröffentlichten Positionspapier „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ Stellung. Moniert wurde unsererseits insbesondere, dass Trans*-Personen als Hochrisikogruppe für AIDS eingestuft wurden. Diese Einstufung erfolgte, da – so die Bundesärztekammer – sich viele Trans*-Personen prostituieren würden, um Geld für geschlechtsangleichende Maßnahmen zu verdienen. Dabei werden die geschlechtsangleichenden Maßnahmen im monierten Positionspapier der Bundesärztekammer sachlich falsch als „Geschlechtsumwandlung“ bezeichnet.

Der Gendertreff rügte diese Einschätzung als diskriminierend, sachlich falsch und empirisch nicht nachweisbar. Der Gendertreff führte aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Trans*-Personen völlig normalen bürgerlichen Berufen nachgehe. Auch sei es nicht schlüssig, weshalb sich Menschen prostituieren sollten, um Leistungen zu erhalten, die in Deutschland von den Krankenkassen übernommen werden.

Den offenen Brief veröffentlichten wir auf der Gendertreff Plattform und übermittelten diesen per E-Mail sowie per Briefpost mit Schreiben vom 07.01.2017 an die Bundesärztekammer.

Mit Schreiben vom 01.02.2017 antwortete die Bundesärztekammer und informierte uns darüber, dass die in unserem offenen Brief zitierten „Erläuterungen und Regelungsoptionen zum Blutspende-Ausschluss bzw. zur Rückstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten birgt“, Stand 25.04.2012, inzwischen überarbeitet wurden.

Die Bundesärztekammer führt aus, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut“ nach § 24 Transfusionsgesetz (TFG), des Ständigen Arbeitskreieses „Richtlinien Hämotherapie“ nach §§ 12a und 18 TFG des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert-Koch-Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit die aktuellen epidemiologischen Daten zusammengestellt und ausgewertet hat.

Das Arbeitsergebnis der oben genannten gemeinsamen Arbeitsgruppe wurde laut dem uns zugegangenen Schreiben vom „Arbeitskreis Blut“ nach § 24 TFG am 04.10.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen und befindet sich nun im Beratungsprozess der Gremien der Bundesärztekammer. Vor dem Hintergrund der laufenden Beratungen bittet die Bundesärztekammer um Verständnis, dass man zu Inhalten und einem möglichen Veröffentlichungszeitpunkt noch keine Angaben machen könne.

Der Gendertreff begrüßt die Überarbeitung der zitierten Richtlinien. Wir hoffen, dass nun ein realistisches Profil von Trans*-Personen zugrunde gelegt wurde, da das in dem monierten Positionspapier „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ gezeichnete Bild von Trans*-Personen sachlich falsch, abwertend und diskriminierend war. Gerne stehen wir jederzeit für den fachlichen Austausch zur Verfügung.

Mehr zum Thema:

>> Offener Brief des Gendertreff an die Bundesärztekammer

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2015

Wird ein transsexueller Bewerber aufgrund seiner Transsexualität und damit wegen seines „Geschlechts“ oder „sexuellen Identität“ abgelehnt, so kann dies einen Ent­schädigungs­anspruch nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) begründen. Dies setzt gemäß § 22, § 7 Abs. 1 AGG unter anderem voraus, dass der Bewerber Indizien vorträgt und im Bestreitenfall beweist, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, er sei vom Arbeitgeber als transsexueller Mensch wahrgenommen und deshalb benachteiligt worden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

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Offener Brief an die Bundesärztekammer

Offener Brief des Gendertreff an die Bundesärztekammer bez. diskriminierender Aussagen über Transgender bzw. transidente Personen in Zusammenhang mit Blutspenden

Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesärztekammer,

der Gendertreff ist eine ehrenamtlich geführte Trans*-Organisation. Die Ziele des Gendertreff sind Hilfe zur Selbsthilfe für Trans*-Menschen und ihre Angehörigen sowie politische Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Wir streben an, die Lebenssituation von Trans*-Menschen und ihren Angehörigen nachhaltig zu verbessern. Dazu betreiben wir unter www.gendertreff.de eine große Internet-Plattform, Selbsthilfegruppen in Düsseldorf und Leverkusen sowie mit dem Gendertreff-Forum (www.gendertreff-forum.de) eine virtuelle Selbsthilfegruppe.

Im Zuge der Foren-Diskussion zu unserem offenen Leserbrief an die Welt-Redaktion wurden wir auf Ihr Positionspapier „Blutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ aufmerksam. Dort vertreten Sie die Auffassung, dass Trans*-Personen eine AIDS-Risikogruppe wären. Unter anderem heißt es dort:

In Studien zur HIV-Prävention werden Transsexuelle häufig zur Kategorie der Männer gezählt, die Sex mit Männern haben (MSM) [■ Bockting 2001]. Die AIDS-Aufklärungsprogramme erreichen aber häufig diese Zielgruppe nicht, da sich die Betroffenen als Frau fühlen, auch wenn das Geschlechtsorgan, der Penis, meist noch vorhanden ist [■ Weeks 1995]. Aus medizinischer Sicht werden dagegen lediglich diejenigen Menschen als transsexuell bezeichnet, die eine Geschlechtsanpassung in allen körperlichen, sozialen und rechtlichen Bereichen vollzogen haben oder noch vollziehen wollen. Über die Prävalenz der Transsexualität nach dieser engen Definition gibt es keine gesicherten Angaben. Die Schätzungen schwanken zwischen 1:10.000 bis 1:1000 [■ Olyslager 2007].

Da sich viele Transsexuelle, die eine vollständige Geschlechtsumwandlung anstreben, beruflich ausgegrenzt und gesellschaftlich diskriminiert fühlen, arbeiten viele als Prostituierte, um auf diese Weise nicht nur den Lebensunterhalt zu verdienen, sondern auch die Operationskosten zu erwirtschaften. Zur Größenordnung dieser Gruppe liegen international keine Statistiken vor. Eine einschlägige deutsche Erotik-Webseite, auf der Transsexuelle ihre Dienste bundesweit anbieten, enthält ca. 300 Inserate (Stand April 2011). Die tatsächliche Zahl dürfte höher sein. Unter den hier inserierenden transsexuellen Sexarbeiterinnen befinden sich auffällig viele mit asiatischer oder südamerikanischer Herkunft.

Die häufig anzutreffende, häufig vielleicht auch nur temporäre Arbeit im Sexgewerbe führt dazu, dass Transsexuelle ein noch größeres HIV-Risiko haben, nicht nur im Vergleich zu Sexarbeiterinnen, sondern auch im Vergleich zu Männern, die Sex mit Männern haben

Diese Aussagen verwundern, da es sich bei der Bundesärzekammer um eine Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung handelt. Weshalb also werden allgemein anerkannte medizinische Forschungesrgebisse im Rahmen der getroffenen Risikoanalyse nicht berücksichtigt? Der Gendertreff kritisiert mit diesem offenen Brief die getroffenen Aussagen als sachlich falsch. Die getroffenen Aussagen stellen zudem eine massive Diskriminierung sowie eine entwürdigende Beleidigung von Trans*-Personen dar.

Zunächst einmal ignoriert der zitierte Text, dass es sowohl Transfrauen als auch Transmänner gibt. Transmänner sind Personen, deren Identitätsgeschlecht männlich ist, die jedoch weibliche äußere Geschlechtsmerkmale besitzen. Transfrauen sind Personen, deren Identitätsgeschlecht weiblich ist, die jedoch männliche äußere Geschlechtsmerkmale besitzen. Weiter wird mit dieser Aussage unterstellt, dass Transidentität irgendeinen Bezug zur sexuellen Orientierung von Menschen besitzen könnte. Auch dies ist jedoch sachlich falsch, da es empirisch erwiesen ist, dass die sexuelle Orientierung vollkommen unabhängig vom Identitätsgeschlecht ist. Um es ganz klar zu formulieren: Die Aussage, dass „Transsexuelle häufig zur Kategorie der Männer gezählt [würden], die Sex mit anderen Männern haben“, ist empirisch selbst für medizinische Laien ohne weiteres widerlegbar. Weshalb also wird ausgerechnet seitens der Bundesärztekammer eine derart realitätsferne These aufgestellt?

Die Bundesärztekammer legt demnach ihrer Analyse zum HIV-Risiko von Trans*-Personen das sachliche falsche Bild des „Mannes in Frauenkleidern, der Sex mit Männern“ anstrebt zugrunde. Die wissenschaflich unhaltbaren Thesen des oben zitierten Textes basieren demnach auf einem zu massiver Beleidigung geeigneten Vorurteil. Dabei werden Studien zitiert, die offenbar ebenfalls sehr realitätsferne Annahmen zugrunde legen.

Auch ansonsten verwundert der Text, da er durch erhebliche fachliche Defizite auffällt. Denn bereits Begriffe wie „Transsexuelle“ oder „Geschlechtsumwandlung“ lassen erkennen, dass sich die Autoren des Papiers nicht einmal ansatzweise mit dem Themenkomplex Transidentität auseinandergesetzt haben. Der Gendertreff empfiehlt der Bundesärztekammer deshalb dringend, sowohl den Kontakt mit einschlägigen Trans*-Organisationen – wie z.B. dem Gendertreff – als auch mit Fachmedizinern aus den Reihen der eigenen Mitglieder aufzunehmen. Es gilt als medizinisch anerkannt, dass eine Angleichung an das Identitätsgeschlecht angestrebt wird. Der korrekte fachliche Terminus lautet demnach nicht „Geschlechtsumwandlung“, sondern „geschlechtsangleichende Maßnahmen“. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Terminus „Transidentität“ treffender ist, da er auf das Identitätsgeschlecht abhebt.

Die Aussagen zur Prostitution von Trans*-Personen sind schlichtweg völlig unqualifiziert und stellen eine abstoßende Beleidigung dar. Zwar mag es tatsächlich Trans*-Personen geben, die sich prostituieren. Bei sorgfältiger Recherche sollte die Bundesärztekammer jedoch feststellen, dass die überwiegende Mehrzahl der Trans*-Personen völlig normalen bürgerlichen Berufen nachgeht. Auch sollte der Bundesärztekammer bekannt sein, dass geschlechtsangleichende Maßnahmen in Deutschland von den Krankenkassen übernommen werden. Weshalb also sollte sich jemand zwecks Durchführung einer medizinischen Maßnahme prostituieren, deren Bezahlung die jeweilige Krankenversicherung übernimmt? Diese Aussage ist demnach in ihrer Argumentation nicht schlüssig. Desweiteren überrascht sie auch insofern, als die Bundesärztekammer die Spitzenorganisation von Ärzten ist, denen die Abrechnung medizinischer Leistungen mit den Krankenversicherungen aus der eigenen beruflichen Praxis hinlänglich bekannt sein sollte.

Das Zitieren einer einschlägigen deutschen Erotik-Webseite kann nicht als wissenschaftlich fundierte Recherche bzw. Datenanalyse bezeichnet werden. Im Wege einer Vorverurteilung und pauschalen Herabsetzung wird offenbar das gewünschte Ergebnis durch gezieltes Ausblenden der statistisch relevanten Grundgesamtheit herbeigeführt, indem man eben gerade nicht die zu betrachtende Grundgesamtheit – also alle Trans*-Personen – in die Erhebung einbezieht. Dies ist umso unverständlicher, als es in Deutschland und auch anderen Ländern namhafte Mediziner und auch Trans*-Organisationen gibt, die zur Erfassung der zur Ableitung einer validen Statistik benötigten Grundgesamtheit beitragen könnten.

Aus den hier monierten Passagen und den Einwürfen des Gendertreff wird deutlich, dass die Aussage, nach der Transidente ein besonders hohes HIV-Risiko haben sollen, wissenschaftlich nicht zu halten ist. Statt einer wissenschaftlich fundierten Analyse präsentiert die Bundesärztekammer Recherchen auf Erotik-Webseiten. Die Bundesärztekammer ignoriert die gängige Abrechnungspraxis der Krankenkassen und stellt statt dessen die realitätsferne Behauptung auf, dass sich viele Transidente prostituieren würden, um ihren Lebensunterhalt und insbesondere die Kosten von medizinischen Maßnahmen zu verdienen. Weiter ignoriert die Bundesärztekammer die empirisch sehr leicht zu überprüfende Tatsache, dass es sowohl Transfrauen als auch Transmänner gibt und legt ihren Ausführung ein empirisch nicht zu haltendes Vorurteil zugrunde.

Der Gendertreff fordert die Bundesärztekammer vor diesem Hintergrund auf, das zitierte Positionspapier in naher Zukunft zu überarbeiten und sich fachliche Unterstützung aus den Reihen einschlägiger Mediziner und Trans*-Organisationen einzuholen, um derart herabwürdigende und diskriminierende sowie medizinisch unhaltbare Aussagen in Zukunft zu vermeiden. Über eine Stellungnahme Ihrerseits würden wir vom Gendertreff uns ebenso wie die vielen Trans*-Personen freuen. Darüber hinaus bietet der Gendertreff seine Unterstützung bei der Erstellung einer fachlich fundierten Analyse an.

Dieser offene Brief wird der Bundesärztekammer per Briefpost ebenfalls zugestellt und vorab per E-Mail übermittelt.

Mehr zum Thema:

>> Antwort der Bundesärztekammer auf den offenen Brief des Gendertreff

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Ich bin ein Mädchen

Quelle: JAM – JUNGE AKTION MENSCH

Als wäre eine Schale aufgebrochen, so beschreibt Flora den Moment, als sie endlich sagte: Ich bin ein Mädchen. Flora ist eine Transfrau. Im Video erzählt sie, was das bedeutet und was sich für sie verändert hat.

 

Das Video ist leider nicht mehr Online.

 

INHALTSVERZEICHNIS

Transsexuelle Frau darf verwechselt werden?

"Wo ist denn die Frau, die mir die Kollegen schicken wollten?" So machte sich ein Manager über eine Transsexuelle lustig, die ihm wohl zu männlich erschien. Den Job, um den sie sich beworben hatte, bekam dann jemand anderes.

Weiter zum Bericht und Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz .........

Der Fall wird wohl auch beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt werden. (Aktenzeichen: 8 AZR 421/14)

 

>> Quelle: Spiegel.de

TRANS* AM ARBEITSPLATZ

INHALTSVERZEICHNIS

Ugandas Anti-Homosexuellen Gesetz gekippt

Quellen: Die Zeit und Spiegel online

 

Das international stark kritisierte Anti-Homosexuellen Gesetz, welches im Februar von Ugandas Präsident Yoweri Museveni in Kraft gesetzt wurde, ist am 01.08. vom Verfassungsgericht für „Null und Nichtig“ erklärt worden.

Dieses Gesetz sah lebenslange Haftstrafen für „schwere homosexuelle Handlungen“ vor. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah sogar die Todesstrafe dafür vor, wurde jedoch auf internationalen Druck hin abgemindert.

Homophobie und die Diskriminierung sexueller Minderheiten waren allerdings auch schon vor diesem Gesetz in Uganda weit verbreitet.

Jetzt hat das Ugandische Verfassungsgericht dieses Gesetz wegen schwerer Formfehler einkassiert.

Die Befürworter dieses Gesetzes kündigten an, sie würden gegen die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof des Landes in Berufung gehen.

Den kompletten Beitrag zu dieser Zusammenfassung findet ihr hier und hier.

 

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Eurovision Song Contest 2014

Travestie/Drag Queen gewinnt den Eurovision Song Contest 2014

Quelle: RP-Online

Kopenhagen: Sensation beim Song Contest: Conchita Wurst gewinnt für Österreich den Grand Prix in Kopenhagen. Deutschland schafft leider nur Platz 18.

Mit der vollbärtigen Dragqueen Conchita Wurst und ihrer pompösen Popballade „Rise Like A Phoenix“ hat Österreich den 59. Eurovision Song Contest gewonnen.

<< RP-Online

<< Artikel in RP-Online

<< Artikel in der Welt

<< Artikel im Spiegel

Google-Olympia-Doodle setzt Zeichen gegen Russlands LGBT-Politik

Wer heute, am 07.02.2014, die Suchmaschine Google aufruft, wird von einem sogenannten Google-Doodle begrüßt, das die Olympischen Winterspiele in Russland thematisiert. Doch während Google-Doodles ansonsten unpolitisch sind, ist das diesmal anders. Denn heute sind olympische Wintersportarten vor dem Hintergrund der Regenbogenflagge dargestellt.

Google-Olympia-Doodle setzt Zeichen gegen Russlands LGBT Politik 001

Darunter zitiert Google die Olympische Charta:

„Die Ausübung von Sport ist ein Menschenrecht. Im Sinne des olympischen Gedankens muss jeder Mensch die Möglichkeit zur Ausübung von Sport ohne Diskriminierung jeglicher Art haben. Dies erfordert gegenseitiges Verstehen im Geist von Freundschaft, Solidarität und Fairplay.“

Und weiter:

„Jede Form von Diskriminierung eines Landes oder einer Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus sonstigen Gründen ist mit der Zugehörigkeit zur Olympischen Bewegung unvereinbar.“

Damit dürfte nun jedem, der heute weltweit die Webseiten von Google aufruft klar sein, was das Unternehmen von den Anti-Homosexuellen-Gesetzen des „lupereinen Demokraten“ (Zitat von Gerhard Schröder) Wladimir Putin hält. Diese Gesetze werden in Russland analog auch auf transidente Menschen angewendet und auch sonst werden Menschenrechte wie z.B. freie Meinungsäußerung leider auch nicht besonders hoch aufgehängt.

Der Gendertreff begrüßt, dass sich mit Google ein großes und bekanntes Unternehmen klar für Diversity ausspricht. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Google als größte Suchmaschine der Welt eine enorme Reichweite besitzt.

Da die beliebten Google-Doodles gerne als Aufhänger für Beiträge in den Medien genutzt werden, multipliziert sich die Aussage von Google zudem über die klassischen Nachrichtenkanäle. So kann man beispielsweise auf dem Internet-Portal der Süddeuschen Zeitung ebenfalls die Schlagzeile „Google setzt Zeichen gegen Homophobie“ lesen. Wer hätte gedacht, dass die LGBT-Community (Lesbian, Gay, Bisexual & Transgender Community) doch noch positive Nachrichten in Bezug auf die Olympischen Winterspiele in Sotschi vermelden kann?

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Unter Kollegen im falschen Körper

Jobangst, anzügliche Witze, Toilettenverbot: Trans-Menschen sind im Job oft diskriminiert. Der Weg ins Wunschgeschlecht ist auch in Deutschland schwierig.

Von Tilman Steffen 22. Dezember 2010  13:00 Uhr

Quelle: Die Zeit

Wenn zum Kollegium am Arbeitsplatz plötzlich eine Person gehört, die sich für ein Leben im anderen Geschlecht entscheiden will, zeigt sich, wie tolerant Kollegen und Vorgesetzte sind. In einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes schildern Trans-Personen Anfeindungen, Drohungen und Belästigung. Sie ertragen Spott, Tratsch, unnötige Kritik, Ausschluss aus Kollegengruppen und müssen oft unangenehme Aufgaben übernehmen. Und wer sich im Unternehmen als Trans-Person outet, wird vom Chef auch schon mal vom Kontakt mit den Kunden abgezogen oder muss gleich um den Job fürchten.

Wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Identität darf niemand Nachteile erleiden. So schreibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Viele Trans-Personen schafften es bis zum Eintrag ihres gelebten Geschlechtes ins Personenregister. Zuvor müssen sie sich nach derzeitigem Recht sterilisieren und medizinisch-operativ angleichen lassen. Wer das nicht will, dem bleibt nur, im privaten Rahmen zu leben, was er sein möchte. Im Job und der weiteren Öffentlichkeit herrscht dann der Zwang, sich dem Eintrag des Personenstandsregisters anzupassen.

Die Hälfte der Trans-Personen hält am Arbeitsplatz ihr gewähltes Geschlecht aus Angst vor Nachteilen und Jobverlust geheim, ……… Mehr lesen ……….

* Die Personenstandsänderung kann mittlerweile auch ohne geschlechtsangleichende Operation beantragt werden!

<< Zum Beitrag (Quelle)

TRANS* AM ARBEITSPLATZ

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