Italienisches Gericht erkennt Transgender Identität vor der GaOP an

Quelle: April 15, 2016 • von Italian Coalition for Civil Rights and Freedoms

 

Das Gericht von Savona hat entschieden, dass die Änderung persönlicher Dokumente in Bezug auf das Geschlecht eine Priorität für das Wohlbefinden der betreffenden Person und unabhängig von einer operationellen Geschlechtsumwandlung ist. Weiter lesen …..

 

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Habe ich auch nichts vergessen?

Endlich hält man den endgültigen Beschluss des Amtsgerichts zur Personenstandsänderung in den Händen und nun? Jetzt beginnt das „Ämterhopping“.

Hier mal eine Aufstellung was alles geändert werden muss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne kann diese Aufstellung als Laufzettel ausgedruckt werden.

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Andreas halbes Jahr in Kurzform

Autorin: Andrea

Hallo Mädels

Sorry, dass ich mich schon seit einer Ewigkeit nicht mehr gemeldet habe. Ich glaube es ist fast ein halbes Jahr her, dass ich das letzte Mal im Gendertreff-Forum war. Aber so wie mein Leben in der Zeit verlaufen ist, ist es vermutlich zu entschuldigen. Aber entscheidet bitte ihr nach meinem Bericht.

Alles begann im Januar mit meiner ersten Sitzung bei meiner Psychologin. Mit ihr habe ich das große Los gezogen. Sie kennt sich mit Transidentität super aus und arbeitet sogar als Gutachterin für das Gericht. Bei meiner 3. Sitzung fragte ich vorsichtig wegen einer Hormontherapie an. Sie gab mir mehrere Adressen von Ärzten, die diese durchführen und sagte, sie setze noch ein Schreiben für den dann mich behandelnden Arzt auf. Dieses Schreiben konnte ich bei der nächsten Sitzung mitnehmen. Sie meinte, das erste Gespräch mit diesem Arzt würde erst mal nur ein Beratungsgespräch, aber das werde ja auch schon ein weiterer Schritt zu meinem wahren Ich. Inzwischen hatte ich einen Termin bei einer Gynäkologin in Dresden gemacht. Allerdings musste ich noch 4 Wochen warten bis dahin.

In der Zwischenzeit stand mein Outing in der Firma an. Das war glaube ich für mich der schwerste Schritt in mein neues Leben, aber es musste sein. Schwer war es dadurch, dass ich in einem männerdominierten Beruf arbeite und meine Kollegen alles Männer sind. Außer ein paar Frauen, die im Büro arbeiten. Mit meiner Psychologin und der Hilfe des Gendertreff erstellten wir gemeinsam einen offenen Brief, welchen ich dann noch mit unserer Betriebsleitung durchsprach und der dort für gut empfunden wurde. An einem festgesetzten Termin, mein letzter Arbeitstag vor meinem ersten Urlaub, wurde der Brief an alle Mitarbeiter verteilt. Nach meinem Urlaub (1Woche) ging ich natürlich mit Herzklopfen zur Arbeit. Ich hätte nicht gedacht, dass das so reibungslos verlaufen würde.

Es kamen keine blöden Sprüche oder Bemerkungen, manche Kollegen begrüßten mich sogar mit „Guten Morgen Andrea“. Die Frauen aus dem Büro sagten mir einige Tage später, dass mir das Weibliche besser stehen würde. Ein Kollege sagte mir ca. 2 Wochen später auf Montage, dass es unter den Kollegen schon lange Gerüchte gegeben hätte (vor meinem Outing), dass ich schwul sei, aber mit meinem Brief haben sich die Gerüchte verzogen, weil ich dort klar gemacht habe, dass ich nicht auf Männer stehe. Also in der Firma lief und läuft alles bestens. Dann kam mein Termin zum „Beratungsgespräch“.

Ich gab der Gynäkologin das Schreiben von meiner Psychologin und sie fragte mich dann selbst noch 10 min. aus. Wir sprachen über die Hormontherapie und weitere 10 Minuten später hielt ich ein Rezept mit einem Antiandrogen und einem Östrogengel in den Händen. Ich war an diesem Tag so happy! Die Zeit bis zum Abend konnte gar nicht schnell genug vergehen, bis ich die „Medikamente“ das erste Mal anwenden konnte.

Mitte April beantragte ich dann die Namens- und Personenstandsänderung beim Amtsgericht. Mitte Juni hatte ich meinen ersten Gutachtertermin und Ende Juli dann den zweiten. Alle beide verliefen einfach super und von beiden Gutachtern kam das OK. Jetzt im August habe ich 2 Wochen Urlaub. Die erste Woche haben wir in Bayern bei unserer Tochter verbracht, weil unsere Enkeltochter getauft wurde. Ein bisschen Magengrummel hatte ich schon, da die Schwiegereltern unserer Tochter von mir nichts wussten und zutiefst katholisch sind, aber auch das verlief prima. Und an unserem 26.+ 1. Hochzeitstag (+1 weil meine Frau sagt, für uns gehe eine neue Zeitrechnung los) hielt ich unsere Enkeltochter das erste Mal im Arm. Das war vielleicht ein Gefühl für mich, kann ich euch sagen.

So, das war mein letztes halbes Jahr in Kurzform. Zwischendurch musste ich natürlich auch arbeiten. Und das die meiste Zeit auf Montage, z.B. in Karlsruhe, Berlin und Frankenthal.

Liebe Grüße von Andrea

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Malta beschließt bahnbrechendes Gesetz für Trans*- und Inter*-Personen

Quelle: Deutsche AIDS Hilfe

 

Ohne Gegenstimmen hat das maltesische Parlament am Mittwoch ein neues Gesetz über Trans*- und Inter*-Personen angenommen.

Das „Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale“ (Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Bill) erlaubt den Einwohner_innen Maltas die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ohne vorherige medizinische Diagnose, Behandlung oder Operationen sowie ohne Zwangsscheidungen.

Anders als Dänemark, das letztes Jahr als erstes europäisches Land die ... Weiter lesen ...

 

INHALTSVERZEICHNIS

Nicoles Personenstandsänderung incl. Zeugnisänderung

Autorin: Nicole

Hallöchen

So was mache ich während der Wartezeit auf den Beschluss..... ?

Ich habe mal angefangen, eine Liste zu machen, wo ich überall den Namen ändern muss. Da kommt so einiges zusammen. Und ich habe mal angefangen, die entsprechenden Kontakte herauszufinden. Und einige habe ich auch schon mal kontaktiert. Mein Abi-Zeugnis bekomme ich problemlos bei meinem alten Gymnasium gegen Vorzeigen des rechtskräftigen Beschlusses. Und dann habe ich gestern bei der Fachschule für Technik angerufen, in der ich damals den Chemotechniker gemacht hatte. Die hatten plötzlich ein kleines Problem und mir folgende Email geschickt:

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Zuständigkeiten der Amtsgerichte für die Vornamens – und Personenstandsänderung

Der §2 des Transsexuellengesetz legt fest, dass für das Verfahren das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts zuständig ist, in der der_die Antragsteller_in ihren Hauptwohnsitz hat. Die jeweilige Landesregierung kann per Rechtsverordnung auch andere Reglungen festlegen. Daher sind die genauen Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
[Zitat]
§ 2 Zuständigkeit
(1) Für die Entscheidung über Anträge nach § 1 sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Ihr Bezirk umfaßt insoweit den Bezirk des Landgerichts. Haben am Orte des Landgerichts mehrere Amtsgerichte ihren Sitz, so bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht, soweit nicht das zuständige Amtsgericht am Sitz des Landgerichts schon allgemein durch Landesrecht bestimmt ist. Die Landesregierung kann auch bestimmen, daß ein Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuständig ist. Sie kann die Ermächtigungen nach Satz 3 und 4 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder, falls ein solcher im Geltungsbereich dieses Gesetzes fehlt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Antrag eingereicht wird. Ist der Antragsteller Deutscher und hat er im Geltungsbereich dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig; es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht abgeben; die Abgabeverfügung ist für dieses Gericht bindend.

[/Zitat]
Baden-Württemberg
Gemäß der Verordung sind die Amtsgerichte

  • Amtsgericht Baden-Baden (Landgerichtsbezirk Baden-Baden)
  • Amtsgericht Ellwangen (Landgerichtsbezirk Ellwangen)
  • Amtsgericht Freiburg im Breisgau (Landgerichtsbezirk Freiburg im Breisgau)
  • Amtsgericht Hechingen (Landgerichtsbezirk Hechingen)
  • Amtsgericht Heidelberg (Landgerichtsbezirk Heidelberg)
  • Amtsgericht Heilbronn (Landgerichtsbezirk Heilbronn)
  • Amtsgericht Karlsruhe (Landgerichtsbezirk Karlsruhe)
  • Amtsgericht Konstanz (Landgerichtsbezirk Konstanz)
  • Amtsgericht Mannheim (Landgerichtsbezirk Mannheim)
  • Amtsgericht Mosbach (Landgerichtsbezirk Mosbach)
  • Amtsgericht Offenburg (Landgerichtsbezirk Offenburg)
  • Amtsgericht Ravensburg (Landgerichtsbezirk Ravensburg)
  • Amtsgericht Rottweil (Landgerichtsbezirk Rottweil)
  • Amtsgericht Stuttgart (Landgerichtsbezirk Stuttgart)
  • Amtsgericht Tübingen (Landgerichtsbezirk Tübingen)
  • Amtsgericht Ulm (Landgerichtsbezirk Ulm)
  • Amtsgericht Waldshut-Tiengen (Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen)

zuständig.

Bayern
Die „Verordnung zum Transsexuellengesetz“ regelt welche Amtsgerichte zuständig sind.

  • München (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Nürnberg (Oberlandesgerichtsbezirk)
  • Bamberg (Oberlandesgerichtsbezirk)

Diese Aufteilung ergibt sich aus der Zuständigkeit der jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirke.

Berlin
Zuständig ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, welches auch für sämtliche Anträge von Auslandsdeutschen zuständig ist.

Brandenburg
Gemäß der Verordnung ist das Amtsgericht Potsdam zuständig.

Bremen
Zuständig ist das Amtsgericht Bremen.

Hamburg
Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte

Hessen
Gemäß der Verordnung sind die Amtsgerichte

  • Frankfurt am Main (für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg a. d. Lahn und Wiesbaden)
  • Kassel (für die Bezirke der Landgerichte Fulda, Kassel und Marburg)

zuständig.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Amtsgerichte zuständig:

  • Neubrandenburg (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz, Pasewalk, Ueckermünde und Waren (Müritz)
  • Rostock (Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bad Doberan, Güstrow und Rostock)
  • Schwerin (umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar)
  • Stralsund (umfaßt die Bezirke Amtsgerichte Anklam, Bergen auf Rügen, Greifswald, Ribnitz-Damgarten, Stralsund und Wolgast)

Niedersachsen
Das Niedersächsische Landesjustizportal bietet umfassende Informationen zum Thema „Angelegenheiten nach dem Transsexuellengesetz (TSG)“.
Zuständig sind die Amtsgerichte:

  • Celle (Oberlandesgerichtsbezirk Celle)
  • Göttingen (Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig)
  • Oldenburg (Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg)

Nordrhein-Westfalen
In NRW sind gemäß Verordnung die Amtsgerichte

  • Düsseldorf (Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf)
  • Dortmund (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm)
  • Köln (Oberlandesgerichtsbezirk Köln)

zuständig.

Rheinland-Pfalz
Das Amtsgericht Frankenthal ist zuständig für alle Verfahren in Rheinland-Pfalz.

Saarland
Zuständig ist das Amtsgericht Saarbrücken, Nebenstelle Heidenkopferdell.

Sachsen
Zuständig sind die Amtsgerichte

  • Chemnitz (Landgerichtsbezirk Chemnitz)
  • Dresden (Landgerichtsbezirk Dresden)
  • Görlitz (Landgerichtsbezirk Görlitz)
  • Leipzig (Landgerichtsbezirk Leipzig)
  • Zwickau (Landgerichtsbezirk Zwickau)

Sachsen-Anhalt

Eine Verwaltungsvorschrift legt als zuständige Amtsgerichte fest:

  • Magdeburg (Bezirke der Landgerichte Magdeburg und Stendal)
  • Halle: (Bezirke der Landgerichte Dessau und Halle)

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Flensburg (Landgerichtsbezirk Flensburg)
  • Itzehoe (Landgerichtsbezirk Itzehoe)
  • Kiel (Landgerichtsbezirk Kiel)
  • Lübeck (Landgerichtsbezirk Lübeck)

Thüringen
In Thüringen sind folgende Amtsgerichte zuständig:

  • Erfurt (Landgerichtsbezirk Erfurt)
  • Gera (Landgerichtsbezirk Gera)
  • Meiningen (Landgerichtsbezirk Meiningen)
  • Mühlhausen (Landgerichtsbezirk Mühlhausen)

Stand 31.08.2014


In der Regel müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Meldebestätigung der Gemeinde
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Berichts der Therapeutin
  • Transsexueller Lebenslauf

Zusätzlich können diese Unterlagen eingereicht werden, bzw. werden angefordert:

  • Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
  • Lebenslauf
  • Chronik des transidenten Lebens
  • Kopie DGTI-Ausweis (Ergänzungsausweis)
  • Kopie des Berichts des Neurologen
  • Kopie des Berichts der Gynäkologin
  • Kopie des Berichts des Endokrinologen
  • Kopie des Berichts des Urologen
  • Informationsmaterial der Selbsthilfegruppe (Flyer)

 

Informationen und Änderungswünsche werden gerne entgegen genommen.

 

Änderungen vorbehalten.

 

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Sie haben Post

Autorin: Chrissie

Hi zusammen,
ja jetzt weiß ich gar nicht so recht wo ich anfangen soll.
Eigentlich war der Tag heute dazu verdonnert scheiße zu werden, weil gestern viel zu spät ins Bett, heute Morgen echt Müh und Not den Wecker nicht einfach auszuschlagen und dann noch die doofen Freitagsmeetings und Telefonkonferenzen (hatte ich heute 2 … so ca. 1:30h jede … mein Ohr tut noch immer weh -.-) …

Aber dann kam die Wende… ich kam heim und sah da im Briefkasten schon so einen braunen Umschlag ein wenig vorblitzen … und ja es war der Bescheid vom Amtsgericht… ich kann es irgendwie noch immer nicht fassen, dass es nun wirklich offiziell ist.
Ich hab den Bescheid und nun kann ich das – was viele schon geschrieben haben – wenn der wirklich schwarz auf weiß da ist, dann ist das nochmal eine ganze Bandbreite weiter an den Gefühlen und was das selber mit einem anstellt.

Ab Montag geht die Rennerei los und ich freue mich da ehrlich schon total drauf (nur doof, dass das Bürgeramt bei uns erst so gegen 08:30 aufmacht) ich würde sonst wohl davor kampieren, obwohl Fußweg von mir nur 10 Minuten sind.

Hatte ich auch gestern mit meinem Psychologen noch darüber gesprochen … warum die das mal verzögern oder die Staatsanwälte die Frist gern als Selbstschutz wählen … und dann kommst einen Tag später heim und der Brief ist da.

Die emotionalen Heulanfälle, die damit einhergehen brauche ich wohl nicht weiter erläutern, ich denke das wissen alle, die das auch schon hinter sich haben. Und was das wirklich bedeutet!!

Vor allem die Anschrift auf dem Schreiben… das ist das tollste finde ich zumindest… endlich der erste Brief mit der richtigen Anrede und der richtigen Anschrift. Das war das wo ich schon beim Briefkasten, als ich den rausgeholt habe, vor Tränen auf`n Boden gesackt bin… weil das so was von unglaublich schön ist 🙂 und dann kommt der Brief auch noch von den „Justizbehörden München“ … ach einfach nur toll und unbeschreiblich 🙂

Endlich gibt`s nur noch mich!!!!!

*mal die Welt umarm*

Liebe Grüße
Chrissie aka Frau Christina S. (offiziell!!!!!)

Papierkram nach dem Beschluss zur Personenstandsänderung

Autorin: Katja-Sabine aus dem Gendertreff Forum.

Hallo liebes Tagebuch im März 2014. Was war das ein schöner Vormittag, nach der Info meiner Bank gestern, oh man ich freue mich so.

Ja, heute Morgen bin ich zum Bürgerbüro bei mir im Ort gefahren um meine Daten ändern zu lassen. Bilder hatte ich bereits im Januar gemacht und nun benötigte ich Kraftfahrzeugschein, Führerschein, Personalausweis und eine Änderung im Kraftfahrzeugbrief. Bei allem musste ich zusammen rund 100,00€ veranschlagen.
Versicherungen und andere Verträge gingen in Briefform in die Post. 60 Cent klebten jeweils auf jedem der ca. 23 Briefe.

Nun zu heute Morgen im Bürgerbüro. Freude strahlend wollte ich die Personenstandsänderung zu Ende bringen und diese Sache erledigen. Ich begrüßte die Dame mit einem Guten Morgen und sagte mein Anliegen, dass ich einen neuen Personalausweis und weitere Papiere brauche. Ich legte meinen Papiere auf ihren Schreibtisch und sagte, dass ich neue Dokumente benötige. Wie aus der Pistole geschossen kam: „Waaaaas wollen sie?“ „Moment!“
Sie stand auf und holte erst mal ihren Chef. Ich war die Ruhe selbst als sie zurück zum Schreibtisch kam. Leute war das ein Blick, wir alle haben Tränen in den Augen gehabt vor Lachen, einfach zu knudellig.

Nach einer guten halben Stunde fiel noch auf, dass ich meinen TÜV-Bericht zur Ummeldung meines Autos benötigte. Also kurz nach Hause und als ich zurück kam war alles erledigt und wir verabschiedeten uns. Sie wünschte mir noch alles Gute und sie sagte, dass sie diesen Morgen nicht so schnell vergessen wird.

Als ich dann beim herrlichen Sonnenschein das Gebäude verließ, kullerten noch einige Freudentränen, denn es ist ein schönes und sehr warmes Gefühl endlich fast am Ziel zu sein. Jetzt lebe ich mein Leben so wie ich es im Innern fühle.

Also ich glaube auch, dass mein Spruch zu Anfang des neuen Lebens gut gewählt war:
Lebe deinen Traum und träume nicht dein Leben, denn bedenke, zu leben ist wunderbar, genieße dein Leben…….
Da ist was Wahres dran.

Viele Grüße
Katja – Sabine

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Richterlicher Beschluss per Telefon

Autorin: Katja-Sabine.

Hallo mal wieder mein liebes Tagebuch vom 06.03.2014.

Heute Morgen wurde ich schläfrig aus meinen Träumen gerissen, weil das Telefon schellte. Ich sprang aus dem warmem Bettchen, um den Anruf entgegen zu nehmen. Am anderen Ende war eine Frauenstimme und sagte guten Morgen mein Name Ist Frau Z…. „Habe ich sie gestört?“  „Nein erwiderte ich.“ Es war die Dame vom Amtsgericht Düsseldorf. Wow, habe ich gedacht. Sie teilte mir mit, dass mein Beschluss fertig ist und ich ihn abholen könnte.

So war ich plötzlich wach und total super drauf, sprang ins Bad und machte mich alltagstauglich. Nur ein leichtes Make-up und die Augen, das sollte reichen. Dann zog ich mich an und machte mir ein Frühstück – oh man war ich happy.

Noch schnell die Verzichtserklärung geschrieben, dass ich gegen diesen Beschluss keine Beschwerde einlege und meine Handtasche geschnappt. Dann fuhr ich zum Amtsgericht nach Düsseldorf und meine Laune stieg weiter.

Ich sang im Auto, je näher ich nach Düsseldorf kam und umso voller wurden die Straßen. Jetzt noch um 10:00 Uhr einen Stau? Ja gut, war ja nicht mehr weit und ich wurde immer ungeduldiger. Ich schlängelte mich durch den Stadtverkehr und sah nach einer knappen Stunde Fahrzeit das Gebäude der Justiiia. Schnell noch über die Sperrfläche der Kreuzung gehuscht und hinein ins Parkhaus. Das waren Gefühle voller Glück – Adrenalin pur.
Ich parkte meinen „Dicken“ und lief zum Aufgang des Parkhauses. Die Personenkontrolle war auch schnell erledigt und ich fuhr mit dem Aufzug in die dritte Etage, denn ich kannte mich ja schon ein wenig aus.

Mein Herz pochte bis zum Hals, als ich an die Tür klopfte und hinein trat. Ich fragte, wer mich aus dem Schlaf gerissen hätte und die Dame am rechten Schreibtisch meinte, sie hätte jetzt ein schlechtes Gewissen und entschuldigte sich. Freudestrahlend sagte ich nö, sie bräuchte sich nicht zu entschuldigen, weil ich auf das Schreiben lange gewartet habe. Sie stempelte es ab, unterschrieb es noch und wir machten noch ein wenig Spaß. Ich erzählte noch ein wenig vom Karneval der letzten Tage und verabschiedete mich dann.

Ich ging zum Auto und fuhr nach Hause. Während der Rückfahrt schrie ich vor Erleichterung und Glück, fuhr direkt zu meiner Mutti und zeigte ihr den Beschluss. Sie freute sich mit mir und wir aßen gemeinsam zu Mittag. Dann fuhr ich zur Arbeit.

Dort angekommen kopierte sich die Chefsekretärin meinen Beschluss. Der Zweigstellenleiter  war zu Tisch und ich ging zur Umkleide und machte mich fertig zur Arbeit.

Meinem Vorarbeiter zeigte ich ebenfalls das Dokument, der aber erstaunlicherweise neutral blieb. Er gratulierte mir und sagte, dann haben wir ja jetzt ´ne Frau auf´m Lager. Ich machte glücklich und zufrieden bis kurz nach 21:00 Uhr meine Arbeit.

Wieder eine Hürde gemeistert, aber es folgen noch einige. Ich freue mich riesig über diesen Tag und eine Last fällt von mir ab.

Viele Grüße
Katja – Sabine

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