Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

§ 15 Übergangsvorschriften
(1) Am 1. November 2024 anhängige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz in der bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung werden nach dem bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Recht weitergeführt.
(2) Die §§ 6 bis 13 gelten entsprechend für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen, die vorgenommen wurden auf Grund der jeweils bis einschließlich 31. Oktober 2024 geltenden Fassung
1. des Transsexuellengesetzes und
2. des § 45b des Personenstandsgesetzes.

Bedeutet, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse, die entweder mit den TSG oder dem Personenstandsgesetz gefasst wurden, ihr Gültigkeit nicht verlieren oder verändert werden, solange es keinen weiteren Wunsch zur Änderung gibt.
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Trans Day of Visibility 2025 – Queerpolitisches Engagement

Am 31. März feiern die Trans*-Communities den Trans Day of Visibility (TDOV), den internationalen Tag der Transsichtbarkeit. An diesem Tag stehen die Perspektiven, Erfahrungen und politischen Forderungen von trans und nicht-binären Personen im Mittelpunkt. „Trans Day of Visibility 2025 – Queerpolitisches Engagement“ weiterlesen

Plakataktion für Vielfalt & Toleranz am Berliner Hauptbahnhof

Grüne Karte für Diversity am Berliner Hauptbahnhof

Berlin. Vielfalt und Respekt, dafür steht die „Grüne Karte für Diversity“. Als Plakat wirbt sie vom 12. bis 21. November 2019 an der Großfläche 1/6, Berlin Hauptbahnhof Richtung U55, für Toleranz und Akzeptanz der menschlichen Vielfalt.

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