Antrag Kostenübernahme Trans*

Welche Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du Anspruch auf medizinische Behandlungen, die nötig sind, um eine Krankheit zu erkennen oder zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.
Es gibt aber keinen festen Katalog, der genau auflistet, was die Kasse zahlt. Stattdessen gilt: Die Behandlung muss sinnvoll, ausreichend und wirtschaftlich sein – also nicht teurer oder aufwendiger, als wirklich nötig.

Geschlechtsangleichende Maßnahmen: Was zahlt die Kasse?

Auch hier prüft die Krankenkasse, ob die Behandlung notwendig und angemessen ist. Die aktuelle medizinische Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ gibt Empfehlungen, wie Diagnostik, Beratung und Behandlung aussehen sollten. Diese Leitlinie ist zwar nicht verbindlich, kann aber helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Tipp:

Egal bei welcher Krankenkasse du versichert bist – am anderen Ende sitzen auch nur Menschen. Sollte es mal schwierig werden, bleib ruhig und nimm es nicht persönlich. Wenn du mit Argumenten und Freundlichkeit nicht weiterkommst oder dich die Kommunikation sehr belastet, hol dir rechtliche Unterstützung.

Praxistipps:

Praxistipps BVT e.V.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Kostenübernahme beantragen

Geschlechtsangleichende Operationen – Stand 2025

Geschlechterinkongruenz ist (k)eine Krankheit mehr

Aber was bedeutet das?

So trifft das Selbstbestimmungsrecht (SBGG) keine Regelungen zu körpermodifizierenden Maßnahmen, sondern erleichtert lediglich die Namens- und Personenstandsänderung.

Das bedeutet was genau für den Einzelnen?
„Geschlechterinkongruenz ist (k)eine Krankheit mehr“ weiterlesen

Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit

Autorin: Solveig

Quelle: AWMF Online

Die lange erwartete S3-Richtlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit ist jetzt in ihrer Endfassung beschlossen und veröffentlicht worden:

Die Empfehlungen sind verbindlich für alle Behandelnden im Gesundheitswesen. Damit sind alte Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen hinfällig geworden. Ging man bisher im wesentlichen davon aus, dass Trans* Menschen als psychisch Kranke keine verantwortlichen Entscheidungen für sich selbst treffen könnten und vor sich selbst zu schützen wären, sollen sie jetzt im Gesundheitswesen als selbstbestimmt handelnde Menschen unterstützt werden, die über ihr Wohlbefinden bestmöglich selbst entscheiden.

Mal sehen, wie lange die Krankenkassen jetzt noch gegen den medizinischen Sachverstand an ihren MDK-Richtlinien von 2009 festhalten. 😉

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