Nicht-binäre Geschlechtsoption fehlt in Formularen

Ein Beitrag des Bundesverband Trans* (BVT)

Im Verfahren Az. 31 O 207/23, in dem das Fehlen einer nicht-binären Geschlechtsoption im Online-Buchungssystem von Ryanair verhandelt wurde, gab es nun eine außergerichtliche Einigung. Die Einigung wurde nach einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2025 bereits am 02.05.2025 erreicht und sieht vor, dass Ryanair eine zusätzliche, nicht-binäre Anredeoption beim Ticketkauf einführt. „Nicht-binäre Geschlechtsoption fehlt in Formularen“ weiterlesen

Jeder Mensch hat das Recht darauf, mit seinem richtigen Namen angesprochen zu werden

Sophie Vivien wurde in einem männlichen Körper geboren, lebt aber seit 2015 als Frau. Ein Nachbar nennt sie weiterhin permanent bei ihrem männlichen Vornamen und deshalb klagt sie nun auf Unterlassung. Sie will auch ein Zeichen gegen Ausgrenzung setzen.

Sie wurde als Junge geboren, dem die Eltern den Namen Rüdiger gaben. Der Junge wuchs im nördlichen Ruhrgebiet zum Mann heran, er hatte Beziehungen zu Frauen, machte eine Ausbildung zum Immobilienmakler, arbeitete. Und hatte dabei immer das Gefühl, im verkehrten Leben zu stecken.

„Ich habe schon als Kind gespürt, dass ich eigentlich ein Mädchen bin“, sagt sie. „Aber meine Eltern haben diesen Wunsch unterdrückt und mir das Gefühl gegeben, ich wäre nicht ganz dicht. Irgendwann glaubt man sogar daran.

Erst 2010 merkte sie, dass sie nicht alleine ist, denn es gab bereits viele Berichte über Transsexuelle/Transidente in den Medien. Nach einem halben Leben als Mann machte sie sich auf den Weg, endlich als Frau leben zu können. Psychotherapeuten schrieben Gutachten und ein Gericht entschied über die Vornamens- und Personenstandsänderung.

Bei transidenten Menschen stimmt das Geschlecht, mit dem sie zur Welt gekommen sind, nicht mit dem gefühlten Geschlecht überein. Bei der Geschlechtsidentität geht es nicht um die sexuelle Orientierung.

Definition

Leider gibt es auch unangenehme Situationen für Sophie Vivien. Da ist dieser Nachbar, der sie immer wieder mit ihrem alten männlichen Namen anspricht, wie sie erzählt. „Rüdiger, trägst du heute wieder ein Röckchen?“, soll er zum Beispiel gesagt haben, als sie sich an der Bushaltestelle begegneten und das vor allen Leuten.

Seit rund 35 Jahren kennen sich die beiden und seit eineinhalb Jahren provoziert der Nachbar und beleidigt sie in der Öffentlichkeit. Zwei außergerichtliche Schlichtungstermine scheiterten, weil der Nachbar nicht erschienen ist. Nun klagt sie mit ihrem Rechtsanwalt vor dem Amtsgericht auf Unterlassung, bei der durchaus ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro möglich ist.

Es geht hier um Diskriminierung und es sind leider immer noch viele Menschen betroffen.

Ihr Leben fühlt sich jetzt genau richtig an und sie ist glücklich!

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