Unbedingt Beipackzettel lesen

Medikamentenchaos aus Ute`s Sicht:

Bitte lest euch den Beipackzettel von Medikamenten immer gut durch, besonders, wenn ihr euer Medikament von einem anderen Arzneimittelhersteller bekommt.

Hintergrund:
Xenia wurden die gleichen Tabletten, in der gleichen Stärke, von dem gleichen Arzneimittelhersteller vom Endokrinologen aufgeschrieben. Ich habe für Xenia das Rezept über die Hormone bei der Apotheke einlösen wollen. Mit der Aussage, dass unsere Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem anderen Arzneimittelhersteller geschlossen hat und der Apotheker verpflichtet ist, dieses Medikament abzugeben, wurden diese „anderen“ Tabletten bestellt. Ich bekam noch den Hinweis, dass es sich bei dem Medikament des anderen Arzneimittelherstellers auch um Estradiol 2 mg handeln würde. 2 Tage später habe ich die zwei Packungen Estradiol abgeholt. Die Packungen sahen natürlich anders aus, allerdings stand auf der Packung, dass es sich um Estradiol 2 mg handeln würde. Als Arzthelferin bin ich es eigentlich gewohnt, dass wenn dort 2 mg drauf steht, auch 2 mg des Wirkstoffes in der Tablette drin ist.

Zu Hause sah Xenia die Packung und sagt: „Ich habe aber immer andere Tabletten bekommen, das sind andere Packungen und meine alten Tabletten waren immer blau. Hoffentlich ist das richtig so, und hoffentlich vertrage ich sie!“. Diese Sätze kenne ich von den Patienten aus der beruflichen Praxis. Um dem Patienten deutlich zu machen, dass es sich um das gleiche Medikament nur von einer anderen Arzneimittelhersteller handelt, vergleiche ich mit dem Patienten den Beipackzettel. Ich hole also siegessicher den Beipackzettel aus der Packung um Xenia zu zeigen, dass die Tabletten, obwohl sie anderes aussehen und auch anders verpackt sind, tatsächlich jedoch 2 mg Estradiol enthalten. Das ist ja, wenn keine Unverträglichkeiten auf die so genannten Zusatzstoffe bekannt sind, auch das entscheidende Kriterium für ein Medikament. Gleicher Wirkstoff in der gleichen Dosis.

Ich habe also die Wirkstoffangaben gesucht und … ganz schön blöd gestaunt. Es handelte sich nicht um Estradiol, sondern um ein Estradiolderivat, das 1,56 mg reinem Estradiol entsprach. Dies hätte jedoch faktisch eine Tagesdosisminderung um ¼ bedeutet. Auf der Packung stand aber Estradiol 2 mg.

Wir gingen zurück zur Apotheke und reklamierten das Medikament. Der Apotheker schaute auch zunächst in die Wirkstoffliste und musste uns dann Recht geben, dass bei dem ausgehändigten Medikament die Dosierung nicht 2 mg Estradiol entspricht. Er empfand die Aufschrift der Verpackung als irritierend, da sie eine Dosis vorgibt, die aber nicht der tatsächlichen Dosis entspricht. Er hat es dann aufgrund der Dosisabweichung durch das aufgeschriebene Medikament getauscht.

Die Tatsache, dass das Medikament von einem anderen Arzneimittelhersteller ist, wäre völlig egal gewesen, wenn es sich tatsächlich um Estradiol in der Stärke 2 mg gehandelt hätte. Erst durch das Lesen des Beipackzettels sind wir auf den tatsächlich enthaltenen Wirkstoff und die Dosierung gestoßen. Also, immer erst den Beipackzettel lesen.

Wenn man möchte, dass man auch genau das aufgeschriebene Medikament in der Apotheke bekommt, muss der Arzt ein Kreuzchen in dem Kästchen links vor dem Medikament machen, das mit aut idem (=oder das Gleiche) bezeichnet ist. Nur mit diesem Kreuzchen darf der Apotheker das aufgeschriebene Medikament unabhängig von dem Rabattvertrag der Krankenkasse abgeben. Da das Kreuzchen fehlte, bekam Xenia das Medikament aus dem Rabattvertrag. Die Krankenkasse hat sich wahrscheinlich von der Aufschrift „Estradiol 2 mg“ verleiten lassen zu glauben, dass es sich tatsächlich um ein Medikament mit 2 mg reinem Estradiol handelt. Ob dies so ist, hat wohl niemand geprüft. Hauptsache es ist preiswert.

Ute

Kleines 1×1 der Hormone