Diskriminierungsschutz für Trans*-Menschen in Deutschland

Autorin: Flora

 

Seit 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem wird das Verbot von Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität festgeschrieben. Es erweiterte mit seinem Inkrafttreten den Diskriminierungsschutz in Deutschland, der sich zuvor einzig und allein auf Art. 3 des Grundgesetzes bezogen hatte (unter anderem nicht vorhanden in Art. 3 GG: Die „sexuelle Identität“). Bereiche, in denen Bürger_innen vor Benachteiligungen durch das Gesetz geschützt werden sollen, sind unter anderem der Zugang zu Erwerbstätigkeit, beruflicher Aufstieg, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Aus- und Weiterbildung und Umschulung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen o.ä., Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und der Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Wohnraum).

Prinzipiell soll dieses Gesetz laut seinen Urheber_innen auch Transgender schützen. So soll laut Gesetzesbegründung der Begriff „sexuelle Identität“ im Gesetz auch einen Diskriminierungsschutz bei „Intersexualität und Transsexualität“ ergeben. Auf europäischer Ebene werden diese Faktoren allerdings unter der Kategorie „Geschlecht“ behandelt. Die Formulierung „sexuelle Identität“ ist vage und im Gesetz nicht definiert, was es unklar macht, ob damit sämtliche Identitäten geschützt sind. Schließlich wird sexuelle Identität allgemein ausdrücklich als nicht gleichzusetzen mit der Geschlechtsidentität betrachtet. Aufgrund der Rechtslage und der Gesetzesbegründung ist es aber durchaus möglich, als Trans* Person den Diskriminierungsschutz des AGG zu beanspruchen.

Externe Links zum Nachlesen:

INHALTSVERZEICHNIS

Google-Olympia-Doodle setzt Zeichen gegen Russlands LGBT-Politik

Wer heute, am 07.02.2014, die Suchmaschine Google aufruft, wird von einem sogenannten Google-Doodle begrüßt, das die Olympischen Winterspiele in Russland thematisiert. Doch während Google-Doodles ansonsten unpolitisch sind, ist das diesmal anders. Denn heute sind olympische Wintersportarten vor dem Hintergrund der Regenbogenflagge dargestellt.

Google-Olympia-Doodle setzt Zeichen gegen Russlands LGBT Politik 001

Darunter zitiert Google die Olympische Charta:

„Die Ausübung von Sport ist ein Menschenrecht. Im Sinne des olympischen Gedankens muss jeder Mensch die Möglichkeit zur Ausübung von Sport ohne Diskriminierung jeglicher Art haben. Dies erfordert gegenseitiges Verstehen im Geist von Freundschaft, Solidarität und Fairplay.“

Und weiter:

„Jede Form von Diskriminierung eines Landes oder einer Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus sonstigen Gründen ist mit der Zugehörigkeit zur Olympischen Bewegung unvereinbar.“

Damit dürfte nun jedem, der heute weltweit die Webseiten von Google aufruft klar sein, was das Unternehmen von den Anti-Homosexuellen-Gesetzen des „lupereinen Demokraten“ (Zitat von Gerhard Schröder) Wladimir Putin hält. Diese Gesetze werden in Russland analog auch auf transidente Menschen angewendet und auch sonst werden Menschenrechte wie z.B. freie Meinungsäußerung leider auch nicht besonders hoch aufgehängt.

Der Gendertreff begrüßt, dass sich mit Google ein großes und bekanntes Unternehmen klar für Diversity ausspricht. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Google als größte Suchmaschine der Welt eine enorme Reichweite besitzt.

Da die beliebten Google-Doodles gerne als Aufhänger für Beiträge in den Medien genutzt werden, multipliziert sich die Aussage von Google zudem über die klassischen Nachrichtenkanäle. So kann man beispielsweise auf dem Internet-Portal der Süddeuschen Zeitung ebenfalls die Schlagzeile „Google setzt Zeichen gegen Homophobie“ lesen. Wer hätte gedacht, dass die LGBT-Community (Lesbian, Gay, Bisexual & Transgender Community) doch noch positive Nachrichten in Bezug auf die Olympischen Winterspiele in Sotschi vermelden kann?

>> Inhaltsverzeichnis

Plakataktion der Antidiskriminierungsstelle

Kein Mensch passt in eine Schublade! Mit diesem Motto startet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine deutschlandweite Plakataktion. Die Kampagne verweist auf typische Kategorien/Schubladen, in die Menschen aufgrund von Vorurteilen eingeordnet werden.

Sexuelle Identität, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung und Alter werden in Paragraph eins des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannt und sind Thema bei dieser tollen und gut durchdachten Aktion.

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