Das lang diskutierte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde beschlossen und tritt am 01.10.2026 in Kraft.
Das LADG schließt eine wichtige Lücke im Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Stellen. Es bietet diskriminierten Personen einen offiziellen Beschwerdeweg und – als letzte Option – die Möglichkeit zu klagen. Ab 2027 soll zudem eine Landesantidiskriminierungsstelle eingerichtet werden.
Erfolge und verpasste Chancen
Positiv zu bewerten ist, dass das beschlossene Gesetz nun die Einrichtung einer Ombudsstelle vorsieht. Allerdings wurde gleichzeitig eine strengere Beweislastregelung eingeführt. Zum Vergleich: In Berlin reicht eine Vermutung aus.
Fazit: Ein Meilenstein – aber noch Luft nach oben
Trotz der Schwächen ist der Beschluss des LADG ein politischer Meilenstein für Nordrhein-Westfalen. Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung.