Der Bundesrat hat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angenommen und die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes positiv beschieden.
Der explizite Schutz von queeren Personen durch das Grundgesetz ist überfällig. Daher freuen wir uns sehr über die Entscheidung des Bundesrats: Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!
Noch in den 70er Jahren sah das Bundesverfassungsgericht Diskriminierung und Strafverfolgung von schwulen und bisexuellen Männern als verfassungskonform an. Auch viele trans*-Frauen und transfeminine Personen waren hiervon negativ betroffen. Dass diese Beschlüsse in dieser Form heute nicht mehr möglich wären, zeigt, dass die Artikel unseres Grundgesetzes unterschiedlich ausgelegt werden können – und dass sich die Auslegung im Laufe der Zeit verändern kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, in unserer Verfassung klar zu benennen, dass auch LSBTIQA* Personen in Zukunft explizit durch sie geschützt werden.
Queere Rechte sind immer nur einen Gesetzentwurf davon entfernt, abgeschafft zu werden. Es ist daher wichtig, den Schutz queerer Personen in der Verfassung zu verankern und den Anspruch von Art. 1 Absatz 1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ konsequent umzusetzen. Das stärkt unsere Demokratie.
Eine Grundgesetzänderung erfordert im Bundesrat wie auch im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit.
Deshalb wollen wir im selben Atemzug auf diese Kampagne hinweisen:
Auf dieser Webseite finden sich Argumente für eine Erweiterung
Die Forderung, den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) zu ändern, zielt darauf ab, explizit alle Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität – vor Diskriminierung zu schützen.
Der Artikel 3 Abs. 3 GG lautet derzeit:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Die Forderung ist, diesen Artikel zu ergänzen oder zu präzisieren, um auch Menschen, die nicht der heteronormativen oder binären Geschlechterordnung entsprechen, in den Schutzbereich einzubeziehen.
Diese Diskussion geht über den rechtlichen Rahmen hinaus und betrifft auch gesellschaftliche Normen, Werte und das Streben nach Inklusion. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist nach wie vor eine weit verbreitete Herausforderung, die in vielen Bereichen des Lebens – sei es am Arbeitsplatz, im Gesundheitssystem oder im sozialen Umfeld – negative Auswirkungen hat.
Was denkst du über diese Forderung? Glaubst du, dass diese Änderung des Grundgesetzes einen bedeutenden Unterschied machen würde?
Wir denken – JA!