Mann in Frauenkleidern sprühte Reizgas

Düsseldorf – Frotzeleien von Frauen muss ein Mann, der in Frauenkleidern ausgeht, hinnehmen. Auch nach dem lauten Lästern von drei Frauen in der Warteschlange einer Postfiliale hätte ein 26-jähriger Brasilianer, der öffentlich als Frau in Frauenkleidern auftritt, nicht gewaltsam reagieren dürfen.
Darauf hat gestern eine Amtsrichterin im Prozess gegen den Mann hingewiesen. Ursprünglich sollte der 26-jährige laut Strafbefehl 1.350,- Euro wegen gefährlicher Körperverletzung zahlen, weil er alle drei Frauen damals mit Reizgas besprüht hatte und sie dabei verletzt hatte. Doch nach der Anhörung von vier Zeugen sprach die Richterin den Mann frei. Er habe nämlich in Notwehr gehandelt, so lautete das Urteil.

Es muss eine filmreife Szene gewesen sein, die sich vor rund einem Jahr in jener Postfiliale zugetragen hat: Ans Ende der Warteschlange vor einem Postschalter hatte sich der Angeklagte damals eingereiht, genau hinter drei jungen Frauen. Prompt hat das Trio drauflos gelästert: „Wir haben gleich gesehen, dass es keine Frau ist, sondern ein Mann“, so eine der Frauen gestern. Und plötzlich habe der Angeklagte, der auch zum Prozess wie eine Frau mit wallender Haarpracht, tiefem Dekolleté in schwarzer Spitzenbluse, mit rosafarbener Jeans und armdicken Goldohrringen erschien, die Lästerzungen attackiert. Grundlos habe der 26-jährige alle drei mit Reizgas besprüht. Eine 33-jährige Zeugin war sich sogar sicher: „Hätte der ein Messer gehabt, er hätte uns eiskalt umgebracht. Er kam ganz nah an mich heran und sprühte plötzlich mit dem Reizgas.“ Die Frau bestritt, mit ihren Freundinnen den 26-jährigen Angeklagten beschimpft und beleidigt zu haben.
Eine 22-jährige Freundin ergänzte: „Ich greife doch nicht einen Mann an. Ich bin doch nicht blöd!“ Allerdings musste sie dann doch zugeben, dass der Mann zuvor von einer ihrer Freundinnen geschubst worden war.

Damit hatte die Richterin genug gehört, um ihr Urteil zu fällen. Darin betonte sie: Auch eine erhebliche Provokation durch die Frauen hätte dem Mann noch lange nicht das Recht gegeben, zum Reizgas zu greifen. Weil der Mann aber zudem geschubst worden war, konnte er von einem Angriff der weiblichen Übermacht ausgehen und durfte in dieser Notwehr-Situation zum Reizgas greifen.

Die Folge: Freispruch. Und die Kosten für das gesamte Verfahren muss jetzt die Staatskasse übernehmen.

Quelle: Rheinischen Post 2006

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