1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Gründungsjahr: 2017
2. Satzung
- Satzung des Gendertreff e.V.
- Leitbild des Gendertreff e.V.
3. Freistellungsbescheid
- Der Gendertreff e.V. ist wegen der Förderung der Satzungszwecke (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3, 7 und 25 AO) laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Mettmann (147/5782/0893) vom 12.05.2022 von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).
4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern
- Vorstand lt. § 26 BGB: Xenia Eßbach, Jörg Haupt, Ute Eßbach
- Erweiterter Vorstand: Marina Hildebrand, Nathalie Niemuth, Rita Polte, Stefanie Schlothauer
- Mitgliederversammlung
- Gremium
5. Tätigkeitsbericht
- Der Tätigkeitsbericht ist Bestandteil der Körperschaftssteuererklärung und wird jährlich für das Finanzamt erstellt und durch das Finanzamt geprüft. Bei berechtigtem Interesse können die Tätigkeitsberichte eingesehen werden.
6. Personalstruktur Gendertreff
- Der Gendertreff e.V. ist ein rein ehrenamtlich geführter Verein ohne Personalstellen.
7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
- Der Gendertreff e.V. finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen, Spenden, Pauschalfördermitteln, Projektfördermitteln sowie Internetprovisionen. Die Mittelherkunft und Mittelverwendung wird sowohl dem Finanzamt, als auch den Fördergeldgebern gegenüber nachgewiesen. Die zu erstellenden Verwendungsnachweise geben im einzelnen Auskunft über die Mittelverwendung. Bei berechtigtem Interesse kann der Finanzbericht eingesehen werden.
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Es existieren keine Gesellschaften mit Beteiligung des Gendertreff e. V.
9. Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als 10% der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen
- Der Gendertreff wird zu mehr als 10 % von der GKV finanziert.
10. Selbstverpflichtung
- Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten (Beschluss der MGV oder des Vorstandes) sind gegeben
- Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke eingesetzt
- Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit