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- Aktualisierung der Schulunterlagen: Nach Änderung von Geschlechtseintrag oder Vornamen im Personenstandsregister sind das Schülerstammblatt und die Schulakte mit dem neuen Namen zu aktualisieren. Eine Änderung in bereits bestehenden Dokumenten ist in der Regel nicht nötig.
„Schulrechtliche Hinweise zum SBGG (Stand November 2025, NRW)“ weiterlesen