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- Aktualisierung der Schulunterlagen: Nach Änderung von Geschlechtseintrag oder Vornamen im Personenstandsregister sind das Schülerstammblatt und die Schulakte mit dem neuen Namen zu aktualisieren. Eine Änderung in bereits bestehenden Dokumenten ist in der Regel nicht nötig.
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- Schulwechsel: Bei einem Schulwechsel werden die aktuellen Daten (inkl. neuem Namen/Geschlecht) an die aufnehmende Schule übermittelt. Auf Wunsch der Betroffenen ist zu prüfen, ob eine Anpassung möglich ist, um einen „Neustart“ zu erleichtern. Bei nicht änderbaren Dokumenten ist besonders auf Vertraulichkeit zu achten.
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- Neuausstellung von Zeugnissen: Bei berechtigtem Interesse (z.B. für Abschlusszeugnisse, Abgangszeugnisse oder wichtige Qualifikationsnachweise) können Zeugnisse mit dem neuen Vornamen neu ausgestellt werden. Das Original ist vorzulegen und wird eingezogen. Bei Verlust ist eine eidesstattliche Versicherung nötig.
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- Kosten: Für das Verfahren nach dem SBGG entstehen keine Kosten.