Transidente Rechtslage Weltweit

Europa Deutschland und Italien: Hier müssen noch zwei Gutachten zur Personenstandsänderung vorgelegt werden, aber die Änderung ist ohne Geschlechtsangleichende Operation möglich. Niederlande: In den Niederlanden reicht seit 2014 ein Gutachten aus um direkt beim Standesamt die neuen Papiere beantragen zu können. Österreich: Es sind drei Gutachten nötig: Von einem niedergelassenen Psychologen, von einem klinischen Psychologen und einem Psychiater. Damit kann man vor dem lokalen Amtsgericht die Personenstandsänderung sowie die neue Geburtsurkunde beantragen. Parallel dazu kann mit den Gutachten die Hormontherapie (HRT) bei der gesetzlichen Krankenversicherung angefordert werden. Dazu wird zu einem Gespräch mit dem obersten Kassenarzt für das Gebiet eingeladen, … Transidente Rechtslage Weltweit weiterlesen