Quelle: KStA.de/Politik Intersexualität Demnächst gibt es in Deutschland ein noch nicht benanntes drittes Geschlecht: Bei Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsorganen muss ins Geburtenregister künftig kein Geschlecht mehr eingetragen werden. Von Christian Rath Ab dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht … Kinder ohne Geschlecht weiterlesen
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